15. April 2021
Ein ehemals Inhaftierter hat beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen die Anhaltung eines Briefs eingereicht. Das Bundesverfassungsgericht urteilte zugunsten des BeschwerdefĂźhrers. Der ehemals inhaftierte BeschwerdefĂźhrer schrieb aus der Justizvollzugsanstalt einen Brief an seine GroĂnichte und ehemalige Verlobte, die als seine Mittäterin in einer anderen Justizvollzugsanstalt inhaftiert war. Der [âŚ]