Abschiebungshaft oder Abschiebegewahrsam (in Österreich: Schubhaft, in der Schweiz Ausschaffungshaft) ist ein Begriff aus dem Ausländerrecht. Es handelt sich um eine Freiheitsentziehung, die in festgelegten Situationen in Zusammenhang mit einer Abschiebung für eine bestimmte Dauer durch einen Richter angeordnet werden kann.  Die Einrichtungen werden „Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige“ oder „Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige“ (UfA) genannt.

Migrationsdienst

 

Abschiebungsgewahrsam ist und bleibt ein Freiheitsentzug. Durch den Zaun und durch extra dafür engagiertes Sicherheitspersonal erinnert vieles an ein Gefängnis. Eine Zelle nennen sie hier lieber „sicheren Raum“. Nichts soll den Vergleich zu einem Gefängnis erlauben. Schließlich sind abgelehnte Asylbewerber keine Straftäter und dürfen deshalb nicht in Haft genommen werden. Der im September 2018 in Berlin eröffnete Abschiebegewahrsam war speziell für sogenannte Gefährder. Er wird künftig auch für die Abschiebehaft von Menschen, die nicht als Gefährder eingestuft sind, genutzt werden.

Ziel einer Abschiebungsbeobachtung durch SeelsorgerInnen ist es, strukturelle Missstände zu identifizieren, zur Wahrung von Grund- und Menschenrechten beizutragen und den Vorgang und Vollzug von Rückführungen transparenter zu machen. Ergänzend findet auf Grundlage dieser Fälle ein Austausch über den Vollzug von Flugabschiebungen im jeweiligen Flughafenforum, einem Gremium aus VertreterInnen von staatlichen Behörden, Kirchen und Nichtregierungsorganisationen, statt. Evangelische und Katholische Kirche haben in den Einrichtungen SeelsorgerInnen vor Ort, die sich um die Menschen kümmern. Darüber hinaus bieten Caritas und Diakonie kostenlose Rechtsberatung für die Abschiebehäftlinge an.

Derzeit gibt es mehr als 70 unterschiedliche Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Visum, Blaue Karte etc.). Die Aufenthaltstitel werden aus verschiedenen Gründen (Erwerbstätigkeit, Familienzusammenführung, völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründe) erteilt. Sie  sind mit unterschiedlichen Rechten verbunden. Für Staatsangehörige der Türkei und deren Familienangehörigen gelten besondere Regelungen. Das Assoziationsratsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Türkei sichert ihnen mehr Rechte zu als andere Ausländern. Als Beleg für das Aufenthaltsrecht dient ein Aufenthaltsdokument. Ohne den Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels ist der Aufenthalt illegal.

 

28. Januar 2021
Menschenunwürdige Unterbringung Gefangener
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat zwei Verfassungsbeschwerden teilweise stattgegeben, in denen es um die menschenunwürdige Unterbringung von Gefangenen geht. In beiden Fällen handelt es sich um Gefangene, die 2012 in einer bayerischen Justizvollzugsanstalt inhaftiert waren. Der viel zu kleine Haftraum wurde doppelt belegt und besaß keine baulich […]
10. Juni 2023
„The Flame Of Hope“ für kranke und verstorbene Kinder
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11. Oktober 2020
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Unterschiedliche Lebensweisen: Studierende und Inhaftierte
Ein studentischer Arbeitskreis trifft sich regelmäßig mit Strafgefangenen. Seit Jahren gibt es in der Katholischen und evangelischen Hochschulgemeinde Nürnberg den Arbeitskreis (AK) Knast. „Wir treffen uns ungefähr alle zwei Wochen Mittwoch abends mit einer Gruppe Strafgefangener“, berichtet Vroni (24), die seit drei Jahren dabei ist.   […]
Knastschlüssel