Jeder hat in Deutschland ein Recht auf freie Religionsausübung. Auch im Gefängnis. Die SeelsorgerInnen christlicher Kirchen sind für alle Menschen unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit und kulturellen Wurzeln da. Neben bekenntnisfreien Menschen sind Jesiden, orthodoxe Christen, Muslime, Juden und anderen Weltanschauungen präsent. GefängnisseelsorgerInnen stehen im interreligiösen und humanistischen Dialog.
GefängnisseelsorgerInnen unterstützen keine Spaltungen oder angebliche Gruppenzugehörigkeiten, die im Vollzug eine manipulierende und ausnutzende Funktion einnehmen können. Wir distanzieren uns von vereinnahmenden und einem missionarisch geprägten Charakter der Begegnungen im Gefängnis. In der Kirche kann auch das Freitagsgebet der Muslime stattfinden. Ein Problem sei das nicht, meint Gefängnisseelsorger Stefan Ehrlich in der JVA Köln-Ossendorf: “Die Kirche ist sowieso nicht geostet. Zum Beten richten sich die Muslime in Richtung Fenster. Da haben sie dann auch kein Problem wegen des Bilderverbots im Islam.”
Muslimische Betreuung
Etwa ein Drittel aller männlichen Muslime kommt zu den Gebeten. Aber Muslime kommen auch zu den christlichen Gottesdiensten. Kadir Z. ist einer von ihnen. Darüber hinaus ist er "Hausarbeiter" der Gefängnisseelsorge. Gemeinsam mit einem Mitinhaftierten hat er in der JVA Köln-Ossendorf die Aufgaben wie ein Küster.