Satzung des Vereins

 

§ 1 Name, Rechtsstellung, Sitz und Geschäftsjahr

(1) Der Verein führt den Namen „Katholische Gefängnisseelsorge in Deutschland e.V.“.

(2) Der Verein versteht seine Tätigkeit als Wesens- und Lebensäußerung der katholischen Kirche. Nach staatlichem Recht soll der Verein ein rechtsfähiger Verein bürgerlichen Rechts sein. Als solcher soll er in das Vereinsregister des Amtsgerichts Bonn eingetragen werden. Nach kirchlichem Recht soll der Verein ein privater kanonischer Verein sein. Als solchem wurde dem Verein mit Dekret vom 22. August 2017 kirchliche Rechtspersönlichkeit verliehen.

(3) Der Sitz des Vereins ist Bonn.

(4) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

(5) Der Verein soll in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Bonn eingetragen werden und führt sodann den Zusatz e.V.

§ 2 Zweck des Vereins

Zweck des Vereins ist die Förderung der Katholischen Gefängnisseelsorge (im Rahmen kirchlicher Zwecke und der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene). Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:

(1) Katholische Seelsorge in Justizvollzugsanstalten, in Einrichtungen der Sicherungsverwahrung, des Abschiebegewahrsams und des Jugendarrestes in Deutschland durch insbesondere, persönliche geistliche Begleitung der Strafgefangenen, der Sicherungsverwahrten und der Abschiebehäftlinge, seelsorgliche Gruppenangebote und Gottesdienste,

(2) Aus-, Fort-, und Weiterbildung der mit der Seelsorge Beauftragten,

(3) Förderung der ökumenischen Zusammenarbeit,

(4) Erfahrungsaustausch mit allen im Vollzug Tätigen (Vereinigungen, Berufsgruppen, etc.) und Förderung der Zusammenarbeit der MitgliederInnen.

§ 3 Gemeinnützigkeit

(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung.

(2) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

(3) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die MitgliederInnen erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

(4) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins als Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Download


Auf der Mitgliederversammlung wurden Ergänzungen und Änderungen der Satzung des Vereins der Katholischen Gefängnisseesorge in Deutschland e.V. beschlossen. Diese Satzungsänderung erfolgte am 13. Oktober 2022 in Herzogenrath. Die aktuelle Fassung ist protokolliert und ins Vereinsregister eingetragen sowie notariell beglaubigt worden. 

 


26. Juni 2021
Ein Gott, der es riskiert, sich den Menschen auszusetzen
Mit seinem Essay entlarvt der Freiburger Theologe Magnus Striet theologische Unzulänglichkeiten im Umgang mit der aktuellen Corona-Pandemie. Und er verweist auf die unausweichliche Bestimmung von Gnade und Natur, in der sich für die katholische Kirche das Verhältnis zur Moderne zu klären hat. Die theologische Suche nach […]
1. Februar 2020
Entsteht ein neuer Weg der Katholischen Kirche beim Gehen?
Mit einem Appell, Kirche lebendig zu gestalten, ist in Frankfurt am Main die erste Synodalversammlung des Synodalen Weges in Deutschland zu Ende gegangen. Seit Donnerstag hatten sich rund 230 Mitglieder der Synodalversammlung und 20 Beobachter aus dem benachbarten Ausland und der Ökumene versammelt, um den von […]
26. Februar 2021
Spiritualisierte Gewalt: Geist­licher Missbrauch
Betroffene spiritualisierter Gewalt in kirchlich anerkannten Gemeinschaften in Deutschland und das Netzwerk gegen geistlichen Missbrauch (NGM) wenden sich in einem offenen Brief an Bischof Heinrich Timmerevers (Bistum Dresden-Meißen), den Vorsitzenden der Arbeitsgruppe „Kirchliche Bewegungen und neue Geistliche Gemeinschaften“, und an Bischof Georg Bätzing (Bistum Limburg), den […]
26. Mai 2024
Würdigung vielfältiger Berufungen mit ihren Charismen
Die Anstaltskirche der JVA Herford mit dem angedeuteten „Tauf-Baum“. Über viele Jahrhunderte war und ist bis heute die JVA-Kirche ein Ort, an dem Menschen, unabhängig eines Bekenntnisses, Hoffnung schöpfen können. „Geht und macht alle Völker zu meinen Jüngern; tauft sie auf den Namen des Vaters und […]
8. April 2022
Lebenslänglich: Sprechen ÜBER jemanden, den man nicht kennt
„Ich habe lebenslänglich!“ sagte vor einigen Jahren ein Missbrauchsopfer in einer Dokumentation im Radio. Mir trieb das beim Hören Tränen in die Augen. Das unsägliche Leid dieses Menschen und aller Missbrauchten. Seitdem hat sich dieses Wort in mir eingebrannt. „Lebenslänglich.“ In zahlreichen Gesprächen mit queeren Menschen, […]
29. Oktober 2021
Befreiungsorientierte Seelsorge im Gefängnis
Als ich vor einigen Jahren mit einem Kollegen darüber sprach, dass Gefängnisse als solche bereits ein Verstoß gegen die Menschenwürde (und damit eigentlich gegen die Verfassung gemäß GG Art 1, Abs. 1 und Art. 2, Abs. 1) seien, reagierte der Kollege irritiert. Ihnen würde die Freiheit […]
Knastschlüssel