Die Bedürfnisse und Motive zur Seelsorge Kontakt zu suchen sind sehr unterschiedlich. Da ist zum einen das Bedürfnis nach Verständnis für ihre Lage, der Wunsch, einmal den Knast zu vergessen oder einfach einmal einen anderen Raum zu betreten. Hinter dem Wunsch einen Kaffee oder Cappuccino zu trinken verbirgt sich oft ein tieferes Anliegen. Oft steht das Thema eines seelsorgerliches Gesprächs nicht im Vorhinein fest und Anliegen werden nicht klar formuliert.

 

Die Einzelgespräche machen den größten Teil der seelsorgerlichen Arbeit aus. Hier kann „der Gefangene“ seinen Gedanken und Gefühlen Ausdruck verleihen, ohne befürchten zu müssen, dass es vollzugliche Nachteile oder Repressionen im Zusammenleben mit Mitgefangenen nach sich zieht. Hauptsächlich sind Beziehungsfragen, die Bewältigung und Verarbeitung des konkreten Haftalltages, Straftataufarbeitung, Versöhnungsmöglichkeiten, Schuldfragen oder das Reflektieren der Lebensgeschichte Themen in Einzelgesprächen. Der Schutz der Schweigepflicht kann ein befreiendes Gespräch ermöglichen und es ist ein Teil des Schrittes, sich mit seiner seiner Biografie auseinanderzusetzen. Als Gefängnisseelsorger äußere ich meine Wahrnehmungen, frage tiefer nach, halte mit aus, hinterfrage, konfrontiere, biete der Trauer Raum, beachte und achte Widerstände, fokussiere und ermutige, sich der eigenen Lebensgeschichte zu stellen.

Therapeut oder Seelsorger?

Frank Stüfen, Gefängnisseelsorger in der Justizvollzugsanstalt Pöschwies in der Schweiz hat in den Ausführungen seines Buches „Freiheit im Vollzug“ verschiedenste Sichtweisen beleuchtet:

„Die Versuche einer therapeutischen Reorientierung und Reorganisation des Strafvollzugs, werden durch die klassischen seelsorgerischen Funktionen von den therapeutisch ausgerichteten Angeboten teilweise übernommen. Dies hat zur Folge, dass sich Gefängnisseelsorge in der totalen Institution neu definieren muss“, so die Aussage des Gefängnisseelsorgers Frank Stüfen in seiner Untersuchung zur Heilungs- und befreiungsorientierter Seelsorge im Gefängnis. „Allgemein formuliert, sollte das Angebot eines […] freien, offenen Gesprächs […] von allen Bediensteten gemacht werden und nicht mehr das Privileg des Anstaltspastors sein. Der Autor Lüdemann beschrieb damit „den ohnehin auf ihr [der Seelsorge] lastenden Begründungsdruck.“ 

Die Autorin Grant fokussierte in ihrem Forschungsansatz die Schuld. Damit reflektierte sie keinen neuen Seelsorgeansatz, sondern eine personenzentrierte Seelsorge nach Rogers als Methode im Gefängnis, durch die Seelsorge Schuld bearbeiten und Versöhnung schaffen könne. Die Autorin Grant versuchte das Problem der Identität der Gefängnisseelsorge implizit durch die Identifikation von SeelsorgeIn und TherapeutIn zu lösen. Sie beschrieb den oder die SeelsorgerIn als PsychotherapeutIn: „Der Therapeut ersetzt nicht die Annahme durch Gott, sondern er macht sie für den anderen erfahrbar, indem er ihm ein Diener, Weggefährte und Begleiter wird.“  Sofern der oder die SeelsorgerIn zum oder zur TherapeutIn würde, stünde sie in Konkurrenz zum psychologischen Fachdienst und dem Sozialdienst.

 

Seelsorgerliches Beichtgeheimnis

Rechtsgrundlage

Krisenbewältigung bis Zeitvertreib

Die Aufzählung seelsorglicher Funktionen im Gefängnis ist breit: „Der Seelsorger möchte in der Regel Gesprächspartner für alles und jeden sein. Die Gesprächsanliegen der Gefangenen [...] reichen von Zeitvertreib bis hin zu Krisenbewältigung, von Herz- Ausschütten bis zu Witzeleien, von bestätigendem Verständnis bis kritischer, evtl. sogar aggressiver Auseinanderdersetzung, von Glaubensproblemen über Gebet bis hin zur Bitte um Tabak oder Schreibzeug, von der Auslegung von Bibeltexten bis hin zur Besprechung sozialer Notlagen und konkreter Handlungsschritte oder der Vermittlung von Hilfe.“ Versucht man für diese Themen Funktionen zu identifizieren, ist der Seelsorger Unterhalter, Kriseninterventionsexperte, Blitzableiter, Lehrer, Liturg, Kioskbesitzer, Hermeneut, Sozialarbeiter und er besitzt Triage-Funktion. In Folge solcher Unsicherheit von geliehenen beruflichen Identitäten, spricht man von Anleihen der Seelsorge bei Sozialarbeit, Psychotherapie oder dem Allgemeinen Vollzugsdienst. Das ist jene „übergreifende Freiheit“ der Gefängnisseelsorge." 

Quelle: Frank Stüfen, Freiheit im Vollzug, S. 97-98, Theologischer Verlag Zürich 2020

Gruppenangebote und Gottesdienste

Seelsorgerliche Gruppenangebote regen ein Austausch über religiöse, gesellschaftliche oder anstaltsinternen Themen an. Dies kann von Gitarrenunterricht bis hin zum Väterseminar reichen. Die Gottesdienste im Justizvollzug haben einen anderen Charakter als in den Kirchengemeinden. Sie sind dadurch gekennzeichnet, dass sich die gottesdienstliche „Gemeinde“ ausschließlich aus Menschen mit kaum einem religiös-kirchlichen Hintergrund sowie mit muslimischen, yezidischen, russisch- und serbisch-orthodoxen oder anderen freikirchlichen Einflüssen zusammensetzt. Der Gottesdienst ist nicht nur eine Möglichkeit der Besinnung, des Gespräches und dem Erzählen von Göttlichem, er ist auch die Möglichkeit, seinen Haftraum zu verlassen. All diesen Erwar-tungen und Voraussetzungen zu begegnen und auf den Boden der Realität des Lebens sowie des Wortes Gottes und seiner Botschaft zu verkünden ist eine besondere Herausforderung.

Es setzt für eine kreative und zugleich verwurzelte, reflektierende Spiritualität voraus und sowohl den Willen als auch die Fähigkeit, durch all die vordergründigen Hindernisse hindurch an die Sehnsucht nach tiefem Lebenssinn zu glauben. Kreativ gefeierte Gottesdienste, in denen die iihaftierten  Menschen aktiv mitwirken, können eine andere Wirklichkeit und Tiefe erfahrbar machen. Religiöse Erfahrungen machen Menschen in ihrem Leben und diese kann in Sprache, in kreativen Bildern, in Ritualen und Musik Ausdruck finden. Dabei passiert eine Auseinandersetzung mit sich selbst und der Straftat sowie der Entwicklung der eigenen Persönlichkeit. Die biblische Botschaft und die Traditionen der beiden christlichen Kirchen sprechen von Lebenserfahrungen, die auch heute weiter gemacht werden. In dieser Hinsicht ist es eine große Chance keine festgefahrene Glaubenspraxis vorzufinden.

Michael King

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Knastschlüssel