Ein Thema hat im Frauengefängnis große Bedeutung: Kinder. Einige der Frauen sind bereits Mutter, wenn sie in Haft kommen, und die große Frage ist, was mit den Kindern passiert. „Wenn ein Mann in Haft kommt, ist meist klar, dass sich die Frau um die Kinder kümmert. Wenn die Frau in Haft kommt, dann ist das ein Problem.“
Zwar können die Kinder ihre Mütter meist im Gefängnis besuchen – aber die Besuche finden häufig in einem Besucherraum unter Aufsicht statt. Weiterhin erfordere der Frauenvollzug eine gendergerechte ärztliche Versorgung. Dazu gehört eine Wahlmöglichkeit zwischen Ärztin und Arzt. Die Folge: Viele der weiblichen Häftlinge gehen erst gar nicht zur Untersuchung. Auch soll ein ungehinderter Telefonats- und Besuchskontakt zu den Kindern selbstverständlich sein.
Arbeitsgemeinschaft Frauenvollzug
Die Arbeitsgemeinschaft Frauenvollzug tagt einmal jährlich im Vorfeld der jährlichen Studientagung am selben Ort.
Sr. Sabine Götz | JVA Schwäbisch-Gmünd
Richard Willburger | JVA Aichach (Bayern)
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Frauen sind eine Minderheit im Strafvollzug. In Deutschland verbüßen ca. 3.000 weibliche Inhaftierte gegenüber 60.000 männlichen Inhaftierten eine Freiheitsstrafe im geschlossenen Vollzug. So erfreulich die geringe Zahl weiblicher Gefangener aus gesamtgesellschaftlicher Perspektive ist, so unerfreulich ist die Tatsache, dass der Justizvollzug der gendergerechten Behandlung von Frauen in Strafvollzug kaum Rechnung tragen kann.