Das Zuchthaus Herford und seine Häftlinge 1934-1939 (Folge 33).
Brigitte und Fritz Bilz haben 1999 ein Buch mit dem Titel „Diesen Menschen hat man mir totgeschlagen. Briefe aus Gestapohaft und KZ” veröffentlicht. Darunter sind Briefe von Gottfried Ballin, der über die Haftbedingungen im Zuchthaus Herford schreibt. Der Kölner Jude und sozialistische Widerstandskämpfer Ballin dokumentiert damit die menschenfeindliche NS-Geschichte.

Der Brief von Gottfried Ballin vom 10.4.1936 aus dem Zuchthaus Herford gibt im oberen Teil obligatorische Hinweise für Besuche des Häftlings, für seinen Briefverkehr und für den Erhalt von Paketsendungen; außerdem weist er am unteren Rand darauf hin, dass es sich um einen „Briefbogen für Zuchthausgefangene” handelt. Quelle: Brigitte und Fritz Bilz: Diesen Menschen hat man mir totgeschlagen. Briefe aus Gestapohaft und KZ, Köln 1999, S. 108
Briefe aus der Haft
In der Einleitung dieses Buches heißt es unter anderem: „Es ist eine Geschichte unter Millionen. Weil sie aber der Anonymität dieser unfaßbaren Zeit entrissen werden kann, muß sie geschrieben werden. Ein Einzelschicksal, in das man sich hineinversetzen kann, zeigt den Terror der Nationalsozialisten vielleicht anschaulicher, als es Zahlen und Statistiken vermögen.” Das Besondere an diesem Fall ist, dass Gottfried Ballin, ein junger Mann „aus einem wohlhabenden und kultivierten jüdischen Elternhaus in Köln” und dessen Großeltern dort die Lengfeldsche Buchhandlung besaßen, die es heute noch gibt, in den Jahren 1934 bis 1942 zahlreiche Briefe aus verschiedenen Haftanstalten und Konzentrationslagern geschickt hat, die über die Kriegszeit hinaus gerettet werden konnten und 1999 von Brigitte und Fritz Bilz veröffentlicht wurden.
Brigitte und Fritz Bilz: „Die Briefe ermöglichen uns durch ihren Schreiber die Sicht auf eine barbarische Zeit. Sie zeugen von Lebensfreude, von Hoffnung, von der Liebe zu seiner Familie und zu Helene (Sälzer, seiner Freundin; A. B.) und von einem ungeheuren Hunger nach Büchern. Sie spiegeln aber auch die politischen Zustände seiner Zeit wider, soweit die Zensur dies zuließ.”
Blick auf Haftbedingungen
Ballins Briefe ermöglichen aber darüber hinaus noch etwas, nämlich den Blick auf die Haftbedingungen im Zuchthaus Herford während eines Teils der NS-Zeit! Ein vergleichbares Buch, in dem ein Häftling dieser Strafanstalt selbst derart ausführlich über seine dortige Haft berichtet, konnte im Rahmen der Recherchen zu der Internetserie „Das Zuchthaus Herford und seine Häftlinge 1934–1939” bisher noch nicht gefunden werden. In dem Buch von Brigitte und Fritz Bilz sind unter anderem 24 Briefe und eine Postkarte von Gottfried Ballin veröffentlicht worden, die dieser während seiner Haft im Zuchthaus Herford geschrieben hat, wobei die meisten der Briefe und auch die Postkarte an seine Mutter gerichtet waren. Und in weit mehr als der Hälfte dieser Briefe ging Ballin auf die Haftbedingungen im Zuchthaus Herford und die Arbeitseinsätze in verschiedenen Arbeitskommandos ein.
In sachlicher und anscheinend von der Briefzensur kaum zu beanstandender Weise schilderte der junge Kölner verschiedene Aspekte der Haftbedingungen in jener Strafanstalt. Bevor auf zwei dieser Briefe, in denen Ballin besonders ausführlich die Haftsituation in Herford beschrieb, näher eingegangen wird, soll anhand eines Auszugs aus dem Urteil im Verfahren gegen 18 Angeklagte aus Köln (Aktenzeichen: 5 O.Js.3/35) auf den konkreten Widerstand von Gottfried Ballin gegen das NS-Regime eingegangen werden. Als Faksimile ist dieses Urteil in dem Buch von Brigitte und Fritz Bilz vollständig veröffentlicht worden. Der folgende Abschnitt ist dem Urteil des IV. Strafsenats des Oberlandesgerichts Hamm entnommen, dass dieser am 31. Mai 1935 gegen die 18 Kölner Angeklagten fällte. Mehrere dieser Angeklagten hatten eine jüdische Abstammung, einer von ihnen war Gottfried Ballin, der am 9. April 1914 in Berlin geboren wurde.
Auszug aus dem Urteil
„Der Vater des Angeklagten (Gottfried Ballin; A.B.) war Arzt. Kurz nach dem Kriege ist er an den Folgen einer Kriegsverletzung verstorben. Ballin bestand im März 1933 das Abitur und trat dann in eine Buchhandlung als Lehrling ein. Im Jahre 1930 war er Mitglied der Reichsarbeitsgemeinschaft der Kinderfreunde, einer Untergliederung der SPD geworden. Daraus trat er jedoch schon 1 Jahr später aus, um sich der neu gegründeten SAP (Sozialistische Arbeiterpartei Deutschlands; A.B.) anzuschließen. Von Sommer 1932 ab will er sich zunächst jeglicher politischen Tätigkeit enthalten haben.
Im Januar 1934 traf Ballin gelegentlich eines Spazierganges mit Rosendahl mit Sander zusammen. (Richard Rosendahl und Erich Sander, der Sohn des berühmten Fotografen August Sander, waren ebenfalls Mitglieder der illegalen Kölner SAP-Widerstandsgruppe; A.B.) Sander politisierte und lud ihn schliesslich zu einem Besuch in sein Wochenendzimmer ein. Dieser Einladung ist Ballin gefolgt. Er ist dann mehrfach dagewesen. Verschiedentlich waren bei diesen Treffs auch (Ernst; A.B.) Hirsch und Rosendahl anwesend. Sander brachte regelmäßig das Gespräch auf die Politik, insbesondere auf die SAP. Schon bei dem ersten Male fragte er Ballin, ob er Interesse für die Zeitschrift der SAP habe. Er kam dabei auch mit dem Ansinnen heraus, Ballin möge beim Wiederaufbau der SAP mitwirken. Dieser erklärte sich einverstanden. Auch war er bereit, seinerseits an der Werbung weiterer Gesinnungsgenossen teilzunehmen.
Von Sander bekam er nunmehr entsprechende Aufträge; insbesondere übertrug ihm Sander den Zeitungsverkauf und das Sammeln von freiwilligen Beiträgen. An Zeitschriften erhielt Ballin Ende Februar 1934 etwa 10 ’Banner’ von denen er nach einiger Zeit einen Teil an den Angeklagten Rosendahl weitergegeben hat. (Bei dem „Banner” könnte es sich um die auf Dünndruckpapier hergestellte illegale Schrift der SAP „Das Banner der revolutionären Einheit” vom Januar 1934 gehandelt haben, in der unter anderem über einen grossen SAP-Prozess berichtet wurde; A.B.)
Den Rest hat er zunächst nicht verwertet. Später übergab er ihn dem Hirsch. In der Folgezeit erhielt er bis etwa Juli 1934 in regelmässigen Abständen von etwa 4-7 Wochen das ’Banner’ in großer Anzahl durch Sander. Er bekam auch Exemplare des ’Arbeiterkampfes’. Ende August 1934 gab ihm Sander schliesslich eine Anzahl Exemplare ’Macht des Glaubens’. Während er an der Weitergabe der letzteren durch seine Krankheit und durch seine nachfolgende Verhaftung verhindert wurde, setzte er die anderen Zeitschriften ab. Er belieferte die Angeklagten Rosendahl, Hirsch, Schmitz und Reiter, je nach dem Bedarf, den sie geltend machten. Die beiden letzteren hatte er geworben. Auch Hirsch hat er zu intensiver Arbeit veranlasst. Rosendahl bekam jeweils 5 -10 Stück des ’Banner’, Hirsch und Schmitz ebenfalls jeweils durchschnittlich 5 – 6 Stück des ’Banner’ und einmal im Juli 1934 den ’Arbeiterkampf’. Reiter erhielt regelmässig ein ’Banner’ und einmal 2 ’Banner’.
Die Schriftenbezieher rechneten alle mit Ballin ab. Daneben kassierte Ballin von ihnen auch Spenden ein, deren Höhe weisungsgemäss in das Belieben der Spender gestellt war. Das eingenommene Geld lieferte er dann mit eigenen Beiträgen jeweils immer an Sander ab. Rosendahl hat Ballin einschließlich Spenden regelmässig etwa 1 – 1,20 RM gegeben. Auch die anderen genannten Angeklagten haben wiederholt Beträge in verschiedener Höhe an Ballin abgeführt. […]
Bei Ballin eine Zuchthausstrafe von 5 Jahren. Er hat sich mit einer grossen Aktivität für die illegale SAP eingesetzt. Für eine Reihe seiner Mitangeklagten ist er verantwortlich. Zudem ist er Abiturient, und muss auch sonst durch seine Herkunft Hemmungen gehabt haben. Auch lebte er in geordneten Verhältnissen. Seine Tat fällt in die Zeit von Januar bis Ende August 1934. Strafmildernd konnte seine Jugend Berücksichtigung finden sowie der Umstand, dass er in frühen Jahren seinen Vater verloren hat, was auf seinen Entwicklungsgang nicht ohne Einfluss geblieben sein mag.”
Am 31. Mai 1935 wurden die Urteile im Verfahren gegen die 18 Kölner SAP-Mitglieder verkündet:
16 der Angeklagten wurden zu Zuchthausstrafen in Höhe von einem Jahr und acht Monaten bis zu zehn Jahren verurteilt, während das Verfahren gegen zwei Angeklagte eingestellt wurde. Vier Angeklagte wurden darüber hinaus noch zu fünf bzw. zehn Jahren Ehrverlust verurteilt. Gottfried Ballin selbst wurde zu einer Zuchthausstrafe von fünf Jahren unter Anrechnung von acht Monaten und zwei Wochen Untersuchungshaft verurteilt. Etwa zwei Wochen später wurden die 16 Verurteilten zwecks Strafverbüßung verlegt, wobei die nicht jüdischen Verurteilte in das Zuchthaus Rheinbach transportiert wurden, weil dort keine jüdische Seelsorge existierte, während die jüdischen Verurteilten (Gottfried Ballin, Ernst Hirsch, Ernst Ransenberg, Richard Rosendahl, Alfred Schnog und Rafael Weiß) am 17. Juni 1935 in das Zuchthaus Münster eingeliefert wurden, weil dort ein Rabbiner für die seelsorgerische Betreuung der jüdischen Gefangenen zur Verfügung stand.
In dem Brief vom 19. Juni 1935, seinem ersten aus dem Zuchthaus Münster, teilte Gottfried Ballin seiner Mutter Folgendes mit:
„[…] vorgestern bin ich in die hiesige Strafanstalt eingeliefert worden und sitze nun allein auf einer Zelle, […] Auf dem Transport wurde ich mit meinem Tatgenossen, Ransenberg, aneinandergefesselt und stand so wohl eine Viertelstunde auf dem Hammer Bahnhof, begafft von der umstehenden Menschenmenge. Eine immerhin eigenartige Situation.”
Im Zuchthaus Münster blieb Ballin aber nur für etwa drei Monate, dann wurde er aufgrund eines dortigen Vorfalls verlegt. Nach Recherchen von Dieter Wever war der Auslöser für diese Maßnahme ein anstaltsinternes Verfahren gegen den Rabbiner Dr. Fritz Leopold Steinthal, der die jüdischen Häftlinge im Zuchthaus Münster seelsorgerisch betreute:
„Weil er bei einem Besuch einem Inhaftierten, dem wegen ‚landesverräterischer Untreue’ verurteilten und früheren Kommerzienrat Max Falk, ein Stück Wurst und ein Stück Butter zugesteckt hatte, wurde ihm der Seelsorgevertrag fristlos gekündigt. Steinthal schrieb hierzu an Direktor Schmidt: ‚Zu meiner Tat hat mich Mitleid mit Falk bewogen, der über den Mangel an Fett klagte und den ich für einen Menschen mit einem schweren Herzfehler halte.’”
Sowohl Gottfried Ballin als auch Max Falk gehörten zu den 22 jüdischen Häftlingen, die am 21. September 1935 vom Zuchthaus Münster nach Herford überführt wurden. In seinem ersten, am 25. September 1935 im Zuchthaus Herford geschriebenen Brief informierte Gottfried Ballin seine Mutter unter anderem über die Verlegung in diese Strafanstalt und teilte ihr auch schon seine Pläne für die Zeit nach seiner Entlassung aus der Haft mit.
„Strafanstalt Herford, den 25.9.35
Liebe Mutter,
seit Dienstag (24. September 1935; A.B.) sind wir in die Strafanstalt Herford verlegt worden, da es in Münster keine jüdische Seelsorge gab und wir über die hohen jüdischen Feiertage nicht ohne Geistlichen bleiben sollten. Alle Juden, die in Münster lagen, gingen am Samstag (21. September 1935; A.B.) auf Transport. Über Sonntag waren wir in zwei grossen Massenzellen in Hamm und kamen Montagabend in Herford an. Wir liegen jetzt alle auf Gemeinschaftshaft zu drei Mann, alle Juden in Zellen nebeneinander.
[…]
Eine Bitte hätte ich noch: Könntest Du, kurz bevor Du mich im November besuchen kommst, bei der hiesigen Direktion anfragen, ob Du mir englische Bücher und Schreibmaterial, möglichst auch eine englische Grammatik mitbringen darfst, damit ich perfekt Englisch lernen kann. Da man es mir hier in Deutschland unmöglich gemacht hat, meinen Beruf als Buchhändler auszuüben, werde ich wahrscheinlich nach meiner Entlassung mich nach England oder einer seiner Kolonien begeben. Insofern würde das Englische aus Berufsgründen für mich unbedingt nötig sein.”

Die Häftlingskarteikarte des Zuchthauses Siegburg für Gottfried „Israel” Ballin dokumentiert unter anderem, dass Ballin vom Zuchthaus Herford kommend am 20.6.1939 um 20.30 Uhr in das Zuchthaus Siegburg eingeliefert wurde. Quelle: Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland, Duisburg: äftlingskarteikarte des Zuchthauses Siegburg für Gottfried Ballin (Signatur: GR_0349_1_Ballin.pdf)
Für den Schriftverkehr mit der Außenwelt durften die Häftlinge des Zuchthauses Herford ausschließlich das anstaltseigene Briefpapier benutzen, das auf der ersten Seite des Briefbogens im oberen Teil folgende Hinweise aufweist, wie dem im Buch von Brigitte und Fritz Bilz als Faksimile veröffentlichten Brief von Gottfried Ballin vom 10. April 1936 zu entnehmen ist:
Besuche: Besuche von erwachsenen Angehörigen sind nur alle 3 Monate zulässig. Sie bedürfen der Genehmigung des Leiters der Anstalt. Die Genehmigung ist schriftlich einzuholen. Porto für die Rückantwort ist beizufügen. Besuchszeiten sind am Dienstag und Donnerstag von 9 bis 15 Uhr.
Briefverkehr: Der Gefangene darf in der Regel alle 2 Monate einen Privatbrief absenden und empfangen. Ausnahmen können vom Leiter der Anstalt genehmigt werden. Die Briefe sind frei zu machen.
Paketsendungen: Lebensmittelpakete sind verboten; andere Pakete dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung zugesandt werden.
Darüber hinaus weist der Brief von Gottfried Ballin vom 10. April 1936 am unteren Rand darauf hin, dass es sich um einen „Briefbogen für Zuchthausgefangene” handelt. Schließlich enthält er noch den gestempelten Hinweis, dass das „Einlegen von Briefmarken in Briefe, die an Gefangene gerichtet sind, […] verboten” ist. In seinem zweiten Brief aus dem Zuchthaus Herford an seine Mutter, datiert vom 12. Oktober 1935, schrieb Ballin unter anderem Folgendes:
„[…] Wenn Ihr Euch eine Vorstellung machen würdet, wie sehr wir uns über Briefe von zu Hause freuen, würdet Ihr doch öfters eine Stunde aufbringen, um zu schreiben. Als einziges Informationsmaterial über die Vorgänge draussen habe ich die Anstaltszeitung, den Leuchtturm, der spärlich genug berichtet. Ich würde mich deshalb freuen, wenn Du mir auch kurz in Briefen über wichtige Ereignisse, die in den Zeitungen stehen, schreiben würdest.
Seit unserer Ankunft in Herford sind wir bereits wieder verlegt worden und ich liege jetzt mit 2 Kölnern: Rosendahl und Ransenberg zusammen auf einer Zelle. Dass ich mich darüber freue, kannst Du Dir denken. Die Juden liegen alle zusammen, gehen allein spazieren, und … der Rebbe kommt nicht. Bisher haben wir von jüdischer Seelsorge noch nichts gemerkt, was mir teilweise unangenehm ist, da ich von ihm eine Bibel haben wollte.
Bücher gibt es nur sehr wenig, 1 Buch pro Kopf und Woche. An Arbeit, vor allem in einer Werkstatt, ist nicht zu denken, da wir nicht ausserhalb der Zelle mit anderen zusammenkommen sollen. Von Rosendahl habe ich erfahren, dass der Besuch nur sehr kurz ist, 10-höchstens 15 Minuten lang. Überlegt Euch deshalb, ob es überhaupt Zweck hat, dass Ihr kommt. Schreibt lieber etwas häufiger und gebt das Geld für Euch aus.
[…] da ich absolut nichts Neues erlebe und der Betrieb in den verschiedenen Anstalten sich fast völlig gleicht. Das Essen ist hier etwas besser, die Stunde Wehrsport wie in Münster, und die Freiübungen gibt es hier nicht. […]”
Gottfried Ballin, der in seinen zahlreichen Briefen aus dem Zuchthaus Herford über die dortigen Haftbedingungen bzw. über die Einsätze in verschiedenen Arbeitskommandos außerhalb der Strafanstalt berichtete, teilte in seinem letzten Brief aus Herford, datiert vom 6. Juni 1939, mit, dass nun Beschreibungen der Einsätze in den verschiedenen Arbeitskommandos verboten seien. Im Zusammenhang mit der Umwandlung des Zuchthauses Herford in ein Jugendgefängnis im Sommer 1939 mussten die Inhaftierten dieser Strafanstalt auf andere Zuchthäuser verteilt werden. Ballin gehörte zu denjenigen, die am 20. Juni 1939 in das Zuchthaus Siegburg eingeliefert wurden. Nachdem er in Siegburg seine Strafe am 17. September 1939 restlos verbüßt hatte, wurde er nicht freigelassen, sondern befand sich dort noch bis zum 19. Oktober 1939 in „Schutzhaft”, um dann mit einem Sammeltransport in das Polizeigefängnis Dortmund überführt zu werden. Ende Oktober oder Anfang November 1939 wurde er in das KZ Sachsenhausen überführt, wo er die Häftlingsnummer 9804 erhielt und zunächst im Häftlingsblock 39 und später auch in anderen Häftlingsbaracken untergebracht wurde. Im Herbst 1942 schrieb Ballin die letzten Briefe aus dem KZ Sachsenhausen, bevor er im Winter desselben Jahres in das Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz verschleppt wurde, wo er am 4. März 1943 umkam bzw. ermordet wurde (12.674/1943).
Richard Rosendahl, der ebenfalls im selben Prozess wie Gottfried Ballin zu einer Zuchthausstrafe verurteilt worden war und der mit diesem zeitweise eine Zelle im Zuchthaus Herford teilte, war als jüdischer Strafhäftling, der seine Strafe noch nicht restlos verbüßt hatte, im Rahmen der „Thierack-Aktion” am 12. Februar 1943 vom Zuchthaus Siegburg in das Konzentrationslager Auschwitz deportiert worden. Im Gegensatz zu Ballin hatte er Auschwitz jedoch überlebt und ließ Helene Sälzer, Ballins Lebensgefährtin, im Jahr 1945 von der Polizei suchen. Rosendahl, der allem Anschein nach im KZ Auschwitz Kontakt mit Gottfried Ballin hatte aufnehmen können, berichtete ihr beim Wiedersehen, dass „Ballin nach einem Fluchtversuch in der Gaskammer ermordet wurde.” In Köln, Steinfelder Gasse 8 und Vogelsanger Straße 1, erinnert je ein „Stolperstein gegen das Vergessen” an Gottfried Ballin; allerdings wird auf beiden „Stolpersteinen” fälschlicherweise als Haftort „Gefängnis Herford” angegeben. Nicht nur denjenigen, die sich für die Kölner Stadtgeschichte im „Dritten Reich” oder auch für die Geschichte des Zuchthauses Herford und seine Häftlinge in den Jahren 1934 bis 1939 interessieren, ist das Buch von Brigitte und Fritz Bilz sehr zu empfehlen.
Armin Breidenbach
Quellen und Literatur
Arolsen Archives, Online-Archiv: verschiedene Dokumente
Bilz, Brigitte und Bilz, Fritz: Diesen Menschen hat man mir totgeschlagen. Briefe aus Gestapohaft und KZ, Köln 1999
Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland, Duisburg: Häftlingskarteikarte des Zuchthauses Siegburg für Gottfried Ballin (Signatur: GR_0349_1_Ballin.pdf)
Sterbebücher von Auschwitz. Fragmente, hrsg. vom Staatlichen Museum Auschwitz-Birkenau, München, New Providence, London und Paris 1995, Bd. 1 – 3
Wever, Dieter: Das Zuchthaus Münster im Nationalsozialismus. Eine Recherche zur Vollzugsrealität in den Jahren 1933 – 1945, hrsg. von der Leiterin der Justizvollzugsanstalt Münster, o. O. 2013. Online einsehbar…
Lernwerkstatt Neuengamme | Stolpersteine II | Bundesarchiv
Artikelserie
1. Stolpersteine erinnern an ehem. Häftlinge des Zuchthauses
2. Über das Zuchthaus Herford ist bisher nur wenig bekannt
3. Widerstand gegen das NS-Regime führte zu hohen Zuchthausstrafen
4. Einlieferung von Häftlingen in das Zuchthaus Herford
5. Zeitungen im „Dritten Reich“ über Prozesse gegen Antifaschisten
6. Über Ort und Dauer der Inhaftierung keine Informationen
7. Der Direktor des Zuchthauses Herford: Dr. Josef Wüllner
8. Kommunistische Häftlinge im Zuchthaus Herford
9. Solinger Kommunisten als Strafgefangene im Zuchthaus Herford
10. Sozialdemokratische Häftlinge im Zuchthaus Herford
11. Sozialdemokrat Fritz Steinhoff im Zuchthaus Herford
12. Jüdische Widerstandskämpfer im Zuchthaus Herford (Teil I)
13. Jüdische Widerstandskämpfer im Zuchthaus Herford (Teil II)
14. Jüdische Widerstandskämpfer im Zuchthaus Herford (Teil III)
15. Jüdische Häftlinge im ehemaligen Zuchthaus Herford (Teil I)
16. Vor 80 Jahren: Ehem. Häftlinge im KZ Sachsenhausen erschossen
17. „Gewöhnliche“ kriminelle Häftlinge im Zuchthaus Herford
18. Ausländische und staatenlose Häftlinge im Zuchthaus Herford
19. Online-Archiv erleichtert die Suche nach Häftlingen
20. Häftlinge des Zuchthauses Herford im KZ Auschwitz ermordet
21. Homosexuell liebende Menschen als Häftlinge im Zuchthaus
22. Zur Zwangssterilisation nach Düsseldorf verlegt (Teil I)
23. Zur Zwangssterilisation nach Düsseldorf verlegt (Teil II)
24. Vom Gerichtsgefängnis Hamm ins Zuchthaus Herford
25. Katholische Arbeiter leisten Widerstand im NS-Regime (Teil I)
26. Katholische Arbeiter leisten Widerstand im NS-Regime (Teil II)
27. Katholische Arbeiter leisten Widerstand im NS-Regime (Teil III)
28. Alte Bücher geben Hinweise auf die Häftlingsgesellschaft
29. Einkaufsmöglichkeiten im ehemaligen Zuchthaus Herford
30. Im Zuchthaus Herford wurde „Der Leuchtturm“ gelesen
31. Jüdische Häftlinge im ehemaligen Zuchthaus Herford (Teil II)
32. Jüdische Häftlinge im ehemaligen Zuchthaus Herford (Teil III)
33. Gottfried Ballin: Jüdische Häftlinge im Zuchthaus Herford (Teil IV)
34. Folgt demnächst…





