Im § 154 Abs. 1 des Strafvollzugsgesetzes des Bundes sowie in den Landesstrafvollzugsgesetzen (vgl. etwa Art. 175 Abs. 1 Bayerisches Strafvollzugsgesetz, § 76 Abs. 4 Hessisches Strafvollzugsgesetz, § 16 Abs. 1 Gesetzbuch über den Justizvollzug in Baden-Württemberg) arbeiten alle im Vollzug Tätigen zusammen und wirken daran mit, die Aufgaben des Vollzuges zu erfüllen. Damit sind die GefängnisseelsorgerInnen als Fachdienst grundsätzlich in der Zusammenarbeit und Mitwirkung an der Erreichung des Vollzugsziels integriert.

 

Eine Loyalitätspflicht gegenüber dem staatlichen Anstaltszweck obliegt jedem AnstaltsseelsorgerIn, unabhängig von der Form der Ausgestaltung seines dienstrechtlichen Status. Staatlich-kirchliche Vereinbarungen über den Status der AnstaltsseelsorgerIn legen fest, dass Gefängnisseelsorge in Fragen des Strafvollzugs der Aufsicht des Staates unterliegt, aber fachlich jedoch bei der kirchlichen Aufsicht und Visitation bleibt. In den Bundesländern regeln Dienstordnungen das dienstrechtliche Verhältnis.

Alle Dienste einer Justizvollzugsanstalt wirken bei der Behandlung von Inhaftierten mit, damit diese ihre Vollzugsziele erreichen und darüber hinaus nach dem Strafvollzug ein Leben in sozialer Verantwortung und ohne Straftaten führen. Der Fachdienst „Seelsorge“ arbeitet konstruktiv kritisch in Kooperation mit anderen Diensten, ohne seine seelsorgerliche Verschwiegenheit zu brechen. Neben dem medizinischen Dienst kommen GefängnisseelsorgerInnen in Berührung mit folgenden Diensten.

 

Die unabhängige Stellung des Gefängnisseelsorgers zeigt sich darin, dass die Kirche für alle in ihrem Auftrag im Gefängnis tätigen Seelsorger das Seelsorgegeheimnis beansprucht. Gemäß §§ 53 Abs 1 Nr. 1, 53 a StPO haben Geistliche und ihre Berufshelfer im strafrechtlichen Verfahren ein Zeugnisverweigerungsrecht über das, was ihnen in ihrer Eigenschaft als Seelsorger und im Rahmen eines seelsorgerischen Gesprächs anvertraut worden oder bekannt geworden ist (vgl. a. § 383 Abs. 1 Nr. 4 ZPO im Zivilprozess). Ferner erkennt § 139 Abs. 2 StGB für Geistliche den Vorrang des Seelsorge- und Beichtgeheimnisses vor der Anzeigepflicht geplanter Straftaten nach § 138 StGB an.


23. Januar 2019
Schuld und Sühne – Aufarbeitung im Knast
Der eine dealt mit Drogen, der zweite ist ein Betrüger und der dritte hat ein Geschäft ausgeraubt. Wer in Deutschland ein Verbrechen begeht, wird bestraft, sagt die Jurisdiktion. Gott vergibt uns unsere Schuld, sagt die Kirche. Im Mittelpunkt dieser Sendereihe des WDR „Lebenszeichen“ steht das Subjekt […]
1. August 2019
Sexualisierte Gewalt im Knast bleibt oft unentdeckt
Vor einem baden-württembergischen Gericht in Ulm wurde im September 2018 eine Tat verhandelt, die sich 2017 im dortigen Gefängnis zugetragen hat. Ein 19-jähriger Häftling misshandelte und schlug einen 61 Jahre alten Mithäftling über längere Zeit in der gemeinsamen Zelle. Die Misshandlungen gipfelten darin, dass der junge […]
23. Februar 2020
Sozialethisches Nachdenken im Strafvollzug?
In Ethikkomitees in Justizvollzugsanstalten können unterschiedliche Situationen und Probleme aus dem Vollzugsalltag interdisziplinär diskutiert werden. Dabei geht es nicht darum, eine schnelle Lösung zu ­finden, sondern zu prüfen, ob das Handeln auf das richtige Ziel ausgerichtet ist. Der Justizvollzug war bislang selten Gegenstand sozialethischer Reflexion. Dort […]
24. Juli 2019
Gefangen in Sommerhitze der Justizvollzugsanstalt
Besonders heiß ist den 550 Gefangenen in der aus Beton gebauten Bielefelder JVA Brackwede. Der Baustoff strahlt die Wärme wie ein Kachelofen ab. Etwas erträglicher sind die Temperaturen in den älteren Gefängnisbauten in Herford und Detmold, sagen die dortigen Leiter. Aber auch dort steigen die Werte […]
1. März 2020
Zugänge zu ethischen Fragestellungen im Vollzug
Die erste Ethik-Handreichung für den Vollzug verdankt sich der Erkenntnis, dass die ethische Reflexion einen Raum in Justizvollzugsanstalten benötigt. Dringend bedarf es innerhalb dieser Strukturen des Nachdenkens über die zahlreichen Situationen des Alltags, die fraglich erscheinen oder ein Unbehagen verursachen. Aber dieses Nachdenken ist gar nicht […]
26. September 2019
Bundesgerichtshof setzt Verkündungstermin fest
Am 25. September hat vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe die Revisionsverhandlung gegen zwei rheinland-pfälzische Strafvollzugsbedienstete stattgefunden. Hintergrund war deren Verurteilung zu einer jeweils neunmonatigen Bewährungsstrafen durch das Landgericht Limburg (Urteil vom 7. Juni 2018 – 5 KLs 3 Js 11612/16) wegen fahrlässiger Tötung. Das Landgericht hatte […]
Knastschlüssel