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Als Schöffe menschliche Note in das Urteil einbringen

8. Juli 2019

Karsten Grosser | Meller Kreisblatt.

Cora Dammann, Uwe Plaß und Claas Hofmeister sind ehrenamtliche Richter im Strafverfahren. So heißt es in der Verfassung. Als Schöffen nehmen die drei Meller regelmäßig an Gerichtsverhandlungen teil. Hier sprechen sie über „geklauten Scheiß“, zurückgestellte Gefühle und Gerechtigkeit als Herzenssache. Im kommenden Jahr beginnt eine neue fünfjährige Amtszeit für Schöffen. Aus dem Gebiet der Stadt Melle wurden dafür 65 Bürger gesucht. 77 Frauen und Männer haben sich bis zum Stichtag am 15. Mai für das Ehrenamt am Amts- oder Landgericht Osnabrück beworben. Drei von ihnen waren schon in den vergangenen Jahren als Schöffen aktiv.

Uwe Plaß und die Frage nach dem Warum

An rund 20 bis 30 Gerichtsverhandlungen hat Uwe Plaß seit Anfang des Jahres 2014 als Schöffe teilgenommen. Genau kann er es nicht beziffern. „Ich führe kein Buch“, sagt der 39-jährige Historiker aus Melle. Gleichwohl hat er festgestellt, dass es in „seinen“ Fällen oft um Drogen und Alkohol im Hintergrund gehe. „Es hat mich anfangs schon überrascht, wie viel Kriminalität es in Melle gibt“, sagt er. Auch wenn am Amtsgericht Osnabrück eben nicht nur Verfahren gegen Meller verhandelt werden. Aber eben auch. Er selbst habe vor seiner Schöffentätigkeit nie etwas mit einem Gericht zu tun gehabt, sagt Plaß. Vielleicht auch deshalb habe es ihn einfach interessiert, den Justizalltag kennenzulernen. Besonders beschäftige ihn stets die Frage nach dem Warum. Warum hat der Handwerker Schwarzarbeiter beschäftigt? Warum hat der Jugendliche mehrfach ins Regal gegriffen?

„Was für ein Scheiß geklaut wird!“, sagt Plaß und schüttelt gedanklich den Kopf. Mal Lebensmittel, mal eine Flasche Schnaps. Warum? Nicht immer vermutet er eine kriminelle Energie hinter den Taten. Doch Zweifel im Sinne des Gesetzes habe er nicht. Zumal es am Amtsgericht kaum Zweifelsfälle gebe. Oftmals stelle sich die Lage als eindeutig dar. Für ihn sei es aber wichtig, die menschliche Note in das Urteil einzubringen. In der Regel träfen sich die beiden Schöffen 20 Minuten vor Verhandlungsbeginn mit dem hauptberuflichen Richter, um eine Einweisung in den Fall zu erhalten. Die Verhandlung selbst dauere meistens zwischen zwei und drei Stunden. Wird sich der Beklagte äußern? Möglicherweise ein Geständnis ablegen? Was fordert der Staatsanwalt? Was hält die Verteidigung dagegen? Was könnte sich strafverschonend auswirken?

Wenn sich Richter und Schöffen zur Beratung zurückziehen, habe Plaß stets Diskussionen auf Augenhöhe erlebt. Wenn es jedoch um Detailfragen, juristische Einordnungen und das Strafmaß gehe, seien die Kenntnisse des Berufsrichters gefragt. Schließlich sind die Schöffen per Gesetz keine Juristen, sondern Laienrichter. Doch sie lernen die Feinheiten vor Gericht nach und nach kennen. So bringen die Schöffen nicht nur Lebenserfahrung ein, sie nehmen auch neue Erkenntnisse mit. „Interessante Einblicke“, nennt es Plaß. Dem Meller gefällt das Schöffenamt. „Ich mache das gerne“, sagt Plaß, der sich auch für die kommenden fünf Jahre zur Verfügung stellen will. Zumal der Zeitaufwand gar nicht so hoch sei.

Cora Dammann und das gute Gewissen

Auch Cora Dammann hat ihre Bewerbungsunterlagen für eine zweite Amtsperiode als Schöffin eingereicht. Die 43-Jährige aus Sondermühlen wird – wie Plaß – seit dem Jahr 2014 für Verhandlungen am Amtsgericht eingeteilt. Drogenbesitz, Drogenkonsum, Diebstahl. Mal eine leichte Körperverletzung, selten räuberische Erpressung. In den Fällen, in denen ihre Urteilskraft gefragt ist, gehe es vornehmlich um Vergehen, die ein Strafmaß zwischen zwei und vier Jahren Haft nach sich ziehen. Fälle, in denen die Beweislage oft eindeutig sei. Fälle, bei denen die Härte des Urteils in der Regel zwischen den Forderungen von Verteidiger und Staatsanwalt läge.

Am ausgesprochenen Strafmaß habe sie noch nie gezweifelt, sagt die Mellerin. „Ich konnte die Urteile immer guten Gewissens mittragen.“ An durchschnittlich vier Verhandlungen pro Jahr habe sie mitgewirkt. Einen Freispruch habe sie in diesen Prozessen noch nicht erlebt. Gleichwohl lässt sie das Schicksal der Beteiligten nicht kalt. Das ist zu spüren, wenn Dammann über einen Fall spricht, bei dem auch zwei Kinder involviert waren. Nicht als Täter, vielmehr als Leidtragende in zweiter Reihe. Die Mutter wurde zu einer Haftstrafe verurteilt, die Kinder in die Obhut der Großeltern gegeben. Dammann, die selbst dreifache Mutter und derzeit in Elternzeit ist, mag sich nicht vorstellen, sich von den eigenen Kindern trennen zu müssen. „Aber im Gericht muss ich meine Gefühle zurückstellen“, weiß sie.

Als Vertreterin des Volkes hilft sie so, Urteile im Namen des Volkes zu sprechen. Anfangs, bei ihrer ersten Bewerbung vor fünf Jahren, war Dammann neugierig auf den Justizapparat. „Ich wollte das System kennenlernen“, sagt die Mellerin. Schöffen als Lehrlinge? Nein. „Ich erhalte die volle Wertschätzung durch die Richterin“, sagt die 43-Jährige und betont: „Ich werde nicht als Richterin zweiter Klasse gesehen. Und das finde ich schön.“ In einer möglichen zweiten Amtszeit als Schöffin würde sie sich auch an die schlimmeren Fälle herantrauen. In ihrer neuerlichen Bewerbung bietet sie Einsätze nicht nur am Amtsgericht an, sondern auch am Landgericht.

Claas Hofmeister und Gerechtigkeit als Herzenssache

Claas Hofmeister hat bereits mit den „harten Jungs“ zu tun. Der 49-jährige Meller Berufsschullehrer fungiert seit 2014 als Schöffe am Landgericht Osnabrück. Missbrauch, Vergewaltigung einer Prostituierten, Raubüberfälle, schwere Körperverletzungen. Die Straftaten, über welche die Große Jugendstrafkammer zu urteilen hat, sind nicht ohne. Drei hauptamtliche Richter sowie zwei Schöffen bilden jeweils das Gericht. Vor ihm wird verhandelt, wenn die Täter nicht älter als 21 Jahre sind oder es um Opfer im Kindes- oder Jugendalter geht. Wie bei einem 13-jährigen Mädchen, das von ihrem Stiefvater missbraucht worden war. „Heftig“, nennt Hofmeister, selbst zweifacher Vater, die Schilderungen des Vergehens und weiß, dass er mit diesem Wort die Schwere der Tat nicht annähernd angemessen beschreibt. Immerhin habe das Mädchen nicht aussagen müssen. Nicht noch einmal die schrecklichen Geschehnisse in Worte fassen müssen. Der Stiefvater hatte schon ein Geständnis abgelegt. Fünfeinhalb Jahre Haft lautete das Urteil.

Anfangs habe er sich in seltenen Fällen gefragt, ob die Strafen zu gering sind, sagt Hofmeister. Doch mittlerweile sei es ihm wichtig, den Tätern Möglichkeiten zu geben, auf den rechten Weg zurückzukehren. „Dass sie das schaffen, hofft man immer.“ Auch wenn es letztlich nur wenige seien, die ihr Leben wieder in Griff kriegen. Etwa durch Bewährungsstrafen oder Therapien. Wie beispielsweise durch die Auflage, mittels Drogenentzug der Abhängigkeit zu entkommen. Diese Auflage habe zum Beispiel der Mann bekommen, der im Emsland nach einem Fußballspiel einen anderen Mann mit einem Messer verletzt hatte. Provokationen, ein Stich, der zugleich einen Einschnitt bedeutete. Ein Fall, der zeige, wie schnell sich das Leben eines Opfers ändern kann, meint Hofmeister. Der Mann habe in der Verhandlung angegeben, unter der Tat psychisch zu leiden. Seine Beziehung sei gescheitert. Ein Schicksal, das einen mitnehme, sagt der Meller Schöffe.

Verhandlungen sind öffentlich, deshalb kann ich darüber reden

Ein anderer Messerstecher war einst Schüler an den Berufsbildenden Schulen in Melle. Dort, wo Hofmeister arbeitet. „Ich hatte ihn aber nie selbst als Schüler“, sagt der Lehrer. Ansonsten wäre Hofmeister nicht als Schöffe infrage gekommen. Mit einem Schälmesser hatte der junge Mann einen anderen in der Jugendwohngruppe Hünenburg verletzt. Über Fälle wie diesen spricht der Pädagoge durchaus mit seinen Schülern. Schließlich unterrichtet er neben Wirtschaft und Sport auch Politik. Das Fach, in dem es auch um Recht und Gerechtigkeit geht. „Die Verhandlungen sind öffentlich, deshalb kann ich darüber reden“, erklärt der Pädagoge. Was in den Beratungen mit den Richtern gesprochen wird, unterliegt allerdings der Schweigepflicht.

Zu fünf bis sechs Hauptverhandlungen pro Jahr mit durchschnittlich jeweils drei Terminen werde er eingeladen, sagt Hofmeister. Rund 15 Tage pro Jahr. Um daran teilnehmen zu können, werde er von der Schule freigestellt. Das ist gesetzlich geregelt. Wie Plaß und Dammann hat auch Hofmeister sich um eine weitere fünfjährige Amtszeit als Schöffe beworben. Der Grund? „Gerechtigkeit als Herzenssache wäre doch eine gute Überschrift“, sagt der 49-Jährige. Vor allem ist es eine gute Einstellung.

Das Schöffenamt

Schöffen sind ehrenamtliche Richter m Strafverfahren. Sie benötigen keine besonderen Rechtskenntnisse, sondern sie kommen aus der Mitte der Gesellschaft. „Sie bringen dabei ein vom reinen juristischen Denken unabhängiges Verständnis der Lebenswirklichkeit sowie das Rechtsverständnis und die Wertvorstellungen der Bevölkerung in die Hauptverhandlung ein“, heißt es beim Niedersächsischen Justizministerium in Hannover.

Das Schöffenamt kann nur von Deutschen ausgeübt werden, die zu Beginn der fünfjährigen Amtsperiode mindestens 25 Jahre und höchstens 70Jahre alt sind. Bewerber für das Amt werden von der Kommune dem Schöffenwahlausschuss am Amtsgericht vorgeschlagen, der die Schöffen schließlich auswählt.

Bei den Amtsgerichten werden jeweils zwei Schöffen zusammen mit einem Berufsrichter im Rahmen des Schöffengerichts und des Jugendschöffengerichts eingesetzt. Das erweiterte Schöffengericht tagt zusätzlich mit einem zweiten Berufsrichter. Bei den Landgerichten sind jeweils zwei Schöffen Teil der kleinen und großen Strafkammern, der kleinen und großen Jugendkammern sowie des Schwurgerichts.

Die kleinen Kammern sind mit einem Berufsrichter besetzt, die großen Kammern mit zwei oder drei Berufsrichtern, das Schwurgericht stets mit drei Berufsrichtern. Bei der Urteilsfindung haben Schöffen das gleiche Stimmrecht wie die Berufsrichter. Sie sind frei von Weisungen, müssen sich aber auch an Recht und Gesetz halten.

Mit freundlicher Genehmigung: Verlag der Neuen Osnabrücker Zeitung, 18.5.2018

 

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