Die Anstaltsleitung ist der erste und unmittelbare AnsprechpartnerIn für die Gefängnisseelsorge. Durch die explizite Sonderstellung des Fachdienstes „Seelsorge“ ist sie im Organigramm direkt neben der Leitung angesiedelt. Je nachdem ob ein GefängnisseelsorgerIn verbeamtet oder in Gestellungsvertrag angestellt ist, trägt die Leitung einer JVA die Dienstaufsicht. Seelsorgerliches Arbeiten sowie die Achtung von Sicherheit und Ordnung geschieht im gegenseitigen Vertrauen zueinander.

Eine Loyalitätspflicht gegenüber dem staatlichen Anstaltszweck obliegt jedem AnstaltsseelsorgerIn, unabhängig von der Form der Ausgestaltung seines dienstrechtlichen Status. Staatlich-kirchliche Vereinbarungen über den Status der AnstaltsseelsorgerIn legen fest, dass Gefängnisseelsorge in Fragen des Strafvollzugs der Aufsicht des Staates unterliegt, aber fachlich jedoch bei der kirchlichen Aufsicht und Visitation bleibt. In den Bundesländern regeln Dienstordnungen das dienstrechtliche Verhältnis zwischen dem Land und den Kirchen.

Im März 1971 wurde in Bad Godesberg die Bundesvereinigung der Anstaltsleiterinnen und Anstaltsleiter im Justizvollzug e.V. ins Leben gerufen. Aufgabe und Ziel der Bundesvereinigung ist es, länderübergreifend einen gegenseitigen Erfahrungsaustausch zu ermöglichen und Anregungen bzw. Lösungsvorschläge für die Weiterentwicklung des Justizvollzuges in Deutschland und in Europa zu erarbeiten. Die Bundesvereinigung steht in kontinuierlicher Verbindung zur Justizvollzugsabteilung des Bundesjustizministeriums und zu den Länderministerien.

 

Die unabhängige Stellung des Gefängnisseelsorgers zeigt sich darin, dass die Kirche für alle in ihrem Auftrag im Gefängnis tätigen Seelsorger das Seelsorgegeheimnis beansprucht. Gemäß §§ 53 Abs 1 Nr. 1, 53 a StPO haben Geistliche und ihre Berufshelfer im strafrechtlichen Verfahren ein Zeugnisverweigerungsrecht über das, was ihnen in ihrer Eigenschaft als Seelsorger und im Rahmen eines seelsorgerischen Gesprächs anvertraut worden oder bekannt geworden ist (vgl. a. § 383 Abs. 1 Nr. 4 ZPO im Zivilprozess). Ferner erkennt § 139 Abs. 2 StGB für Geistliche den Vorrang des Seelsorge- und Beichtgeheimnisses vor der Anzeigepflicht geplanter Straftaten nach § 138 StGB an.

Für ein Gelingen der Behandlungsarbeit ist die Mitwirkung aller Berufsgruppen unverzichtbar. Intern prägen neben den in Führungspositionen verantwortlichen JuristInnen, PsychologInnen, ÄrztInnen, MitarbeiterInnen des Sozialdienstes, PädagogInnen, SeelsorgerInnen verschiedener Konfessionen, MitarbeiterInnen des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes sowie die im Übrigen in der Verwaltung eingesetzten Kräfte die Arbeit in der Vollzugspraxis.

 


15. Oktober 2023
Verein bringt Sammlung von Rechtstexten auf den Weg
GefängnisseelsorgerInnen aus dem gesamten Bundesgebiet treffen sich jährlich zu einer Studientagung. Dies geschieht ökumenisch und innerhalb der Katholischen Gefängnisseelsorge in Deutschland e.V. So nennt sich der gemeinnützige und kanonische Verein mit Sitz in Bonn seit seiner Gründung 2017. Davor setzten sich die GefängnisseelsorgerInnen als Personenkörperschaft zusammen. […]
27. Oktober 2021
Bauen im Justizvollzug: Eher Fluch als Segen?
Seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland war das Bauen im Vollzug und noch mehr die bauliche Instandhaltung ein Bereich, der oftmals sehr stiefmütterlich behandelt worden ist. Die Politik hat lange geglaubt, das läge an der schwerfälligen staatlichen Bauverwaltung. Je größer der neoliberale Einfluss auf politische Entscheidungen wurde, […]
29. Oktober 2025
Suizidhilfe im Gefängnis?
Die Autoren Wulf/Grube weisen im Kontext eines geläufigen Zitates auf Folgendes hin: „Es heißt: ‚Wenn man den Zustand eines Staates erkennen will, muss man in seine Gefängnisse gehen.‘ Dieses Wort lässt sich auf den Umgang mit sterbenden Gefangenen präzisieren. Ob und wie Gefangene im Gefängnis sterben, […]
7. Februar 2019
Vertrauen und Misstrauen im Gefängnis
Vertrauen ist gut. Denn es ist die Grundbedingung menschlichen Zusammenlebens – in persönlichen, sozialen, beruflichen und geschäftlichen Beziehungen. Freundschaft und Familie, Gesellschaft und Staat, Politik, Handel und Wirtschaft sind essentiell auf Vertrauen angewiesen. Dagegen glaubt die Spruchweisheit aus schlechter Erfahrung enttäuschten Vertrauens zu wissen, dass Kontrolle, […]
23. Dezember 2023
Doppelstockbetten: Ein juristischer Sieg mit Folgen
Zwei ehemalige Gefangene der Justizvollzugsanstalt Würzburg haben nach ihrer Entlassung gegen die Haftbedingungen geklagt. Zugespitzt ging es um die Frage, ob die Zwei-Mann-Belegung eines rund 10 Quadratmeter großen Haftraumes gegen die Menschenwürde verstößt. Eine ganze Reihe von Haftzellen in der JVA waren bisher mit einem Stockbett […]
16. April 2026
Gesetz: Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein?
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Straffälligenhilfe (BAG-S) begrüßt den Vorstoß von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD), das Fahren ohne Fahrschein zu entkriminalisieren. Derzeit wird die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ohne gültiges Ticket gemäß § 265a StGB als Straftat verfolgt. Es drohen Geld- und Freiheitsstrafen. Dies ist eine Regelung, die bereits seit […]
Knastschlüssel