Die Anstaltsleitung ist der erste und unmittelbare AnsprechpartnerIn für die Gefängnisseelsorge. Durch die explizite Sonderstellung des Fachdienstes „Seelsorge“ ist sie im Organigramm direkt neben der Leitung angesiedelt. Je nachdem ob ein GefängnisseelsorgerIn verbeamtet oder in Gestellungsvertrag angestellt ist, trägt die Leitung einer JVA die Dienstaufsicht. Seelsorgerliches Arbeiten sowie die Achtung von Sicherheit und Ordnung geschieht im gegenseitigen Vertrauen zueinander.

Eine Loyalitätspflicht gegenüber dem staatlichen Anstaltszweck obliegt jedem AnstaltsseelsorgerIn, unabhängig von der Form der Ausgestaltung seines dienstrechtlichen Status. Staatlich-kirchliche Vereinbarungen über den Status der AnstaltsseelsorgerIn legen fest, dass Gefängnisseelsorge in Fragen des Strafvollzugs der Aufsicht des Staates unterliegt, aber fachlich jedoch bei der kirchlichen Aufsicht und Visitation bleibt. In den Bundesländern regeln Dienstordnungen das dienstrechtliche Verhältnis zwischen dem Land und den Kirchen.

Im März 1971 wurde in Bad Godesberg die Bundesvereinigung der Anstaltsleiterinnen und Anstaltsleiter im Justizvollzug e.V. ins Leben gerufen. Aufgabe und Ziel der Bundesvereinigung ist es, länderübergreifend einen gegenseitigen Erfahrungsaustausch zu ermöglichen und Anregungen bzw. Lösungsvorschläge für die Weiterentwicklung des Justizvollzuges in Deutschland und in Europa zu erarbeiten. Die Bundesvereinigung steht in kontinuierlicher Verbindung zur Justizvollzugsabteilung des Bundesjustizministeriums und zu den Länderministerien.

 

Die unabhängige Stellung des Gefängnisseelsorgers zeigt sich darin, dass die Kirche für alle in ihrem Auftrag im Gefängnis tätigen Seelsorger das Seelsorgegeheimnis beansprucht. Gemäß §§ 53 Abs 1 Nr. 1, 53 a StPO haben Geistliche und ihre Berufshelfer im strafrechtlichen Verfahren ein Zeugnisverweigerungsrecht über das, was ihnen in ihrer Eigenschaft als Seelsorger und im Rahmen eines seelsorgerischen Gesprächs anvertraut worden oder bekannt geworden ist (vgl. a. § 383 Abs. 1 Nr. 4 ZPO im Zivilprozess). Ferner erkennt § 139 Abs. 2 StGB für Geistliche den Vorrang des Seelsorge- und Beichtgeheimnisses vor der Anzeigepflicht geplanter Straftaten nach § 138 StGB an.

Für ein Gelingen der Behandlungsarbeit ist die Mitwirkung aller Berufsgruppen unverzichtbar. Intern prägen neben den in Führungspositionen verantwortlichen JuristInnen, PsychologInnen, ÄrztInnen, MitarbeiterInnen des Sozialdienstes, PädagogInnen, SeelsorgerInnen verschiedener Konfessionen, MitarbeiterInnen des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes sowie die im Übrigen in der Verwaltung eingesetzten Kräfte die Arbeit in der Vollzugspraxis.

 


11. Juli 2019
Raquel Erdtmann ist als Gerichtsreporterin tätig
Wero Lisakowski | hr-fernsehen Hauptsache Kultur. Was bringt einen Menschen dazu, einen anderen umzubringen? Was steckt hinter einem Verbrechen? Wieso wird jemand zum Täter? Fragen, mit denen sich Gerichte beschäftigen. Die aber auch Raquel Erdtmann genau verfolgt. Sie begleitet die großen Fälle, die so tragisch und […]
26. September 2019
Bundesgerichtshof setzt Verkündungstermin fest
Am 25. September hat vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe die Revisionsverhandlung gegen zwei rheinland-pfälzische Strafvollzugsbedienstete stattgefunden. Hintergrund war deren Verurteilung zu einer jeweils neunmonatigen Bewährungsstrafen durch das Landgericht Limburg (Urteil vom 7. Juni 2018 – 5 KLs 3 Js 11612/16) wegen fahrlässiger Tötung. Das Landgericht hatte […]
7. August 2021
Herausforderung christlicher Sozialethik: Homo Hygienicus
Der Philosoph Matthias Burchardt hat mehrfach die Entstehung und Durchsetzung eines neuen Sozialtyps konstatiert, des so genannten „Homo Hygienicus“. Die Herausbildung dieses Typs hat für ihn einschneidende Konsequenzen für den Einzelnen wie für die Gesellschaft und verändert das Zusammenleben der Menschen, wie wir es kannten, auf […]
23. Januar 2019
Schuld und Sühne – Aufarbeitung im Knast
Der eine dealt mit Drogen, der zweite ist ein Betrüger und der dritte hat ein Geschäft ausgeraubt. Wer in Deutschland ein Verbrechen begeht, wird bestraft, sagt die Jurisdiktion. Gott vergibt uns unsere Schuld, sagt die Kirche. Im Mittelpunkt dieser Sendereihe des WDR „Lebenszeichen“ steht das Subjekt […]
19. November 2020
Strafvollzug kann nicht alle sozialen Probleme lösen
Die Diskussion um die lebenslange Freiheitsstrafe aus theologisch-ethischer Sicht und unter besonderer Berücksichtigung der Haltung des Papstes Franziskus zu diesem Thema, kann nur vor einem christlichen Bezugshorizont geschehen. Die Gesetze in einem Rechtsstaat wie in Deutschland sind Gesetze eines säkularen Staates. Die Kirche und ihre Ansichten […]
19. April 2022
Sorge um die Seele – Was ist (eigentlich) Seelsorge?
„Was hilft es dem Menschen, die ganze Welt zu gewinnen und Schaden zu nehmen an seiner Seele?“ (Mk 8,36). In Diskussionen über „Muslimische (Gefängnis)Seelsorge“ ist immer wieder zu hören, „Muslime kennen eigentlich gar keine Seelsorge“. Offen bleibt dabei in der Regel der zugrunde liegende Seelsorgebegriff ebenso […]
Knastschlüssel