Die Anstaltsleitung ist der erste und unmittelbare AnsprechpartnerIn für die Gefängnisseelsorge. Durch die explizite Sonderstellung des Fachdienstes „Seelsorge“ ist sie im Organigramm direkt neben der Leitung angesiedelt. Je nachdem ob ein GefängnisseelsorgerIn verbeamtet oder in Gestellungsvertrag angestellt ist, trägt die Leitung einer JVA die Dienstaufsicht. Seelsorgerliches Arbeiten sowie die Achtung von Sicherheit und Ordnung geschieht im gegenseitigen Vertrauen zueinander.

Eine Loyalitätspflicht gegenüber dem staatlichen Anstaltszweck obliegt jedem AnstaltsseelsorgerIn, unabhängig von der Form der Ausgestaltung seines dienstrechtlichen Status. Staatlich-kirchliche Vereinbarungen über den Status der AnstaltsseelsorgerIn legen fest, dass Gefängnisseelsorge in Fragen des Strafvollzugs der Aufsicht des Staates unterliegt, aber fachlich jedoch bei der kirchlichen Aufsicht und Visitation bleibt. In den Bundesländern regeln Dienstordnungen das dienstrechtliche Verhältnis zwischen dem Land und den Kirchen.

Im März 1971 wurde in Bad Godesberg die Bundesvereinigung der Anstaltsleiterinnen und Anstaltsleiter im Justizvollzug e.V. ins Leben gerufen. Aufgabe und Ziel der Bundesvereinigung ist es, länderübergreifend einen gegenseitigen Erfahrungsaustausch zu ermöglichen und Anregungen bzw. Lösungsvorschläge für die Weiterentwicklung des Justizvollzuges in Deutschland und in Europa zu erarbeiten. Die Bundesvereinigung steht in kontinuierlicher Verbindung zur Justizvollzugsabteilung des Bundesjustizministeriums und zu den Länderministerien.

 

Die unabhängige Stellung des Gefängnisseelsorgers zeigt sich darin, dass die Kirche für alle in ihrem Auftrag im Gefängnis tätigen Seelsorger das Seelsorgegeheimnis beansprucht. Gemäß §§ 53 Abs 1 Nr. 1, 53 a StPO haben Geistliche und ihre Berufshelfer im strafrechtlichen Verfahren ein Zeugnisverweigerungsrecht über das, was ihnen in ihrer Eigenschaft als Seelsorger und im Rahmen eines seelsorgerischen Gesprächs anvertraut worden oder bekannt geworden ist (vgl. a. § 383 Abs. 1 Nr. 4 ZPO im Zivilprozess). Ferner erkennt § 139 Abs. 2 StGB für Geistliche den Vorrang des Seelsorge- und Beichtgeheimnisses vor der Anzeigepflicht geplanter Straftaten nach § 138 StGB an.

Für ein Gelingen der Behandlungsarbeit ist die Mitwirkung aller Berufsgruppen unverzichtbar. Intern prägen neben den in Führungspositionen verantwortlichen JuristInnen, PsychologInnen, ÄrztInnen, MitarbeiterInnen des Sozialdienstes, PädagogInnen, SeelsorgerInnen verschiedener Konfessionen, MitarbeiterInnen des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes sowie die im Übrigen in der Verwaltung eingesetzten Kräfte die Arbeit in der Vollzugspraxis.

 


25. März 2019
Hessen streicht Artikel der Todesstrafe aus Verfassung
Die Hessen haben die Reform der Landesverfassung angenommen. Laut amtlichem Endergebnis im Oktober 2018 sprachen sich 83 Prozent für eine Abschaffung der Todesstrafe aus. Die Reform der hessischen Landesverfassung mit der Aufhebung der Todesstrafe ist beschlossene Sache. Wie aus dem vorgelegten endgültigen Ergebnis der Volksabstimmung von […]
23. Januar 2019
Ermittlungen aufgrund von Handyschmuggel
Gegen Geld ist auch im Gefängnis viel zu kriegen. Das wusste auch der Häftling, der vorigen Sommer unbedingt aus der JVA Würzburg hinaustelefonieren wollte. Der zu fünfeinhalb Jahren Knast verurteilte Betrüger muss noch eine Weile sitzen. Er kurbelt aber bereits wieder neue Geschäfte in Frankfurt an, […]
12. März 2024
Zivilisatorischer Unterschied: Kämpfer gegen die Todesstrafe
Robert Badinter (1928 – 2024) erwirkte die Abschaffung der Todesstrafe in Frankreich. Folgte der Papst Jahre später seiner Argumentation? Badinter stand für das Licht der Aufklärung. Er war eine Figur des Jahrhunderts, ein Gewissen der Republik“, schrieb Frankreichs Präsident Emmanuel Macron wenige Stunden nach dessen Tod. […]
6. Mai 2022
Online-Format ermöglicht digitale Diskursräume über Fachgrenzen
Dass der Haftalltag hinter den Mauern von Justizanstalten für öffentliche Augen häufig unsichtbar bleibt, ist für Menschen, die in Gefängnissen leben oder dort arbeiten, kein ungewöhnliches Phänomen. Durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie ist der Austausch zwischen „Drinnen“ und „Draußen“ zeitweise fast gänzlich zum Erliegen gekommen. Für […]
20. Juni 2023
BVerfG Beschluss: Stundenlöhne von 2 Euro in Haft unzulässig
Eine niedrige Gefangenentlohnung ist verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden. Bei den entsprechenden Ländergesetzen muss bis 2025 nachgebessert werden. Inhaftierte aus Bayern und Nordrhein-Westfalen haben sich vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich gegen eine niedrige Entlohnung von Arbeit hinter Gittern gewandt.   Stundenlöhne von zwei Euro oder […]
15. April 2021
Verfassungsbeschwerde gegen Anhaltung eines Briefes
Ein ehemals Inhaftierter hat beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen die Anhaltung eines Briefs eingereicht. Das Bundesverfassungsgericht urteilte zugunsten des Beschwerdeführers. Der ehemals inhaftierte Beschwerdeführer schrieb aus der Justizvollzugsanstalt einen Brief an seine Großnichte und ehemalige Verlobte, die als seine Mittäterin in einer anderen Justizvollzugsanstalt inhaftiert war. Der […]
Knastschlüssel