Die Anstaltsleitung ist der erste und unmittelbare AnsprechpartnerIn für die Gefängnisseelsorge. Durch die explizite Sonderstellung des Fachdienstes „Seelsorge“ ist sie im Organigramm direkt neben der Leitung angesiedelt. Je nachdem ob ein GefängnisseelsorgerIn verbeamtet oder in Gestellungsvertrag angestellt ist, trägt die Leitung einer JVA die Dienstaufsicht. Seelsorgerliches Arbeiten sowie die Achtung von Sicherheit und Ordnung geschieht im gegenseitigen Vertrauen zueinander.

Eine Loyalitätspflicht gegenüber dem staatlichen Anstaltszweck obliegt jedem AnstaltsseelsorgerIn, unabhängig von der Form der Ausgestaltung seines dienstrechtlichen Status. Staatlich-kirchliche Vereinbarungen über den Status der AnstaltsseelsorgerIn legen fest, dass Gefängnisseelsorge in Fragen des Strafvollzugs der Aufsicht des Staates unterliegt, aber fachlich jedoch bei der kirchlichen Aufsicht und Visitation bleibt. In den Bundesländern regeln Dienstordnungen das dienstrechtliche Verhältnis zwischen dem Land und den Kirchen.

Im März 1971 wurde in Bad Godesberg die Bundesvereinigung der Anstaltsleiterinnen und Anstaltsleiter im Justizvollzug e.V. ins Leben gerufen. Aufgabe und Ziel der Bundesvereinigung ist es, länderübergreifend einen gegenseitigen Erfahrungsaustausch zu ermöglichen und Anregungen bzw. Lösungsvorschläge für die Weiterentwicklung des Justizvollzuges in Deutschland und in Europa zu erarbeiten. Die Bundesvereinigung steht in kontinuierlicher Verbindung zur Justizvollzugsabteilung des Bundesjustizministeriums und zu den Länderministerien.

 

Die unabhängige Stellung des Gefängnisseelsorgers zeigt sich darin, dass die Kirche für alle in ihrem Auftrag im Gefängnis tätigen Seelsorger das Seelsorgegeheimnis beansprucht. Gemäß §§ 53 Abs 1 Nr. 1, 53 a StPO haben Geistliche und ihre Berufshelfer im strafrechtlichen Verfahren ein Zeugnisverweigerungsrecht über das, was ihnen in ihrer Eigenschaft als Seelsorger und im Rahmen eines seelsorgerischen Gesprächs anvertraut worden oder bekannt geworden ist (vgl. a. § 383 Abs. 1 Nr. 4 ZPO im Zivilprozess). Ferner erkennt § 139 Abs. 2 StGB für Geistliche den Vorrang des Seelsorge- und Beichtgeheimnisses vor der Anzeigepflicht geplanter Straftaten nach § 138 StGB an.

Für ein Gelingen der Behandlungsarbeit ist die Mitwirkung aller Berufsgruppen unverzichtbar. Intern prägen neben den in Führungspositionen verantwortlichen JuristInnen, PsychologInnen, ÄrztInnen, MitarbeiterInnen des Sozialdienstes, PädagogInnen, SeelsorgerInnen verschiedener Konfessionen, MitarbeiterInnen des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes sowie die im Übrigen in der Verwaltung eingesetzten Kräfte die Arbeit in der Vollzugspraxis.

 


25. März 2020
Strafaufschub und begrenzte Strafunterbrechung
Das Ministerium der Justiz in Nordrhein-Westfalen hat weitere Maßnahmen ergriffen, um die Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus durch Neuaufnahmen in Justizvollzugsanstalten zu verringern und dort notwendige Kapazitäten für den Umgang mit Infektionen zu schaffen. Die Maßnahmen dienen dem Schutz der Gefangenen und aller Justizangehörigen in den Justizvollzugsanstalten. […]
29. April 2020
Ausnahmezustand – Strafgerichte im Dauerstress
Die deutsche Justizgerichtsbarkeit ist im Dauerstress. Immer mehr Arbeit, immer höherer Druck und keine entsprechende Entlohnung. Richter und Staatsanwälte klagen über zu viel Arbeit. Mancherorts mussten schon mutmaßliche Straftäter auf freien Fuß gesetzt werden – wegen personeller Engpässe. An den Gerichten fehlt der Nachwuchs. An vielen […]
28. Januar 2021
Menschenunwürdige Unterbringung Gefangener
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat zwei Verfassungsbeschwerden teilweise stattgegeben, in denen es um die menschenunwürdige Unterbringung von Gefangenen geht. In beiden Fällen handelt es sich um Gefangene, die 2012 in einer bayerischen Justizvollzugsanstalt inhaftiert waren. Der viel zu kleine Haftraum wurde doppelt belegt und besaß keine baulich […]
25. Mai 2019
Urteil gegen Bedienstete vom Bundesgerichtshof
Vor Jahresfrist sind zwei rheinland-pfälzische Strafvollzugsbedienstete durch das Limburger Landgericht wegen fahrlässiger Tötung zu Bewährungsstrafen verurteilt worden, weil sie – nach Überzeugung des Gerichts – bei getroffenen Lockerungsentscheidungen nicht die erforderliche Sorgfalt haben walten lassen. Gegen dieses Urteil haben die Betroffenen Revision eingelegt, die allem Anschein […]
14. Februar 2026
Vielleicht lüge ich nicht, wie oft aber beteilige ich mich am Gerede
Einmal im Jahr nehme ich an einem Vipassana Retreat teil, einer Meditationswoche im Schweigen. Vipassana ist ein Wort aus buddhistischer Tradition und bedeutet Einsicht. Im täglichen Meditieren machen wir uns in dieser Woche auf den Weg, den Geist zu beruhigen, negative Tendenzen zu reduzieren und tiefere […]
19. April 2022
Sorge um die Seele – Was ist (eigentlich) Seelsorge?
„Was hilft es dem Menschen, die ganze Welt zu gewinnen und Schaden zu nehmen an seiner Seele?“ (Mk 8,36). In Diskussionen über „Muslimische (Gefängnis)Seelsorge“ ist immer wieder zu hören, „Muslime kennen eigentlich gar keine Seelsorge“. Offen bleibt dabei in der Regel der zugrunde liegende Seelsorgebegriff ebenso […]
Knastschlüssel