Die Anstaltsleitung ist der erste und unmittelbare AnsprechpartnerIn für die Gefängnisseelsorge. Durch die explizite Sonderstellung des Fachdienstes „Seelsorge“ ist sie im Organigramm direkt neben der Leitung angesiedelt. Je nachdem ob ein GefängnisseelsorgerIn verbeamtet oder in Gestellungsvertrag angestellt ist, trägt die Leitung einer JVA die Dienstaufsicht. Seelsorgerliches Arbeiten sowie die Achtung von Sicherheit und Ordnung geschieht im gegenseitigen Vertrauen zueinander.

Eine Loyalitätspflicht gegenüber dem staatlichen Anstaltszweck obliegt jedem AnstaltsseelsorgerIn, unabhängig von der Form der Ausgestaltung seines dienstrechtlichen Status. Staatlich-kirchliche Vereinbarungen über den Status der AnstaltsseelsorgerIn legen fest, dass Gefängnisseelsorge in Fragen des Strafvollzugs der Aufsicht des Staates unterliegt, aber fachlich jedoch bei der kirchlichen Aufsicht und Visitation bleibt. In den Bundesländern regeln Dienstordnungen das dienstrechtliche Verhältnis zwischen dem Land und den Kirchen.

Im März 1971 wurde in Bad Godesberg die Bundesvereinigung der Anstaltsleiterinnen und Anstaltsleiter im Justizvollzug e.V. ins Leben gerufen. Aufgabe und Ziel der Bundesvereinigung ist es, länderübergreifend einen gegenseitigen Erfahrungsaustausch zu ermöglichen und Anregungen bzw. Lösungsvorschläge für die Weiterentwicklung des Justizvollzuges in Deutschland und in Europa zu erarbeiten. Die Bundesvereinigung steht in kontinuierlicher Verbindung zur Justizvollzugsabteilung des Bundesjustizministeriums und zu den Länderministerien.

 

Die unabhängige Stellung des Gefängnisseelsorgers zeigt sich darin, dass die Kirche für alle in ihrem Auftrag im Gefängnis tätigen Seelsorger das Seelsorgegeheimnis beansprucht. Gemäß §§ 53 Abs 1 Nr. 1, 53 a StPO haben Geistliche und ihre Berufshelfer im strafrechtlichen Verfahren ein Zeugnisverweigerungsrecht über das, was ihnen in ihrer Eigenschaft als Seelsorger und im Rahmen eines seelsorgerischen Gesprächs anvertraut worden oder bekannt geworden ist (vgl. a. § 383 Abs. 1 Nr. 4 ZPO im Zivilprozess). Ferner erkennt § 139 Abs. 2 StGB für Geistliche den Vorrang des Seelsorge- und Beichtgeheimnisses vor der Anzeigepflicht geplanter Straftaten nach § 138 StGB an.

Für ein Gelingen der Behandlungsarbeit ist die Mitwirkung aller Berufsgruppen unverzichtbar. Intern prägen neben den in Führungspositionen verantwortlichen JuristInnen, PsychologInnen, ÄrztInnen, MitarbeiterInnen des Sozialdienstes, PädagogInnen, SeelsorgerInnen verschiedener Konfessionen, MitarbeiterInnen des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes sowie die im Übrigen in der Verwaltung eingesetzten Kräfte die Arbeit in der Vollzugspraxis.

 


14. Februar 2019
Gefangenen-Transport nach strengen Vorgaben
Sie sind wuchtig, kugelsicher und gepanzert: Spezialbusse transportieren jeden Tag bis zu 2000 Gefangene quer durch Deutschland. Dennoch fallen sie kaum auf. Eine Reise mit einem Verkehrsbetrieb, der am liebsten im Geheimen operiert. Die U 70 ist keine normale Buslinie. Der Busfahrer trägt eine Walther P99 am […]
4. September 2025
Zivilcourage im Alltag und Handlungsvorschläge gegen Hass
Der Familienbund hat eine Handreichung mit dem Titel „Seid Menschen! Gemeinsam gegen Hass und Hetze“ veröffentlicht. Die Publikation ruft dazu auf, Haltung zu zeigen. Man wolle ein deutliches Zeichen gegen menschenverachtende Parolen, Rassismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit setzen, teilte der Verband in Paderborn mit. Die Handreichung greift […]
21. Januar 2021
Bereuen: Nachträglich etwas als Unrecht empfinden
Der 65 jährige A. und seine 27 jährige Partnerin B. beschließen, gemeinsam in A.‘ s Wohnwagen, den er für vorübergehende Aufenthalte und Urlaubsreisen benutzt, zu sterben. A. verteilt daher im Innenraum des Wohnwagens Benzin und entzündet diesen. Der Teppich fängt sofort Feuer und die Flammen breiten […]
1. März 2020
Zugänge zu ethischen Fragestellungen im Vollzug
Die erste Ethik-Handreichung für den Vollzug verdankt sich der Erkenntnis, dass die ethische Reflexion einen Raum in Justizvollzugsanstalten benötigt. Dringend bedarf es innerhalb dieser Strukturen des Nachdenkens über die zahlreichen Situationen des Alltags, die fraglich erscheinen oder ein Unbehagen verursachen. Aber dieses Nachdenken ist gar nicht […]
29. August 2019
Rottweiler hat ein Näschen für Drogen und Handys
42 Kilogramm Hund und 100 Prozent Konzentration. Dieses Bild drängt sich auf, wenn der schwarz glänzende Rottweiler Yam an seinem Diensthundeführer Darius Szeliga (46) emporblickt. Aufmerksam sitzt der sechsjährige Rüde in der Werkhalle der Kölner Justizvollzugsanstalt (JVA) und wartet auf seinen Einsatz. Hier ist kaum etwas […]
7. August 2021
Herausforderung christlicher Sozialethik: Homo Hygienicus
Der Philosoph Matthias Burchardt hat mehrfach die Entstehung und Durchsetzung eines neuen Sozialtyps konstatiert, des so genannten „Homo Hygienicus“. Die Herausbildung dieses Typs hat für ihn einschneidende Konsequenzen für den Einzelnen wie für die Gesellschaft und verändert das Zusammenleben der Menschen, wie wir es kannten, auf […]
Knastschlüssel