Die Anstaltsleitung ist der erste und unmittelbare AnsprechpartnerIn für die Gefängnisseelsorge. Durch die explizite Sonderstellung des Fachdienstes „Seelsorge“ ist sie im Organigramm direkt neben der Leitung angesiedelt. Je nachdem ob ein GefängnisseelsorgerIn verbeamtet oder in Gestellungsvertrag angestellt ist, trägt die Leitung einer JVA die Dienstaufsicht. Seelsorgerliches Arbeiten sowie die Achtung von Sicherheit und Ordnung geschieht im gegenseitigen Vertrauen zueinander.

Eine Loyalitätspflicht gegenüber dem staatlichen Anstaltszweck obliegt jedem AnstaltsseelsorgerIn, unabhängig von der Form der Ausgestaltung seines dienstrechtlichen Status. Staatlich-kirchliche Vereinbarungen über den Status der AnstaltsseelsorgerIn legen fest, dass Gefängnisseelsorge in Fragen des Strafvollzugs der Aufsicht des Staates unterliegt, aber fachlich jedoch bei der kirchlichen Aufsicht und Visitation bleibt. In den Bundesländern regeln Dienstordnungen das dienstrechtliche Verhältnis zwischen dem Land und den Kirchen.

Im März 1971 wurde in Bad Godesberg die Bundesvereinigung der Anstaltsleiterinnen und Anstaltsleiter im Justizvollzug e.V. ins Leben gerufen. Aufgabe und Ziel der Bundesvereinigung ist es, länderübergreifend einen gegenseitigen Erfahrungsaustausch zu ermöglichen und Anregungen bzw. Lösungsvorschläge für die Weiterentwicklung des Justizvollzuges in Deutschland und in Europa zu erarbeiten. Die Bundesvereinigung steht in kontinuierlicher Verbindung zur Justizvollzugsabteilung des Bundesjustizministeriums und zu den Länderministerien.

 

Die unabhängige Stellung des Gefängnisseelsorgers zeigt sich darin, dass die Kirche für alle in ihrem Auftrag im Gefängnis tätigen Seelsorger das Seelsorgegeheimnis beansprucht. Gemäß §§ 53 Abs 1 Nr. 1, 53 a StPO haben Geistliche und ihre Berufshelfer im strafrechtlichen Verfahren ein Zeugnisverweigerungsrecht über das, was ihnen in ihrer Eigenschaft als Seelsorger und im Rahmen eines seelsorgerischen Gesprächs anvertraut worden oder bekannt geworden ist (vgl. a. § 383 Abs. 1 Nr. 4 ZPO im Zivilprozess). Ferner erkennt § 139 Abs. 2 StGB für Geistliche den Vorrang des Seelsorge- und Beichtgeheimnisses vor der Anzeigepflicht geplanter Straftaten nach § 138 StGB an.

Für ein Gelingen der Behandlungsarbeit ist die Mitwirkung aller Berufsgruppen unverzichtbar. Intern prägen neben den in Führungspositionen verantwortlichen JuristInnen, PsychologInnen, ÄrztInnen, MitarbeiterInnen des Sozialdienstes, PädagogInnen, SeelsorgerInnen verschiedener Konfessionen, MitarbeiterInnen des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes sowie die im Übrigen in der Verwaltung eingesetzten Kräfte die Arbeit in der Vollzugspraxis.

 


25. August 2023
Ratgeber: Umgang mit Demenzerkrankten im Vollzug
Die Wissenschaftlerinnen Dr. Sandra Verhülsdonk und Dr. Ann-Kristin Folkerts sowie der nordrhein-westfälische Minister der Justiz, Dr. Benjamin Limbach (Grüne), stellen den von ihnen unter Beteiligung der Fachreferate des Ministeriums entwickelten Praxisratgeber „Demenz im Justizvollzug – Handlungsempfehlungen im Vollzug NRW“ vor. Bundesweit ist dies der erste Ratgeber […]
27. Februar 2024
Symposium „Familienorientierung im Justizvollzug“ in NRW
Minister der Justiz Dr. Benjamin Limbach (Bündnis 90/Die Grünen) sprach in der Fachhochschule für Rechtspflege in Bad Münstereifel ein Grußwort anlässlich des 1. Symposiums Justizvollzug zum Thema “Familienorientierung des Justizvollzugs”. Der Einladung aus Nordrhein-Westfalen, für die ausgewiesene ExperInnen als Vortragende gewonnen werden konnten, sind über 100 […]
22. Dezember 2021
Justiz lässt Weihnachtsgnade vor Recht ergehen
Weihnachtsgnade – als das Wort im Radio fällt, stellt sich bei mir skeptisches Stirnrunzeln ein. Was hat die Weihnachtsgnade in einer politischen Sendung zu suchen? Aber es ging gar nicht um den idyllischen Blick auf ein Fest, das per se fröhlich sein soll, aber so häufig […]
7. März 2019
Kein Anspruch auf das tägliche Duschen
Ein Strafgefangener, der nicht körperlich arbeitet und keinen Sport treibt, hat keinen Anspruch auf eine tägliche Dusche – und auch nicht auf eine Dusche alle zwei Tage. Dies entschied das OLG Hamm in einem Beschluss. Ein Strafgefangener, der seine Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Düsseldorf verbüßt, […]
18. Oktober 2019
Grundrecht Gefangener auf Resozialisierung gestärkt
Mit mehreren veröffentlichen Beschlüssen vom 17. und 18. September 2019 (2 BvR 1165/19, 2 BvR 681/19, 2 BvR 650/19) hat das Bundesverfassungsgericht drei Verfassungsbeschwerden von langjährig Inhaftierten stattgegeben und die angegriffenen Beschlüsse zur erneuten Entscheidung an die betroffenen Landgerichte zurückverwiesen. Die Verfassungsbeschwerden betreffen in allen Fällen […]
27. April 2024
Bielefeld? Das gibt es doch gar nicht! Oder doch?
Vor rund 30 Jahren tauchte im Internet einer der ersten Texte auf, die behaupteten, die Stadt Bielefeld würde überhaupt nicht existieren. 1994 hatte Achim Held mit dem Spruch: “Bielefeld gibt es doch gar nicht!” die sogenannte Bielefeld-Verschwörung kreiert. Seitdem wurde dieser Gag tausendfach wiederholt – oft […]
Knastschlüssel