Die Anstaltsleitung ist der erste und unmittelbare AnsprechpartnerIn für die Gefängnisseelsorge. Durch die explizite Sonderstellung des Fachdienstes „Seelsorge“ ist sie im Organigramm direkt neben der Leitung angesiedelt. Je nachdem ob ein GefängnisseelsorgerIn verbeamtet oder in Gestellungsvertrag angestellt ist, trägt die Leitung einer JVA die Dienstaufsicht. Seelsorgerliches Arbeiten sowie die Achtung von Sicherheit und Ordnung geschieht im gegenseitigen Vertrauen zueinander.

Eine Loyalitätspflicht gegenüber dem staatlichen Anstaltszweck obliegt jedem AnstaltsseelsorgerIn, unabhängig von der Form der Ausgestaltung seines dienstrechtlichen Status. Staatlich-kirchliche Vereinbarungen über den Status der AnstaltsseelsorgerIn legen fest, dass Gefängnisseelsorge in Fragen des Strafvollzugs der Aufsicht des Staates unterliegt, aber fachlich jedoch bei der kirchlichen Aufsicht und Visitation bleibt. In den Bundesländern regeln Dienstordnungen das dienstrechtliche Verhältnis zwischen dem Land und den Kirchen.

Im März 1971 wurde in Bad Godesberg die Bundesvereinigung der Anstaltsleiterinnen und Anstaltsleiter im Justizvollzug e.V. ins Leben gerufen. Aufgabe und Ziel der Bundesvereinigung ist es, länderübergreifend einen gegenseitigen Erfahrungsaustausch zu ermöglichen und Anregungen bzw. Lösungsvorschläge für die Weiterentwicklung des Justizvollzuges in Deutschland und in Europa zu erarbeiten. Die Bundesvereinigung steht in kontinuierlicher Verbindung zur Justizvollzugsabteilung des Bundesjustizministeriums und zu den Länderministerien.

 

Die unabhängige Stellung des Gefängnisseelsorgers zeigt sich darin, dass die Kirche für alle in ihrem Auftrag im Gefängnis tätigen Seelsorger das Seelsorgegeheimnis beansprucht. Gemäß §§ 53 Abs 1 Nr. 1, 53 a StPO haben Geistliche und ihre Berufshelfer im strafrechtlichen Verfahren ein Zeugnisverweigerungsrecht über das, was ihnen in ihrer Eigenschaft als Seelsorger und im Rahmen eines seelsorgerischen Gesprächs anvertraut worden oder bekannt geworden ist (vgl. a. § 383 Abs. 1 Nr. 4 ZPO im Zivilprozess). Ferner erkennt § 139 Abs. 2 StGB für Geistliche den Vorrang des Seelsorge- und Beichtgeheimnisses vor der Anzeigepflicht geplanter Straftaten nach § 138 StGB an.

Für ein Gelingen der Behandlungsarbeit ist die Mitwirkung aller Berufsgruppen unverzichtbar. Intern prägen neben den in Führungspositionen verantwortlichen JuristInnen, PsychologInnen, ÄrztInnen, MitarbeiterInnen des Sozialdienstes, PädagogInnen, SeelsorgerInnen verschiedener Konfessionen, MitarbeiterInnen des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes sowie die im Übrigen in der Verwaltung eingesetzten Kräfte die Arbeit in der Vollzugspraxis.

 


25. Februar 2020
JustizreporterInnen – Podcast der Rechtsredaktion
Eine wöchentliche Podcast-Reihe für JuristInnen, juristisch Interessierte oder GefängnisseelsorgerInnen bietet die ARD Rechtsredaktion an. Es wird dabei über die Arbeit der höchsten Gerichte in Deutschland und Europa berichtet. Wie hat das Bundesverfassungsgericht entschieden? Wie hat der Bundesgerichtshof geurteilt? Was war im Gerichtssaal los? Was bedeuten die […]
22. Dezember 2021
Justiz lässt Weihnachtsgnade vor Recht ergehen
Weihnachtsgnade – als das Wort im Radio fällt, stellt sich bei mir skeptisches Stirnrunzeln ein. Was hat die Weihnachtsgnade in einer politischen Sendung zu suchen? Aber es ging gar nicht um den idyllischen Blick auf ein Fest, das per se fröhlich sein soll, aber so häufig […]
11. Juli 2020
Wunsch nach assistiertem Suizid im Gefängnis?
In der schweizerischen Zeitschrift „Seelsorge & Strafvollzug“ ist ein Artikel zum Thema des „Assistierten Suizid im Gefängnis“ veröffentlicht worden. Dieses Thema wird zurzeit in der Schweiz breit diskutiert und beschäftigt durch die Medien die allgemeine Öffentlichkeit. Anlässlich des ergangenen Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum § 217 StGB […]
23. Juli 2025
Zur ekklesiologischen Bedeutung der Gefängnisseelsorge
In Gefängnissen ist die Kirche präsent. Gefängnisseelsorgende leisten im Auftrag der Konfessionsgemeinschaften einen Dienst an den Gefangenen. Gleichzeitig bilden die Gläubigen hinter Gittern selbst eine christliche Gemeinde und versammeln sich um das Wort Gottes, zum Gebet oder zum Gottesdienst. Dabei sind die Gefangenen nicht Gäste oder […]
29. April 2020
Ausnahmezustand – Strafgerichte im Dauerstress
Die deutsche Justizgerichtsbarkeit ist im Dauerstress. Immer mehr Arbeit, immer höherer Druck und keine entsprechende Entlohnung. Richter und Staatsanwälte klagen über zu viel Arbeit. Mancherorts mussten schon mutmaßliche Straftäter auf freien Fuß gesetzt werden – wegen personeller Engpässe. An den Gerichten fehlt der Nachwuchs. An vielen […]
20. Juni 2021
Das war schon immer so zählt nicht als Argument
Der Justizvollzug ist selten Gegenstand sozialethischer Reflexion. Dort stellen sich einerseits sehr grundsätzliche moralische Fragen, und andererseits werden im Gefängnis gesellschaftliche Tendenzen und Bruchlinien besonders deutlich. Aber was ist ethische Reflexion genau? Und welche Formen kann sie im Justizvollzug annehmen? In Ethikkomitees in Justizvollzugsanstalten können unterschiedliche […]
Knastschlüssel