Die Anstaltsleitung ist der erste und unmittelbare AnsprechpartnerIn für die Gefängnisseelsorge. Durch die explizite Sonderstellung des Fachdienstes „Seelsorge“ ist sie im Organigramm direkt neben der Leitung angesiedelt. Je nachdem ob ein GefängnisseelsorgerIn verbeamtet oder in Gestellungsvertrag angestellt ist, trägt die Leitung einer JVA die Dienstaufsicht. Seelsorgerliches Arbeiten sowie die Achtung von Sicherheit und Ordnung geschieht im gegenseitigen Vertrauen zueinander.

Eine Loyalitätspflicht gegenüber dem staatlichen Anstaltszweck obliegt jedem AnstaltsseelsorgerIn, unabhängig von der Form der Ausgestaltung seines dienstrechtlichen Status. Staatlich-kirchliche Vereinbarungen über den Status der AnstaltsseelsorgerIn legen fest, dass Gefängnisseelsorge in Fragen des Strafvollzugs der Aufsicht des Staates unterliegt, aber fachlich jedoch bei der kirchlichen Aufsicht und Visitation bleibt. In den Bundesländern regeln Dienstordnungen das dienstrechtliche Verhältnis zwischen dem Land und den Kirchen.

Im März 1971 wurde in Bad Godesberg die Bundesvereinigung der Anstaltsleiterinnen und Anstaltsleiter im Justizvollzug e.V. ins Leben gerufen. Aufgabe und Ziel der Bundesvereinigung ist es, länderübergreifend einen gegenseitigen Erfahrungsaustausch zu ermöglichen und Anregungen bzw. Lösungsvorschläge für die Weiterentwicklung des Justizvollzuges in Deutschland und in Europa zu erarbeiten. Die Bundesvereinigung steht in kontinuierlicher Verbindung zur Justizvollzugsabteilung des Bundesjustizministeriums und zu den Länderministerien.

 

Die unabhängige Stellung des Gefängnisseelsorgers zeigt sich darin, dass die Kirche für alle in ihrem Auftrag im Gefängnis tätigen Seelsorger das Seelsorgegeheimnis beansprucht. Gemäß §§ 53 Abs 1 Nr. 1, 53 a StPO haben Geistliche und ihre Berufshelfer im strafrechtlichen Verfahren ein Zeugnisverweigerungsrecht über das, was ihnen in ihrer Eigenschaft als Seelsorger und im Rahmen eines seelsorgerischen Gesprächs anvertraut worden oder bekannt geworden ist (vgl. a. § 383 Abs. 1 Nr. 4 ZPO im Zivilprozess). Ferner erkennt § 139 Abs. 2 StGB für Geistliche den Vorrang des Seelsorge- und Beichtgeheimnisses vor der Anzeigepflicht geplanter Straftaten nach § 138 StGB an.

Für ein Gelingen der Behandlungsarbeit ist die Mitwirkung aller Berufsgruppen unverzichtbar. Intern prägen neben den in Führungspositionen verantwortlichen JuristInnen, PsychologInnen, ÄrztInnen, MitarbeiterInnen des Sozialdienstes, PädagogInnen, SeelsorgerInnen verschiedener Konfessionen, MitarbeiterInnen des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes sowie die im Übrigen in der Verwaltung eingesetzten Kräfte die Arbeit in der Vollzugspraxis.

 


17. August 2019
Ausbruch eines Inhaftierten aus der JVA Bochum
Einem 42-jährigen Serben, der noch bis 2021 eine mehrjährige Freiheitsstrafe u.a. wegen gefährlicher Körperverletzung zu verbüßen hatte, gelang der Ausbruch aus der JVA Bochum (Krümmende). Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen hat der Gefangene Teile von Sportgeräten genutzt, um die fünf Meter hohe Umwehrung samt Mauerkronensicherung […]
11. Juni 2023
Mehr Geld, gleich bessere Verteidigung und Chancen?
Patrick H. sitzt in seiner Zelle in der JVA Berlin-Plötzensee und erzählt von dem Tag, den er wohl nie vergessen wird: Als die Polizei gegen seine Tür hämmert, ihn verhaftet und ins Gefängnis bringt. Dabei wurde Patrick H. nie zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Er konnte lediglich […]
6. November 2019
Gesucht: SeelsorgerIn im Justizvollzug m/w/d
„Ich war im Gefängnis und ihr seid zu mir gekommen“ (Matthäus 25,36) und „Denkt an die Gefangenen als wäret ihr mitgefangen“ (Hebräer 13,3) – die Kirchen sehen sich auch im Bereich des Strafvollzuges in der Verantwortung und engagieren sich in der seelsorglichen Betreuung der Gefangenen. Diese […]
23. Juli 2025
Zur ekklesiologischen Bedeutung der Gefängnisseelsorge
In Gefängnissen ist die Kirche präsent. Gefängnisseelsorgende leisten im Auftrag der Konfessionsgemeinschaften einen Dienst an den Gefangenen. Gleichzeitig bilden die Gläubigen hinter Gittern selbst eine christliche Gemeinde und versammeln sich um das Wort Gottes, zum Gebet oder zum Gottesdienst. Dabei sind die Gefangenen nicht Gäste oder […]
23. Februar 2020
Sozialethisches Nachdenken im Strafvollzug?
In Ethikkomitees in Justizvollzugsanstalten können unterschiedliche Situationen und Probleme aus dem Vollzugsalltag interdisziplinär diskutiert werden. Dabei geht es nicht darum, eine schnelle Lösung zu ­finden, sondern zu prüfen, ob das Handeln auf das richtige Ziel ausgerichtet ist. Der Justizvollzug war bislang selten Gegenstand sozialethischer Reflexion. Dort […]
17. August 2022
„Eine angenehme Haftnacht, Herr Richter…“, ruft ein Inhaftierter
Ein Richter, der sich freiwillig in Haft begibt? Zumindest symbolisch und im Rahmen von Gesprächen mit jugendlichen Inhaftierten vor Ort hinter Gittern. So geschehen in der Jugendanstalt (JA) Raßnitz in Sachsen-Anhalt. Mittlerweile ist Bruno Glomski, der ehemalige Jugendrichter des Amtsgerichtes Halle/Saale, seit einigen Jahre pensioniert. Zu […]
Knastschlüssel