Die Anstaltsleitung ist der erste und unmittelbare AnsprechpartnerIn für die Gefängnisseelsorge. Durch die explizite Sonderstellung des Fachdienstes „Seelsorge“ ist sie im Organigramm direkt neben der Leitung angesiedelt. Je nachdem ob ein GefängnisseelsorgerIn verbeamtet oder in Gestellungsvertrag angestellt ist, trägt die Leitung einer JVA die Dienstaufsicht. Seelsorgerliches Arbeiten sowie die Achtung von Sicherheit und Ordnung geschieht im gegenseitigen Vertrauen zueinander.

Eine Loyalitätspflicht gegenüber dem staatlichen Anstaltszweck obliegt jedem AnstaltsseelsorgerIn, unabhängig von der Form der Ausgestaltung seines dienstrechtlichen Status. Staatlich-kirchliche Vereinbarungen über den Status der AnstaltsseelsorgerIn legen fest, dass Gefängnisseelsorge in Fragen des Strafvollzugs der Aufsicht des Staates unterliegt, aber fachlich jedoch bei der kirchlichen Aufsicht und Visitation bleibt. In den Bundesländern regeln Dienstordnungen das dienstrechtliche Verhältnis zwischen dem Land und den Kirchen.

Im März 1971 wurde in Bad Godesberg die Bundesvereinigung der Anstaltsleiterinnen und Anstaltsleiter im Justizvollzug e.V. ins Leben gerufen. Aufgabe und Ziel der Bundesvereinigung ist es, länderübergreifend einen gegenseitigen Erfahrungsaustausch zu ermöglichen und Anregungen bzw. Lösungsvorschläge für die Weiterentwicklung des Justizvollzuges in Deutschland und in Europa zu erarbeiten. Die Bundesvereinigung steht in kontinuierlicher Verbindung zur Justizvollzugsabteilung des Bundesjustizministeriums und zu den Länderministerien.

 

Die unabhängige Stellung des Gefängnisseelsorgers zeigt sich darin, dass die Kirche für alle in ihrem Auftrag im Gefängnis tätigen Seelsorger das Seelsorgegeheimnis beansprucht. Gemäß §§ 53 Abs 1 Nr. 1, 53 a StPO haben Geistliche und ihre Berufshelfer im strafrechtlichen Verfahren ein Zeugnisverweigerungsrecht über das, was ihnen in ihrer Eigenschaft als Seelsorger und im Rahmen eines seelsorgerischen Gesprächs anvertraut worden oder bekannt geworden ist (vgl. a. § 383 Abs. 1 Nr. 4 ZPO im Zivilprozess). Ferner erkennt § 139 Abs. 2 StGB für Geistliche den Vorrang des Seelsorge- und Beichtgeheimnisses vor der Anzeigepflicht geplanter Straftaten nach § 138 StGB an.

Für ein Gelingen der Behandlungsarbeit ist die Mitwirkung aller Berufsgruppen unverzichtbar. Intern prägen neben den in Führungspositionen verantwortlichen JuristInnen, PsychologInnen, ÄrztInnen, MitarbeiterInnen des Sozialdienstes, PädagogInnen, SeelsorgerInnen verschiedener Konfessionen, MitarbeiterInnen des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes sowie die im Übrigen in der Verwaltung eingesetzten Kräfte die Arbeit in der Vollzugspraxis.

 


14. Januar 2019
LED kann echte Kerze in Haft nicht ersetzen
In seiner Stellungnahme zur Petition führt das Ministerium der Justiz aus, dass das Licht als religiöses Symbol in vielen Religionen verankert sei. Eine Kerze sei jedoch in der Allgemeinheit kein besonderer religiöser Gegenstand, sondern könne als solcher genutzt werden. Kerzen seien ein Kulturgut mit vielfältigen Nutzungsarten […]
8. Mai 2019
Über sechs Jahre unschuldig im Gefängnis
Daniel Göbel. Hessische/Niedersächsische Allgemeine. Ein Mann aus Darmstadt saß sechseinhalb Jahre unschuldig im Gefängnis. Er wurde vor dem Landgericht Kassel freigesprochen. Obwohl sein Leben nie wieder so sein wird, wie es einmal war, verspürt Thomas Biermann (Name geändert) keine Wut. Der 55-jährige Darmstädter will einfach nur zur […]
6. November 2019
Gesucht: SeelsorgerIn im Justizvollzug m/w/d
„Ich war im Gefängnis und ihr seid zu mir gekommen“ (Matthäus 25,36) und „Denkt an die Gefangenen als wäret ihr mitgefangen“ (Hebräer 13,3) – die Kirchen sehen sich auch im Bereich des Strafvollzuges in der Verantwortung und engagieren sich in der seelsorglichen Betreuung der Gefangenen. Diese […]
18. Januar 2019
Christliches Menschenbild im Grundgesetz
Die Kampagne „Dein Grundgesetz“ versucht die Bedeutung der Menschenrechte in den Mittelpunkt zu stellen und eine Auseinandersetzung mit ihnen anzustoßen, damit sie wieder an gesellschaftlicher Relevanz gewinnen und ihre Unverzichtbarkeit im Bewusstsein aller Menschen präsent ist. Als Erkennungszeichen der Kampagne wurden Ortsschilder (v.a. die gelben Ortsausgangsschilder) […]
20. Februar 2025
Positionspapier: Heranwachsende gehören in das Jugendstrafrecht
Auf Heranwachsende das Erwachsenenstrafrecht anwenden? Diese Forderung ist nicht neu. Das aktuelle Wahlprogramm der CDU und CSU enthält die Ankündigung, junge Erwachsene völlig aus dem Jugendstrafrecht zu entfernen. Diesem Ansinnen stellt sich der Vorstand des DVJJ in ihrem Positionspapier entgegen. Es gibt keinen nachvollziehbaren Grund für […]
29. Oktober 2025
Suizidhilfe im Gefängnis?
Die Autoren Wulf/Grube weisen im Kontext eines geläufigen Zitates auf Folgendes hin: „Es heißt: ‚Wenn man den Zustand eines Staates erkennen will, muss man in seine Gefängnisse gehen.‘ Dieses Wort lässt sich auf den Umgang mit sterbenden Gefangenen präzisieren. Ob und wie Gefangene im Gefängnis sterben, […]