Die Anstaltsleitung ist der erste und unmittelbare AnsprechpartnerIn für die Gefängnisseelsorge. Durch die explizite Sonderstellung des Fachdienstes „Seelsorge“ ist sie im Organigramm direkt neben der Leitung angesiedelt. Je nachdem ob ein GefängnisseelsorgerIn verbeamtet oder in Gestellungsvertrag angestellt ist, trägt die Leitung einer JVA die Dienstaufsicht. Seelsorgerliches Arbeiten sowie die Achtung von Sicherheit und Ordnung geschieht im gegenseitigen Vertrauen zueinander.

Eine Loyalitätspflicht gegenüber dem staatlichen Anstaltszweck obliegt jedem AnstaltsseelsorgerIn, unabhängig von der Form der Ausgestaltung seines dienstrechtlichen Status. Staatlich-kirchliche Vereinbarungen über den Status der AnstaltsseelsorgerIn legen fest, dass Gefängnisseelsorge in Fragen des Strafvollzugs der Aufsicht des Staates unterliegt, aber fachlich jedoch bei der kirchlichen Aufsicht und Visitation bleibt. In den Bundesländern regeln Dienstordnungen das dienstrechtliche Verhältnis zwischen dem Land und den Kirchen.

Im März 1971 wurde in Bad Godesberg die Bundesvereinigung der Anstaltsleiterinnen und Anstaltsleiter im Justizvollzug e.V. ins Leben gerufen. Aufgabe und Ziel der Bundesvereinigung ist es, länderübergreifend einen gegenseitigen Erfahrungsaustausch zu ermöglichen und Anregungen bzw. Lösungsvorschläge für die Weiterentwicklung des Justizvollzuges in Deutschland und in Europa zu erarbeiten. Die Bundesvereinigung steht in kontinuierlicher Verbindung zur Justizvollzugsabteilung des Bundesjustizministeriums und zu den Länderministerien.

 

Die unabhängige Stellung des Gefängnisseelsorgers zeigt sich darin, dass die Kirche für alle in ihrem Auftrag im Gefängnis tätigen Seelsorger das Seelsorgegeheimnis beansprucht. Gemäß §§ 53 Abs 1 Nr. 1, 53 a StPO haben Geistliche und ihre Berufshelfer im strafrechtlichen Verfahren ein Zeugnisverweigerungsrecht über das, was ihnen in ihrer Eigenschaft als Seelsorger und im Rahmen eines seelsorgerischen Gesprächs anvertraut worden oder bekannt geworden ist (vgl. a. § 383 Abs. 1 Nr. 4 ZPO im Zivilprozess). Ferner erkennt § 139 Abs. 2 StGB für Geistliche den Vorrang des Seelsorge- und Beichtgeheimnisses vor der Anzeigepflicht geplanter Straftaten nach § 138 StGB an.

Für ein Gelingen der Behandlungsarbeit ist die Mitwirkung aller Berufsgruppen unverzichtbar. Intern prägen neben den in Führungspositionen verantwortlichen JuristInnen, PsychologInnen, ÄrztInnen, MitarbeiterInnen des Sozialdienstes, PädagogInnen, SeelsorgerInnen verschiedener Konfessionen, MitarbeiterInnen des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes sowie die im Übrigen in der Verwaltung eingesetzten Kräfte die Arbeit in der Vollzugspraxis.

 


1. März 2020
Zugänge zu ethischen Fragestellungen im Vollzug
Die erste Ethik-Handreichung für den Vollzug verdankt sich der Erkenntnis, dass die ethische Reflexion einen Raum in Justizvollzugsanstalten benötigt. Dringend bedarf es innerhalb dieser Strukturen des Nachdenkens über die zahlreichen Situationen des Alltags, die fraglich erscheinen oder ein Unbehagen verursachen. Aber dieses Nachdenken ist gar nicht […]
17. Dezember 2020
Rentner mit Pflegegrad 5 drohten 28 Tage Haftstrafe
Hilfsbereite Mitmenschen haben sich für einen Iffezheimer Rentner eingesetzt. Seine Strafe ist bezahlt, die Inhaftierung damit abgewendet. Die Badische Neueste Nachrichten (BNN) veröffentlichten einen ungewöhnlichen Bericht über einen „Straftäter“, dem geholfen wurde. Grund: Er konnte seine Geldstrafe in Höhe von 280 Euro nicht zahlen. Zudem ist […]
14. Februar 2026
Vielleicht lüge ich nicht, wie oft aber beteilige ich mich am Gerede
Einmal im Jahr nehme ich an einem Vipassana Retreat teil, einer Meditationswoche im Schweigen. Vipassana ist ein Wort aus buddhistischer Tradition und bedeutet Einsicht. Im täglichen Meditieren machen wir uns in dieser Woche auf den Weg, den Geist zu beruhigen, negative Tendenzen zu reduzieren und tiefere […]
27. März 2021
Beschluss Oberlandesgericht: Gebetskerze im Haftraum
Der Antragsteller und Rechtsbeschwerdeführer ist in der Justizvollzugsanstalt Frankenthal (Pfalz) inhaftiert, wo er mehrere Haftstrafen wegen Wohnungseinbruch und Diebstahl verbüßt. Im Februar 2020 beantragte er die Gestattung der Überlassung eine Gebetskerze zur Nutzung im eigenen Haftraum, die er über den Anstaltspfarrer beziehen wollte. Die Leitung der […]
29. Januar 2020
Wie sich die Gerichte gegen rechte Schöffen schützen
Rechte versuchen, mit Laienrichtern die Justiz zu unterwandern – bisher offenbar erfolglos. Wachsam sind die Profis in den Gerichten trotzdem. Im Frühjahr 2018 kursierten in den sozialen Medien ein paar Aufrufe, die normalerweise als Beitrag zum bürgerschaftlichen Engagement gelobt werden. „Liebe Leute, werdet Schöffen und sorgt […]
6. April 2019
Gefangene in Rentenversicherung einbeziehen
Derzeit unterliegen lediglich diejenigen Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten der Rentenversicherungspflicht, die einer Beschäftigung oder Berufsbildungsmaßnahme außerhalb der Justizvollzugsanstalt (JVA) nachgehen. Diejenigen, die in der JVA einer Tätigkeit nachgehen, haben nur die Möglichkeit, sich freiwillig zu versichern und müssen die Beiträge hierfür selbst tragen, obwohl sie nach § […]