Die Anstaltsleitung ist der erste und unmittelbare AnsprechpartnerIn für die Gefängnisseelsorge. Durch die explizite Sonderstellung des Fachdienstes “Seelsorge” ist sie im Organigramm direkt neben der Leitung angesiedelt. Je nachdem ob ein GefängnisseelsorgerIn verbeamtet oder in Gestellungsvertrag angestellt ist, trägt die Leitung einer JVA die Dienstaufsicht. Seelsorgerliches Arbeiten sowie die Achtung von Sicherheit und Ordnung geschieht im gegenseitigen Vertrauen zueinander.

Eine Loyalitätspflicht gegenüber dem staatlichen Anstaltszweck obliegt jedem AnstaltsseelsorgerIn, unabhängig von der Form der Ausgestaltung seines dienstrechtlichen Status. Staatlich-kirchliche Vereinbarungen über den Status der AnstaltsseelsorgerIn legen fest, dass Gefängnisseelsorge in Fragen des Strafvollzugs der Aufsicht des Staates unterliegt, aber fachlich jedoch bei der kirchlichen Aufsicht und Visitation bleibt. In den Bundesländern regeln Dienstordnungen das dienstrechtliche Verhältnis zwischen dem Land und den Kirchen.

Im März 1971 wurde in Bad Godesberg die Bundesvereinigung der Anstaltsleiterinnen und Anstaltsleiter im Justizvollzug e.V. ins Leben gerufen. Aufgabe und Ziel der Bundesvereinigung ist es, länderübergreifend einen gegenseitigen Erfahrungsaustausch zu ermöglichen und Anregungen bzw. Lösungsvorschläge für die Weiterentwicklung des Justizvollzuges in Deutschland und in Europa zu erarbeiten. Die Bundesvereinigung steht in kontinuierlicher Verbindung zur Justizvollzugsabteilung des Bundesjustizministeriums und zu den Länderministerien.

 

Die unabhängige Stellung des Gefängnisseelsorgers zeigt sich darin, dass die Kirche für alle in ihrem Auftrag im Gefängnis tätigen Seelsorger das Seelsorgegeheimnis beansprucht. Gemäß §§ 53 Abs 1 Nr. 1, 53 a StPO haben Geistliche und ihre Berufshelfer im strafrechtlichen Verfahren ein Zeugnisverweigerungsrecht über das, was ihnen in ihrer Eigenschaft als Seelsorger und im Rahmen eines seelsorgerischen Gesprächs anvertraut worden oder bekannt geworden ist (vgl. a. § 383 Abs. 1 Nr. 4 ZPO im Zivilprozess). Ferner erkennt § 139 Abs. 2 StGB für Geistliche den Vorrang des Seelsorge- und Beichtgeheimnisses vor der Anzeigepflicht geplanter Straftaten nach § 138 StGB an.

Für ein Gelingen der Behandlungsarbeit ist die Mitwirkung aller Berufsgruppen unverzichtbar. Intern prägen neben den in Führungspositionen verantwortlichen JuristInnen, PsychologInnen, ÄrztInnen, MitarbeiterInnen des Sozialdienstes, PädagogInnen, SeelsorgerInnen verschiedener Konfessionen, MitarbeiterInnen des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes sowie die im Übrigen in der Verwaltung eingesetzten Kräfte die Arbeit in der Vollzugspraxis.

 


10. Oktober 2019
Rechtliche Grundlagen von Seelsorge in Haftanstalten
Das Verhältnis zwischen Staat und Kirche ist historisch gewachsen, hat eine Fülle von Differenzierungen und Abgrenzungen sowie eine klar umrissene Aufgabenteilung und Formen der Zusammenarbeit entwickelt, die auf dem Grundgesetz (GG) basieren. Es ist dies insbesondere das in Artikel 4 Absatz 1 GG formulierte Grundrecht der […]
23. Dezember 2023
Doppelstockbetten: Ein juristischer Sieg mit Folgen
Zwei ehemalige Gefangene der Justizvollzugsanstalt Würzburg haben nach ihrer Entlassung gegen die Haftbedingungen geklagt. Zugespitzt ging es um die Frage, ob die Zwei-Mann-Belegung eines rund 10 Quadratmeter großen Haftraumes gegen die Menschenwürde verstößt. Eine ganze Reihe von Haftzellen in der JVA waren bisher mit einem Stockbett […]
22. Februar 2024
Völkischer Nationalismus und Christentum sind unvereinbar
In bisher ungeahnter Schärfe haben sich die katholischen Bischöfe gegen Extremisten positioniert. Ihr Appell richtet sich an alle Menschen. Das wird zum Abschluss der Vollversammlung in Augsburg deutlich. Rechtsextreme Parteien sind nach ihrer Auffassung nicht wählbar. Ein wachsender Teil der Bevölkerung lässt sich von rechtsextremistischen oder […]
11. Juli 2024
Ochse und Esel werden in der Knast-Krippe gesucht
Ochs und Esel, die beiden tierischen Zeugen von Jesu Geburt fehlen noch in der sozialkritischen Knast-Krippe im Jugendvollzug der JVA Herford. Die ungewöhnliche Weihnachtskrippe wurde gemeinsam mit jugendlichen Gefangenen durch den Holzbildhauer Rudi Bannwarth aus dem baden-württembergischen Ettlingenweier gestaltet. Die Dreikönige sind ein Bediensteter, die Freundin […]
12. April 2026
Eine Klarheit: Selig sind, die nicht sehen und doch glauben
Mit wieviel Blindheit können Menschen trotz sehender Augen geschlagen sein? Da treffen sich in Magdeburg Mitglieder der AfD, einer Partei, die im Fall der Machtübernahme nach der Landtagswahl im September die demokratischen Strukturen, die sie braucht, um gewählt zu werden, grundlegend zerstören will. Bedroht sind die […]
3. März 2026
Ethik: Wichtiger Baustein für verantwortungsvolle Vollzugskultur
Ethik im Vollzug? Wo haben innere Zweifel ihren Platz? Wie gehen wir mit moralischen Grenzfragen um? Oder einfach: Was ist zu tun, wenn der “Bauch” sich meldet? Unterstützung in der Klärung solcher und ähnlicher Fragestellungen erhielt die JVA Bielefeld-Brackwede in den vergangenen Jahren durch die Arbeitsgemeinschaft […]
Knastschlüssel