Die Anstaltsleitung ist der erste und unmittelbare AnsprechpartnerIn für die Gefängnisseelsorge. Durch die explizite Sonderstellung des Fachdienstes „Seelsorge“ ist sie im Organigramm direkt neben der Leitung angesiedelt. Je nachdem ob ein GefängnisseelsorgerIn verbeamtet oder in Gestellungsvertrag angestellt ist, trägt die Leitung einer JVA die Dienstaufsicht. Seelsorgerliches Arbeiten sowie die Achtung von Sicherheit und Ordnung geschieht im gegenseitigen Vertrauen zueinander.

Eine Loyalitätspflicht gegenüber dem staatlichen Anstaltszweck obliegt jedem AnstaltsseelsorgerIn, unabhängig von der Form der Ausgestaltung seines dienstrechtlichen Status. Staatlich-kirchliche Vereinbarungen über den Status der AnstaltsseelsorgerIn legen fest, dass Gefängnisseelsorge in Fragen des Strafvollzugs der Aufsicht des Staates unterliegt, aber fachlich jedoch bei der kirchlichen Aufsicht und Visitation bleibt. In den Bundesländern regeln Dienstordnungen das dienstrechtliche Verhältnis zwischen dem Land und den Kirchen.

Im März 1971 wurde in Bad Godesberg die Bundesvereinigung der Anstaltsleiterinnen und Anstaltsleiter im Justizvollzug e.V. ins Leben gerufen. Aufgabe und Ziel der Bundesvereinigung ist es, länderübergreifend einen gegenseitigen Erfahrungsaustausch zu ermöglichen und Anregungen bzw. Lösungsvorschläge für die Weiterentwicklung des Justizvollzuges in Deutschland und in Europa zu erarbeiten. Die Bundesvereinigung steht in kontinuierlicher Verbindung zur Justizvollzugsabteilung des Bundesjustizministeriums und zu den Länderministerien.

 

Die unabhängige Stellung des Gefängnisseelsorgers zeigt sich darin, dass die Kirche für alle in ihrem Auftrag im Gefängnis tätigen Seelsorger das Seelsorgegeheimnis beansprucht. Gemäß §§ 53 Abs 1 Nr. 1, 53 a StPO haben Geistliche und ihre Berufshelfer im strafrechtlichen Verfahren ein Zeugnisverweigerungsrecht über das, was ihnen in ihrer Eigenschaft als Seelsorger und im Rahmen eines seelsorgerischen Gesprächs anvertraut worden oder bekannt geworden ist (vgl. a. § 383 Abs. 1 Nr. 4 ZPO im Zivilprozess). Ferner erkennt § 139 Abs. 2 StGB für Geistliche den Vorrang des Seelsorge- und Beichtgeheimnisses vor der Anzeigepflicht geplanter Straftaten nach § 138 StGB an.

Für ein Gelingen der Behandlungsarbeit ist die Mitwirkung aller Berufsgruppen unverzichtbar. Intern prägen neben den in Führungspositionen verantwortlichen JuristInnen, PsychologInnen, ÄrztInnen, MitarbeiterInnen des Sozialdienstes, PädagogInnen, SeelsorgerInnen verschiedener Konfessionen, MitarbeiterInnen des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes sowie die im Übrigen in der Verwaltung eingesetzten Kräfte die Arbeit in der Vollzugspraxis.

 


25. März 2020
Strafaufschub und begrenzte Strafunterbrechung
Das Ministerium der Justiz in Nordrhein-Westfalen hat weitere Maßnahmen ergriffen, um die Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus durch Neuaufnahmen in Justizvollzugsanstalten zu verringern und dort notwendige Kapazitäten für den Umgang mit Infektionen zu schaffen. Die Maßnahmen dienen dem Schutz der Gefangenen und aller Justizangehörigen in den Justizvollzugsanstalten. […]
4. September 2025
Zivilcourage im Alltag und Handlungsvorschläge gegen Hass
Der Familienbund hat eine Handreichung mit dem Titel „Seid Menschen! Gemeinsam gegen Hass und Hetze“ veröffentlicht. Die Publikation ruft dazu auf, Haltung zu zeigen. Man wolle ein deutliches Zeichen gegen menschenverachtende Parolen, Rassismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit setzen, teilte der Verband in Paderborn mit. Die Handreichung greift […]
24. September 2023
Einander und uns selbst nicht auf einen Sockel stellen
Königinnen- und Königsfiguren, geschaffen von dem Holz schnitzenden Ralf Knoblauch, sind unterwegs, um an den verschiedensten Stellen im Land für das zu stehen, was den Menschen ausmacht: seine königliche Würde in all der Vielfalt, in der er erschaffen ist. Eine Würde, für die der Mensch nichts […]
24. November 2023
Kratzt am Selbstbild: Moralische Belastung und Verletzung
Im Jahr 2009 gründet die Katholische Gefängnisseelsorge in Deutschland e.V. die Arbeitsgemeinschaft Ethik mit dem Ziel, ethische Fragestellung im Justizvollzug in Ethikkomitees vor Ort zu beleuchten. Kein leichtes Unterfangen angesichts dem Anspruch der Resozialisierung und der praktischen Wirklichkeiten im Vollzug. Dieser Tage treffen sich in Paderborn […]
23. Januar 2019
Schuld und Sühne – Aufarbeitung im Knast
Der eine dealt mit Drogen, der zweite ist ein Betrüger und der dritte hat ein Geschäft ausgeraubt. Wer in Deutschland ein Verbrechen begeht, wird bestraft, sagt die Jurisdiktion. Gott vergibt uns unsere Schuld, sagt die Kirche. Im Mittelpunkt dieser Sendereihe des WDR „Lebenszeichen“ steht das Subjekt […]
8. Mai 2019
Über sechs Jahre unschuldig im Gefängnis
Daniel Göbel. Hessische/Niedersächsische Allgemeine. Ein Mann aus Darmstadt saß sechseinhalb Jahre unschuldig im Gefängnis. Er wurde vor dem Landgericht Kassel freigesprochen. Obwohl sein Leben nie wieder so sein wird, wie es einmal war, verspürt Thomas Biermann (Name geändert) keine Wut. Der 55-jährige Darmstädter will einfach nur zur […]
Knastschlüssel