Die Anstaltsleitung ist der erste und unmittelbare AnsprechpartnerIn für die Gefängnisseelsorge. Durch die explizite Sonderstellung des Fachdienstes „Seelsorge“ ist sie im Organigramm direkt neben der Leitung angesiedelt. Je nachdem ob ein GefängnisseelsorgerIn verbeamtet oder in Gestellungsvertrag angestellt ist, trägt die Leitung einer JVA die Dienstaufsicht. Seelsorgerliches Arbeiten sowie die Achtung von Sicherheit und Ordnung geschieht im gegenseitigen Vertrauen zueinander.

Eine Loyalitätspflicht gegenüber dem staatlichen Anstaltszweck obliegt jedem AnstaltsseelsorgerIn, unabhängig von der Form der Ausgestaltung seines dienstrechtlichen Status. Staatlich-kirchliche Vereinbarungen über den Status der AnstaltsseelsorgerIn legen fest, dass Gefängnisseelsorge in Fragen des Strafvollzugs der Aufsicht des Staates unterliegt, aber fachlich jedoch bei der kirchlichen Aufsicht und Visitation bleibt. In den Bundesländern regeln Dienstordnungen das dienstrechtliche Verhältnis zwischen dem Land und den Kirchen.

Im März 1971 wurde in Bad Godesberg die Bundesvereinigung der Anstaltsleiterinnen und Anstaltsleiter im Justizvollzug e.V. ins Leben gerufen. Aufgabe und Ziel der Bundesvereinigung ist es, länderübergreifend einen gegenseitigen Erfahrungsaustausch zu ermöglichen und Anregungen bzw. Lösungsvorschläge für die Weiterentwicklung des Justizvollzuges in Deutschland und in Europa zu erarbeiten. Die Bundesvereinigung steht in kontinuierlicher Verbindung zur Justizvollzugsabteilung des Bundesjustizministeriums und zu den Länderministerien.

 

Die unabhängige Stellung des Gefängnisseelsorgers zeigt sich darin, dass die Kirche für alle in ihrem Auftrag im Gefängnis tätigen Seelsorger das Seelsorgegeheimnis beansprucht. Gemäß §§ 53 Abs 1 Nr. 1, 53 a StPO haben Geistliche und ihre Berufshelfer im strafrechtlichen Verfahren ein Zeugnisverweigerungsrecht über das, was ihnen in ihrer Eigenschaft als Seelsorger und im Rahmen eines seelsorgerischen Gesprächs anvertraut worden oder bekannt geworden ist (vgl. a. § 383 Abs. 1 Nr. 4 ZPO im Zivilprozess). Ferner erkennt § 139 Abs. 2 StGB für Geistliche den Vorrang des Seelsorge- und Beichtgeheimnisses vor der Anzeigepflicht geplanter Straftaten nach § 138 StGB an.

Für ein Gelingen der Behandlungsarbeit ist die Mitwirkung aller Berufsgruppen unverzichtbar. Intern prägen neben den in Führungspositionen verantwortlichen JuristInnen, PsychologInnen, ÄrztInnen, MitarbeiterInnen des Sozialdienstes, PädagogInnen, SeelsorgerInnen verschiedener Konfessionen, MitarbeiterInnen des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes sowie die im Übrigen in der Verwaltung eingesetzten Kräfte die Arbeit in der Vollzugspraxis.

 


29. April 2022
Ein gesetzlicher Mindeslohn für die Gefangenen-Arbeit
Ist es mit dem Grundgesetz vereinbar, wenn Strafgefangene für ihre Arbeit Stundenlöhne bekommen, die kaum mehr als einen Euro betragen? Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat sich intensiv mit den Arbeitsbedingungen in Gefängnissen befasst. Ein Urteil wird in einigen Monaten erwartet. Die Verfassungsbeschwerden wurden von drei Strafgefangenen […]
18. Oktober 2019
Grundrecht Gefangener auf Resozialisierung gestärkt
Mit mehreren veröffentlichen Beschlüssen vom 17. und 18. September 2019 (2 BvR 1165/19, 2 BvR 681/19, 2 BvR 650/19) hat das Bundesverfassungsgericht drei Verfassungsbeschwerden von langjährig Inhaftierten stattgegeben und die angegriffenen Beschlüsse zur erneuten Entscheidung an die betroffenen Landgerichte zurückverwiesen. Die Verfassungsbeschwerden betreffen in allen Fällen […]
22. November 2019
Schlichten statt Richten – Leitmotiv und Auftrag
Johannes Jasper ist seit einem Jahr Vorsitzender des Kirchlichen Arbeitsgerichts für das Erzbistum Paderborn. Vor etwa fünf Jahren wurde er zum Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgerichts Hamm berufen. Im nachfolgenden Interview zum Themenspezial “Hoffnung” nimmt er Stellung zu seinen Aufgaben am Arbeitsgericht, seinen Antriebsfedern sowie zu Situationen, […]
22. Januar 2019
Justiz-Kampange: Den Menschen im Sinn
Mit einer Kampagne wirbt das Land Nordrhein-Westfalen für Nachwuchs in den Berufen der Justiz. Es gibt unterschiedliche Fachbereiche – von RichterInnen bis zu BuchhalterInnen, vom Allgemeinen Vollzugsdienst bis zur Seelsorge sowie SozialarbeiterInnen und PsyhologInnen. Nordrhein-Westfalen ist mit rund 18 Millionen Einwohnern das bevölkerungsreichste, und mit 525 […]
6. November 2019
Gesucht: SeelsorgerIn im Justizvollzug m/w/d
„Ich war im Gefängnis und ihr seid zu mir gekommen“ (Matthäus 25,36) und „Denkt an die Gefangenen als wäret ihr mitgefangen“ (Hebräer 13,3) – die Kirchen sehen sich auch im Bereich des Strafvollzuges in der Verantwortung und engagieren sich in der seelsorglichen Betreuung der Gefangenen. Diese […]
11. Juni 2023
Mehr Geld, gleich bessere Verteidigung und Chancen?
Patrick H. sitzt in seiner Zelle in der JVA Berlin-Plötzensee und erzählt von dem Tag, den er wohl nie vergessen wird: Als die Polizei gegen seine Tür hämmert, ihn verhaftet und ins Gefängnis bringt. Dabei wurde Patrick H. nie zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Er konnte lediglich […]
Knastschlüssel