Die Anstaltsleitung ist der erste und unmittelbare AnsprechpartnerIn für die Gefängnisseelsorge. Durch die explizite Sonderstellung des Fachdienstes „Seelsorge“ ist sie im Organigramm direkt neben der Leitung angesiedelt. Je nachdem ob ein GefängnisseelsorgerIn verbeamtet oder in Gestellungsvertrag angestellt ist, trägt die Leitung einer JVA die Dienstaufsicht. Seelsorgerliches Arbeiten sowie die Achtung von Sicherheit und Ordnung geschieht im gegenseitigen Vertrauen zueinander.

Eine Loyalitätspflicht gegenüber dem staatlichen Anstaltszweck obliegt jedem AnstaltsseelsorgerIn, unabhängig von der Form der Ausgestaltung seines dienstrechtlichen Status. Staatlich-kirchliche Vereinbarungen über den Status der AnstaltsseelsorgerIn legen fest, dass Gefängnisseelsorge in Fragen des Strafvollzugs der Aufsicht des Staates unterliegt, aber fachlich jedoch bei der kirchlichen Aufsicht und Visitation bleibt. In den Bundesländern regeln Dienstordnungen das dienstrechtliche Verhältnis zwischen dem Land und den Kirchen.

Im März 1971 wurde in Bad Godesberg die Bundesvereinigung der Anstaltsleiterinnen und Anstaltsleiter im Justizvollzug e.V. ins Leben gerufen. Aufgabe und Ziel der Bundesvereinigung ist es, länderübergreifend einen gegenseitigen Erfahrungsaustausch zu ermöglichen und Anregungen bzw. Lösungsvorschläge für die Weiterentwicklung des Justizvollzuges in Deutschland und in Europa zu erarbeiten. Die Bundesvereinigung steht in kontinuierlicher Verbindung zur Justizvollzugsabteilung des Bundesjustizministeriums und zu den Länderministerien.

 

Die unabhängige Stellung des Gefängnisseelsorgers zeigt sich darin, dass die Kirche für alle in ihrem Auftrag im Gefängnis tätigen Seelsorger das Seelsorgegeheimnis beansprucht. Gemäß §§ 53 Abs 1 Nr. 1, 53 a StPO haben Geistliche und ihre Berufshelfer im strafrechtlichen Verfahren ein Zeugnisverweigerungsrecht über das, was ihnen in ihrer Eigenschaft als Seelsorger und im Rahmen eines seelsorgerischen Gesprächs anvertraut worden oder bekannt geworden ist (vgl. a. § 383 Abs. 1 Nr. 4 ZPO im Zivilprozess). Ferner erkennt § 139 Abs. 2 StGB für Geistliche den Vorrang des Seelsorge- und Beichtgeheimnisses vor der Anzeigepflicht geplanter Straftaten nach § 138 StGB an.

Für ein Gelingen der Behandlungsarbeit ist die Mitwirkung aller Berufsgruppen unverzichtbar. Intern prägen neben den in Führungspositionen verantwortlichen JuristInnen, PsychologInnen, ÄrztInnen, MitarbeiterInnen des Sozialdienstes, PädagogInnen, SeelsorgerInnen verschiedener Konfessionen, MitarbeiterInnen des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes sowie die im Übrigen in der Verwaltung eingesetzten Kräfte die Arbeit in der Vollzugspraxis.

 


9. April 2019
Wahlrechtsausschlüsse sind aufgehoben
Der Bundestag hat am 15. März 2019 einen Antrag der Koalitionsfraktionen verabschiedet, eine Reform des Bundes- und des Europawahlrechts zu erarbeiten, damit Wahlrechtsausschlüsse für Menschen mit Behinderung und Menschen im Maßregelvollzug im Europa- und im Bundeswahlgesetz ersatzlos gestrichen werden. Dieser Schritt war überfällig. In Deutschland sind […]
23. Juli 2025
Zur ekklesiologischen Bedeutung der Gefängnisseelsorge
In Gefängnissen ist die Kirche präsent. Gefängnisseelsorgende leisten im Auftrag der Konfessionsgemeinschaften einen Dienst an den Gefangenen. Gleichzeitig bilden die Gläubigen hinter Gittern selbst eine christliche Gemeinde und versammeln sich um das Wort Gottes, zum Gebet oder zum Gottesdienst. Dabei sind die Gefangenen nicht Gäste oder […]
13. Dezember 2021
Justizvollzug lässt Sterne im Knastladen leuchten
Als online-Shop gibt es ihn schon seit über 13 Jahren, seit Ende November 2021 jetzt auch als dauerhaft eingerichtetes Ladenlokal in der Altstadt von Castrop-Rauxel. Die Rede ist vom justizvollzugseigenen „Knastaden“. Unter www.knastladen.de werden mehr als 1.500 Artikel angeboten, die von Inhaftierten aus Justizvollzugsanstalten in Nordrhein-Westfalen […]
20. Dezember 2019
Kommste Kirche, oder was? Religion im Knast
Die Kirche St. Peter in Oldenburg ist eine neugotische Hallenkirche. Die Kapelle in der Justizvollzugsanstalt ist dagegen wesentlich kleiner. Foto: Waltroper Zeitung. Clemens Fabry war von 2010 bis 2017 Pfarrer in St. Peter und ist nun Gefängnis-Seelsorger in der JVA Oldenburg. Er sagt, warum Relgionsfreiheit auch […]
29. August 2019
Rottweiler hat ein Näschen für Drogen und Handys
42 Kilogramm Hund und 100 Prozent Konzentration. Dieses Bild drängt sich auf, wenn der schwarz glänzende Rottweiler Yam an seinem Diensthundeführer Darius Szeliga (46) emporblickt. Aufmerksam sitzt der sechsjährige Rüde in der Werkhalle der Kölner Justizvollzugsanstalt (JVA) und wartet auf seinen Einsatz. Hier ist kaum etwas […]
25. März 2020
Strafaufschub und begrenzte Strafunterbrechung
Das Ministerium der Justiz in Nordrhein-Westfalen hat weitere Maßnahmen ergriffen, um die Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus durch Neuaufnahmen in Justizvollzugsanstalten zu verringern und dort notwendige Kapazitäten für den Umgang mit Infektionen zu schaffen. Die Maßnahmen dienen dem Schutz der Gefangenen und aller Justizangehörigen in den Justizvollzugsanstalten. […]
Knastschlüssel