Die Anstaltsleitung ist der erste und unmittelbare AnsprechpartnerIn für die Gefängnisseelsorge. Durch die explizite Sonderstellung des Fachdienstes „Seelsorge“ ist sie im Organigramm direkt neben der Leitung angesiedelt. Je nachdem ob ein GefängnisseelsorgerIn verbeamtet oder in Gestellungsvertrag angestellt ist, trägt die Leitung einer JVA die Dienstaufsicht. Seelsorgerliches Arbeiten sowie die Achtung von Sicherheit und Ordnung geschieht im gegenseitigen Vertrauen zueinander.

Eine Loyalitätspflicht gegenüber dem staatlichen Anstaltszweck obliegt jedem AnstaltsseelsorgerIn, unabhängig von der Form der Ausgestaltung seines dienstrechtlichen Status. Staatlich-kirchliche Vereinbarungen über den Status der AnstaltsseelsorgerIn legen fest, dass Gefängnisseelsorge in Fragen des Strafvollzugs der Aufsicht des Staates unterliegt, aber fachlich jedoch bei der kirchlichen Aufsicht und Visitation bleibt. In den Bundesländern regeln Dienstordnungen das dienstrechtliche Verhältnis zwischen dem Land und den Kirchen.

Im März 1971 wurde in Bad Godesberg die Bundesvereinigung der Anstaltsleiterinnen und Anstaltsleiter im Justizvollzug e.V. ins Leben gerufen. Aufgabe und Ziel der Bundesvereinigung ist es, länderübergreifend einen gegenseitigen Erfahrungsaustausch zu ermöglichen und Anregungen bzw. Lösungsvorschläge für die Weiterentwicklung des Justizvollzuges in Deutschland und in Europa zu erarbeiten. Die Bundesvereinigung steht in kontinuierlicher Verbindung zur Justizvollzugsabteilung des Bundesjustizministeriums und zu den Länderministerien.

 

Die unabhängige Stellung des Gefängnisseelsorgers zeigt sich darin, dass die Kirche für alle in ihrem Auftrag im Gefängnis tätigen Seelsorger das Seelsorgegeheimnis beansprucht. Gemäß §§ 53 Abs 1 Nr. 1, 53 a StPO haben Geistliche und ihre Berufshelfer im strafrechtlichen Verfahren ein Zeugnisverweigerungsrecht über das, was ihnen in ihrer Eigenschaft als Seelsorger und im Rahmen eines seelsorgerischen Gesprächs anvertraut worden oder bekannt geworden ist (vgl. a. § 383 Abs. 1 Nr. 4 ZPO im Zivilprozess). Ferner erkennt § 139 Abs. 2 StGB für Geistliche den Vorrang des Seelsorge- und Beichtgeheimnisses vor der Anzeigepflicht geplanter Straftaten nach § 138 StGB an.

Für ein Gelingen der Behandlungsarbeit ist die Mitwirkung aller Berufsgruppen unverzichtbar. Intern prägen neben den in Führungspositionen verantwortlichen JuristInnen, PsychologInnen, ÄrztInnen, MitarbeiterInnen des Sozialdienstes, PädagogInnen, SeelsorgerInnen verschiedener Konfessionen, MitarbeiterInnen des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes sowie die im Übrigen in der Verwaltung eingesetzten Kräfte die Arbeit in der Vollzugspraxis.

 


26. November 2020
Corona Präventionsparadox macht es schwer abzuwägen
Mitten in der zweiten Corona-Welle und mit den Erfahrungen der vergangenen Monate appelliert Bischof Dr. Franz-Josef Overbeck aus Essen, Vorsitzender der Kommission für gesellschaftliche und soziale Fragen der Deutschen Bischofskonferenz, an Gesellschaft, Politik und Kirche, auf die Hoffnung zu setzen. Die Corona-Pandemie macht die Fragilität und […]
16. Februar 2019
Sicherungsmaßnahme der Beobachtung Gefangener
In einer Vollzugsache hat der 1. Strafsenat des OLG Hamm mit dem OLG Hamm, Beschluss vom 27.01.2015 – 1 Vollz (Ws) 664/14 – geurteilt. Zu entscheiden war folgende Frage: Gegen den betroffenen Gefangenen war nach einem Selbstmordversuch in einer anderen Justizvollzugsanstalt die Sicherungsmaßnahme der Beobachtung in […]
15. April 2021
Verfassungsbeschwerde gegen Anhaltung eines Briefes
Ein ehemals Inhaftierter hat beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen die Anhaltung eines Briefs eingereicht. Das Bundesverfassungsgericht urteilte zugunsten des Beschwerdeführers. Der ehemals inhaftierte Beschwerdeführer schrieb aus der Justizvollzugsanstalt einen Brief an seine Großnichte und ehemalige Verlobte, die als seine Mittäterin in einer anderen Justizvollzugsanstalt inhaftiert war. Der […]
1. August 2019
Sexualisierte Gewalt im Knast bleibt oft unentdeckt
Vor einem baden-württembergischen Gericht in Ulm wurde im September 2018 eine Tat verhandelt, die sich 2017 im dortigen Gefängnis zugetragen hat. Ein 19-jähriger Häftling misshandelte und schlug einen 61 Jahre alten Mithäftling über längere Zeit in der gemeinsamen Zelle. Die Misshandlungen gipfelten darin, dass der junge […]
6. August 2019
Bericht der Experten-Kommission in NRW
Die „Expertenkommission zu Optimierungsmöglichkeiten im Justizvollzug auf den Gebieten des Brandschutzes, der Kommunikation und der psychischen Erkrankungen“ in Nordrhein-Westfalen hat ihren Bericht dem Rechtsausschuss des Landtages vorgelegt. Diese Kommission wurde aufgrund des Brandes und des Todes eines syrischen Gefangenen in der JVA Kleve eingesetzt. Für die […]
18. September 2019
Als Beamtin im Männergefängnis arbeiten
In Deutschland gibt es rund 38.000 Bedienstete im Justizvollzug. Der Frauenanteil liegt bei etwa 20 Prozent. Aktuell gibt es in Deutschland 2.000 unbesetzte Stellen. Da der Strafvollzug Ländersache ist, varriert die Ausbildung und das Gehalt je nach Bundesland. Für die Beamtenausbildung im Justizvollzugsdienst braucht man mindestens […]
Knastschlüssel