Die Anstaltsleitung ist der erste und unmittelbare AnsprechpartnerIn für die Gefängnisseelsorge. Durch die explizite Sonderstellung des Fachdienstes „Seelsorge“ ist sie im Organigramm direkt neben der Leitung angesiedelt. Je nachdem ob ein GefängnisseelsorgerIn verbeamtet oder in Gestellungsvertrag angestellt ist, trägt die Leitung einer JVA die Dienstaufsicht. Seelsorgerliches Arbeiten sowie die Achtung von Sicherheit und Ordnung geschieht im gegenseitigen Vertrauen zueinander.

Eine Loyalitätspflicht gegenüber dem staatlichen Anstaltszweck obliegt jedem AnstaltsseelsorgerIn, unabhängig von der Form der Ausgestaltung seines dienstrechtlichen Status. Staatlich-kirchliche Vereinbarungen über den Status der AnstaltsseelsorgerIn legen fest, dass Gefängnisseelsorge in Fragen des Strafvollzugs der Aufsicht des Staates unterliegt, aber fachlich jedoch bei der kirchlichen Aufsicht und Visitation bleibt. In den Bundesländern regeln Dienstordnungen das dienstrechtliche Verhältnis zwischen dem Land und den Kirchen.

Im März 1971 wurde in Bad Godesberg die Bundesvereinigung der Anstaltsleiterinnen und Anstaltsleiter im Justizvollzug e.V. ins Leben gerufen. Aufgabe und Ziel der Bundesvereinigung ist es, länderübergreifend einen gegenseitigen Erfahrungsaustausch zu ermöglichen und Anregungen bzw. Lösungsvorschläge für die Weiterentwicklung des Justizvollzuges in Deutschland und in Europa zu erarbeiten. Die Bundesvereinigung steht in kontinuierlicher Verbindung zur Justizvollzugsabteilung des Bundesjustizministeriums und zu den Länderministerien.

 

Die unabhängige Stellung des Gefängnisseelsorgers zeigt sich darin, dass die Kirche für alle in ihrem Auftrag im Gefängnis tätigen Seelsorger das Seelsorgegeheimnis beansprucht. Gemäß §§ 53 Abs 1 Nr. 1, 53 a StPO haben Geistliche und ihre Berufshelfer im strafrechtlichen Verfahren ein Zeugnisverweigerungsrecht über das, was ihnen in ihrer Eigenschaft als Seelsorger und im Rahmen eines seelsorgerischen Gesprächs anvertraut worden oder bekannt geworden ist (vgl. a. § 383 Abs. 1 Nr. 4 ZPO im Zivilprozess). Ferner erkennt § 139 Abs. 2 StGB für Geistliche den Vorrang des Seelsorge- und Beichtgeheimnisses vor der Anzeigepflicht geplanter Straftaten nach § 138 StGB an.

Für ein Gelingen der Behandlungsarbeit ist die Mitwirkung aller Berufsgruppen unverzichtbar. Intern prägen neben den in Führungspositionen verantwortlichen JuristInnen, PsychologInnen, ÄrztInnen, MitarbeiterInnen des Sozialdienstes, PädagogInnen, SeelsorgerInnen verschiedener Konfessionen, MitarbeiterInnen des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes sowie die im Übrigen in der Verwaltung eingesetzten Kräfte die Arbeit in der Vollzugspraxis.

 


19. April 2022
Sorge um die Seele – Was ist (eigentlich) Seelsorge?
„Was hilft es dem Menschen, die ganze Welt zu gewinnen und Schaden zu nehmen an seiner Seele?“ (Mk 8,36). In Diskussionen über „Muslimische (Gefängnis)Seelsorge“ ist immer wieder zu hören, „Muslime kennen eigentlich gar keine Seelsorge“. Offen bleibt dabei in der Regel der zugrunde liegende Seelsorgebegriff ebenso […]
20. Februar 2025
Positionspapier: Heranwachsende gehören in das Jugendstrafrecht
Auf Heranwachsende das Erwachsenenstrafrecht anwenden? Diese Forderung ist nicht neu. Das aktuelle Wahlprogramm der CDU und CSU enthält die Ankündigung, junge Erwachsene völlig aus dem Jugendstrafrecht zu entfernen. Diesem Ansinnen stellt sich der Vorstand des DVJJ in ihrem Positionspapier entgegen. Es gibt keinen nachvollziehbaren Grund für […]
24. November 2023
Kratzt am Selbstbild: Moralische Belastung und Verletzung
Im Jahr 2009 gründet die Katholische Gefängnisseelsorge in Deutschland e.V. die Arbeitsgemeinschaft Ethik mit dem Ziel, ethische Fragestellung im Justizvollzug in Ethikkomitees vor Ort zu beleuchten. Kein leichtes Unterfangen angesichts dem Anspruch der Resozialisierung und der praktischen Wirklichkeiten im Vollzug. Dieser Tage treffen sich in Paderborn […]
6. Mai 2022
Online-Format ermöglicht digitale Diskursräume über Fachgrenzen
Dass der Haftalltag hinter den Mauern von Justizanstalten für öffentliche Augen häufig unsichtbar bleibt, ist für Menschen, die in Gefängnissen leben oder dort arbeiten, kein ungewöhnliches Phänomen. Durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie ist der Austausch zwischen „Drinnen“ und „Draußen“ zeitweise fast gänzlich zum Erliegen gekommen. Für […]
11. Juli 2024
Ochse und Esel werden in der Knast-Krippe gesucht
Ochs und Esel, die beiden tierischen Zeugen von Jesu Geburt fehlen noch in der sozialkritischen Knast-Krippe im Jugendvollzug der JVA Herford. Die ungewöhnliche Weihnachtskrippe wurde gemeinsam mit jugendlichen Gefangenen durch den Holzbildhauer Rudi Bannwarth aus dem baden-württembergischen Ettlingenweier gestaltet. Die Dreikönige sind ein Bediensteter, die Freundin […]
15. Juni 2021
Mit einem Bein im Knast. Bedienstete in Verdacht
GefängnisseelsorgerInnen arbeiten im Gefängnis mit Menschen, die oft manipulierend auf die Person der MitarbeiterInnen im Vollzug einwirken. Kann der seelsorgerliche Dienst von Gefangenen wie Bediensteten für andere unterschwelligen Ziele ausgenutzt werden? Welche „Fallen“ von gegenseitigen Abhängigkeiten gibt es im Dienst und wie können sich SeelsorgerInnen und […]
Knastschlüssel