Die Anstaltsleitung ist der erste und unmittelbare AnsprechpartnerIn für die Gefängnisseelsorge. Durch die explizite Sonderstellung des Fachdienstes “Seelsorge” ist sie im Organigramm direkt neben der Leitung angesiedelt. Je nachdem ob ein GefängnisseelsorgerIn verbeamtet oder in Gestellungsvertrag angestellt ist, trägt die Leitung einer JVA die Dienstaufsicht. Seelsorgerliches Arbeiten sowie die Achtung von Sicherheit und Ordnung geschieht im gegenseitigen Vertrauen zueinander.

Eine Loyalitätspflicht gegenüber dem staatlichen Anstaltszweck obliegt jedem AnstaltsseelsorgerIn, unabhängig von der Form der Ausgestaltung seines dienstrechtlichen Status. Staatlich-kirchliche Vereinbarungen über den Status der AnstaltsseelsorgerIn legen fest, dass Gefängnisseelsorge in Fragen des Strafvollzugs der Aufsicht des Staates unterliegt, aber fachlich jedoch bei der kirchlichen Aufsicht und Visitation bleibt. In den Bundesländern regeln Dienstordnungen das dienstrechtliche Verhältnis zwischen dem Land und den Kirchen.

Im März 1971 wurde in Bad Godesberg die Bundesvereinigung der Anstaltsleiterinnen und Anstaltsleiter im Justizvollzug e.V. ins Leben gerufen. Aufgabe und Ziel der Bundesvereinigung ist es, länderübergreifend einen gegenseitigen Erfahrungsaustausch zu ermöglichen und Anregungen bzw. Lösungsvorschläge für die Weiterentwicklung des Justizvollzuges in Deutschland und in Europa zu erarbeiten. Die Bundesvereinigung steht in kontinuierlicher Verbindung zur Justizvollzugsabteilung des Bundesjustizministeriums und zu den Länderministerien.

 

Die unabhängige Stellung des Gefängnisseelsorgers zeigt sich darin, dass die Kirche für alle in ihrem Auftrag im Gefängnis tätigen Seelsorger das Seelsorgegeheimnis beansprucht. Gemäß §§ 53 Abs 1 Nr. 1, 53 a StPO haben Geistliche und ihre Berufshelfer im strafrechtlichen Verfahren ein Zeugnisverweigerungsrecht über das, was ihnen in ihrer Eigenschaft als Seelsorger und im Rahmen eines seelsorgerischen Gesprächs anvertraut worden oder bekannt geworden ist (vgl. a. § 383 Abs. 1 Nr. 4 ZPO im Zivilprozess). Ferner erkennt § 139 Abs. 2 StGB für Geistliche den Vorrang des Seelsorge- und Beichtgeheimnisses vor der Anzeigepflicht geplanter Straftaten nach § 138 StGB an.

Für ein Gelingen der Behandlungsarbeit ist die Mitwirkung aller Berufsgruppen unverzichtbar. Intern prägen neben den in Führungspositionen verantwortlichen JuristInnen, PsychologInnen, ÄrztInnen, MitarbeiterInnen des Sozialdienstes, PädagogInnen, SeelsorgerInnen verschiedener Konfessionen, MitarbeiterInnen des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes sowie die im Übrigen in der Verwaltung eingesetzten Kräfte die Arbeit in der Vollzugspraxis.

 


11. Juli 2019
Raquel Erdtmann ist als Gerichtsreporterin tätig
Wero Lisakowski | hr-fernsehen Hauptsache Kultur. Was bringt einen Menschen dazu, einen anderen umzubringen? Was steckt hinter einem Verbrechen? Wieso wird jemand zum Täter? Fragen, mit denen sich Gerichte beschäftigen. Die aber auch Raquel Erdtmann genau verfolgt. Sie begleitet die großen Fälle, die so tragisch und […]
7. Februar 2019
Weltethos – eine Basis an Grundwerten?
Damit ein friedliches Zusammenleben möglich ist, benötigen alle menschlichen Gemeinschaften eine Basis an Grundwerten. Von dieser Erkenntnis geht der Theologe Hans Küng bei der Formulierung eines globalen Ethos aus. Er stellt fest: Alle Religionen und Kulturen haben einen gemeinsamen Bestand elementarer Werte und Moralvorstellungen – etwa […]
6. August 2019
Bericht der Experten-Kommission in NRW
Die „Expertenkommission zu Optimierungsmöglichkeiten im Justizvollzug auf den Gebieten des Brandschutzes, der Kommunikation und der psychischen Erkrankungen“ in Nordrhein-Westfalen hat ihren Bericht dem Rechtsausschuss des Landtages vorgelegt. Diese Kommission wurde aufgrund des Brandes und des Todes eines syrischen Gefangenen in der JVA Kleve eingesetzt. Für die […]
11. Juli 2024
Ochse und Esel werden in der Knast-Krippe gesucht
Ochs und Esel, die beiden tierischen Zeugen von Jesu Geburt fehlen noch in der sozialkritischen Knast-Krippe im Jugendvollzug der JVA Herford. Die ungewöhnliche Weihnachtskrippe wurde gemeinsam mit jugendlichen Gefangenen durch den Holzbildhauer Rudi Bannwarth aus dem baden-württembergischen Ettlingenweier gestaltet. Die Dreikönige sind ein Bediensteter, die Freundin […]
19. Februar 2019
Eine Zukunft des Gefängnissystems denken?
Ist es möglich, das bestehende Gefängnissystem von einer Zukunft her zu denken, in der ein veränderter Begriff von ausgleichender Gerechtigkeit den Umgang einer Gesellschaft mit straffällig gewordenen Menschen prägt? Die Handreichung der evangelischen Arbeitsgemeinschaft „Zur Zukunft des Gefängnissystems“ will zumindest hierzu anregen. Ihre Perspektive ist daher […]
7. März 2019
Kein Anspruch auf das tägliche Duschen
Ein Strafgefangener, der nicht körperlich arbeitet und keinen Sport treibt, hat keinen Anspruch auf eine tägliche Dusche – und auch nicht auf eine Dusche alle zwei Tage. Dies entschied das OLG Hamm in einem Beschluss. Ein Strafgefangener, der seine Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Düsseldorf verbüßt, […]
Knastschlüssel