Die Anstaltsleitung ist der erste und unmittelbare AnsprechpartnerIn für die Gefängnisseelsorge. Durch die explizite Sonderstellung des Fachdienstes „Seelsorge“ ist sie im Organigramm direkt neben der Leitung angesiedelt. Je nachdem ob ein GefängnisseelsorgerIn verbeamtet oder in Gestellungsvertrag angestellt ist, trägt die Leitung einer JVA die Dienstaufsicht. Seelsorgerliches Arbeiten sowie die Achtung von Sicherheit und Ordnung geschieht im gegenseitigen Vertrauen zueinander.

Eine Loyalitätspflicht gegenüber dem staatlichen Anstaltszweck obliegt jedem AnstaltsseelsorgerIn, unabhängig von der Form der Ausgestaltung seines dienstrechtlichen Status. Staatlich-kirchliche Vereinbarungen über den Status der AnstaltsseelsorgerIn legen fest, dass Gefängnisseelsorge in Fragen des Strafvollzugs der Aufsicht des Staates unterliegt, aber fachlich jedoch bei der kirchlichen Aufsicht und Visitation bleibt. In den Bundesländern regeln Dienstordnungen das dienstrechtliche Verhältnis zwischen dem Land und den Kirchen.

Im März 1971 wurde in Bad Godesberg die Bundesvereinigung der Anstaltsleiterinnen und Anstaltsleiter im Justizvollzug e.V. ins Leben gerufen. Aufgabe und Ziel der Bundesvereinigung ist es, länderübergreifend einen gegenseitigen Erfahrungsaustausch zu ermöglichen und Anregungen bzw. Lösungsvorschläge für die Weiterentwicklung des Justizvollzuges in Deutschland und in Europa zu erarbeiten. Die Bundesvereinigung steht in kontinuierlicher Verbindung zur Justizvollzugsabteilung des Bundesjustizministeriums und zu den Länderministerien.

 

Die unabhängige Stellung des Gefängnisseelsorgers zeigt sich darin, dass die Kirche für alle in ihrem Auftrag im Gefängnis tätigen Seelsorger das Seelsorgegeheimnis beansprucht. Gemäß §§ 53 Abs 1 Nr. 1, 53 a StPO haben Geistliche und ihre Berufshelfer im strafrechtlichen Verfahren ein Zeugnisverweigerungsrecht über das, was ihnen in ihrer Eigenschaft als Seelsorger und im Rahmen eines seelsorgerischen Gesprächs anvertraut worden oder bekannt geworden ist (vgl. a. § 383 Abs. 1 Nr. 4 ZPO im Zivilprozess). Ferner erkennt § 139 Abs. 2 StGB für Geistliche den Vorrang des Seelsorge- und Beichtgeheimnisses vor der Anzeigepflicht geplanter Straftaten nach § 138 StGB an.

Für ein Gelingen der Behandlungsarbeit ist die Mitwirkung aller Berufsgruppen unverzichtbar. Intern prägen neben den in Führungspositionen verantwortlichen JuristInnen, PsychologInnen, ÄrztInnen, MitarbeiterInnen des Sozialdienstes, PädagogInnen, SeelsorgerInnen verschiedener Konfessionen, MitarbeiterInnen des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes sowie die im Übrigen in der Verwaltung eingesetzten Kräfte die Arbeit in der Vollzugspraxis.

 


11. Juli 2020
Wunsch nach assistiertem Suizid im Gefängnis?
In der schweizerischen Zeitschrift „Seelsorge & Strafvollzug“ ist ein Artikel zum Thema des „Assistierten Suizid im Gefängnis“ veröffentlicht worden. Dieses Thema wird zurzeit in der Schweiz breit diskutiert und beschäftigt durch die Medien die allgemeine Öffentlichkeit. Anlässlich des ergangenen Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum § 217 StGB […]
29. Januar 2020
Wie sich die Gerichte gegen rechte Schöffen schützen
Rechte versuchen, mit Laienrichtern die Justiz zu unterwandern – bisher offenbar erfolglos. Wachsam sind die Profis in den Gerichten trotzdem. Im Frühjahr 2018 kursierten in den sozialen Medien ein paar Aufrufe, die normalerweise als Beitrag zum bürgerschaftlichen Engagement gelobt werden. „Liebe Leute, werdet Schöffen und sorgt […]
17. August 2019
Ausbruch eines Inhaftierten aus der JVA Bochum
Einem 42-jährigen Serben, der noch bis 2021 eine mehrjährige Freiheitsstrafe u.a. wegen gefährlicher Körperverletzung zu verbüßen hatte, gelang der Ausbruch aus der JVA Bochum (Krümmende). Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen hat der Gefangene Teile von Sportgeräten genutzt, um die fünf Meter hohe Umwehrung samt Mauerkronensicherung […]
3. Dezember 2024
Gefängnisseelsorge zu fragwürdigen Behandlungsmethoden
Angesichts der Berichte in den Medien über fragwürdige Behandlungen, Foltervorwürfen und menschenunwürdige Vorgänge in deutschen Gefängnissen wie in der JVA Gablingen, positioniert sich die Gefängnisseelsorge.   Stellungnahme Als Katholische Gefängnisseelsorge in Deutschland e.V. unterstützen wir die politische und gesellschaftliche Forderung nach einer vollumfänglichen (strafrechtlichen) Aufarbeitung der […]
19. Juli 2025
Wie geht es Dir (wirklich)? Erzähle aus Deinem Herzen
Die Geschichte im Lukasevangelium von Marta und Maria, die Jesus in ihr Haus einladen, erzählt von der Gratwanderung zwischen Geschäftig-sein und Verbundenheit. Marta ist die Aktive, sie nahm den Wanderprediger Jesus in ihr Haus auf und „musste sich schinden mit vielen Diensten“, wie es wörtlich übersetzt […]
20. Juni 2024
Ohne Ansehen der Person: Blinder Betreuungs-Richter
Blind wie die Justitia? Der fast blinde Richter André Stahl sieht das anders. Als kleiner Junge wollte André Stahl Polizist werden oder Feuer löschen. Die Antwort: Du bist blind, das kannst du nicht. Er entscheidet sich trotzdem Richter zu werden. André Stahl weiß, wie es ist, […]
Knastschlüssel