Die Wissenschaftlerinnen Dr. Sandra Verhülsdonk und Dr. Ann-Kristin Folkerts sowie der nordrhein-westfälische Minister der Justiz, Dr. Benjamin Limbach (Grüne), stellen den von ihnen unter Beteiligung der Fachreferate des Ministeriums entwickelten Praxisratgeber “Demenz im Justizvollzug – Handlungsempfehlungen im Vollzug NRW” vor. Bundesweit ist dies der erste Ratgeber zur Früherkennung von Demenz von Gefangenen.
Die Wissenschaftlerinnen Dr. Sandra Verhülsdonk und Dr. Ann-Kristin Folkerts sowie der nordrhein-westfälische Minister der Justiz, Dr. Benjamin Limbach (Grüne). Foto: Justiz nrw
Justizvollzug Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen verfügt über mehr als 18.000 Haftplätze und nahezu 10.000 MitarbeiterInnen. Sie leisten ihren Dienst in 35 Justizvollzugsanstalten, fünf Jugendarrestanstalten, dem Justizvollzugskrankenhaus NRW in Fröndenberg und der Justizvollzugsschule NRW mit dem Josef-Neuberger-Haus an den Standorten in Wuppertal und Hamm.
Lebensältere Gefangene
Minister Dr. Limbach betonte anlässlich des Termins im Ministerium der Justiz Nordrhein-Westfalen: “Der bundesweit erste Ratgeber zur Früherkennung von Demenz von Gefangenen bietet durch konkrete Empfehlungen Handlungssicherheit für die KollegInnen im Justizvollzug zum Umgang mit demenzerkrankten inhaftierten Menschen. Die Bedürfnisse lebensälterer Gefangener können damit künftig noch besser in den Blick genommen werden.” Der Ratgeber im Taschenformat richtet sich an Bedienstete und beinhaltet grundsätzliche Erläuterungen sowie eine Darstellung der unterschiedlichen Stadien der Krankheit und benennt zum Beispiel Warnsignale für eine beginnende Demenz wie Wortfindungsstörungen oder die Vernachlässigung der Körperhygiene. Gleichzeitig werden Empfehlungen zum Umgang mit inhaftierten Demenzkranken ausgesprochen, wie etwa regelmäßige Gespräche mit einfachen und kurzen Sätzen oder den Ratschlag, Fehler nicht zu korrigieren, um die Betroffenen nicht zu beschämen.
Studie ausgezeichnet
Nach dem aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand ist eine möglichst frühzeitige Wahrnehmung der Einschränkungen von Gedächtnisleistungen und Alltagsfähigkeiten bei lebensälteren Personen notwendig, um eine pathologische Verschlechterung der Symptome möglichst lange hinauszuzögern. Der Ratgeber basiert auf Erkenntnissen der Pilotstudie “Störungen kognitiver Leistungsfähigkeit älterer Straftäter im Strafvollzug in Nordrhein-Westfalen”, die unter Beteiligung mehrerer nordrhein-westfälischer Justizvollzuganstalten von Frau Dr. Verhülsdonk unter Mitwirkung von Frau Dr. Folkerts durchgeführt wurde. Auf Basis der gewonnenen Daten wurde deutlich, dass kognitive Einschränkungen bei älteren Menschen im Strafvollzug häufiger festgestellt wurden als bei der vergleichbaren Altersgruppe der Allgemeinbevölkerung. Im Jahr 2021 wurde die Studie mit dem hochdotierten “Schöllerpreis”, der von der Schöller-Stiftung in Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Altersmedizin im Klinikum Nürnberg vergeben wird, ausgezeichnet.
Quelle: Justiz nrw