Die Katholische Bundes-Arbeitsgemeinschaft Straffälligenhilfe (KAGS) will die Ausgrenzung von straffällig gewordenen Menschen vermeiden und ihre Integration in die Gesellschaft fördern. Sie will darüber hinaus Strafe als Reaktion auf ein delinquentes Verhalten zurückdrängen und Formen der Versöhnung zwischen Tätern und Opfern unterstützen.

Die Straffälligenhilfe der verbandlichen Caritas hat ihren Ursprung in der Botschaft des Evangeliums und ist begründet im christlichen Gebot der Nächstenliebe. Sie ist Dienst am Nächsten und soll zur Versöhnung mit dem Nächsten beitragen. Sie nimmt sich in besonderer Weise der sozial schwachen und benachteiligten Menschen an. In ihren Integrationsbemühungen wird sie gestützt durch die sozialstaatliche Verpflichtung, jedem eine menschenwürdige Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen.

Unabhängige Hilfen

In verschiedenen Diensten und Einrichtungen der verbandlichen Caritas wird Straffälligenhilfe geleistet als beratende und begleitende Hilfe auf freiwilliger Basis. Sie umfasst alle Angebote, die geeignet sind, die persönlichen Fähigkeiten der Betroffenen zu erweitern und zu stärken sowie ihre Lebenssituation nachhaltig zu verbessern. Sie ist nicht gebunden an das justizielle Verfahren, sondern orientiert sich an der jeweiligen individuellen Problemlage der Hilfesuchenden. Gerade damit wird eine ganzheitliche und durchgängige Hilfe möglich.

Vernetzt sein

Die KAGS als Fachorganisation wurde 1992 gegründet und hat 70 Mitglieder, davon 36 geborene Mitglieder (Diözesancaritasverbände – DiCV, die Sozialdienste des SKM und SkF sowie die Katholische Gefängnisseelsorge in Deutschland e.V. Im Bereich der Caritas gibt es weitere 110 Fachstellen, die Straffälligenhilfearbeit leisten. Daneben informieren und unterstützen ehrenamtliche MitarbeiterInnen. DIE KAGS ist vernetzt mit der Bundesarbeitgemeinschaft für Straffälligenhilfe (BAG-S). Die Straffälligenhilfe beteiligen sich an dem jährlichen Aktionstagen Gefängnis, die im November an unterschiedlichen Orten mit Veranstaltungen stattfinden.

 

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Neue Normalität. Das Ver-rückte wird zur Norm. Eine „normale“ Beerdigung rückt auch die nächsten Angehörigen auseinander, sie sitzen eineinhalb Meter getrennt voneinander. Sich gegenseitig berühren, die Hand halten, streicheln, alles streng verboten. Gerade in der Stunde des Abschieds, wo Nähe so Not tut. Und dann noch […]
10. Oktober 2024
ZaunGast: Angehörige Inhaftierter im Rostocker Zoo
Im Rahmen des Projekts „ZaunGast“ lädt die Gefängnisseelsorge der JVA Waldeck in Mecklenburg-Vorpommern Angehörige zu einem gemeinsamen Zoobesuch ein. Ziel des Projekts „ZaunGast“ ist es, familiensensible Begegnungschancen für Kinder mit ihren inhaftierten Vätern zu ermöglichen und eine positive und unterstützende Erfahrung zu bieten. Diese Kinder stehen […]
26. Juni 2019
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In Anlehnung an das erfolgreiche kleinformatige Lese- und Vorlesebuch „Alles klar, Justitia“ wurde das passende Malbuch veröffentlicht, das in den Justizeinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen ausliegt. Der NRW Minister der Justiz, Peter Biesenbach (CDU), sagt dazu: „Kinder sind offen und neugierig für alle möglichen Fragen. Ihnen soll […]
4. Dezember 2023
Kinder zu Besuch im Knast: „Papa bist Du jetzt böse?“
Zum Abschied aus der Gemeindepastoral bekam die Gefängnisseelsorgerin Christina Brath von den Schulkindern und den ReligionslehrerInnen ein bemaltes Altartuch mit Herzen und guten Wünschen für das Gefängnis geschenkt. Dieses Tuch liegt jetzt in der JVA Heidering auf dem Altar im Andachtsraum. Im Gespräch mit den Kindern […]
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Kontakt von Kindern zum inhaftierten Elternteil
Die Inhaftierung eines Elternteils bedeutet für Kinder einen massiven Einschnitt in ihr Leben. Untersuchungen zeigen, dass der regelmäßige persönliche Umgang mit ihren inhaftierten Eltern Kindern helfen kann, besser mit der Situation umzugehen. Wie viele Kinder in Deutschland von der Inhaftierung eines Elternteils betroffen sind, kann nur […]
23. Juli 2024
Freiheit und Knastkirche: Ausgang mit einem Gefangenen
Das gab es seit Jahren nicht mehr: Ein begleiteter Ausgang mit einem Inhaftierten des Jugendvollzuges. Der Grund war die Beantragung seines Personalausweises bei der Bürgerberatung der Stadt. Der Gefangene ist gelockert, das heißt, er darf in Begleitung des Gefängnisseelsorgers die Justizvollzugsanstalt für drei Stunden verlassen. Der […]
Knastschlüssel