Die Anstaltsleitung ist der erste und unmittelbare AnsprechpartnerIn für die Gefängnisseelsorge. Durch die explizite Sonderstellung des Fachdienstes „Seelsorge“ ist sie im Organigramm direkt neben der Leitung angesiedelt. Je nachdem ob ein GefängnisseelsorgerIn verbeamtet oder in Gestellungsvertrag angestellt ist, trägt die Leitung einer JVA die Dienstaufsicht. Seelsorgerliches Arbeiten sowie die Achtung von Sicherheit und Ordnung geschieht im gegenseitigen Vertrauen zueinander.

Eine Loyalitätspflicht gegenüber dem staatlichen Anstaltszweck obliegt jedem AnstaltsseelsorgerIn, unabhängig von der Form der Ausgestaltung seines dienstrechtlichen Status. Staatlich-kirchliche Vereinbarungen über den Status der AnstaltsseelsorgerIn legen fest, dass Gefängnisseelsorge in Fragen des Strafvollzugs der Aufsicht des Staates unterliegt, aber fachlich jedoch bei der kirchlichen Aufsicht und Visitation bleibt. In den Bundesländern regeln Dienstordnungen das dienstrechtliche Verhältnis zwischen dem Land und den Kirchen.

Im März 1971 wurde in Bad Godesberg die Bundesvereinigung der Anstaltsleiterinnen und Anstaltsleiter im Justizvollzug e.V. ins Leben gerufen. Aufgabe und Ziel der Bundesvereinigung ist es, länderübergreifend einen gegenseitigen Erfahrungsaustausch zu ermöglichen und Anregungen bzw. Lösungsvorschläge für die Weiterentwicklung des Justizvollzuges in Deutschland und in Europa zu erarbeiten. Die Bundesvereinigung steht in kontinuierlicher Verbindung zur Justizvollzugsabteilung des Bundesjustizministeriums und zu den Länderministerien.

 

Die unabhängige Stellung des Gefängnisseelsorgers zeigt sich darin, dass die Kirche für alle in ihrem Auftrag im Gefängnis tätigen Seelsorger das Seelsorgegeheimnis beansprucht. Gemäß §§ 53 Abs 1 Nr. 1, 53 a StPO haben Geistliche und ihre Berufshelfer im strafrechtlichen Verfahren ein Zeugnisverweigerungsrecht über das, was ihnen in ihrer Eigenschaft als Seelsorger und im Rahmen eines seelsorgerischen Gesprächs anvertraut worden oder bekannt geworden ist (vgl. a. § 383 Abs. 1 Nr. 4 ZPO im Zivilprozess). Ferner erkennt § 139 Abs. 2 StGB für Geistliche den Vorrang des Seelsorge- und Beichtgeheimnisses vor der Anzeigepflicht geplanter Straftaten nach § 138 StGB an.

Für ein Gelingen der Behandlungsarbeit ist die Mitwirkung aller Berufsgruppen unverzichtbar. Intern prägen neben den in Führungspositionen verantwortlichen JuristInnen, PsychologInnen, ÄrztInnen, MitarbeiterInnen des Sozialdienstes, PädagogInnen, SeelsorgerInnen verschiedener Konfessionen, MitarbeiterInnen des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes sowie die im Übrigen in der Verwaltung eingesetzten Kräfte die Arbeit in der Vollzugspraxis.

 


23. Juli 2025
Zur ekklesiologischen Bedeutung der Gefängnisseelsorge
In Gefängnissen ist die Kirche präsent. Gefängnisseelsorgende leisten im Auftrag der Konfessionsgemeinschaften einen Dienst an den Gefangenen. Gleichzeitig bilden die Gläubigen hinter Gittern selbst eine christliche Gemeinde und versammeln sich um das Wort Gottes, zum Gebet oder zum Gottesdienst. Dabei sind die Gefangenen nicht Gäste oder […]
6. August 2019
Bericht der Experten-Kommission in NRW
Die „Expertenkommission zu Optimierungsmöglichkeiten im Justizvollzug auf den Gebieten des Brandschutzes, der Kommunikation und der psychischen Erkrankungen“ in Nordrhein-Westfalen hat ihren Bericht dem Rechtsausschuss des Landtages vorgelegt. Diese Kommission wurde aufgrund des Brandes und des Todes eines syrischen Gefangenen in der JVA Kleve eingesetzt. Für die […]
8. Juli 2019
Als Schöffe menschliche Note in das Urteil einbringen
Karsten Grosser | Meller Kreisblatt. Cora Dammann, Uwe Plaß und Claas Hofmeister sind ehrenamtliche Richter im Strafverfahren. So heißt es in der Verfassung. Als Schöffen nehmen die drei Meller regelmäßig an Gerichtsverhandlungen teil. Hier sprechen sie über „geklauten Scheiß“, zurückgestellte Gefühle und Gerechtigkeit als Herzenssache. Im kommenden […]
17. August 2019
Ausbruch eines Inhaftierten aus der JVA Bochum
Einem 42-jährigen Serben, der noch bis 2021 eine mehrjährige Freiheitsstrafe u.a. wegen gefährlicher Körperverletzung zu verbüßen hatte, gelang der Ausbruch aus der JVA Bochum (Krümmende). Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen hat der Gefangene Teile von Sportgeräten genutzt, um die fünf Meter hohe Umwehrung samt Mauerkronensicherung […]
18. Oktober 2019
Grundrecht Gefangener auf Resozialisierung gestärkt
Mit mehreren veröffentlichen Beschlüssen vom 17. und 18. September 2019 (2 BvR 1165/19, 2 BvR 681/19, 2 BvR 650/19) hat das Bundesverfassungsgericht drei Verfassungsbeschwerden von langjährig Inhaftierten stattgegeben und die angegriffenen Beschlüsse zur erneuten Entscheidung an die betroffenen Landgerichte zurückverwiesen. Die Verfassungsbeschwerden betreffen in allen Fällen […]
23. Dezember 2023
Doppelstockbetten: Ein juristischer Sieg mit Folgen
Zwei ehemalige Gefangene der Justizvollzugsanstalt Würzburg haben nach ihrer Entlassung gegen die Haftbedingungen geklagt. Zugespitzt ging es um die Frage, ob die Zwei-Mann-Belegung eines rund 10 Quadratmeter großen Haftraumes gegen die Menschenwürde verstößt. Eine ganze Reihe von Haftzellen in der JVA waren bisher mit einem Stockbett […]
Knastschlüssel