Die Anstaltsleitung ist der erste und unmittelbare AnsprechpartnerIn für die Gefängnisseelsorge. Durch die explizite Sonderstellung des Fachdienstes “Seelsorge” ist sie im Organigramm direkt neben der Leitung angesiedelt. Je nachdem ob ein GefängnisseelsorgerIn verbeamtet oder in Gestellungsvertrag angestellt ist, trägt die Leitung einer JVA die Dienstaufsicht. Seelsorgerliches Arbeiten sowie die Achtung von Sicherheit und Ordnung geschieht im gegenseitigen Vertrauen zueinander.

Eine Loyalitätspflicht gegenüber dem staatlichen Anstaltszweck obliegt jedem AnstaltsseelsorgerIn, unabhängig von der Form der Ausgestaltung seines dienstrechtlichen Status. Staatlich-kirchliche Vereinbarungen über den Status der AnstaltsseelsorgerIn legen fest, dass Gefängnisseelsorge in Fragen des Strafvollzugs der Aufsicht des Staates unterliegt, aber fachlich jedoch bei der kirchlichen Aufsicht und Visitation bleibt. In den Bundesländern regeln Dienstordnungen das dienstrechtliche Verhältnis zwischen dem Land und den Kirchen.

Im März 1971 wurde in Bad Godesberg die Bundesvereinigung der Anstaltsleiterinnen und Anstaltsleiter im Justizvollzug e.V. ins Leben gerufen. Aufgabe und Ziel der Bundesvereinigung ist es, länderübergreifend einen gegenseitigen Erfahrungsaustausch zu ermöglichen und Anregungen bzw. Lösungsvorschläge für die Weiterentwicklung des Justizvollzuges in Deutschland und in Europa zu erarbeiten. Die Bundesvereinigung steht in kontinuierlicher Verbindung zur Justizvollzugsabteilung des Bundesjustizministeriums und zu den Länderministerien.

 

Die unabhängige Stellung des Gefängnisseelsorgers zeigt sich darin, dass die Kirche für alle in ihrem Auftrag im Gefängnis tätigen Seelsorger das Seelsorgegeheimnis beansprucht. Gemäß §§ 53 Abs 1 Nr. 1, 53 a StPO haben Geistliche und ihre Berufshelfer im strafrechtlichen Verfahren ein Zeugnisverweigerungsrecht über das, was ihnen in ihrer Eigenschaft als Seelsorger und im Rahmen eines seelsorgerischen Gesprächs anvertraut worden oder bekannt geworden ist (vgl. a. § 383 Abs. 1 Nr. 4 ZPO im Zivilprozess). Ferner erkennt § 139 Abs. 2 StGB für Geistliche den Vorrang des Seelsorge- und Beichtgeheimnisses vor der Anzeigepflicht geplanter Straftaten nach § 138 StGB an.

Für ein Gelingen der Behandlungsarbeit ist die Mitwirkung aller Berufsgruppen unverzichtbar. Intern prägen neben den in Führungspositionen verantwortlichen JuristInnen, PsychologInnen, ÄrztInnen, MitarbeiterInnen des Sozialdienstes, PädagogInnen, SeelsorgerInnen verschiedener Konfessionen, MitarbeiterInnen des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes sowie die im Übrigen in der Verwaltung eingesetzten Kräfte die Arbeit in der Vollzugspraxis.

 


14. Februar 2019
Gefangenen-Transport nach strengen Vorgaben
Sie sind wuchtig, kugelsicher und gepanzert: Spezialbusse transportieren jeden Tag bis zu 2000 Gefangene quer durch Deutschland. Dennoch fallen sie kaum auf. Eine Reise mit einem Verkehrsbetrieb, der am liebsten im Geheimen operiert. Die U 70 ist keine normale Buslinie. Der Busfahrer trägt eine Walther P99 am […]
6. November 2019
Gesucht: SeelsorgerIn im Justizvollzug m/w/d
„Ich war im Gefängnis und ihr seid zu mir gekommen“ (Matthäus 25,36) und „Denkt an die Gefangenen als wäret ihr mitgefangen“ (Hebräer 13,3) – die Kirchen sehen sich auch im Bereich des Strafvollzuges in der Verantwortung und engagieren sich in der seelsorglichen Betreuung der Gefangenen. Diese […]
29. August 2019
Rottweiler hat ein Näschen für Drogen und Handys
42 Kilogramm Hund und 100 Prozent Konzentration. Dieses Bild drängt sich auf, wenn der schwarz glänzende Rottweiler Yam an seinem Diensthundeführer Darius Szeliga (46) emporblickt. Aufmerksam sitzt der sechsjährige Rüde in der Werkhalle der Kölner Justizvollzugsanstalt (JVA) und wartet auf seinen Einsatz. Hier ist kaum etwas […]
30. Juli 2019
Kein pauschales Verbot des Internets für Häftlinge
Im Gefängnis sollen sich Häftlinge auf die Freiheit vorbereiten. Das kann auch einen Anspruch auf einen Internetzugang bedeuten, so der sächsische VerfGH – zunächst einmal dann, wenn es um einen Sicherungsverwahrten geht. Der Verfassungsgerichtshof Sachsen hat am 27. Juni 2019 in einem wegweisenden Beschluss ein pauschales […]
25. März 2019
Hessen streicht Artikel der Todesstrafe aus Verfassung
Die Hessen haben die Reform der Landesverfassung angenommen. Laut amtlichem Endergebnis im Oktober 2018 sprachen sich 83 Prozent für eine Abschaffung der Todesstrafe aus. Die Reform der hessischen Landesverfassung mit der Aufhebung der Todesstrafe ist beschlossene Sache. Wie aus dem vorgelegten endgültigen Ergebnis der Volksabstimmung von […]
16. Januar 2019
Ethische Reflexion im Justizvollzug notwendig
Ethikkomitees sind Instrumente der Institution Justizvollzug, die durch bestimmte Rahmenbedingungen und der Bereitschaft zu einer sachlichen Auseinandersetzung im Alltag des Justizvollzugs einen Raum der ethischen Reflexion eröffnen. Situationen, die aus nicht unmittelbar benennbaren Gründen als unstimmig erscheinen, erhalten im Ethikkomitee Zeit und Ort, um interdisziplinär ohne […]