Der Minister der Justiz in Nordrhein-Westfalen, Peter Biesenbach (CDU) und der Leiter der JVA Herford, Friedrich Waldmann, bei der Einweihung der digitalen Terminals im Jugendvollzug im Juni 2021.

Die Anstaltsleitung ist der erste und unmittelbare AnsprechpartnerIn für die Gefängnisseelsorge. Durch die explizite Sonderstellung des Fachdienstes „Seelsorge“ ist sie im Organigramm direkt neben der Leitung angesiedelt. Je nachdem ob ein GefängnisseelsorgerIn verbeamtet oder in Gestellungsvertrag angestellt ist, trägt die Leitung einer JVA die Dienstaufsicht. Seelsorgerliches Arbeiten sowie die Achtung von Sicherheit und Ordnung geschieht im gegenseitigen Vertrauen zueinander.

Eine Loyalitätspflicht gegenüber dem staatlichen Anstaltszweck obliegt jedem AnstaltsseelsorgerIn, unabhängig von der Form der Ausgestaltung seines dienstrechtlichen Status. Staatlich-kirchliche Vereinbarungen über den Status der AnstaltsseelsorgerIn legen fest, dass Gefängnisseelsorge in Fragen des Strafvollzugs der Aufsicht des Staates unterliegt, aber fachlich jedoch bei der kirchlichen Aufsicht und Visitation bleibt. In den Bundesländern regeln Dienstordnungen das dienstrechtliche Verhältnis zwischen dem Land und den Kirchen.

Im März 1971 wurde in Bad Godesberg die Bundesvereinigung der Anstaltsleiterinnen und Anstaltsleiter im Justizvollzug e.V. ins Leben gerufen. Aufgabe und Ziel der Bundesvereinigung ist es, länderübergreifend einen gegenseitigen Erfahrungsaustausch zu ermöglichen und Anregungen bzw. Lösungsvorschläge für die Weiterentwicklung des Justizvollzuges in Deutschland und in Europa zu erarbeiten. Die Bundesvereinigung steht in kontinuierlicher Verbindung zur Justizvollzugsabteilung des Bundesjustizministeriums und zu den Länderministerien.

 

Die unabhängige Stellung des Gefängnisseelsorgers zeigt sich darin, dass die Kirche für alle in ihrem Auftrag im Gefängnis tätigen Seelsorger das Seelsorgegeheimnis beansprucht. Gemäß §§ 53 Abs 1 Nr. 1, 53 a StPO haben Geistliche und ihre Berufshelfer im strafrechtlichen Verfahren ein Zeugnisverweigerungsrecht über das, was ihnen in ihrer Eigenschaft als Seelsorger und im Rahmen eines seelsorgerischen Gesprächs anvertraut worden oder bekannt geworden ist (vgl. a. § 383 Abs. 1 Nr. 4 ZPO im Zivilprozess). Ferner erkennt § 139 Abs. 2 StGB für Geistliche den Vorrang des Seelsorge- und Beichtgeheimnisses vor der Anzeigepflicht geplanter Straftaten nach § 138 StGB an.

Für ein Gelingen der Behandlungsarbeit ist die Mitwirkung aller Berufsgruppen unverzichtbar. Intern prägen neben den in Führungspositionen verantwortlichen JuristInnen, PsychologInnen, ÄrztInnen, MitarbeiterInnen des Sozialdienstes, PädagogInnen, SeelsorgerInnen verschiedener Konfessionen, MitarbeiterInnen des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes sowie die im Übrigen in der Verwaltung eingesetzten Kräfte die Arbeit in der Vollzugspraxis.

 


27. November 2019
BGH: Freispruch für vollzugliche Entscheider
Der Bundesgerichtshof hat am 26. November sein Urteil in dem Verfahren 2 StR 557/18 verkündet und zwei rheinland-pfälzische Strafvollzugsbedienstete vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Die Revision richtete sich gegen das Urteil des Landgerichts Limburg vom 7. Juni 2018 (5 KLs 3 Js 11612/16), durch das […]
25. Februar 2020
JustizreporterInnen – Podcast der Rechtsredaktion
Eine wöchentliche Podcast-Reihe für JuristInnen, juristisch Interessierte oder GefängnisseelsorgerInnen bietet die ARD Rechtsredaktion an. Es wird dabei über die Arbeit der höchsten Gerichte in Deutschland und Europa berichtet. Wie hat das Bundesverfassungsgericht entschieden? Wie hat der Bundesgerichtshof geurteilt? Was war im Gerichtssaal los? Was bedeuten die […]
15. Oktober 2023
Verein bringt Sammlung von Rechtstexten auf den Weg
GefängnisseelsorgerInnen aus dem gesamten Bundesgebiet treffen sich jährlich zu einer Studientagung. Dies geschieht ökumenisch und innerhalb der Katholischen Gefängnisseelsorge in Deutschland e.V. So nennt sich der gemeinnützige und kanonische Verein mit Sitz in Bonn seit seiner Gründung 2017. Davor setzten sich die GefängnisseelsorgerInnen als Personenkörperschaft zusammen. […]
11. November 2021
Schrecken harte Strafen von Verbrechen ab?
Strafen heißt, mit Absicht Übel zufügen. Geschieht dies durch staatliche Stellen, bedarf es einer formalen, aber auch inhaltlichen Legitimation. Verschiedene Straftheorien bieten hierzu aus Ethik und Vernunft abgeleitete Grundlagen. Eine Kriminalstrafe bedeutet, mit absichtlicher Übelzufügung durch staatliche Organe auf kriminelle Taten zu reagieren. Nicht erst die […]
20. November 2020
Voraussetzung und Risiko im Strafvollzug: Vertrauen
Vertrauen ist eine elementare Voraussetzung unseres sozialen Lebens. „Der Mensch hat zwar in vielen Situationen die Wahl, ob er in bestimmten Hinsichten Vertrauen schenken will oder nicht. Ohne jegliches Vertrauen aber könnte er morgens sein Bett nicht verlassen. Unbestimmte Angst, lähmendes Entsetzen befielen ihn. Nicht einmal […]
28. Januar 2021
Menschenunwürdige Unterbringung Gefangener
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat zwei Verfassungsbeschwerden teilweise stattgegeben, in denen es um die menschenunwürdige Unterbringung von Gefangenen geht. In beiden Fällen handelt es sich um Gefangene, die 2012 in einer bayerischen Justizvollzugsanstalt inhaftiert waren. Der viel zu kleine Haftraum wurde doppelt belegt und besaß keine baulich […]