Die Anstaltsleitung ist der erste und unmittelbare AnsprechpartnerIn für die Gefängnisseelsorge. Durch die explizite Sonderstellung des Fachdienstes „Seelsorge“ ist sie im Organigramm direkt neben der Leitung angesiedelt. Je nachdem ob ein GefängnisseelsorgerIn verbeamtet oder in Gestellungsvertrag angestellt ist, trägt die Leitung einer JVA die Dienstaufsicht. Seelsorgerliches Arbeiten sowie die Achtung von Sicherheit und Ordnung geschieht im gegenseitigen Vertrauen zueinander.

Eine Loyalitätspflicht gegenüber dem staatlichen Anstaltszweck obliegt jedem AnstaltsseelsorgerIn, unabhängig von der Form der Ausgestaltung seines dienstrechtlichen Status. Staatlich-kirchliche Vereinbarungen über den Status der AnstaltsseelsorgerIn legen fest, dass Gefängnisseelsorge in Fragen des Strafvollzugs der Aufsicht des Staates unterliegt, aber fachlich jedoch bei der kirchlichen Aufsicht und Visitation bleibt. In den Bundesländern regeln Dienstordnungen das dienstrechtliche Verhältnis zwischen dem Land und den Kirchen.

Im März 1971 wurde in Bad Godesberg die Bundesvereinigung der Anstaltsleiterinnen und Anstaltsleiter im Justizvollzug e.V. ins Leben gerufen. Aufgabe und Ziel der Bundesvereinigung ist es, länderübergreifend einen gegenseitigen Erfahrungsaustausch zu ermöglichen und Anregungen bzw. Lösungsvorschläge für die Weiterentwicklung des Justizvollzuges in Deutschland und in Europa zu erarbeiten. Die Bundesvereinigung steht in kontinuierlicher Verbindung zur Justizvollzugsabteilung des Bundesjustizministeriums und zu den Länderministerien.

 

Die unabhängige Stellung des Gefängnisseelsorgers zeigt sich darin, dass die Kirche für alle in ihrem Auftrag im Gefängnis tätigen Seelsorger das Seelsorgegeheimnis beansprucht. Gemäß §§ 53 Abs 1 Nr. 1, 53 a StPO haben Geistliche und ihre Berufshelfer im strafrechtlichen Verfahren ein Zeugnisverweigerungsrecht über das, was ihnen in ihrer Eigenschaft als Seelsorger und im Rahmen eines seelsorgerischen Gesprächs anvertraut worden oder bekannt geworden ist (vgl. a. § 383 Abs. 1 Nr. 4 ZPO im Zivilprozess). Ferner erkennt § 139 Abs. 2 StGB für Geistliche den Vorrang des Seelsorge- und Beichtgeheimnisses vor der Anzeigepflicht geplanter Straftaten nach § 138 StGB an.

Für ein Gelingen der Behandlungsarbeit ist die Mitwirkung aller Berufsgruppen unverzichtbar. Intern prägen neben den in Führungspositionen verantwortlichen JuristInnen, PsychologInnen, ÄrztInnen, MitarbeiterInnen des Sozialdienstes, PädagogInnen, SeelsorgerInnen verschiedener Konfessionen, MitarbeiterInnen des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes sowie die im Übrigen in der Verwaltung eingesetzten Kräfte die Arbeit in der Vollzugspraxis.

 


18. November 2019
Knast-O-Mat: Kein Job wie jeder andere
Die Nachwuchsgewinnung bedeutet für die Justiz Nordrhein-Westfalen eine vielschichtige Herausforderung. Ziele sind in diesem Zusammenhang: attraktive Arbeitsplätze in den Justizeinrichtungen, ein modernes, zielgruppenorientiertes, internes wie externes Personalmarketing, die Aufrechterhaltung und Ausbau eines für eine Tätigkeit in der Justiz NRW geweckten Interesses, die Sicherstellung eines aktuellen Standards […]
27. November 2019
BGH: Freispruch für vollzugliche Entscheider
Der Bundesgerichtshof hat am 26. November sein Urteil in dem Verfahren 2 StR 557/18 verkündet und zwei rheinland-pfälzische Strafvollzugsbedienstete vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Die Revision richtete sich gegen das Urteil des Landgerichts Limburg vom 7. Juni 2018 (5 KLs 3 Js 11612/16), durch das […]
4. September 2025
Zivilcourage im Alltag und Handlungsvorschläge gegen Hass
Der Familienbund hat eine Handreichung mit dem Titel „Seid Menschen! Gemeinsam gegen Hass und Hetze“ veröffentlicht. Die Publikation ruft dazu auf, Haltung zu zeigen. Man wolle ein deutliches Zeichen gegen menschenverachtende Parolen, Rassismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit setzen, teilte der Verband in Paderborn mit. Die Handreichung greift […]
25. März 2020
Strafaufschub und begrenzte Strafunterbrechung
Das Ministerium der Justiz in Nordrhein-Westfalen hat weitere Maßnahmen ergriffen, um die Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus durch Neuaufnahmen in Justizvollzugsanstalten zu verringern und dort notwendige Kapazitäten für den Umgang mit Infektionen zu schaffen. Die Maßnahmen dienen dem Schutz der Gefangenen und aller Justizangehörigen in den Justizvollzugsanstalten. […]
22. Januar 2019
Justiz-Kampange: Den Menschen im Sinn
Mit einer Kampagne wirbt das Land Nordrhein-Westfalen für Nachwuchs in den Berufen der Justiz. Es gibt unterschiedliche Fachbereiche – von RichterInnen bis zu BuchhalterInnen, vom Allgemeinen Vollzugsdienst bis zur Seelsorge sowie SozialarbeiterInnen und PsyhologInnen. Nordrhein-Westfalen ist mit rund 18 Millionen Einwohnern das bevölkerungsreichste, und mit 525 […]
19. Juli 2025
Wie geht es Dir (wirklich)? Erzähle aus Deinem Herzen
Die Geschichte im Lukasevangelium von Marta und Maria, die Jesus in ihr Haus einladen, erzählt von der Gratwanderung zwischen Geschäftig-sein und Verbundenheit. Marta ist die Aktive, sie nahm den Wanderprediger Jesus in ihr Haus auf und „musste sich schinden mit vielen Diensten“, wie es wörtlich übersetzt […]
Knastschlüssel