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Bericht der Experten-Kommission in NRW

6. August 2019

Die „Expertenkommission zu Optimierungsmöglichkeiten im Justizvollzug auf den Gebieten des Brandschutzes, der Kommunikation und der psychischen Erkrankungen“ in Nordrhein-Westfalen hat ihren Bericht dem Rechtsausschuss des Landtages vorgelegt. Diese Kommission wurde aufgrund des Brandes und des Todes eines syrischen Gefangenen in der JVA Kleve eingesetzt.

Für die GefängnisseelsorgerInnen des Landes Nordrhein-Westfalen gibt es neben den anderen Dingen zwei wichtige Aussagen im Bericht. Darin heißt es zum Thema Kerzen auf den Hafträumen unter Abschnitt 5:

Kerzen – keine erhöhte Brandgefährdung

(5.) Kein generelles Rauch- und Kerzenverbot

Eine weitere Reduzierung von Zündquellen in normalen Hafträumen erscheint nach derzeitigem Stand nicht notwendig. Die aus seelsorgerischer Sicht gewünschte, zeitlich begrenzte Verwendung einer einzelnen Kerze in einem Haftraum führt bei nicht gefährdeten Gefangenen in der Gesamtabwägung nicht zu einer signifikanten Erhöhung der Brandgefährdung, wobei aus rein sicherheitstechnischer Sicht schon konstatiert werden muss, dass eine – teilweise auch praktizierte – Verwendung von elektrischen LED- Kerzen das Risiko noch weiter minimiert. (S. 31-32 des Berichts bzw. S. 39-40 des Dokuments)

Der Abschnitt 6 befasst sich mit dem Thema „Kommunikation“ und dem „Konferenzsystem“. Darin wird auch die Rolle der Seelsorgenden thematisiert:

Konferenzsystem und Kommunikation

(6.4.2) Schwachstellenanalyse / Benennung von Problemfeldern

In einigen Anstalten wird von den Bediensteten der Betriebe bemängelt, dass ihr Wissen über die einzelnen Gefangenen in Fallkonferenzen zu wenig abgefragt werde und sie ihrerseits zu wenig über die Hintergründe von vollzuglichen und vollzugsplanerischen Entscheidungen erfahren würden.

Die Einbindung der Anstaltsgeistlichen in das jeweilige Konferenzsystem ist unterschiedlich gestaltet und hängt von der grundsätzlichen Einstellung der einzelnen Geistlichen ab. Die Einstellungen der Seelsorgerinnen und Seelsorger unterscheidet sich dahingehend, dass sie zum Teil befürchten, sie könnten von den Gefangene für ihre Interessen instrumentalisiert oder das seelsorgerische Verhältnis zu ihnen könnte getrübt werden, andererseits wird auch argumentiert, dass schon aus organisatorischen Gründen eine regelmäßige Teilnahme an allen Konferenzen nicht möglich sei. Grundsätzlich steht den Geistlichen jedoch die Teilnahme an den Konferenzen frei und wird auch, wenn es seitens der Geistlichen für wichtig erachtet wird, genutzt.

(6.4.3) Optimierungsvorschläge/ Empfehlungen

Grundsätzlich ist hier nichts zu veranlassen. An die Einbindung des Werkdienstes sollten die Anstaltsleitungen erinnert werden. Eine grundsätzliche und systematische Einbindung der Seelsorge in Vollzugskonferenzen erscheint schon aus Gründen fehlender Kapazitäten nicht möglich. Es muss darauf vertraut werden, dass die Geistlichen sich der wichtigen Bedeutung ihres Wirkens im Hinblick auf die Behandlung der Inhaftierten bewusst sind und weiterhin eigenverantwortlich darüber entscheiden, in welchem Umfang sie sich einbinden. In geeigneter Weise sollten die Seelsorgerinnen und Seelsorger regelmäßig durch die Anstaltsleitung motiviert werden, sich in die entsprechenden Konferenzen auf Grund ihrer besonderen Stellung und damit auch der besonderen Sichtweisen einzubringen, ohne ihr Beichtgeheimnis zu gefährden.

Bericht der Expertenkommision…

Psychiatrische Erkrankungen

Kerzen im Justizvollzug

 

 

 

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