Die Anstaltsleitung ist der erste und unmittelbare AnsprechpartnerIn für die Gefängnisseelsorge. Durch die explizite Sonderstellung des Fachdienstes “Seelsorge” ist sie im Organigramm direkt neben der Leitung angesiedelt. Je nachdem ob ein GefängnisseelsorgerIn verbeamtet oder in Gestellungsvertrag angestellt ist, trägt die Leitung einer JVA die Dienstaufsicht. Seelsorgerliches Arbeiten sowie die Achtung von Sicherheit und Ordnung geschieht im gegenseitigen Vertrauen zueinander.

Eine Loyalitätspflicht gegenüber dem staatlichen Anstaltszweck obliegt jedem AnstaltsseelsorgerIn, unabhängig von der Form der Ausgestaltung seines dienstrechtlichen Status. Staatlich-kirchliche Vereinbarungen über den Status der AnstaltsseelsorgerIn legen fest, dass Gefängnisseelsorge in Fragen des Strafvollzugs der Aufsicht des Staates unterliegt, aber fachlich jedoch bei der kirchlichen Aufsicht und Visitation bleibt. In den Bundesländern regeln Dienstordnungen das dienstrechtliche Verhältnis zwischen dem Land und den Kirchen.

Im März 1971 wurde in Bad Godesberg die Bundesvereinigung der Anstaltsleiterinnen und Anstaltsleiter im Justizvollzug e.V. ins Leben gerufen. Aufgabe und Ziel der Bundesvereinigung ist es, länderübergreifend einen gegenseitigen Erfahrungsaustausch zu ermöglichen und Anregungen bzw. Lösungsvorschläge für die Weiterentwicklung des Justizvollzuges in Deutschland und in Europa zu erarbeiten. Die Bundesvereinigung steht in kontinuierlicher Verbindung zur Justizvollzugsabteilung des Bundesjustizministeriums und zu den Länderministerien.

 

Die unabhängige Stellung des Gefängnisseelsorgers zeigt sich darin, dass die Kirche für alle in ihrem Auftrag im Gefängnis tätigen Seelsorger das Seelsorgegeheimnis beansprucht. Gemäß §§ 53 Abs 1 Nr. 1, 53 a StPO haben Geistliche und ihre Berufshelfer im strafrechtlichen Verfahren ein Zeugnisverweigerungsrecht über das, was ihnen in ihrer Eigenschaft als Seelsorger und im Rahmen eines seelsorgerischen Gesprächs anvertraut worden oder bekannt geworden ist (vgl. a. § 383 Abs. 1 Nr. 4 ZPO im Zivilprozess). Ferner erkennt § 139 Abs. 2 StGB für Geistliche den Vorrang des Seelsorge- und Beichtgeheimnisses vor der Anzeigepflicht geplanter Straftaten nach § 138 StGB an.

Für ein Gelingen der Behandlungsarbeit ist die Mitwirkung aller Berufsgruppen unverzichtbar. Intern prägen neben den in Führungspositionen verantwortlichen JuristInnen, PsychologInnen, ÄrztInnen, MitarbeiterInnen des Sozialdienstes, PädagogInnen, SeelsorgerInnen verschiedener Konfessionen, MitarbeiterInnen des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes sowie die im Übrigen in der Verwaltung eingesetzten Kräfte die Arbeit in der Vollzugspraxis.

 


22. November 2018
Kein ausreichend qualifiziertes Personal
Trotz aller Bemühungen: Ohne ausreichend Personal und ohne offenen Vollzug kann das Modell Gefängnis nicht funktionieren, sagt Heinz-Werner Schnittker, Vorstand des Sozialdienstes katholischer Frauen und Männer (SKFM) Düsseldorf e.V. „Ich konnte nur versuchen, den Schaden zu begrenzen…“ Dies ist das Fazit eines engagierten Sozialarbeiters, der sich […]
24. November 2023
Kratzt am Selbstbild: Moralische Belastung und Verletzung
Im Jahr 2009 gründet die Katholische Gefängnisseelsorge in Deutschland e.V. die Arbeitsgemeinschaft Ethik mit dem Ziel, ethische Fragestellung im Justizvollzug in Ethikkomitees vor Ort zu beleuchten. Kein leichtes Unterfangen angesichts dem Anspruch der Resozialisierung und der praktischen Wirklichkeiten im Vollzug. Dieser Tage treffen sich in Paderborn […]
25. März 2019
Hessen streicht Artikel der Todesstrafe aus Verfassung
Die Hessen haben die Reform der Landesverfassung angenommen. Laut amtlichem Endergebnis im Oktober 2018 sprachen sich 83 Prozent für eine Abschaffung der Todesstrafe aus. Die Reform der hessischen Landesverfassung mit der Aufhebung der Todesstrafe ist beschlossene Sache. Wie aus dem vorgelegten endgültigen Ergebnis der Volksabstimmung von […]
26. Februar 2019
Gibt es eine Ethik des Wollens im Knast?
In unserer heutigen Welt greifen Rechtsnormen in alle Lebensbereichen des einzelnen Menschen ein. Rechtsnormen können das Leben schützen aber auch komplett zerstören. Hier muss nun gefragt werden, ob Rechtsnormen nur plausibel sein müssen oder allgemeingültig und moralisch begründbar? Kann verantwortet werden, dass z.B. ein Mensch zu lebenslänglicher […]
13. Dezember 2021
Justizvollzug lässt Sterne im Knastladen leuchten
Als online-Shop gibt es ihn schon seit über 13 Jahren, seit Ende November 2021 jetzt auch als dauerhaft eingerichtetes Ladenlokal in der Altstadt von Castrop-Rauxel. Die Rede ist vom justizvollzugseigenen „Knastaden“. Unter www.knastladen.de werden mehr als 1.500 Artikel angeboten, die von Inhaftierten aus Justizvollzugsanstalten in Nordrhein-Westfalen […]
29. April 2022
Ein gesetzlicher Mindeslohn für die Gefangenen-Arbeit
Ist es mit dem Grundgesetz vereinbar, wenn Strafgefangene für ihre Arbeit Stundenlöhne bekommen, die kaum mehr als einen Euro betragen? Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat sich intensiv mit den Arbeitsbedingungen in Gefängnissen befasst. Ein Urteil wird in einigen Monaten erwartet. Die Verfassungsbeschwerden wurden von drei Strafgefangenen […]
Knastschlüssel