parallax background

Mensch im Mittelpunkt. Zentrum von Theologen und Juristen

19. Juni 2022

Eigentlich ist doch alles ganz einfach in der Begegnung von Kirche und Justiz. Der Mensch im Mittelpunkt – das können Juristen und Theologen als Zentrum (oder Ziel) ihrer Arbeit bezeichnen. Für Christen sind Gottesliebe und Nächstenliebe untrennbar miteinander verbunden. Den Nächsten lieben bedeutet aber zuallererst, ihn sehen, ihn oder sie wahrnehmen als Mensch, der die gleiche Würde und die gleichen Rechte hat wie ich, der aber zugleich immer anders, besonders, einzigartig ist. Dieser einzigartige Mensch steht im Mittelpunkt.

Ganz ähnlich ist das im Recht. Die Gesetze in unserem demokratischen Rechtsstaat schützen die Rechte des einzelnen Menschen. Das gilt auch und v.a. für unser Grundgesetz, auf dem alles andere aufbaut, und welches genau der Überzeugung, die oben genannt wurde, rechtlich Ausdruck gibt: Die Würde des Menschen ist unantastbar. (Der Indikativ als höchster Ausdruck des Sollens.) Sie kommt jedem Menschen zu, und dieser Mensch steht im Zentrum des Rechts. Das Recht schützt Würde und Freiheit des Menschen. So weit, so gut.

Wir haben eine gemeinsame Basis, auf der wir uns bewegen. Und wir haben einen klaren normativen Anspruch. Wie das aber so ist mit normativen Ansprüchen, werden sie in der Wirklichkeit nicht immer eingelöst. Die kirchliche Lehre muss sich ebenso an der gelebten Praxis messen lassen, damit sie nicht unglaubwürdig wird, wie das Recht an seiner Umsetzung, damit es nicht unwirksam wird – und seiner Angemessenheit, damit es nicht unmenschlich wird. Ich möchte im Folgenden einen Blick werfen auf die Grundlagen, auf denen wir uns bewegen: Der Anspruch der Menschenwürde und seine Konkretisierung im Vollzugsziel der Resozialisierung. Diese werden verstanden als normativer Anspruch, an dem sich der Vollzug immer wieder messen lassen muss. Und Ethikkomitees werden als ein Beitrag vorgestellt, diesen Prozess zu unterstützen. Damit komme ich zur Bedeutung der Ethik und der besonderen Rolle der Gefängnisseelsorge.

Die Kirche hinter der Mauer der JVA Herford.

Normative Grundannahmen

Jeder Mensch, gleich welcher Hautfarbe, welchen Geschlechts, gleich welchen Kontostands – und gleich was er getan hat, ist Träger von Menschenwürde. Auch „der Dieb“, „der Vergewaltiger“, „die Drogenabhängige“, „die Mörderin“. Es ist gut, dass Tendenzen, Menschen ihre Würde und ihre Grundrechte abzusprechen, in der Bundesrepublik auf der Basis des Grundgesetzes nicht greifen können. Menschenwürde ist ein „grundlegendes und unbeliebiges Urteil über den intrinsischen Wert des Menschen (Marcus Düwell)“, das den besonderen Status des Menschen betont.

Die Menschenwürde besagt (in Anlehnung an Kant, was durchaus noch erweitern wäre), dass jeder Mensch als Zweck an sich zu behandeln ist – als Selbstzweck, nicht Mittel zum Zweck. In der Rechtsprechung des BVerfG findet sich Kants Selbstzweckformel in der sogenannten Objektformel, die eben besagt, dass kein Mensch zum bloßen Objekt gemacht werden darf, auch und gerade nicht zum Objekt staatlichen Handelns. Auch wenn zurecht kritisiert wird, dass diese Objektformel Identifikationsschwächen aufweist (wann ist es der Fall, dass jemand zum Objekt gemacht wird) ist sie doch von großer Bedeutung, um eben diese Frage immer wieder kritisch zu stellen.

Das Vollzugsziel der Resozialisierung, wie es in Art. 5 des niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes (gefolgt vom Schutz der Allgemeinheit) formuliert ist, besagt: Im Vollzug der Freiheitsstrafe sollen die Gefangenen fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Das ist das Ziel, an dem sich der Vollzug immer wieder neu messen lassen muss. Und dieses Ziel ist nicht beliebig. Es ist direkt aus dem Menschenwürdegrundsatz und dem Sozialstaatsprinzip abgeleitet. Auch der Strafvollzug hat daher der Objektformel Rechnung zu tragen. Und auch hier stellt sich die Frage, was heißt das? Wo gelingt es dem Vollzug dazu beizutragen, dass der Inhaftierte ein Leben ohne Straftaten und in sozialer Verantwortung führen kann und wo gibt es Hindernisse, Widerstände. Wo wird er zum Objekt? Zum Mittel zum Zweck reibungsloser Abläufe? Kann überhaupt ein Leben in sozialer Verantwortung eingeübt werden? Wie und in welchen Räumen? Und wo werden – unnötig, gegen die Intention des Rechts – Hindernisse aufgebaut? Ziel dieses menschlichen Lebens ist ein selbstbestimmtes Leben (relational und im Bewusstsein der Verletzlichkeit), das sich in Handlungen vollzieht. Aus der MW resultiert ein Anspruch, diese Handlungen zu schützen bzw. zu gewährleisten/ihre Verwirklichung zu ermöglichen. Um das herauszufinden spielen Ethikkomitees eine Rolle. Warum das so ist, werde ich jetzt erläutern.

Bedeutung von Ethikkomitees im Justizvollzug

Ethik ist nicht dasselbe wie Moral. Diese Unterscheidung ist wichtig. Wenn aktuell häufig von einer Sehnsucht nach Ethik die Rede ist, handelt es sich oft um ein Missverständnis. Es scheint eine Sehnsucht nach einer klaren moralischen Orientierung zu geben, nicht so sehr nach Ethik. Moral ist das Gesamt an geteilten Werten und Überzeugungen, aber auch Normen und Regeln (moralische Normen sind von rechtlichen zu unterscheiden). Diese geteilte Moral ist wichtig, sie gibt Handlungssicherheit und Orientierung, sie prägt eine Haltung, aus der heraus wir handeln. Aber: Es gibt nicht nur eine Moral und gängige Moralen können auch fraglich werden. Hier kommt die Ethik ins Spiel. Sie begründet die Moral: Warum ist das richtig oder falsch? Sie ist das Nachdenken über die Moral. Oder anders gesagt: Das Nachdenken über das richtige Handeln. Es geht um ein Ringen um gute Gründe, um Argumente für ein richtig oder falsch. „Das war schon immer so“ zählt nicht als ethisches Argument. Ethik ist also ein anstrengender Reflexionsprozess, kein Rezeptbuch, sie geht mit der Unterbrechung des Gewohnten einher. Das muss man erst einmal zulassen und ertragen. Ethische Reflexion kann moralische Überzeugungen festigen – sie kann sie aber auch erschüttern. Oder sie erschüttert sie kurzfristig und festigt sie in einer reiferen Form.

Deshalb muss man auch vorsichtig sein vor zu hohen oder falschen Erwartungen an ein Ethikkomitee. In einer Anstalt kam es, nachdem das Ethikkomitee schon eine ganze Weile lief, zu einem Fall der Unterbringung eines psychisch Kranken im bgH: rechtlich war der Vorgang völlig in Ordnung, aber in der ganzen Anstalt breitete sich ein großes Unbehagen aus, weil das Vorgehen vielen Beteiligten intuitiv „falsch“ erschien. Als ein Mitglied des Ethikkomitees an diesem Tag die Anstalt betrat, wurde es schon von der Bediensteten an der Pforte empfangen mit den Worten: „Wie kann so etwas denn sein, wir haben doch jetzt ein Ethikkomitee?!“

Mindestens zwei Dinge sind dazu zu sagen: Allmachtserwartungen kann ein Ethikkomitee nicht erfüllen. Es verhindert nicht, dass es zu solchen Situationen kommt – zumindest nicht kurzfristig. Das Ethikkomitee ist ein Gremium, das mit Bediensteten der verschiedenen Berufsgruppen zusammengesetzt ist und das solche moralisch fragwürdigen Fälle berät. Zwar eignen sich die Mitglieder dazu eine gewisse Reflexionskompetenz an – aber sie sind keine Besserwisser. Und sie sind kein Tribunal, sie richten nicht, sondern in der gemeinsamen strukturierten Fallbesprechung wird das Unbehagen als ein moralisches Unbehagen erkannt und erörtert, es wird offengelegt, warum das Unbehagen entsteht. Was steht hier auf dem Spiel? Ging es bei dem BgH-Fall um Verletzung von Schamgefühl? Um Entzug des letzten Restes an Selbstbestimmung? Um Fragen der Verhältnismäßigkeit? Um die Frage nach dem Umgang mit psychisch Kranken im Gefängnis? Diese Fragen werden erörtert – gemeinsam, auf Augenhöhe, ohne Handlungsdruck, ohne Weisungsbefugnis oder Entscheidungskompetenz. Es ist erstaunlich, was auf diese Weise entdeckt werden kann, welche neuen Perspektiven im eröffnet werden können. Die Worte der Frau an der Pforte zeigen aber noch etwas anderes: Es gibt eine Erwartungshaltung – das heißt, es herrscht keine Gleichgültigkeit. Es ist in dieser Anstalt eine Sensibilität, ein kritischer Blick auf die alltäglichen Abläufe gewachsen – auch ein selbstkritischer Blick. Und das erscheint mir von großer Bedeutung. Denn darin liegt eine große Chance von Ethikkomitees: dass sich etwas verändert:

Hinsichtlich der Professionalität der Bediensteten. Ethik wird in vielen sozialen Berufen längst als Teil der Professionalität verstanden. Eine sensible Wahrnehmung, eine Fähigkeit zur Selbstreflexion und zu Kommunikation über schwierige Fragen (ohne gegenseitige Beschuldigungen) gehören dazu. Auch Ethikkomitees tragen dazu bei, ethische Kompetenz als Teil der Professionalität zu verstehen.

Hinsichtlich der Organisation. Sie verändern die Atmosphäre in der JVA, das wirkt sich auf viele Bereiche aus. Transparenz, Offenheit, die Erkenntnis, dass Probleme angesprochen werden dürfen. Organisationsethisch relevant sind Ethikkomitees, weil sie dazu beitragen können, das Ziel dieser Organisation besser zu realisieren.

Und damit sind wir wieder bei dem Vollzugsziel. Das Ethikkomitee kann zu einer besseren Realisierung des Vollzugsziels beitragen, weil es Widerstände offenlegt, zeigt, wo über den Freiheitsentzug hinaus – illegitimer Weise! – gestraft wird. Es deckt auf, wo Missachtungserfahrungen gemacht werden, die wiederum verhindern, dass ein Leben in sozialer Verantwortung eingeübt werden kann. Und noch grundsätzlicher: Es schafft eine Atmosphäre, in der erlaubt erscheint, über diese Fragen des „Machen wir es richtig?“ nachzudenken. Muss man das nun Ethik nennen? Ich meine ja. Auch wenn es alltagssprachlich manchmal schwierig ist, Moral und Ethik zu unterscheiden, Argwohn ebenso geschürt wie falsche Erwartungen geweckt werden können, steht der Begriff der Ethik für genau das, worum es hier geht – das Nachdenken über das richtige Handeln auf der Grundlage der Vernunft. Ich sehe keinen Begriff, der das besser ausdrückt. Auch nicht einer, der zur Zeit sehr in Mode ist. Ich komme daher nun zu kleinen Exkurs zum Verhältnis von Ethik und Compliance.

Ethik und Compliance

Stärkt ein Ethikkomitee compliance? Ich bin etwas zurückhaltend im Umgang mit diesem Begriff, der aus der Betriebswirtschaft stammt. Es ist im Interesse eines Unternehmens, das nicht für Delikte eines Mitarbeiters in Verantwortung gezogen möchte, dass sich Mitarbeiter  regelkonform verhalten. Ja, die Einhaltung von Regeln und Gesetzen ist von Bedeutung, aber benötige ich dazu (außerhalb von Unternehmen) diesen Begriff, bei dem eine Regelkonformität v.a. dem reibungslosen Ablauf und der Effizienz dient? Ethik, und in gewissem Sinn auch das Recht, will mehr, weil die Erfüllung der Norm Autonomie voraussetzt.

Wenn wir von Compliance sprechen wollen im Blick auf den Inhaftierten, greift mir compliance als Normkonformität zu kurz. Es macht das Resozialisierungsprinzip so schwierig, dass das Einüben eines Lebens ohne Straftaten und in sozialer Verantwortung so etwas wie Selbstbestimmung voraussetzt –als die Fähigkeit zur moralischen Einsicht, zum Entscheiden können, was ist richtig, was falsch, handeln können – und das in sozialer Verantwortung. In diesem Vollzugsziel liegt ein hoher moralischer Anspruch, aber wir können ihn nicht aufgeben. „Compliance“ bleibt meines Erachtens dahinter zurück. Oder geht es um Compliance mit Blick auf die Bedienteten? Compliance steht in Unternehmen auch für die Selbstverpflichtung der Mitarbeiter auf Regelwerke oder Leitbilder. Die Betonung liegt auf der individuellen Selbstverpflichtung und der Regelkonformität. Damit ist ein wichtiger Punkt angesprochen. Viele Unternehmen und Einrichtungen – auch JVA´s – geben sich Leitbilder. Wie sinnvoll dies ist oder nicht ist, hängt vom Umgang mit ihnen ab. Das beginnt bei der Erstellung. Es bedarf eines partizipativen Prozesses, damit ein Leitbild akzeptiert und dann wirksam wird. Noch wichtiger als der Entstehungsprozess ist jedoch, was mit einem solchen Papier geschieht. Nicht wenige landen in der Schublade. Andere werden öffentlichkeitswirksam auf eine Homepage gestellt, aber es geschieht dennoch nichts. Wenn ein Leitbild oder ähnliches verfasst wird, dann muss es innerhalb der Einrichtung auch Verfahren geben, die dafür sorgen, dass diese Vorgaben eingehalten bzw. erreicht werden können.

Die Anstaltskirche inmitten der Hansestadt Herford in Nordrhein-Westfalen.

Es genügt nicht, es dem engagierten Handeln des Einzelnen zu überlassen. Wir sollten hier von teils schlechten Erfahrungen aus Kliniken lernen. Wenn beispielsweise, wie kürzlich öffentlich wurde, eine Klinik ihre hohen Hygienestandards auf der Homepage lobt, der Zeitdruck auf dem Operationsplan aber so hoch ist, dass der Saal gar nicht angemessen gereinigt werden kann, und das Infektionsrisiko steigt, dann können hierfür weder Reinigungs- noch Pflegekräfte verantwortlich gemacht werden. Wir können uns ähnliche Beispiele innerhalb der JVA vorstellen – dass jemand individuell verantwortlich gemacht wird, was strukturell kaum möglich ist. Selbstverständlich setzt moralisches – aber auch schlichtweg professionelles Handeln – Verantwortung im Sinne einer Selbstverpflichtung voraus. Die Gefahr von Compliance scheint mir die Überbewertung individuellen Handelns zu sein. Doch moralisch richtiges organisationales Handeln erfordert Rahmenbedingungen, die es ermöglichen und stützen. Die Annahme, die mittlerweile durch einige Erfahrungen bestätigt wird, ist, dass Ethikkomitees die Fähigkeit zur moralischen Selbstverpflichtung stärken und zu einer Verbesserung von Strukturen beitragen, die dies stützen.

Bedeutung der Gefängnisseelsorge

Ethik im Justizvollzug ist nicht nur ein Thema der Seelsorge, ich hoffe, das wurde deutlich. Und doch hat die Seelsorge eine besondere Rolle. Im Ethikkomitee und darüber hinaus. Im Ethikkomitee ist die Seelsorge nur eine Perspektive unter vielen und doch besonders. Denn die Seelsorgerinnen und Seelsorger haben größere Freiheitsräume als die anderen Bediensteten. Alle Dienste wirken am Vollzugsziel der Resozialisierung mit. Für einige sind die Spannungen größer, für andere weniger. Die Seelsorge stellt innerhalb der Anstalt einen besonderen Ort dar, weil sie innerhalb eines eigentlich sehr geschlossenen Systems für etwas anderes steht, das über dieses System hinausweist. Gut, dass das möglich ist! Aus der Sonderstellung erwächst eine besondere Freiheit und eine besondere Verantwortung. Der Text der (katholischen) deutschen Bischöfe zur Gefängnisseelsorge unterstreicht das mehrfach. Gefängnisseelsorge steht – wie sollte es anders sein – in der Nachfolge Jesu Christi, der sich in seinem Leben weder durch gesellschaftliche Ausgrenzungsmechanismen noch durch Gesetze, wenn sie nicht menschengerecht waren, in seiner Zuwendung zu den Menschen behindern ließ. Gefängnisseelsorge steht in der Nachfolge, indem sie sich dem Menschen zuwendet, den Menschen im Straftäter sieht und nicht aufgibt – und auch wenn die Straftat vollkommen unverständlich bleibt und unter Umständen große Ablehnung hervorruft. Der Straftäter selbst wird gerade nicht als der „ganz Andere“, als der „Ummensch“ abgelehnt und erneut verurteilt- auch wenn das manchmal schwer ist.

Die zuwendende Begegnung kann für den Inhaftierten zu einer bedeutenden Erfahrung werden, zu einer Unterbrechung von Erwartungen, zur Durchbrechung des „Abgeschrieben-Seins“. Diese Unterbrechung kann eine Neuorientierung des Handelns erleichtern. In dieser zuwendenden Begegnung liegt aber auch eine Durchbrechung herrschender sozialer Normen und Diskurse. Auch deshalb kommt der Gefängnisseelsorge eine besondere Bedeutung zu – gesellschaftlich und kirchlich! Kirche in der Welt, die die „Freude und Hoffnung, Trauer und Angst der Menschen von heute, insbesondere besonders der Armen und Bedrängten aller Art (GS 1)“ zu ihren eigenen macht, muss die Pastoral die Orte der „Ausgelagerten“ auch zu den ihren machen. Es ist deshalb richtig, von „Ortswechseln“ der Pastoral, der Kirche und auch der Theologie zu sprechen.

Ich habe das an anderer Stelle als Andersorte erläutert, Orte, die etwas freilegen, was gern verschwiegen wird. Es geht darum, die Orte der Verletzungen und Entwürdigungen, des Ausschlusses und der Ohnmacht ausfindig zu machen, und als Orte des Ringens um Menschenwürde zum eigenen Ort zu machen und sich mit denen zu solidarisieren, die um die Anerkennung ihrer Würde ringen. Es sind Orte, denen man sich um Gottes Willen stellen muss! Das macht Gefängnisseelsorge mit ihrer Arbeit im Gefängnis. Die Sichtbarkeit und Hörbarkeit der Gefängnisseelsorge – innerhalb der Kirche und der Gesellschaft – ist bedeutend: Zu Wort melden, Perspektiven einbringen, nicht schweigen, wo Unrecht geschieht. Das gehört zum Kern christlicher Überzeugung.

Schluss

Ich komme zurück zum gemeinsamen Bezugspunkt von Justiz und Seelsorge: der Mensch im Mittelpunkt, der Mensch, dem Gerechtigkeit widerfahren soll. Eigentlich ist doch alles ganz einfach? Nein, ist es wohl nicht. Es gibt wie erwähnt Widerstände, dies im Alltag immer umzusetzen. Es gibt aber auch Widerstände von außen, die das erschweren. Der Justizvollzug hat keine große Lobby und wird in der öffentlichen Meinung schnell verantwortlich gemacht für Probleme und Missstände, die anderswo ihre Ursache haben. Und das Urteil über den Vollzug ist schnell bei der Hand. Denken wir an den Fall des Selbstmords von Al Bakr in der JVA Leipzig. Ich weiß nicht, ob oder welche Fehler dort gemacht wurden. Das kann ich auch gar nicht beurteilen. Sehr schnell aber verurteilte eine – übrigens sehr breite, „Rechte“ und „Linke“ vereinende – Öffentlichkeit einen Vollzug, der den Selbstmord nicht verhindert hat (nicht um der Person wegen, sondern seiner Aussage wegen). Als der Justizminister in einer Talkrunde, wie ich finde, recht klar, erläutert hat, dass das Vorgehen den rechtsstaatlichen Vorgaben entsprochen hat, wurde dieser Verweis auf die Rechtsstaatlichkeit nachfolgend durchgängig ignoriert. „Aber man hätte doch trotzdem verhindern müssen…“ Das Gut der Rechtsstaatlichkeit wird dabei völlig verkannt.

In dieser und ähnlichen Situationen, denen die Justiz und der Justizvollzug ausgesetzt sind, möchte ich Sie ermutigen: Lassen Sie sich nicht beirren! Lassen Sie sich nicht beirren im Einsatz für grundlegende Rechtsgüter. Das heißt nicht, dass es keine Kritik oder keine Diskussionen geben darf! Ich bin sehr dankbar, dass es in Niedersachsen die Einrichtung der Osnabrücker Gespräche gibt. Denn sie ermöglicht, dass Justiz und Kirche sich mit Respekt und Wohlwollen über drängende Fragen austauschen und ergänzen – und das durchaus kritisch, um die jeweiligen blinden Flecken zu entdecken und mit ihnen umzugehen.

Michelle Becka, Würzburg | Vortrag Osnabrücker Gespräche

Ausdrucken

Feedback 💬

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert