Die Anstaltsleitung ist der erste und unmittelbare AnsprechpartnerIn für die Gefängnisseelsorge. Durch die explizite Sonderstellung des Fachdienstes „Seelsorge“ ist sie im Organigramm direkt neben der Leitung angesiedelt. Je nachdem ob ein GefängnisseelsorgerIn verbeamtet oder in Gestellungsvertrag angestellt ist, trägt die Leitung einer JVA die Dienstaufsicht. Seelsorgerliches Arbeiten sowie die Achtung von Sicherheit und Ordnung geschieht im gegenseitigen Vertrauen zueinander.

Eine Loyalitätspflicht gegenüber dem staatlichen Anstaltszweck obliegt jedem AnstaltsseelsorgerIn, unabhängig von der Form der Ausgestaltung seines dienstrechtlichen Status. Staatlich-kirchliche Vereinbarungen über den Status der AnstaltsseelsorgerIn legen fest, dass Gefängnisseelsorge in Fragen des Strafvollzugs der Aufsicht des Staates unterliegt, aber fachlich jedoch bei der kirchlichen Aufsicht und Visitation bleibt. In den Bundesländern regeln Dienstordnungen das dienstrechtliche Verhältnis zwischen dem Land und den Kirchen.

Im März 1971 wurde in Bad Godesberg die Bundesvereinigung der Anstaltsleiterinnen und Anstaltsleiter im Justizvollzug e.V. ins Leben gerufen. Aufgabe und Ziel der Bundesvereinigung ist es, länderübergreifend einen gegenseitigen Erfahrungsaustausch zu ermöglichen und Anregungen bzw. Lösungsvorschläge für die Weiterentwicklung des Justizvollzuges in Deutschland und in Europa zu erarbeiten. Die Bundesvereinigung steht in kontinuierlicher Verbindung zur Justizvollzugsabteilung des Bundesjustizministeriums und zu den Länderministerien.

 

Die unabhängige Stellung des Gefängnisseelsorgers zeigt sich darin, dass die Kirche für alle in ihrem Auftrag im Gefängnis tätigen Seelsorger das Seelsorgegeheimnis beansprucht. Gemäß §§ 53 Abs 1 Nr. 1, 53 a StPO haben Geistliche und ihre Berufshelfer im strafrechtlichen Verfahren ein Zeugnisverweigerungsrecht über das, was ihnen in ihrer Eigenschaft als Seelsorger und im Rahmen eines seelsorgerischen Gesprächs anvertraut worden oder bekannt geworden ist (vgl. a. § 383 Abs. 1 Nr. 4 ZPO im Zivilprozess). Ferner erkennt § 139 Abs. 2 StGB für Geistliche den Vorrang des Seelsorge- und Beichtgeheimnisses vor der Anzeigepflicht geplanter Straftaten nach § 138 StGB an.

Für ein Gelingen der Behandlungsarbeit ist die Mitwirkung aller Berufsgruppen unverzichtbar. Intern prägen neben den in Führungspositionen verantwortlichen JuristInnen, PsychologInnen, ÄrztInnen, MitarbeiterInnen des Sozialdienstes, PädagogInnen, SeelsorgerInnen verschiedener Konfessionen, MitarbeiterInnen des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes sowie die im Übrigen in der Verwaltung eingesetzten Kräfte die Arbeit in der Vollzugspraxis.

 


25. August 2023
Ratgeber: Umgang mit Demenzerkrankten im Vollzug
Die Wissenschaftlerinnen Dr. Sandra Verhülsdonk und Dr. Ann-Kristin Folkerts sowie der nordrhein-westfälische Minister der Justiz, Dr. Benjamin Limbach (Grüne), stellen den von ihnen unter Beteiligung der Fachreferate des Ministeriums entwickelten Praxisratgeber „Demenz im Justizvollzug – Handlungsempfehlungen im Vollzug NRW“ vor. Bundesweit ist dies der erste Ratgeber […]
18. September 2019
Als Beamtin im Männergefängnis arbeiten
In Deutschland gibt es rund 38.000 Bedienstete im Justizvollzug. Der Frauenanteil liegt bei etwa 20 Prozent. Aktuell gibt es in Deutschland 2.000 unbesetzte Stellen. Da der Strafvollzug Ländersache ist, varriert die Ausbildung und das Gehalt je nach Bundesland. Für die Beamtenausbildung im Justizvollzugsdienst braucht man mindestens […]
10. April 2022
Wie im Fall Petrus: Deine Sprache verrät Dich
„Deine Sprache verrät dich“ sagen die Umstehenden zu Petrus, „Du bist entlarvt“. Wir erinnern an die Geschichte in der Bibel bei der Verurteilung Jesu. Petrus verleugnet diesen Jesus je gekannt zu haben: Petrus wird sein Fall vorausgesagt und in stolzer Selbstaussage hat Petrus ein mögliches Versagen […]
24. September 2023
Einander und uns selbst nicht auf einen Sockel stellen
Königinnen- und Königsfiguren, geschaffen von dem Holz schnitzenden Ralf Knoblauch, sind unterwegs, um an den verschiedensten Stellen im Land für das zu stehen, was den Menschen ausmacht: seine königliche Würde in all der Vielfalt, in der er erschaffen ist. Eine Würde, für die der Mensch nichts […]
27. März 2021
Beschluss Oberlandesgericht: Gebetskerze im Haftraum
Der Antragsteller und Rechtsbeschwerdeführer ist in der Justizvollzugsanstalt Frankenthal (Pfalz) inhaftiert, wo er mehrere Haftstrafen wegen Wohnungseinbruch und Diebstahl verbüßt. Im Februar 2020 beantragte er die Gestattung der Überlassung eine Gebetskerze zur Nutzung im eigenen Haftraum, die er über den Anstaltspfarrer beziehen wollte. Die Leitung der […]
13. Dezember 2021
Justizvollzug lässt Sterne im Knastladen leuchten
Als online-Shop gibt es ihn schon seit über 13 Jahren, seit Ende November 2021 jetzt auch als dauerhaft eingerichtetes Ladenlokal in der Altstadt von Castrop-Rauxel. Die Rede ist vom justizvollzugseigenen „Knastaden“. Unter www.knastladen.de werden mehr als 1.500 Artikel angeboten, die von Inhaftierten aus Justizvollzugsanstalten in Nordrhein-Westfalen […]
Knastschlüssel