Die Anstaltsleitung ist der erste und unmittelbare AnsprechpartnerIn für die Gefängnisseelsorge. Durch die explizite Sonderstellung des Fachdienstes „Seelsorge“ ist sie im Organigramm direkt neben der Leitung angesiedelt. Je nachdem ob ein GefängnisseelsorgerIn verbeamtet oder in Gestellungsvertrag angestellt ist, trägt die Leitung einer JVA die Dienstaufsicht. Seelsorgerliches Arbeiten sowie die Achtung von Sicherheit und Ordnung geschieht im gegenseitigen Vertrauen zueinander.

Eine Loyalitätspflicht gegenüber dem staatlichen Anstaltszweck obliegt jedem AnstaltsseelsorgerIn, unabhängig von der Form der Ausgestaltung seines dienstrechtlichen Status. Staatlich-kirchliche Vereinbarungen über den Status der AnstaltsseelsorgerIn legen fest, dass Gefängnisseelsorge in Fragen des Strafvollzugs der Aufsicht des Staates unterliegt, aber fachlich jedoch bei der kirchlichen Aufsicht und Visitation bleibt. In den Bundesländern regeln Dienstordnungen das dienstrechtliche Verhältnis zwischen dem Land und den Kirchen.

Im März 1971 wurde in Bad Godesberg die Bundesvereinigung der Anstaltsleiterinnen und Anstaltsleiter im Justizvollzug e.V. ins Leben gerufen. Aufgabe und Ziel der Bundesvereinigung ist es, länderübergreifend einen gegenseitigen Erfahrungsaustausch zu ermöglichen und Anregungen bzw. Lösungsvorschläge für die Weiterentwicklung des Justizvollzuges in Deutschland und in Europa zu erarbeiten. Die Bundesvereinigung steht in kontinuierlicher Verbindung zur Justizvollzugsabteilung des Bundesjustizministeriums und zu den Länderministerien.

 

Die unabhängige Stellung des Gefängnisseelsorgers zeigt sich darin, dass die Kirche für alle in ihrem Auftrag im Gefängnis tätigen Seelsorger das Seelsorgegeheimnis beansprucht. Gemäß §§ 53 Abs 1 Nr. 1, 53 a StPO haben Geistliche und ihre Berufshelfer im strafrechtlichen Verfahren ein Zeugnisverweigerungsrecht über das, was ihnen in ihrer Eigenschaft als Seelsorger und im Rahmen eines seelsorgerischen Gesprächs anvertraut worden oder bekannt geworden ist (vgl. a. § 383 Abs. 1 Nr. 4 ZPO im Zivilprozess). Ferner erkennt § 139 Abs. 2 StGB für Geistliche den Vorrang des Seelsorge- und Beichtgeheimnisses vor der Anzeigepflicht geplanter Straftaten nach § 138 StGB an.

Für ein Gelingen der Behandlungsarbeit ist die Mitwirkung aller Berufsgruppen unverzichtbar. Intern prägen neben den in Führungspositionen verantwortlichen JuristInnen, PsychologInnen, ÄrztInnen, MitarbeiterInnen des Sozialdienstes, PädagogInnen, SeelsorgerInnen verschiedener Konfessionen, MitarbeiterInnen des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes sowie die im Übrigen in der Verwaltung eingesetzten Kräfte die Arbeit in der Vollzugspraxis.

 


8. Mai 2019
Über sechs Jahre unschuldig im Gefängnis
Daniel Göbel. Hessische/Niedersächsische Allgemeine. Ein Mann aus Darmstadt saß sechseinhalb Jahre unschuldig im Gefängnis. Er wurde vor dem Landgericht Kassel freigesprochen. Obwohl sein Leben nie wieder so sein wird, wie es einmal war, verspürt Thomas Biermann (Name geändert) keine Wut. Der 55-jährige Darmstädter will einfach nur zur […]
24. September 2023
Einander und uns selbst nicht auf einen Sockel stellen
Königinnen- und Königsfiguren, geschaffen von dem Holz schnitzenden Ralf Knoblauch, sind unterwegs, um an den verschiedensten Stellen im Land für das zu stehen, was den Menschen ausmacht: seine königliche Würde in all der Vielfalt, in der er erschaffen ist. Eine Würde, für die der Mensch nichts […]
29. April 2022
Ein gesetzlicher Mindeslohn für die Gefangenen-Arbeit
Ist es mit dem Grundgesetz vereinbar, wenn Strafgefangene für ihre Arbeit Stundenlöhne bekommen, die kaum mehr als einen Euro betragen? Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat sich intensiv mit den Arbeitsbedingungen in Gefängnissen befasst. Ein Urteil wird in einigen Monaten erwartet. Die Verfassungsbeschwerden wurden von drei Strafgefangenen […]
7. August 2021
Herausforderung christlicher Sozialethik: Homo Hygienicus
Der Philosoph Matthias Burchardt hat mehrfach die Entstehung und Durchsetzung eines neuen Sozialtyps konstatiert, des so genannten „Homo Hygienicus“. Die Herausbildung dieses Typs hat für ihn einschneidende Konsequenzen für den Einzelnen wie für die Gesellschaft und verändert das Zusammenleben der Menschen, wie wir es kannten, auf […]
27. November 2019
BGH: Freispruch für vollzugliche Entscheider
Der Bundesgerichtshof hat am 26. November sein Urteil in dem Verfahren 2 StR 557/18 verkündet und zwei rheinland-pfälzische Strafvollzugsbedienstete vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Die Revision richtete sich gegen das Urteil des Landgerichts Limburg vom 7. Juni 2018 (5 KLs 3 Js 11612/16), durch das […]
17. August 2019
Ausbruch eines Inhaftierten aus der JVA Bochum
Einem 42-jährigen Serben, der noch bis 2021 eine mehrjährige Freiheitsstrafe u.a. wegen gefährlicher Körperverletzung zu verbüßen hatte, gelang der Ausbruch aus der JVA Bochum (Krümmende). Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen hat der Gefangene Teile von Sportgeräten genutzt, um die fünf Meter hohe Umwehrung samt Mauerkronensicherung […]
Knastschlüssel