Die Anstaltsleitung ist der erste und unmittelbare AnsprechpartnerIn für die Gefängnisseelsorge. Durch die explizite Sonderstellung des Fachdienstes „Seelsorge“ ist sie im Organigramm direkt neben der Leitung angesiedelt. Je nachdem ob ein GefängnisseelsorgerIn verbeamtet oder in Gestellungsvertrag angestellt ist, trägt die Leitung einer JVA die Dienstaufsicht. Seelsorgerliches Arbeiten sowie die Achtung von Sicherheit und Ordnung geschieht im gegenseitigen Vertrauen zueinander.

Eine Loyalitätspflicht gegenüber dem staatlichen Anstaltszweck obliegt jedem AnstaltsseelsorgerIn, unabhängig von der Form der Ausgestaltung seines dienstrechtlichen Status. Staatlich-kirchliche Vereinbarungen über den Status der AnstaltsseelsorgerIn legen fest, dass Gefängnisseelsorge in Fragen des Strafvollzugs der Aufsicht des Staates unterliegt, aber fachlich jedoch bei der kirchlichen Aufsicht und Visitation bleibt. In den Bundesländern regeln Dienstordnungen das dienstrechtliche Verhältnis zwischen dem Land und den Kirchen.

Im März 1971 wurde in Bad Godesberg die Bundesvereinigung der Anstaltsleiterinnen und Anstaltsleiter im Justizvollzug e.V. ins Leben gerufen. Aufgabe und Ziel der Bundesvereinigung ist es, länderübergreifend einen gegenseitigen Erfahrungsaustausch zu ermöglichen und Anregungen bzw. Lösungsvorschläge für die Weiterentwicklung des Justizvollzuges in Deutschland und in Europa zu erarbeiten. Die Bundesvereinigung steht in kontinuierlicher Verbindung zur Justizvollzugsabteilung des Bundesjustizministeriums und zu den Länderministerien.

 

Die unabhängige Stellung des Gefängnisseelsorgers zeigt sich darin, dass die Kirche für alle in ihrem Auftrag im Gefängnis tätigen Seelsorger das Seelsorgegeheimnis beansprucht. Gemäß §§ 53 Abs 1 Nr. 1, 53 a StPO haben Geistliche und ihre Berufshelfer im strafrechtlichen Verfahren ein Zeugnisverweigerungsrecht über das, was ihnen in ihrer Eigenschaft als Seelsorger und im Rahmen eines seelsorgerischen Gesprächs anvertraut worden oder bekannt geworden ist (vgl. a. § 383 Abs. 1 Nr. 4 ZPO im Zivilprozess). Ferner erkennt § 139 Abs. 2 StGB für Geistliche den Vorrang des Seelsorge- und Beichtgeheimnisses vor der Anzeigepflicht geplanter Straftaten nach § 138 StGB an.

Für ein Gelingen der Behandlungsarbeit ist die Mitwirkung aller Berufsgruppen unverzichtbar. Intern prägen neben den in Führungspositionen verantwortlichen JuristInnen, PsychologInnen, ÄrztInnen, MitarbeiterInnen des Sozialdienstes, PädagogInnen, SeelsorgerInnen verschiedener Konfessionen, MitarbeiterInnen des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes sowie die im Übrigen in der Verwaltung eingesetzten Kräfte die Arbeit in der Vollzugspraxis.

 


16. November 2019
Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens
Der Deutsche Bundestag hat in zweiter und dritter Lesung das Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens beschlossen, das federführend vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (bmvj) erarbeitet wurde. Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Christine Lambrecht, erklärt den Gesetzesentwurf. Mit dem Reformpaket setzen wir eine […]
16. Februar 2019
Sicherungsmaßnahme der Beobachtung Gefangener
In einer Vollzugsache hat der 1. Strafsenat des OLG Hamm mit dem OLG Hamm, Beschluss vom 27.01.2015 – 1 Vollz (Ws) 664/14 – geurteilt. Zu entscheiden war folgende Frage: Gegen den betroffenen Gefangenen war nach einem Selbstmordversuch in einer anderen Justizvollzugsanstalt die Sicherungsmaßnahme der Beobachtung in […]
23. Dezember 2023
Doppelstockbetten: Ein juristischer Sieg mit Folgen
Zwei ehemalige Gefangene der Justizvollzugsanstalt Würzburg haben nach ihrer Entlassung gegen die Haftbedingungen geklagt. Zugespitzt ging es um die Frage, ob die Zwei-Mann-Belegung eines rund 10 Quadratmeter großen Haftraumes gegen die Menschenwürde verstößt. Eine ganze Reihe von Haftzellen in der JVA waren bisher mit einem Stockbett […]
23. Januar 2019
Ermittlungen aufgrund von Handyschmuggel
Gegen Geld ist auch im Gefängnis viel zu kriegen. Das wusste auch der Häftling, der vorigen Sommer unbedingt aus der JVA Würzburg hinaustelefonieren wollte. Der zu fünfeinhalb Jahren Knast verurteilte Betrüger muss noch eine Weile sitzen. Er kurbelt aber bereits wieder neue Geschäfte in Frankfurt an, […]
1. August 2019
Sexualisierte Gewalt im Knast bleibt oft unentdeckt
Vor einem baden-württembergischen Gericht in Ulm wurde im September 2018 eine Tat verhandelt, die sich 2017 im dortigen Gefängnis zugetragen hat. Ein 19-jähriger Häftling misshandelte und schlug einen 61 Jahre alten Mithäftling über längere Zeit in der gemeinsamen Zelle. Die Misshandlungen gipfelten darin, dass der junge […]
18. Oktober 2019
Grundrecht Gefangener auf Resozialisierung gestärkt
Mit mehreren veröffentlichen Beschlüssen vom 17. und 18. September 2019 (2 BvR 1165/19, 2 BvR 681/19, 2 BvR 650/19) hat das Bundesverfassungsgericht drei Verfassungsbeschwerden von langjährig Inhaftierten stattgegeben und die angegriffenen Beschlüsse zur erneuten Entscheidung an die betroffenen Landgerichte zurückverwiesen. Die Verfassungsbeschwerden betreffen in allen Fällen […]
Knastschlüssel