Die Anstaltsleitung ist der erste und unmittelbare AnsprechpartnerIn für die Gefängnisseelsorge. Durch die explizite Sonderstellung des Fachdienstes „Seelsorge“ ist sie im Organigramm direkt neben der Leitung angesiedelt. Je nachdem ob ein GefängnisseelsorgerIn verbeamtet oder in Gestellungsvertrag angestellt ist, trägt die Leitung einer JVA die Dienstaufsicht. Seelsorgerliches Arbeiten sowie die Achtung von Sicherheit und Ordnung geschieht im gegenseitigen Vertrauen zueinander.

Eine Loyalitätspflicht gegenüber dem staatlichen Anstaltszweck obliegt jedem AnstaltsseelsorgerIn, unabhängig von der Form der Ausgestaltung seines dienstrechtlichen Status. Staatlich-kirchliche Vereinbarungen über den Status der AnstaltsseelsorgerIn legen fest, dass Gefängnisseelsorge in Fragen des Strafvollzugs der Aufsicht des Staates unterliegt, aber fachlich jedoch bei der kirchlichen Aufsicht und Visitation bleibt. In den Bundesländern regeln Dienstordnungen das dienstrechtliche Verhältnis zwischen dem Land und den Kirchen.

Im März 1971 wurde in Bad Godesberg die Bundesvereinigung der Anstaltsleiterinnen und Anstaltsleiter im Justizvollzug e.V. ins Leben gerufen. Aufgabe und Ziel der Bundesvereinigung ist es, länderübergreifend einen gegenseitigen Erfahrungsaustausch zu ermöglichen und Anregungen bzw. Lösungsvorschläge für die Weiterentwicklung des Justizvollzuges in Deutschland und in Europa zu erarbeiten. Die Bundesvereinigung steht in kontinuierlicher Verbindung zur Justizvollzugsabteilung des Bundesjustizministeriums und zu den Länderministerien.

 

Die unabhängige Stellung des Gefängnisseelsorgers zeigt sich darin, dass die Kirche für alle in ihrem Auftrag im Gefängnis tätigen Seelsorger das Seelsorgegeheimnis beansprucht. Gemäß §§ 53 Abs 1 Nr. 1, 53 a StPO haben Geistliche und ihre Berufshelfer im strafrechtlichen Verfahren ein Zeugnisverweigerungsrecht über das, was ihnen in ihrer Eigenschaft als Seelsorger und im Rahmen eines seelsorgerischen Gesprächs anvertraut worden oder bekannt geworden ist (vgl. a. § 383 Abs. 1 Nr. 4 ZPO im Zivilprozess). Ferner erkennt § 139 Abs. 2 StGB für Geistliche den Vorrang des Seelsorge- und Beichtgeheimnisses vor der Anzeigepflicht geplanter Straftaten nach § 138 StGB an.

Für ein Gelingen der Behandlungsarbeit ist die Mitwirkung aller Berufsgruppen unverzichtbar. Intern prägen neben den in Führungspositionen verantwortlichen JuristInnen, PsychologInnen, ÄrztInnen, MitarbeiterInnen des Sozialdienstes, PädagogInnen, SeelsorgerInnen verschiedener Konfessionen, MitarbeiterInnen des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes sowie die im Übrigen in der Verwaltung eingesetzten Kräfte die Arbeit in der Vollzugspraxis.

 


27. März 2021
Beschluss Oberlandesgericht: Gebetskerze im Haftraum
Der Antragsteller und Rechtsbeschwerdeführer ist in der Justizvollzugsanstalt Frankenthal (Pfalz) inhaftiert, wo er mehrere Haftstrafen wegen Wohnungseinbruch und Diebstahl verbüßt. Im Februar 2020 beantragte er die Gestattung der Überlassung eine Gebetskerze zur Nutzung im eigenen Haftraum, die er über den Anstaltspfarrer beziehen wollte. Die Leitung der […]
14. Januar 2021
Heiße Ware aus dem Knast: Das andere Shopping
Knastprodukte durchstöbern, aussuchen und online bestellen? Online-Shops mit Produkten aus den Betrieben von Justizvollzugsanstalten gibt es in fast jedem Bundesland. Die Waren sind sehr gefragt. Die Plattform knastladen.de in Nordrhein-Westfalen bietet beispielsweise Produkte aus 35 Betrieben in 28 Justizvollzugsanstalten an. Das Angebot ist umfangreich und vielfältig; […]
3. Dezember 2024
Gefängnisseelsorge zu fragwürdigen Behandlungsmethoden
Angesichts der Berichte in den Medien über fragwürdige Behandlungen, Foltervorwürfen und menschenunwürdige Vorgänge in deutschen Gefängnissen wie in der JVA Gablingen, positioniert sich die Gefängnisseelsorge.   Stellungnahme Als Katholische Gefängnisseelsorge in Deutschland e.V. unterstützen wir die politische und gesellschaftliche Forderung nach einer vollumfänglichen (strafrechtlichen) Aufarbeitung der […]
6. Mai 2022
Online-Format ermöglicht digitale Diskursräume über Fachgrenzen
Dass der Haftalltag hinter den Mauern von Justizanstalten für öffentliche Augen häufig unsichtbar bleibt, ist für Menschen, die in Gefängnissen leben oder dort arbeiten, kein ungewöhnliches Phänomen. Durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie ist der Austausch zwischen „Drinnen“ und „Draußen“ zeitweise fast gänzlich zum Erliegen gekommen. Für […]
25. März 2019
Hessen streicht Artikel der Todesstrafe aus Verfassung
Die Hessen haben die Reform der Landesverfassung angenommen. Laut amtlichem Endergebnis im Oktober 2018 sprachen sich 83 Prozent für eine Abschaffung der Todesstrafe aus. Die Reform der hessischen Landesverfassung mit der Aufhebung der Todesstrafe ist beschlossene Sache. Wie aus dem vorgelegten endgültigen Ergebnis der Volksabstimmung von […]
6. November 2019
Gesucht: SeelsorgerIn im Justizvollzug m/w/d
„Ich war im Gefängnis und ihr seid zu mir gekommen“ (Matthäus 25,36) und „Denkt an die Gefangenen als wäret ihr mitgefangen“ (Hebräer 13,3) – die Kirchen sehen sich auch im Bereich des Strafvollzuges in der Verantwortung und engagieren sich in der seelsorglichen Betreuung der Gefangenen. Diese […]