Die Anstaltsleitung ist der erste und unmittelbare AnsprechpartnerIn für die Gefängnisseelsorge. Durch die explizite Sonderstellung des Fachdienstes “Seelsorge” ist sie im Organigramm direkt neben der Leitung angesiedelt. Je nachdem ob ein GefängnisseelsorgerIn verbeamtet oder in Gestellungsvertrag angestellt ist, trägt die Leitung einer JVA die Dienstaufsicht. Seelsorgerliches Arbeiten sowie die Achtung von Sicherheit und Ordnung geschieht im gegenseitigen Vertrauen zueinander.

Eine Loyalitätspflicht gegenüber dem staatlichen Anstaltszweck obliegt jedem AnstaltsseelsorgerIn, unabhängig von der Form der Ausgestaltung seines dienstrechtlichen Status. Staatlich-kirchliche Vereinbarungen über den Status der AnstaltsseelsorgerIn legen fest, dass Gefängnisseelsorge in Fragen des Strafvollzugs der Aufsicht des Staates unterliegt, aber fachlich jedoch bei der kirchlichen Aufsicht und Visitation bleibt. In den Bundesländern regeln Dienstordnungen das dienstrechtliche Verhältnis zwischen dem Land und den Kirchen.

Im März 1971 wurde in Bad Godesberg die Bundesvereinigung der Anstaltsleiterinnen und Anstaltsleiter im Justizvollzug e.V. ins Leben gerufen. Aufgabe und Ziel der Bundesvereinigung ist es, länderübergreifend einen gegenseitigen Erfahrungsaustausch zu ermöglichen und Anregungen bzw. Lösungsvorschläge für die Weiterentwicklung des Justizvollzuges in Deutschland und in Europa zu erarbeiten. Die Bundesvereinigung steht in kontinuierlicher Verbindung zur Justizvollzugsabteilung des Bundesjustizministeriums und zu den Länderministerien.

 

Die unabhängige Stellung des Gefängnisseelsorgers zeigt sich darin, dass die Kirche für alle in ihrem Auftrag im Gefängnis tätigen Seelsorger das Seelsorgegeheimnis beansprucht. Gemäß §§ 53 Abs 1 Nr. 1, 53 a StPO haben Geistliche und ihre Berufshelfer im strafrechtlichen Verfahren ein Zeugnisverweigerungsrecht über das, was ihnen in ihrer Eigenschaft als Seelsorger und im Rahmen eines seelsorgerischen Gesprächs anvertraut worden oder bekannt geworden ist (vgl. a. § 383 Abs. 1 Nr. 4 ZPO im Zivilprozess). Ferner erkennt § 139 Abs. 2 StGB für Geistliche den Vorrang des Seelsorge- und Beichtgeheimnisses vor der Anzeigepflicht geplanter Straftaten nach § 138 StGB an.

Für ein Gelingen der Behandlungsarbeit ist die Mitwirkung aller Berufsgruppen unverzichtbar. Intern prägen neben den in Führungspositionen verantwortlichen JuristInnen, PsychologInnen, ÄrztInnen, MitarbeiterInnen des Sozialdienstes, PädagogInnen, SeelsorgerInnen verschiedener Konfessionen, MitarbeiterInnen des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes sowie die im Übrigen in der Verwaltung eingesetzten Kräfte die Arbeit in der Vollzugspraxis.

 


26. September 2019
Bundesgerichtshof setzt Verkündungstermin fest
Am 25. September hat vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe die Revisionsverhandlung gegen zwei rheinland-pfälzische Strafvollzugsbedienstete stattgefunden. Hintergrund war deren Verurteilung zu einer jeweils neunmonatigen Bewährungsstrafen durch das Landgericht Limburg (Urteil vom 7. Juni 2018 – 5 KLs 3 Js 11612/16) wegen fahrlässiger Tötung. Das Landgericht hatte […]
25. Mai 2019
Urteil gegen Bedienstete vom Bundesgerichtshof
Vor Jahresfrist sind zwei rheinland-pfälzische Strafvollzugsbedienstete durch das Limburger Landgericht wegen fahrlässiger Tötung zu Bewährungsstrafen verurteilt worden, weil sie – nach Überzeugung des Gerichts – bei getroffenen Lockerungsentscheidungen nicht die erforderliche Sorgfalt haben walten lassen. Gegen dieses Urteil haben die Betroffenen Revision eingelegt, die allem Anschein […]
30. Juli 2019
Aussage, Schweigepflicht, Zeugnisverweigerungsrecht
Zeugnisverweigerungsrechte ergeben sich aus der Stellung als Geistlicher (§ 53 Absatz 1 Nr. 1 StPO) sowie aus der Stellung des Berufshelfers eines Geistlichen (§ 53a Absatz 1 Satz 1 StPO). Eine Schweigepflicht besteht für öffentlich (kirchlich) Bedienstete (§ 54 Absatz 1 StPO). Voraussetzung ist, dass die betreffenden […]
8. Juli 2019
Als Schöffe menschliche Note in das Urteil einbringen
Karsten Grosser | Meller Kreisblatt. Cora Dammann, Uwe Plaß und Claas Hofmeister sind ehrenamtliche Richter im Strafverfahren. So heißt es in der Verfassung. Als Schöffen nehmen die drei Meller regelmäßig an Gerichtsverhandlungen teil. Hier sprechen sie über „geklauten Scheiß“, zurückgestellte Gefühle und Gerechtigkeit als Herzenssache. Im kommenden […]
23. Juli 2019
Fixierungen im Justiz- und Maßregelvollzug
Seit dem 17. Juli 2019 ist das Landesgesetz zur Verbesserung des Rechtsschutzes bei Fixierungen im Justiz- und Maßregelvollzug und bei öffentlich-rechtlichen Unterbringungen in psychiatrischen Einrichtungen Nordrhein-Westfalens in Kraft. Im Zentrum steht ein Richtervorbehalt für absehbar nicht nur kurzfristige Fixierungen. Geregelt werden hier die materiell-rechtlichen und formellen […]
28. Dezember 2023
Werbekampagne für den Beruf des Justizvollzugsbeamten m/w/d
An der großen Plakatwand vor Kaufland hängen normalerweise Sonderangebote der Einzelhandelskette. Menschen gehen vorbei und beachten diese mehr oder weniger. Die aktuelle Plakatierung ist ungewöhnlich. Besonders das Wort “Gefängnis” sticht ins Auge. Die Werbung, sich auf einen Job oder für eine Ausbildung bei der Justiz zu […]
Knastschlüssel