Die Anstaltsleitung ist der erste und unmittelbare AnsprechpartnerIn für die Gefängnisseelsorge. Durch die explizite Sonderstellung des Fachdienstes “Seelsorge” ist sie im Organigramm direkt neben der Leitung angesiedelt. Je nachdem ob ein GefängnisseelsorgerIn verbeamtet oder in Gestellungsvertrag angestellt ist, trägt die Leitung einer JVA die Dienstaufsicht. Seelsorgerliches Arbeiten sowie die Achtung von Sicherheit und Ordnung geschieht im gegenseitigen Vertrauen zueinander.

Eine Loyalitätspflicht gegenüber dem staatlichen Anstaltszweck obliegt jedem AnstaltsseelsorgerIn, unabhängig von der Form der Ausgestaltung seines dienstrechtlichen Status. Staatlich-kirchliche Vereinbarungen über den Status der AnstaltsseelsorgerIn legen fest, dass Gefängnisseelsorge in Fragen des Strafvollzugs der Aufsicht des Staates unterliegt, aber fachlich jedoch bei der kirchlichen Aufsicht und Visitation bleibt. In den Bundesländern regeln Dienstordnungen das dienstrechtliche Verhältnis zwischen dem Land und den Kirchen.

Im März 1971 wurde in Bad Godesberg die Bundesvereinigung der Anstaltsleiterinnen und Anstaltsleiter im Justizvollzug e.V. ins Leben gerufen. Aufgabe und Ziel der Bundesvereinigung ist es, länderübergreifend einen gegenseitigen Erfahrungsaustausch zu ermöglichen und Anregungen bzw. Lösungsvorschläge für die Weiterentwicklung des Justizvollzuges in Deutschland und in Europa zu erarbeiten. Die Bundesvereinigung steht in kontinuierlicher Verbindung zur Justizvollzugsabteilung des Bundesjustizministeriums und zu den Länderministerien.

 

Die unabhängige Stellung des Gefängnisseelsorgers zeigt sich darin, dass die Kirche für alle in ihrem Auftrag im Gefängnis tätigen Seelsorger das Seelsorgegeheimnis beansprucht. Gemäß §§ 53 Abs 1 Nr. 1, 53 a StPO haben Geistliche und ihre Berufshelfer im strafrechtlichen Verfahren ein Zeugnisverweigerungsrecht über das, was ihnen in ihrer Eigenschaft als Seelsorger und im Rahmen eines seelsorgerischen Gesprächs anvertraut worden oder bekannt geworden ist (vgl. a. § 383 Abs. 1 Nr. 4 ZPO im Zivilprozess). Ferner erkennt § 139 Abs. 2 StGB für Geistliche den Vorrang des Seelsorge- und Beichtgeheimnisses vor der Anzeigepflicht geplanter Straftaten nach § 138 StGB an.

Für ein Gelingen der Behandlungsarbeit ist die Mitwirkung aller Berufsgruppen unverzichtbar. Intern prägen neben den in Führungspositionen verantwortlichen JuristInnen, PsychologInnen, ÄrztInnen, MitarbeiterInnen des Sozialdienstes, PädagogInnen, SeelsorgerInnen verschiedener Konfessionen, MitarbeiterInnen des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes sowie die im Übrigen in der Verwaltung eingesetzten Kräfte die Arbeit in der Vollzugspraxis.

 


24. Juli 2019
Gefangen in Sommerhitze der Justizvollzugsanstalt
Besonders heiß ist den 550 Gefangenen in der aus Beton gebauten Bielefelder JVA Brackwede. Der Baustoff strahlt die Wärme wie ein Kachelofen ab. Etwas erträglicher sind die Temperaturen in den älteren Gefängnisbauten in Herford und Detmold, sagen die dortigen Leiter. Aber auch dort steigen die Werte […]
25. März 2019
Hessen streicht Artikel der Todesstrafe aus Verfassung
Die Hessen haben die Reform der Landesverfassung angenommen. Laut amtlichem Endergebnis im Oktober 2018 sprachen sich 83 Prozent für eine Abschaffung der Todesstrafe aus. Die Reform der hessischen Landesverfassung mit der Aufhebung der Todesstrafe ist beschlossene Sache. Wie aus dem vorgelegten endgültigen Ergebnis der Volksabstimmung von […]
27. April 2024
Bielefeld? Das gibt es doch gar nicht! Oder doch?
Vor rund 30 Jahren tauchte im Internet einer der ersten Texte auf, die behaupteten, die Stadt Bielefeld würde überhaupt nicht existieren. 1994 hatte Achim Held mit dem Spruch: “Bielefeld gibt es doch gar nicht!” die sogenannte Bielefeld-Verschwörung kreiert. Seitdem wurde dieser Gag tausendfach wiederholt – oft […]
6. November 2019
Gesucht: SeelsorgerIn im Justizvollzug m/w/d
„Ich war im Gefängnis und ihr seid zu mir gekommen“ (Matthäus 25,36) und „Denkt an die Gefangenen als wäret ihr mitgefangen“ (Hebräer 13,3) – die Kirchen sehen sich auch im Bereich des Strafvollzuges in der Verantwortung und engagieren sich in der seelsorglichen Betreuung der Gefangenen. Diese […]
10. Februar 2022
Recht auf selbstbestimmtes Sterben und legalem Rausch?
Unter der Überschrift “Schmerzen lindern, Selbsttötung regeln, Rausch gestatten” veröffentlichte die Legal Tribune Online einen Gastbeitrag von Prof. Dr. Oliver Tolmein. Darin heißt es, dass der Gesetzgeber nun in einem neuen Betäubungsmittelgesetz sich widersprechende Schutzgüter zusammenführen muss. Zwei Jahre ist es her, dass das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) das […]
1. Juli 2026
Zur Gefangenenwallfahrt nach Werl zu kommen kann gut tun
Für den ErzBischof von Paderborn, Dr. Udo Markus Bentz, ist eigens ein Parkplatz markiert. Er fährt mit seinem Chauffeur in einem hellgrauen Elektrofahrzeug ID 7 mit dem im Kennzeichen erkennbaren EB vor. Bentz kommt zum ersten Mal zur vierten geplanten Gefangenenwallfahrt auf dem Gebiet des Erzbistum […]