In Gefängnissen ist die Kirche präsent. Gefängnisseelsorgende leisten im Auftrag der Konfessionsgemeinschaften einen Dienst an den Gefangenen. Gleichzeitig bilden die Gläubigen hinter Gittern selbst eine christliche Gemeinde und versammeln sich um das Wort Gottes, zum Gebet oder zum Gottesdienst. Dabei sind die Gefangenen nicht Gäste oder Zuschauende, sondern als Getaufte vollwertige Mitglieder der Kirche. Darum ist Kirche-Sein in einer Justizvollzugsanstalt auch nicht auf das offizielle Angebot der kategorialen Pastoral oder auf die Präsenz eines Hauptamtlichen beschränkt.
Dr. habil. Stefan Gärtner möchte im vorliegenden Beitrag den mit dieser Ausgangsbeobachtung angedeuteten Zusammenhang untersuchen. Dazu wird die christliche Gemeinschaftsbildung in einer Justizvollzugsanstalt zunächst in die praktisch-theologische Debatte über den Aufbau einer christlichen Gemeinde (vor allem in der kategorialen Seelsorge) eingeordnet. Anschließend folgen vier thesenartige Überlegungen, um das Kirche-Sein hinter Gittern inhaltlich zu profilieren. Zusammengenommen sollen diese Bausteine die ekklesiologische Bedeutung der Gefängnisseelsorge erschließen, ohne dabei einen Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben.
Dr. habil. Stefan Gärtner
Geboren 1965, ist Universitätsdozent für Praktische Theologie mit dem Schwerpunkt Seelsorgetheorie an der Universität Tilburg in den Niederlanden. Er ist Head of Departement des Departements Religion and Practice.
Buchveröffentlichungen
- Gemeinsam mit Annemie Dillen, Discovering practical theology. Exploring boundaries (Louvain Theological & Pastoral Monographs 47), Leuven-Paris-Bristol 2020
- Der Fall des niederländischen Katholizismus. Kirche und Seelsorge in einer spätmodernen Gesellschaft (Katholizismus im Umbruch 5), Freiburg im Breisgau-Basel-Wien 2017.
1. Glaubensgemeinschaften in der kategorialen Pastoral
….und der besondere Charakter der Gefängniskirche
In einer spätmodernen Gesellschaft wird Kirchenbildung nicht mehr nur aus einer territorialen Perspektive betrachtet, sondern zunehmend auch in ihren temporalen Gestalten. [1] Andere sprechen in diesem Zusammenhang von einer personalen oder funktionalen Bindung als Merkmal von Glaubensgemeinschaften, insbesondere im kategorialen Bereich. [2] ChristInnen kommen inzidentell bei einem besonderen Ereignis wie einem Katholiken- oder Weltjugendtag oder bei Kasualien wie einer Beerdigung oder Hochzeit zusammen. Ihre Lebenswelt überschneidet sich dabei nur teilweise und situativ, das heißt, die Überschneidung gilt – anders als in der Volkskirche – nicht mehr für mehrere Lebensbereiche, Praktiken und Überzeugungen. Der christliche Glaube verwirklicht sich in der Folge punktuuell, flexibel, niedrigschwellig und fluide. Es gibt unterschiedliche Niveaus der Mitgestaltung, Entscheidungsbefugnis und Teilnahme. Gleichzeitig wird die Pfarrei oftmals noch als Standardmodell der Kirche gewertet, obwohl stärker situative Formen der Gemeindebildung besser auf die sozialen Veränderungen der Spätmoderne wie Individualisierung, Digitalisierung, Globalisierung oder die religiöse Pluralität reagieren (können). Für die Gefängnisseelsorge wird in diesem Zusammenhang von Kirche-Sein an einem anderen Ort als in der vertrauten Territorialstruktur oder am AndersOrt gesprochen. [3] Obwohl damit implizit weiterhin von der Pfarrei als Normalfall ausgegangen wird, rückt die Gemeinde hinter Gittern doch als vollständige Glaubensgemeinschaft in den Blick.
Die Gefängnisseelsorge ist allerdings ein besonders herausforderndes Arbeitsfeld der kategorialen Pastoral, da sie in einer totalen Institution stattfindet. [4] Zu deren Merkmalen gehören: die Lebenswelt ist klar umrissen und begrenzt; Essen, Schlafen, Arbeiten und so weiter finden vollständig innerhalb der Einrichtung statt; der Tagesablauf ist strikt geregelt; persönliche Entscheidungen sind auf ein Minimum reduziert; es besteht eine Hierarchie mit verschiedenen komplementären Rollen; die Leitung der totalen Institution ist maßgeblich bestimmend. Es ist offensichtlich, dass dieser totalinstitutionelle Kontext einen erheblichen Einfluss auf christliche Vergemeinschaftung im Gefängnis hat, denn alles unterliegt den Vorschriften und dem Regime des Vollzugssystems. Dadurch wird die Kirche in einer Justizvollzugsanstalt zu einer ,,erzwungenen Gelegenheitsgemeinschaft“. [5] Gleichzeitig entsteht eine zweifache Heterotopie, also eine doppelte Fremdheit und Andersartigkeit. [6] Das Gefängnis ist als totale Institution nämlich bereits in sich ein außergewöhnlicher Ort. So weist die Kirche hinter Gittern zum Beispiel eine Trennung zwischen Männern und Frauen auf oder sie besteht aus einer häufig jungen Gemeinschaft von vulnerablen Menschen. Die Zielgruppe spricht verschiedene Sprachen und ist weltanschaulich äußerst divers; zudem gibt es eine relativ hohe Fluktuation.
Innerhalb des außergewöhnlichen Haftkontextes wiederum manifestiert sich das Christentum als ein Fremdkörper. [7] Die Gefängnisseelsorge ist als Teil der totalen Institution zwar stark durch dieses Setting geprägt, doch sie hat eine eigene Rolle und Bedeutung. Gefängnisseelsorgende arbeiten schließlich im Auftrag einer Konfessionsgemeinschaft, können sich (relativ) frei innerhalb der Anstalt bewegen und sind berechtigt und verpflichtet, das von den Inhaftierten Gehörte für sich zu behalten. Damit bieten sie einen besonderen Freiraum in der totalen Institution und die Kirche erfüllt für die Gefangenen eine Asylfunktion. [8] Seelsorgende personifizieren demnach die Kirche als ein außerordentliches Phänomen innerhalb einer ohnehin schon ungewöhnlichen Organisation wie der Justizvollzugsanstalt. Diese doppelte Heterotopie prägt die Gefängniskirche.
Auch nach außen ist diese Kirche eine auffallende Erscheinung. In einer Zeit, in der das Christentum in der spätmodernen Gesellschaft zunehmend marginalisiert ist, zeichnet sich die Glaubensgemeinschaft hinter Gittern durch eine situationsbedingte Kontinuität aus. Diese wird letztendlich vom Staat gewährleistet. Während also die Mauern der Kirchen außerhalb sowohl im wörtlichen als auch im übertragenen Sinne mehr und mehr verfallen, symbolisieren die Mauern des Gefängnisses Beständigkeit, was auch auf die Art und Weise einwirkt, wie sich hier eine christliche Gemeinde formt. Die Gefängniskirche ist in einer Zeit der allgemeinen Entkirchlichung eine überraschende Ausnahme – nicht trotz, sondern gerade wegen des Justizsystems. Außerhalb der Gefängnismauern gibt es eine zunehmende Liquidation (nach liquidation beziehungsweise liquid modernity von Zygmunt Bauman) der Kirche, also den Abbau von insbesondere institutionalisierter Religiosität. [9] Die Glaubensgemeinschaft im Gefängnis ist hingegen institutionell sehr stabil. Schließlich sind die Gläubigen inhaftiert und können nicht frei zwischen verschiedenen pastoralen oder liturgischen Angeboten auswählen. Auch ist die Kapelle oder der für die Gottesdienste vorgesehene Raum normalerweise nicht von Schließung bedroht.
Der Vorsteher ist aufgrund der Sicherheitsbestimmungen in der Regel stets dieselbe vertraute Person als Mitglied des festen Teams der Gefängnisseelsorge oder als externer Geistlicher. Außerdem ist die Gemeinde im Gefängnis nicht durch Fusionen mit anderen Gemeinden bedroht, was zur Schließung oder Umwidmung von Gotteshäusern führt. Neben dem Abbau bedeutet Liquidation jedoch auch die Verflüssigung und Transformation des Christentums und seiner Vergemeinschaftungsformen. [10] In diesem Zusammenhang wird von der Kirche als Netzwerk gesprochen. Dies impliziert, dass Menschen die Kirche anders wahrnehmen, als in ekklesiologischen Handbüchern oder lehramtlichen Texten geschrieben steht. Während etwa die Feier der Sakramente als ein und die Eucharistie nach Sacrosanctum Concilium und Lumen gentium, [11] sogar als der Höhepunkt allen kirchlichen Lebens gilt, bedeutet Kirche-Sein für viele Menschen etwas anderes.
In einem Gefängnis gehören die GottesdienstbesucherInnen zum Beispiel in der Regel nicht alle derselben Konfession oder selbst Religion an. Die Zielgruppe verhält sich zu dem, was gefeiert wird, darum auf sehr unterschiedliche Weise- und bringt dies manchmal unmittelbar zum Ausdruck, etwa indem die ZuhörerInnen direkt auf eine Predigt reagieren. Auch außerhalb der Kirche verbinden sich Menschen in einer spätmodernen Gesellschaft stärker in individuellen und fluiden Netzwerken, die weder ein eindeutiges Zentrum noch eine klare Hierarchie haben und somit für jedes Mitglied ein anderes Zentrum und andere Hierarchien besitzen können. Außerdem ist ein Netzwerk veränderlich sowie stark zeit- und ortsgebunden. Eine christliche Gemeinde kann für jemanden beispielsweise den Charakter eines sozialen Fangnetzes, eines runden Tischs, eines spirituellen Rückzugsorts oder einer gastfreundlichen Herberge annehmen, in der sich Menschen mit unterschiedlichen Rollen und Verantwortlichkeiten punktuell verbinden, diese Verbindung aber auch wieder lösen. [12] So entsteht ein Ensemble aus vielfältigen und gestaffelten Möglichkeiten der Teilnahme und Betroffenheit.
Darüber hinaus manifestiert sich der christliche Glaube auch an Orten, die nicht institutionell kirchlich sind, wie in einem Fußballstadion, einer Schule, bei einer Gedenkveranstaltung oder in einem Wohnzimmer. Auch in dieser Hinsicht ist die Gefängniskirche insofern anders, als ihre Ortswahl nicht frei ist. Zudem ist bei einer kirchlichen Aktivität in der Regel ein hauptamtlicher Geistlicher oder Seelsorgender anwesend, ohne den die Aktivität nicht stattfinden kann. So kann ich beispielsweise nicht einfach ein Bibellesekreis unter Inhaftierten bilden. Häufig erhält dies einen offiziellen Charakter durch die Anwesenheit einer oder eines Gefängnisseelsorgenden. Insgesamt erweist sich die Gefängniskirche als „komplex und paradox, weil sie in mancher Hinsicht geschlossen und exklusiv ist (nur für Gefangene, nach Geschlecht getrennt, Sakramente) und in anderen Aspekten sehr offen und inklusiv (ethnisch-kulturell, niederschwellig, ökumenisch). [13] Im Gegensatz dazu besteht das institutionelle Christentum in nachvolkskirchlichen Zeiten zunehmend aus einer marginalisierten Entscheidungskirche, die auf die freie Wahl der Gläubigen setzt beziehungsweise setzen muss. [14] Außerdem sind die Pfarreien in Bezug auf Altersstruktur, Glaubensvorstellungen oder den kulturellen und sozialen Hintergrund ihrer Mitglieder häufig eher homogen und geschlossen. Das führt dazu, dass sich Kirche-Sein auf beiden Seiten der Gefängnismauern erheblich voneinander unterscheidet. Umso wichtiger ist es, dass Brücken zwischen diesen beiden Gemeinschaften bestehen (bleiben).
2. Ekklesiologische Kennzeichen der Gefängniskirche
2.1 Kirchliche Bindung und Beauftragung
Ein/e GefängnisseelsorgerIn erhält eine amtskirchliche Sendung, weil er oder sie in einem säkularen Bereich – und somit nicht nur innerhalb der Konfessionsgemeinschaft – tätig ist. Darüber hinaus haben Gefängnisseelsorgende andere Schwerpunkte als ihre KollegInnen im klassischen Gemeindedienst wie in der Katechese oder der Liturgie. In der Gefängniskirche werden viele Gespräche geführt, sowohl individuell als auch in Gruppen. Seelsorgende leisten hier Beziehungs- und Sozialarbeit, sie stellen zum Beispiel Kontakte zu den Angehörigen der Inhaftierten außerhalb der Mauern des Gefängnisses her. Daneben personifizieren sie bedingungslose Präsenz und führen neben dem regulären Gottesdienst ad hoc Rituale aus wie die exorzistische Reinigung einer Zelle. Dabei müssen GefängnisseelsorgerInnen die kirchliche Beauftragung mit den Anforderungen einer weltanschaulich neutralen Organisation verbinden. In der Folge üben Seelsorgende ihre berufliche Tätigkeit in der Gefängniskirche mit einer mehrschichtigen Loyalität aus: als kirchliche Amtsträger und als Fachkräfte in einer staatlichen Organisation. Die Verpflichtungen einer bestimmten religiösen Tradition gegenüber und die Erwartungen des säkularen Kontextes können in Spannung zueinanderstehen. Nimmt man etwa den Alarm-Beeper mit zum Besuch in die Zelle, um die eigene Sicherheit und die anderer im Notfall gewährleisten zu können, oder vermeidet man das Misstrauen, das diese Warnvorrichtung möglicherweise ausstrahlt.
Als SeelsorgerIn handelt man nicht aus eigener Autorität heraus, sondern man vertritt die Kirche, die ihrerseits die göttliche Liebe zu jedem Menschen sichtbar machen soll. Diese repräsentative Amtsfunktion spiegelt sich oftmals unmittelbar in der Erwartungshaltung von Inhaftierten wider. Insbesondere ausländische Gefangene oder Inhaftierte mit Migrationsgeschichte erwarten, dass ein religiöser Amtsträger wie ein Priester oder Imam zu ihnen kommt. Die doppelte berufliche Loyalität der Hauptamtlichen kann dann Anlass für Missverständnisse sein, weil die Seelsorgenden eben nicht nur VertreterInnen der Kirche sind, sondern auch in ihrer spezifischen Rolle innerhalb des Justizwesens auftreten. Bei dieser handelt es sich obendrein um eine Sonderrolle, da sie keine normalen Angestellten in der Haftanstalt sind. Im Namen der Kirche geben Seelsorgende dem christlichen Glauben in einem säkularen Umfeld eine je konkrete Gestalt. Sie tun dies stellvertretend für die anderen Getauften. Aus ekklesiologischer Sicht ist daher eine Beauftragung für diese Arbeit unverzichtbar. Auch für ehrenamtliche HelferInnen sollte ein entsprechendes Ritual entwickelt werden, da auch sie die Kirche repräsentieren und von großer Bedeutung für die Gefängnisseelsorge sind. Umgekehrt ist die Bindung an eine Glaubensgemeinschaft oftmals eine wichtige Motivation für den freiwilligen Einsatz hinter den Gefängnismauern. [15] Außerdem zeigt sich, dass diese Arbeit auch für die Ehrenamtlichen selbst eine Vertiefung ihres Glaubens bedeuten kann, indem sie sich ihrer eigenen Grenzen und Verletzungen bewusstwerden. [16]
Dass sie freiwillig und regelmäßig Gefangene besuchen, empfinden viele Inhaftierte als ein beeindruckendes Zeugnis des christlichen Glaubens und der Verbundenheit der Kirche auf beiden Seiten der Gitter. Darüber hinaus entwickeln viele Ehrenamtliche (immer unter Beachtung der Sicherheitsbestimmungen der Anstalt) praktische Initiativen wie das Sammeln von Kleidung für Gefangene oder das Organisieren von kreativen Angeboten und Veranstaltungen an Feiertagen. Schließlich spielen sie eine Rolle in der Nachsorge nach einer Inhaftierung, etwa als Helfende bei der Arbeitsplatz- oder Wohnungssuche und als Botschafter der Gefängniskirche im politischen oder kirchlichen Diskurs. [17] Auf diese Weise tragen sie zur Entstigmatisierung von Inhaftierten bei, sowohl während der Haftzeit als auch nach deren Entlassung. Dieser ehrenamtlichen Arbeit wird ein besonderer Wert beigemessen, da sie anders als die der Gefängnisseelsorgerinnen unbezahlt ist.
Doch auch die hauptamtlichen Seelsorgenden fungieren als personale Brücken zwischen der Kirche hinter und vor den Gefängnismauern. Durch ihre Sendung symbolisieren sie auch auf institutioneller Ebene die Verbindung der Gefängniskirche mit der Glaubensgemeinschaft als Ganzes. Inhaftierte bleiben trotz ihrer Gefangenschaft Teil der Kirche und erfahren dies durch die Anwesenheit der Seelsorgenden. Diese Brückenfunktion kann Ambivalenzen mit sich bringen, wenn das Kirchenbild eines Mitarbeitenden nicht mit den amtskirchlichen Erwartungen übereinstimmt. Nicht selten werden GefängnisseelsorgerInnen von den Konfessionsgemeinschaften, die sie beauftragt haben, mit divergietenden Ekklesiologieen konfrontiert, die sie bei ihrer Tätigkeit in Einklang bringen müssen. [18] Dennoch hat die kirchliche Bindung für den Arbeitsalltag einen konkreten Mehrwert. Seelsorgende können Inhaftierte dadurch beispielsweise nach deren Entlassung mit einer Pfarrgemeinde oder karitativen Einrichtung in Kontakt bringen und damit einen wichtigen Beitrag zu deren Wiedereingliederung in das gesellschaftliche Zusammenleben leisten. [19] Es verschafft GefängnisseelsorgerInnen also einen „unverkennbaren Vorteil, dass sie über eine mehr oder weniger breite Unterstützerbasis in der Gesellschaft auf der anderen Seite der Mauern verfügen. [20] Darüber hinaus gibt die kirchliche Beheimatung der Gefängnisseelsorge eine wichtige Orientierung, insofern sie auf vertraute und bewährte kirchliche Bräuche, Texte, Sakramente, Lieder, Symbole oder Rituale zurückgreifen kann.
2.2 Die Gefängnisseelsorge als diakonische Aufgabe der Kirche
In der Einleitung wurde die Pastoral in einer Justizvollzugsanstalt als ein Dienst der Kirche an den Inhaftierten beschrieben. Dies gehört mit anderen Worten zum diakonischen Auftrag der Glaubensgemeinschaft. [21] Gefangene zu besuchen ist eines der sieben Werke der Barmherzigkeit. Haupt- und Ehrenamtliche erfüllen durch ihre (Seel-)Sorge mit und für Menschen im Gefängnis den Sendungsauftrag, der der Kirche als Ganzes aufgetragen ist. Ihr Handeln ist integraler Bestandteil des christlichen Heilsdienstes an der Welt. Diese Diakonie ist keine zweitrangige Angelegenheit, die der Feier oder der Verkündigung des Glaubens nachgeordnet wäre, sondern sie gehört mit diesen zum Wesen beziehungsweise zum Selbstvollzug der Kirche. [22] Gottesdienst, Kerygma und Caritas sind miteinander verflochten und sie sind gleichrangig. Gemeinsam bilden sie die Kernaufgaben der Kirche, wobei sie sich gegenseitig inspirieren und korrigieren. „Die Kirche kann den Liebesdienst [daher) so wenig ausfallen lassen wie Sakrament und Wort.“ [23] Mit einem Vorrang der Liturgie oder der Verkündigung würde die Kirche dem originären Wert der Diakonie nicht gerecht werden.
Die von SeelsorgerInnen und Ehrenamtlichen im Gefängnis praktizierte Nächstenliebe hat ihre Bedeutung also bereits an und für sich – und nicht erst im Hinblick auf ein anderes Ziel wie etwa die Evangelisierung. [24] Wenn Inhaftierte neugierig auf den christlichen Glauben werden, ist dies natürlich mehr als willkommen – und oftmals wenig überraschend, da eine überzeugende kirchliche Präsenz hinter den Gefängnismauern Fragen nach dem Ursprung dieser Motivation und Überzeugung aufwirft. Das kann dann der Ausgangspunkt für eine explizitere Glaubensverkündigung sein oder Menschen dazu bringen, sich taufen zu lassen oder in der Bibel zu lesen. Aber auch Interventionen in Form von Gesprächen mit individuellen Gefangenen oder in Gruppen sowie Präsenz und Zuwendung haben als Diakonie einen intrinsischen ekklesiologischen Wert, selbst wenn Jesus Christus dabei nicht ausdrücklich genannt wird. Mehr noch: Die Gemeinschaft mit vulnerablen Personen kann das Selbstverständnis der Kirche vertiefen. [25] Es geht dann um ein dienendes Christentum, das sich dem spätmodernen Zusammenleben zuwendet und besondere Sorge für Menschen am Rande der Gesellschaft praktiziert. In diesem Sinne kann die Gefängniskirche eine Avantgarde für die übrige Glaubensgemeinschaft sein.
Hier stellen sich nämlich Fragen, die auch andernorts virulent sind oder werden können, wie beispielsweise nach der überdurchschnittlichen (inter-)religiösen Aktivität und liturgischen Partizipation im Gefängnis. [26] Dafür gibt es einerseits ganz pragmatische und naheliegende Gründe wie die Möglichkeit, seine Zelle für die Dauer eines Gottesdienstes verlassen zu können. [27] Andererseits zeigen empirische Untersuchungen, dass spirituelle Motive ausschlaggebender sind und mit der Zeit wachsen. Oft kommt es zu einer regelrechten Verschiebung der Teilnahmemotivation: Anfangs nehmen Inhaftierte noch aus nichtreligiösen Gründen teil, später aus ausdrücklich religiösen. [28] Das könnte ein Lernmoment für die Kirche außerhalb einer Justizvollzugsanstalt sein, zumal viele Ex-Gefangene nach ihrer Entlassung nicht in der durchschnittlichen Pfarrgemeinde auftauchen. Für die Kirche außerhalb einer Justizvollzugsanstalt könnte dies Anlass für eine selbstkritische Reflexion sein: Sind die Anliegen der Gefangenen zum Beispiel Teil der Fürbitten in regulären Sonntagsgottesdiensten? Wird ihre Lebenswelt in der Predigt benannt, und zwar als eine mögliche Lebenswelt von ChristInnen und nicht als die von verurteilten Straftäterinnen? Wird die Kommunion mit der gesamten feiernden Kirche in Haft geteilt oder lediglich auf besonderen Wunsch hin mit Einzelpersonen? Mit einer positiven Antwort auf solche Fragen wird die Avantgardefunktion der Gefängniskirche für die übrige Glaubensgemeinschaft konkret. Die Kirche wird dadurch inklusiver, offener und dienender.
2.3 Die Gefängniskirche als Teil des Volkes Gottes
Die christliche Gemeinde im Gefängnis ist nicht nur die empfangende Partei des diakonischen Handelns der Kirche außerhalb, sondern sie ist auch selbst vollwertig Kirche. Dafür müssen wir zwischen Kirche und Kirche-Sein unterscheiden. Es gibt demnach eine sakramentale und institutionelle Sicht auf die Gefängniskirche, die sich in der Leitungsrolle der kirchlichen Amtsträgerinnen, in der Feier der Eucharistie, der Gesamtverantwortung der Bischöfe für die Pastoral sowie in der Beauftragung von Hauptamtlichen zeigt (Kirche). Gleichzeitig manifestiert sich die Gefängniskirche als vollständige Glaubensgemeinschaft auch niedrigschwelliger, etwa in einer Bibelgruppe, einem Glaubensgespräch, einer Gospelband oder einer religiösen Feier (Kirche-Sein). [29] Dem entspricht eine Ekklesiologie, die auch solche christliche Vergemeinschaftungsformen mit einbezieht.
Da es sich bei der Gefängniskirche häufig um eine inklusive Gemeinschaft handelt, die gestufte Verbindlichkeiten und differenzierte Glaubensüberzeugungen kennt und ermöglicht, ist ihre Verbundenheit mit der Glaubensgemeinschaft außerhalb des Gefängnisses umso wichtiger. In dieser Gegenüberstellung der durch Orthodoxie und Zusammenstellung eher fluiden Kirche intra muros und der durch den geteilten Glauben und sozialen Hintergrund homogeneren und dadurch stabileren Kirche extra muros dreht sich die im ersten Teil beschriebene Verteilung zwischen fluide und fest um. Auch hier liegt wieder eine lnspirationsquelle für die Glaubensgemeinschaft als Ganzes: „Becoming a church with those in prison makes the church more whole and more inclusive. A church that partners with prison inmates will be enriched and find itself more fully reflecting the diversity of God’s children.“ [30]
Das Bild von der Kirche als Volk Gottes vertieft diese Einsicht ekklesiologisch. [31] In erster Linie gehören die Getauften zu diesem Volk, wodurch deren Miteinander und die wechselseitige Verbundenheit in Christus im Sinne der corporate nature der Kirche betont werden. [32] Diese Ekklesiologie lädt dazu ein, christliche Gefangene nicht als isolierte Individuen zu betrachten, sondern als vollwertige Kirchenmitglieder. Daraus folgt eine besondere Verantwortung, Fürsorge und Unterstützung, denn wenn ein Glied leidet, leiden alle Glieder mit (1 Kor 12,26). Gefängnisseesorge entspringt dann der wechselseitigen Solidarität und koinonia im Volk Gottes, wie das Zweite Vatikanische Konzil dies in Lumen gentium betont hat. Wir können diesen ekklesiologischen Ansatz jedoch noch weiter fassen. Die Kirche als Volk Gottes ist nämlich gemeinsam mit allen Menschen guten Willens unterwegs. Nach Lumen gentium, gibt es eine grundlegende Gemeinschaft zwischen den Menschen, insofern alle durch die göttliche Gnade berufen sind, selbst wenn jemand kein Christ ist. In diesem Fall verwirklicht derjenige seine göttliche Berufung vielleicht auf eine andere, unausgesprochene Weise. Das Volk Gottes wird dadurch zum Symbol für mehr als das institutionelle Christentum. [33] Gerade die Marginalisierten in der Gesellschaft, wie Menschen mit einer kriminellen Vergangenheit, gehören zu diesem Volk. „Da nämlich Christus für alle gestorben ist und da es in Wahrheit nur eine letzte Berufung des Menschen gibt, die göttliche, müssen wir festhalten, dass der Heilige Geist allen die Möglichkeit anbietet, diesem österlichen Geheimnis in einer Gott bekannten Weise verbunden zu sein.“ (Gaudium et Spes, 22).
Somit besteht eine grundlegende Verbindung zwischen allen Beteiligten in der Gefängnisseelsorge: jeder Mensch ist als Geschöpf durch die göttliche Gnade berufen. [34] In einer Justizvollzugsanstalt kommt dies – anders als in der Gemeindepastoral – manchmal nur implizit zum Ausdruck. Der Ruf bleibt dann unbenannt, aber nicht ungehört. Nur die christlichen Gefangenen und die Haupt- oder Ehrenamtlichen erkennen das volle Geheimnis der Liebe Gottes. Diese Liebe verpflichtet dazu, allen Menschen als Glieder des Volkes Gottes zu begegnen. So entsteht eine grundlegende Verbundenheit in der Gefängniskirche zwischen Getauften und Ungetauften. Als Glieder des Volkes Gottes sind Gefangene auch selbst zur Pastoral in einem umfassenden Sinn befähigt und berufen, also zur (Hirten-)Sorge für ihre Mitgefangenen. Wenn der Gott Jesu Christi „in jedem Menschen wirkt und jeder Mensch an seinem österlichen Geheimnis Anteil hat“, dann gilt nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil, dass „prinzipiell jeder Mensch in der Lage ist, sich als Ort des Wirkens Gottes zu erfahren“, und er damit „zu einem ‚erfahrenen‘ Subjekt einer sowohl auf ihn selbst wie auf andere bezogenen Seelsorge werden“ kann. [35] Dies zeigt sich unter anderem in der je konkreten Zuwendung zum Nächsten. Wegen der allgemein-menschlichen Befähigung zur Pastoral als Geschöpf Gottes nähert sich die Gefängnisseelsorge ihrer Zielgruppe nicht nur über ihre Vergangenheit, ihre Schwächen, ihre Schuld oder ihr Versagen. Es wird vielmehr bewusst und vorrangig darauf geschaut, welche Fähigkeiten die Inhaftierten mitbringen, wo ihre Talente liegen, worauf sie hoffen, wonach sie verlangen und um wen sie sich besonders kümmern. [36] Denn auf diese Weise antworten Gefangene, selbst wenn sie selbst nicht an Jesus Christus glauben können oder wollen, praktisch auf ihre göttliche Berufung in das Volk Gottes.
2.4 Begegnung mit Christus im Gefängnis
Die Gefängniskirche ist der Ort in einer Justizvollzugsanstalt, an dem Menschen Jesus Christus begegnen können. Dabei gibt es eine doppelte Bewegung: Die visitatio Christi bedeutet sowohl Christus zu besuchen als auch von Christus besucht zu werden. [37] Demnach sind es nicht nur die Menschen von außerhalb, die im Auftrag der Kirche Christus in das Gefängnis bringen. Sie verwirklichen durch ihre bedingungslose Präsenz die unbedingte Liebe Gottes zu jedem Menschen, wie sie sich endgültig in Jesus Christus offenbart hat. [38] Daneben ist der Menschensohn hinter den Gittern aber bereits in den Gefangenen selbst gegenwärtig. Die Kirche kann Jesus Christus darum auch empfangen, denn in der (Seel-)Sorge für die Gefangenen wird er erfahrbar. Die zugrundeliegende Ekklesiologie basiert auf Matthäus 25,31-45. Ich habe bereits implizit auf diese Perikope verwiesen, als es um die Werke der christlichen Barmherzigkeit ging. Eine Kernaussage des Textes ist es, dass sich die Begegnung mit Christus in Haft durch Reziprozität auszeichnet. Ein Gefangener kann zum Personensymbol für Jesus Christus werden. Nach Matthäus 25 kann es zu einer Begegnung mit ihm kommen, weil er sich mit den Notleidenden identifiziert hat. Daher muss Christus nicht erst ins Gefängnis gebracht werden, denn „he is already there. This is the crucial consequence of Matthew 25. Prisoners thus become […] a lens through which to see God. [39]
Diese Implikation der Perikope reicht über ihre ethische Deutung hinaus. Es geht nicht nur um den Aufruf, in der christlichen Nachfolge Inhaftierte zu besuchen. Der Text hat noch eine andere Pointe. Im eschatologischen Geschehen wird deutlich, dass „die Liebe zum Maßstab für den endgültigen Entscheid über Wert oder Unwert eines Menschenlebens wird. Jesus identifiziert sich mit den Notleidenden: den Hungernden, den Dürstenden, den Fremden, den Nackten, den Kranken, denen im Gefängnis. […] Gottes- und Nächstenliebe verschmelzen: Im Geringsten begegnen wir Jesus selbst, und in Jesus begegnen wir Gott. [40] Im Gefängnis empfängt die Kirche das Geschenk einer Christusbegegnung, wenn sie sich wirklich auf die Menschen dort einlässt. Auch das Umgekehrte gilt: Wenn sich die Glaubensgemeinschaft nicht um die Gefangenen kümmert, verpasst sie dadurch viele Begegnungen mit dem Menschensohn.
Es geht in diesem Text also nicht in erster Linie um einen ethischen Appell, sondern um eine Verheißung. Die Angesprochenen wissen nämlich zunächst nicht, wem sie in ihrem Handeln oder Nichthandeln begegnet oder nicht begegnet sind: „Herr, wann haben wir dich…“ (Mt 25,37; 25.44). Zwar versuchen Seelsorgende und Ehrenamtliche, Christus hinter den Gefängnismauern zu entdecken, doch manches Mal werden sie dort mit Aggression, Gewalt, Misstrauen, Verachtung, Undankbarkeit oder dem Missbrauch der Schweigepflicht konfrontiert. Wo ist Christus dann? Nach Matthäus 25,31-45 kennzeichnet das Aushalten dieser Frage die Gefängnisseelsorge. Das Nichterkennen Christi im anderen ist eine Grunderfahrung praktizierter Nächstenliebe. Christinnen können sich folglich mit den Unwissenden in der Perikope identifizieren. Jedoch bleibt es nicht bei dieser Unwissenheit. Die LeserInnen – und das sind potenziell auch die in der Gefängnisseelsorge Aktiven – lernen, dass die frustrierende Erfahrung des gegenwärtigen Nichterkennens Christi in den Inhaftierten in einer eschatologischen Perspektive verändert erscheint. Später wird offenbar werden, was jetzt noch unsichtbar bleibt. Dann wird transformiert, was heute im Verborgenen geschieht. Es geht um das eschatologische Versprechen, dass sich die Frustrationen im Hier und Jetzt wegen der faktischen Nichterfahrung Christi in den Gefangenen am Ende der Zeiten in einem anderen Licht zeigen wird. Das Gleichnis ruft die Kirche dazu auf, sich dieser göttlichen Verheißung anzuvertrauen. Darum führt es die lesenden zur Einsicht und vermittelt ein eschatologisches Wissen, das in der Gegenwart zur tätigen Nächstenliebe und Seelsorge anregt.
Gleichzeitig bleibt die Verborgenheit Christi im Justizvollzug eine realistische Option. Tatsächlich scheint die Arbeit in der Gefängnisseelsorge der eschatologischen Verheißung manchmal zu widersprechen. Dennoch erfahren Haupt- und Ehrenamtliche bei ihrer pastoralen Tätigkeit stellvertretend für die gesamte Glaubensgemeinschaft eine doppelte Christusgegenwart. Ihnen begegnet Christus in den Inhaftierten und sie selber dürfen den Menschensohn für die Gefangenen personifizieren. So wird der Herr in einer gebenden und empfangenden Dynamik wirklich gegenwärtig (realis praesentia). [41] Die Gefängniskirche wird zu einem besonderen Begegnungsort, an dem Jesus Christus anwesend ist.
Dr. habil. Stefan Gärtner | Theologisch-praktische Quartalschrift 3/2025 Jahrgang 173
Mit freundlicher Genehmigung: Verlag Friedrich Pustet, Regensburg
1 Vgl. Peter Scherle, Gemeinde auf Zeit und Kirche als Ereignis. Systematisch-theologische Perspektiven, in: Peter Bubmann u. a. (Hg), Gemeinde auf Zeit. Gelebte Kirchlichkeit wahrnehmen, Stuttgart 2019, 19-29.
2 Vgl. Uta Pohl-Potalong, Studierendengemeinden als Gemeinden an einem anderen Ort, in: Corinna Hirschberg u. a. (Hg.). Handbuch Studierendenseelsorge. Gemeinden – Präsenz an der Hochschule – Perspektiven, Göttingen 2022, 415-425
3 Vgl. Gerhard Ding, Gefängnisseelsorge. Seelsorge in einem öffentlichen Spannungsfeld, in: Wolfgang Drechsel/Sabine Kost-Streib (Hg.), Seelsorgefelder. Annährung an die Vielgestaltigkeit von Seelsorge, Leipzig 2017, 73-84, hier 77-80; Markus-Liborius Hermann, AndersSein am AndersOrt. Vom Kirche-sein an der Peripherie, in: AndersOrt Fachzeitschrift 2 (2018), 30-33.
4 Vgl. Erving Goffman, Asylums. Essays on the Social Situation of Mental Patients and Other Inmates, Harmondsworth u. a. 1968.
5 Ryan van Eijk, Tussen Egypte en Babylon ligt Emmaüs. De justitiepastor en de relatie tussen bajeskerk en ,buitenkerk‘, in: Theo de Wit/ Reijer de Vries I Ryan van Eijk (Hg.), Grensverkeer. De meerstemmigheid van de geestelijk verzorger bij justitie, Tilburg-Amsterdam 2013, 67-81, hier 68.
6 Vgl. Michel Foucault, Of Other Spaces, in: Diacritics 16 (1986), Heft 1, 22-27.
7 Vgl. Johannes Rehm, Kirche im Gefängnis – Seelsorge in einer ,totalen Institution‘, in: BerndJochen Hilberath / Karl-Josef Kuschel (Hg.), Theologie im Gespräch. Eine Agenda für die Zukunft, Frankfurt a. M. 2006, 248-262.
8 Vgl. Theo de WitI ReijerJan de Vries I Ryon van Eijk (Hg.), Een heilige en vei lige plek. Vrijplaats en spiritualiteit in de geestelijke verzorging bij justitie, Tilburg-Amsterdam 2015, 1375; Achiel Neys, Kerk en gevangenen, in: Tom Daems / Pieter De Witte / Geertjan Zuijdwegt (Hg.), De gekooide mens. Gevangenisstraf als doorleefde realiteit, Leuven 2016, 112-134, hier 119-122.
9 Vgl. Kees de Groot, The liquidation of the church, London-New York 2018, 29-64.
10 Vgl. ebd., 65-128.
11 Vgl. Michael Schüßler / Teresa Schweighofer (Hg.), Kirche als Netzwerk pastoraler Orte und Ereignisse. Empirische Erkundungen und theologische Perspektiven. Ostfildern 2022; Florian Straus u. a., Die Netzwerkperspektive in der evangelischen Gemeindearbeit, Stuttgart 2021.
12 Vgl. Jan Hendriks, Gemeente als herberg. De kerk van 2000- een concrete utopie, Kampen 2005; Henk de Roest. En de wind steekt op! Kleine ecclesiologie van de hoop, Zoetermeer 2006.
13 Ryan van Eijk, Tussen Egypte en Babylon ligt Emmaüs (s. Anm. 5), 71.
14 Vgl. Staf Hellemans, The Great Transformation of Religion and the Catholic Church. in: Pavol Bargár I PeterJonkers (Hg.). The Faith and Beliefs of „Nonbelievers“, Washington 2024, 41-81.
15 Vgl. Kees de Groot, Geestelijke verzorging en kerk-zijn, in: Pastorale verkenningen: Tijdschrift voor het justitiepastoraat 3 (2008), 2-7, hier 7.
16 Vgl. Tobias Brandner, Volunteer Visitors in Prison. Prison Ministry as a Ministry to the Community, in: Ryan van Eijk/ Gerard Loman I Theo de Wit (Hg.). For Justice and Mercy. International Reflections on Prison Chaplaincy, Oisterwijk 2016, 131-146, hier 136-139.
17 Vgl. Reijer de Vries, De (ex-)gedetineerde: ons een zorg! Over het belang van onderzoek en onderwijs t.b.v. het protestants justitiepastoraat, in: Protestantse Theologische Universiteit (Hg.), Mini-symposium. De ex-gedetineerde: ons een zorg, Amsterdam 2015, 12-27; Veerle Rooze / Trudy Vester, Herstelgericht werken in pastoraat en nazorg vanuit praktijktheoretisch perspectief, in: Theo de WitIReijer de Vries/Ryan van Eijk (Hg.), Grensverkeer. De meerstemmigheid van de geestelijk verzorger bij justitie, Tilburg-Amsterdam 2013, 51-66.
18 Vgl. Reijer de Vries, De meerstemmige pastor. Een analysemodel voor de verhouding van de justitiepastor tot de kerk, in: Theo de Wit/ Reijer de Vries/ Ryan van Eijk (Hg.), Grensverkeer. De meerstemmigheid van de geestelijk verzorger bij justitie, Tilburg-Amsterdam 2013,5-21.
19 Vgl. Reijer de Vries, Grenzen zwischen Kirche und Gefängnis seelsorglich überschreiten, in: Wege zum Menschen 68 (2016), Heft1, 65-79.
20 Achiel Neys, Kerk en gevangenen (s. Anm. 8), 121.
21 Vgl. ebd., 123-127.
22 Vgl. Benedictus XVI., Enzyklika ‚Deus caritas est‘, Rom 2005, 19-25.
23 Ebd., 22.
24 Vgl. Henk Meeuws, Diaconie. Van grondslagenonderzoek tot een pleidooi voor een diaconale mystagogie, Gorinchem 2011, 291-347.
25 Vgl. Gerrit Jan van der Kolm, De verbeelding van de kerk. Op zoek naar een nieuw-missionaire ecclesiologie, Zoetermeer 2001.
26 Vgl. Tobias Brandner, Beyond the Walls of Separation. Christian Faith and Ministry in Prison, Eugene 2014, 51-67.
27 Vgl. Reijer de Vries, Grenzen zwischen Kirche und Gefängnis seelsorglich überschreiten (s. Anm. 19), 66-68.
28 Vgl. Leo Spruit, Het religieus profiel van gedetineerden, met het oog op herstelgericht pastoraat, in: Fred van lersel /Jan Eerbeek (Hg.), Handboekjustitiepastoraat. Context, theologie en praktijk van het protestants en rooms-katholiek justitiepastoraat, Budel 2009, 155-170, hier 166f.
29 Vgl. Kees de Groot, Geestelijke verzorging en kerk-zijn (s. Anm. 15), 2-7.
30 Tobias Brandner, Beyond the Walls of Separation (s. Anm. 26), 162..
31 Vgl. Reijer de Vries, De meerstemmige pastor (s. Anm. 18), 13f.: Annette Stechmann, Verflüssigungen von Religion und Kirche in der Klinik – ekklesiogenetische Perspektiven, in: Pastoraltheologische Informationen 34 (2014), Heft 2, 85-98, hier 95-97.
32 Vgl Shibi Kattikulakattu, Theological Foundations of the Ministry of the Church in Prison Based on Two Imageries of the Church in Lumen Genti um: „The People of God“ and „the Body of Christ“, in: Reformative Explorations 6 (2020), Heft 2, 51-83.
33 Vgl. Rainer Bucher, Kirche – Volk Gottes auf dem Weg zu Gott. Impulse des II. Vatikan ums für eine zukünftige Sozialform der katholischen Kirche, in: Bibel und Kirche 68 (2013), Heft 2, 62-68.
34 Vgl. Ulrich Feeser-Lichterfeld, Berufung. Eine praktisch-theologische Studie zur Revitalisierung einer pastoralen Grunddimension, Münster 2005, 221-227.
35 Stefan Knobloch, Seelsorge – Sorge um das Menschsein in seiner Ganzheit, in: Herbert Haslinger u. a. (Hg), Handbuch Praktische Theologie II. Durchführungen, Mainz 2000, 35-46, hier 39.
36 Vgl. Geert Rozema, Aanhangers van de weg. God vinden in de gevangenis, in: Handelingen Tijdschrift voor Praktische Theologie en Religiewetenschap 51 (2024), Heft 2, 61-65.
37 Vgl. Yves De Maeseneer, Visitatio Christi. Matthew 25:33-46 as Apocalyptic-Ethical Impulse, in: Studies in Christian Ethics 34 (2021), Heft 4, 515-528.
38 Vgl. Stephen Hall, A Working Theology of Prison Ministry, in: The Journal of Pastoral Care & Counseling 58 (2004), Heft 3, 169-178, hier 172-174.
39 Tobias Brandner, Beyond the Walls of Separation (s. Anm. 26), 180.
40 Benedictus XVI., Enzyklika ‚Deus caritas est‘ (s. Anm. 22), 15.
41 Vgl. Stefan Gärtner, Wie is er eigenlijk ‚present‘? Bijbelse inspiratie voor het straatpastoraat, in: Handelingen Tijdschrift voor Praktische Theologie en Religiewetenschap 51 (2024), Heft 2, 29-37.