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Strafvollzug kann nicht alle sozialen Probleme lösen

19. November 2020

Die Diskussion um die lebenslange Freiheitsstrafe aus theologisch-ethischer Sicht und unter besonderer Berücksichtigung der Haltung des Papstes Franziskus zu diesem Thema, kann nur vor einem christlichen Bezugshorizont geschehen. Die Gesetze in einem Rechtsstaat wie in Deutschland sind Gesetze eines säkularen Staates. Die Kirche und ihre Ansichten sowie die theologischen Forschungsergebnisse haben keinen direkten Einfluss auf die Gestaltung unserer Gesetze, sondern nehmen eine beratende Rolle ein. Damit einher geht ein anderer Bezugs- und Argumentationsrahmen.

Auch wenn die theologische Ethik stets darum bemüht ist ihre Argumentationen zu bestimmten Themen allgemeingültig darzulegen und sie auch für Nicht-Christen nachvollziehbar zu machen, liegen die Wurzeln jeglicher theologisch-ethischer Diskussion im Glauben an Gott und somit sind sie auch immer diesem verpflichtet. Zudem gibt es Überschneidungen in der Diskussion mit anderen Disziplinen, insbesondere in Bezug auf Begriffe wie Menschenwürde, Wert, Strafe und Schuld. Solche Begriffe werden heute unterschiedlich verwendet und begründet.

Nicht alle sozialen Probleme gelöst

Im Oktober 2014 forderte Papst Franziskus in einer Rede vor einer Delegation der Internationalen Vereinigung von Strafrechtlern und in seiner Sozialenzyklika „Fratelli tutti“ von 2020 die Abschaffung der lebenslangen Freiheitsstrafe. Papst Franziskus erörtert dabei verschiedenste Bereiche des Strafrechts. Bedeutsam ist an dieser Stelle, dass er nicht nur, wie bereits seine Vorgänger, fordert die Todesstrafe abzuschaffen, sondern auch – und das ist neu – die lebenslange Freiheitsstrafe als „versteckte Todesstrafe“ verurteilt. Er führt dafür verschiedene Argumente an, auf die ich eingehen und mit anderen Forschungsergebnissen verbinden möchte: Es sei eine Fehlannahme, so Franziskus, dass eine öffentliche Strafe alle sozialen Probleme lösen könne. Der Justiz dürfe es nicht primär darum gehen, die  öffentliche  Meinung  zu  besänftigen.

Ein augenscheinlich ohne Obdach ziehender Mann in Köln. Mit Sack und Pack zieht er durch die Straßen und telefoniert dabei. Vor dem Restaurant wurde er schnell verjagt.

Der Strafvollzug werde als Mittel begriffen, die sozialen Probleme lösen zu können, „wie als wenn für verschiedene Krankheiten dieselbe Medizin angeboten würde“. Er kritisiert, dass die Strafe nicht mehr als „letztes Mittel“ gesehen werde, sondern als selbstverständliche Lösung des Problems bzw. als ein eigener Wert, und auch, dass die Debatte über mögliche Alternativen zum Gefängnis schwächer. Dagegen steigt die Praxis einige Menschen als „Sündenböcke“ zu markieren, die mit ihrer Freiheit und ihrem Leben für alle sozialen Übel zahlen müssen. Er sieht auch die Tendenz, absichtlich Feinde zu konstruieren, stereotype Figuren, die in sich alle Charakteristiken vereinen, die die Gesellschaft als Bedrohungen wahrnimmt oder interpretiert (ähnlich wie es zur Zeit von der politisch rechten Seite in Deutschland in Bezug auf „die Flüchtlinge“ versucht wird). Franziskus nennt das „strafrechtlichen Populismus“. Solche Tendenzen müssen (von Juristen) begrenzt und eingeschränkt werden. Es ist somit nicht mehr nachvollziehbar, wie Vertreter der christlichen Parteien so sehr an dem Konzept der lebenslangen Freiheitsstrafe festhalten können, gerade angesichts des Drucks durch die Massenmedien und Racheimpulsen in der Gesellschaft.

Strafe soll Rache bekämpfen

Ähnliches lässt sich auch beim Rechtswissenschaftler und früheren vorsitzenden Richter des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs, Thomas Fischer, finden. Er fordert Rache und Strafe strikt voneinander zu trennen und die Abschaffung der lebenslangen Freiheitsstrafe. Rache und Strafe stimmen demnach gerade nicht überein, sondern die Strafe, welche aus dem Staat als höchste Gewalt hervorgeht und demnach frei von Emotionen auf Grundlage von Gesetz und Ordnung zustande kommt, weicht von Rache, als einem subjektiven und emotionalen Impuls, ab. Strafe bekämpft Rache sogar, wenn sie ein Verbrechen zur Folge hat. Die Strafe soll dazu dienen, dass die Rache zurückgehalten wird. Fischer spricht von einer symbolischen Funktion, die die lebenslange Freiheitsstrafe in Deutschland noch hat. Die Forderung ein Verbrecher soll seine Strafe bis zum Ende seines Lebens erleiden, erinnert sehr an die früheren Vernichtungsstrafen, die ein anderes Ziel verfolgten, als der heutige Strafvollzug. Eine solche, das Rachebedürfnis stillende Strafe ist jedoch in Deutschland heute verboten, weil sie verfassungswidrig ist. Eine solche vernichtende Strafe verletzt die Würde des (gefangenen) Menschen, welche nach dem Grundgesetz unantastbar ist. Der Gefangene würde so zum Objekt staatlicher Gewalt, entsprechend dem Rachemotiv einiger und scheinbar zum Schutz der Bürger.

An die Stelle der lebenslangen Freiheitsstreife sollte nach Franziskus eine zeitlich befristete Strafe rücken, die eben nicht mehr bis an das Lebensende des Häftlings reicht. Die Begründung hierfür liegt zum einen in der Barmherzigkeit, die ich später ausführen werde, und zum anderen in der Menschenwürde, die jedem Menschen absolut und unverlierbar zukommt. Er ruft alle Christen und Menschen guten Willens dazu auf, im Respekt vor der Menschenwürde auch der Gefangenen, sowohl für die Abschaffung von Todesstrafe und lebenslanger Freiheitsstrafe zu kämpfen, als auch für eine Verbesserung der Haftbedingungen. Eine Freiheitsstrafe, die die Würde des Menschen nicht verletzt, so das deutsche Gesetz, muss jedem Menschen die Chance geben, wieder „frei“ sein zu können und als Ziel die Resozialisierung des Gefangenen haben. Ein Antrag auf Strafaussetzung kann aber erst nach 15 Jahren gestellt werden und auch nur, wenn nicht die besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde.

Festgestellte und moralische Schuld

Schuld in diesem Sinne (so Fischer) meint die in einem staatlichen, legitimierten Verfahren festgestellte Schuld und ist entsprechend von einer moralischen Schuld zu unterscheiden. Das Maß der Strafe muss sich entsprechend an dem Maß dieser festgestellten Schuld orientieren und kann sich gerade nicht an einer moralischen Schuld orientieren, deren  Ausmaß nicht von außen und schon gar nicht objektiv festgestellt werden kann. Fischer markiert hier die lebenslange Freiheitsstrafe als eine irrationale Idee in einem Modell, in dem die Schuld umgerechnet wird in zeitliche Strafen. Lebenslang bedeutet dann eben keine graduelle Strafe mehr, sondern eine absolute. Die Strafe entspricht hier eher dem moralischen Schuldverständnis als einem staatlich feststellbaren. Die lebenslange Freiheitsstrafe wird damit zu einem Symbol, welches vortäuscht, dass schlimmste Verbrecher für immer weg gesperrt würden, um die Gesellschaft vor ihm zu schützen. Dies damit zu begründen, dass die Mehrheit nicht zwischen „Rache“ und „Strafe“ unterscheiden könne, bedeutet sich dem Druck der Massenmedien und dem Rachemotiv einiger Bürger zu beugen, anstatt  sie aufzuklären.

Ein schuldig gewordener Mensch ist und bleibt Mensch ohne Abstriche. Ist die Reaktion auf ein Vergehen ausschließlich eine Haftstrafe?

Franziskus fordert weiter, dass Staaten Menschen und ihre Freiheit schützen müssen. Sie seien in keiner Weise befugt dazu, „den Respekt vor der Menschenwürde (…) irgendeiner Form des sozialen Nutzens unterzuordnen “. Jeder Mensch, auch Lebenslängliche haben ihre eigene, schützenswerte Würde. Die Frage in diesem scheinbaren Dilemma ist also, ob die lebenslange Freiheitsstrafe (als Androhung oder Vollzug) auch zu mehr Sicherheit führt, die es erlaubt die Würde der Lebenslänglichen einzuschränken. Denn entgegen der Vermutung, dass die lebenslange Freiheitsstrafe in Deutschland nur noch 15 Jahre Haft bedeute, zeigt die Praxis, dass die durchschnittliche Höhe des Strafvollzugs viel höher liegt: 2015 gab es ca. 2000 Lebenslange mit einer durchschnittlichen Haft von ca. 20 Jahren. Zudem ist bis kurz vor den verbüßten 15 Jahren nicht klar, wie lange die Strafe insgesamt dauert.

Eine Zukunftsperspektive mittels derer der Gefangene sein Leben gestalten und Verantwortung leben kann, ist somit lange Zeit nicht gegeben.  Damit ist auch das zentrale Ziel des Strafvollzuges, welches 1977 festgeschrieben wurde, die Resozialisierung, nur schwer zu verwirklichen. Die Perspektivlosigkeit und systematische Desozialisierung (Isolationshaft, Stigmatisierung, vollkommene Abhängigkeit von den Entscheidungen anderer usw.) sind große Hindernisse für eine Resozialisierung.  Die lebenslange Freiheitsstrafe wie sie heute in Deutschland praktiziert wird, ist somit ethisch gesehen nicht unkritisch mit dem Konzept der Menschenwürde vereinbar. Schützt sie dann wenigstens die Bürger der Gesellschaft? Ein Schutz scheint in doppelter Hinsicht mit der Strafe angestrebt: zum einen durch die Abschottung des Täters, sodass er nicht noch mehr Schaden anrichten kann, zum anderen präventiv als Warnung: Wenn du das und das tust, wirst du mit lebenslanger Freiheitsstrafe rechnen müssen. Mit einer solchen Generalprävention sollen potentielle  Straftäter abgeschreckt und die geltenden Normen bestätigt werden. Die Erkenntnis des Wertes des Lebens wird aber nicht aus dem Gesetzbuch gelernt, sondern basiert auf moralischen Überzeugungen (anders bei kleineren Delikten wie bspw. zu schnelles Fahren etc.).

Wird ein Mord in Erwägung gezogen, so werden Möglichkeiten der Vertuschung, des Nichtentdecktwerdens kalkuliert, nicht aber, ob die Tat vielleicht doch nicht begangen werden soll, weil die lebenslange Freiheitsstrafe droht, wenn man überführt wird. Zudem ist in Ländern, in denen die lebenslange Freiheitsstrafe bereits abgeschafft wurde (Norwegen, Portugal, Spanien, Zypern.) kein Anwachsen der Zahl an Tötungsdelikten zu verzeichnen. Eine verbrechensmindernde Wirkung aus einer Strafandrohung kann sich nicht messbar nachweisen lassen, wie auch das Bundesverfassungsgericht bereits 1977 festgestellt hat.

Demut und Barmherzigkeit als Alternative

Man kann nicht in ein Gefängnis gehen mit der Einstellung: ‚Ich komme und rede jetzt von Gott zu Dir, damit Du geduldig bist; du bist ja ein Sünder, gehörst einer niedrigeren Klasse an.‘ Nein, nein! Ich bin ein größerer Sünder als Du – das ist der erste Schritt. Im Gefängnis kann man so etwas mit viel Mut sagen, aber wir müssen es immer sagen. (…) Ohne ein solches Bewusstsein können wir nicht an die Peripherie gehen.

Antwort von Papst Franziskus auf eine Frage zum Umgang mit Lebenslänglichen

Damit ist die Barmherzigkeit angesprochen, die genau dieses Bewusstsein beschreibt. Dabei aber soll die Barmherzigkeit nicht als Konkurrenz oder Alternative zur Gerechtigkeit gesehen werden, wie Papst Franziskus in seiner Verkündigungsbulle Misercordiae vultus (MV) zum Jahr der Barmherzigkeit erläutert. Das Verhältnis von Gerechtigkeit und Barmherzigkeit ist gerade kein gegenseitiges, sondern ein sich übersteigendes. Sie sind zwei Dimensionen einer einzigen Wirklichkeit, die sich fortschreitend entwickelt. Was ist damit gemeint? Unter Gerechtigkeit wird zunächst ein grundlegendes Konzept der Zivilgesellschaft verstanden in der man sich normalerweise auf eine Rechtsordnung bezieht, in deren Rahmen das Gesetz angewendet wird. Nach diesem Gesetz muss geregelt werden, dass jedem das gegeben wird, was ihm zusteht. Die einfachste Form dieser Art von Gerechtigkeit ist, dass das Gesetz den Gesetzestreuen schützt vor dem Gesetzesbrecher und für einen Ausgleich sorgt, sollte es zu einem Gefälle kommen. In der Bibel wird entsprechend von Gott als dem Richter gesprochen. Hier findet sich dann auch der Spruch von Auge um Auge, Zahn um Zahn, welcher auch in unserem Strafsystem noch sichtbar wird, da ein Übel (die Tat, Leid des Opfers) mit einem anderen Übel (Strafe des Täters) ausgeglichen wird.

Darüber geht Jesus hinaus. Er spricht häufiger von der Bedeutung des Glaubens statt von der Beachtung des Gesetzes. Er will Barmherzigkeit und nicht Opfer (Vgl. Mt 9,13). Damit übersteigt er eine Gerechtigkeit, die als bloße Einhaltung des Gesetzes die Menschen in Gerechte und Sünder einteilt. Die Barmherzigkeit sucht vielmehr den Sünder und bietet ihm Vergebung an.  Entsprechend fordert Papst Franziskus, dass der „Ruf nach der Einhaltung des Gesetzes (…) nicht die Aufmerksamkeit für die Bedürfnisse behindern [darf], die die Würde des Menschen ausmachen.“ (MV 21). Barmherzigkeit ist also nicht entgegen der Gerechtigkeit, sondern drückt vielmehr die Haltung Gottes gegenüber dem Sünder aus, dem ER eine weitere Möglichkeit zu Reue und zur Umkehr und zum Glauben anbietet. Für ihn ist es einfacher seinen Zorn zu unterdrücken, der nur einen Moment anhält, als seine Barmherzigkeit, die ewig währt.  Das macht aber die Gerechtigkeit im Sinne unseres Strafgesetzes nicht überflüssig. Wer einen Fehler begeht, muss die Strafe verbüßen, so der Papst. Denn genau das markiert den Anfang der Bekehrung, aber Gott stellt diese Gerechtigkeit mit der Barmherzigkeit in einen größeren Zusammenhang und geht über sie hinaus.

Aber Barmherzigkeit ist nicht allein eine Eigenschaft Gottes und seines Handelns, sondern auch der Mensch ist dazu berufen, wie das Gleichnis vom unbarmherzigen Diener verdeutlicht. Wir sind berufen zur Barmherzigkeit, weil sie uns selbst erwiesen wurde. „Die Vergebung von begangenem Unrecht wird zum Ausdruck der barmherzigen Liebe, und für uns Christen wird sie zum Imperativ, von dem wir nicht absehen können. (…) Groll, Wut, Gewalt und Rache hinter uns zu lassen, ist die notwendige Voraussetzung für ein geglücktes Leben.“(MV9) So können wir die Barmherzigkeit in unserem Leben konkret werden lassen, durch Absichten, Einstellungen und Verhalten.

Die Fixierung auf die Gerechtigkeit hat uns vielleicht vergessen lassen, dass diese nur der erste Schritt sei, so Franziskus zur Begründung des Jahres der Barmherzigkeit. Die Kirche muss über die Gerechtigkeit hinausgehen und Barmherzigkeit zeigen, vielleicht gerade weil Vergebung in unserer Gesellschaft immer seltener geworden ist. An alle Christen widmet er sich, wenn er fordert, dass „überall wo Christen sind, (…) ein jeder Oasen der Barmherzigkeit vorfinden können [muss]“ (MV 12).  Es geht Franziskus also darum, dass Bewusstsein der Menschen zu ändern, ihren Blick, um entsprechend auch ihr Verhalten ändern zu können. Deutlich wird dies auch daran, dass er sowohl in Evangelii gaudium als auch in Amoris laetitia deutlich macht, dass die Zeit mehr wert ist als der Raum. Dieses Prinzip nennt er als erstes von vieren für den Aufbau eines Volkes in Frieden, Gerechtigkeit und Brüderlichkeit. Darunter ist zu verstehen, dass die Zeit als menschlicher Zukunftshorizont, also unsere Fähigkeit über das Hier und Jetzt hinaus zu planen, zur unabdingbaren Grundvoraussetzung menschlichen Seins gehört. Und diese Fähigkeit ermöglicht es in Prozessen zu denken und solche verfolgen zu können. Dagegen markiert der Raum den konkreten Augenblick, der immer beschränkt ist. Im Hier und Jetzt ist der Mensch immer eine konkrete Wirklichkeit, ggf. die Realisierung eines Planes. Im zukünftigen Denken aber, schwingen Möglichkeiten mit und Prozesse können offen gehalten und verändert werden.

Das Prinzip „Die Zeit ist mehr wert als der Raum“ ermöglicht es dem Menschen also die Dynamik der Wirklichkeit und ihre Veränderungen geduldig hinzunehmen. Wird jedoch der Raum statt der Zeit bevorzugt, bedeutet dies, dass der Mensch glaubt, alle Probleme gegenwärtig gelöst zu haben und alle Machträume besetzt zu haben. Damit werden alle Prozesse gestoppt und der Mensch verschließt sich vor jeder Entwicklung. Dies markiert Überheblichkeit, gibt der Mensch das Prozesshafte der Wirklichkeit selber auf zugunsten fester und starrer Regeln und Gesetze. Wird, wie Franziskus fordert, jedoch der Zeit der Vorzug gegeben, werden Prozesse angestoßen. Es gilt somit jene Handlungen zu fördern, die eine Dynamik in der Gesellschaft erzeugen. Dafür muss der Mensch seine Angst ablegen und überzeugt und entschlossen sein.

Dr. theol. Janine Redemann

 

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