Im § 154 Abs. 1 des Strafvollzugsgesetzes des Bundes sowie in den Landesstrafvollzugsgesetzen (vgl. etwa Art. 175 Abs. 1 Bayerisches Strafvollzugsgesetz, § 76 Abs. 4 Hessisches Strafvollzugsgesetz, § 16 Abs. 1 Gesetzbuch über den Justizvollzug in Baden-Württemberg) arbeiten alle im Vollzug Tätigen zusammen und wirken daran mit, die Aufgaben des Vollzuges zu erfüllen. Damit sind die GefängnisseelsorgerInnen als Fachdienst grundsätzlich in der Zusammenarbeit und Mitwirkung an der Erreichung des Vollzugsziels integriert.

 

Eine Loyalitätspflicht gegenüber dem staatlichen Anstaltszweck obliegt jedem AnstaltsseelsorgerIn, unabhängig von der Form der Ausgestaltung seines dienstrechtlichen Status. Staatlich-kirchliche Vereinbarungen über den Status der AnstaltsseelsorgerIn legen fest, dass Gefängnisseelsorge in Fragen des Strafvollzugs der Aufsicht des Staates unterliegt, aber fachlich jedoch bei der kirchlichen Aufsicht und Visitation bleibt. In den Bundesländern regeln Dienstordnungen das dienstrechtliche Verhältnis.

Alle Dienste einer Justizvollzugsanstalt wirken bei der Behandlung von Inhaftierten mit, damit diese ihre Vollzugsziele erreichen und darüber hinaus nach dem Strafvollzug ein Leben in sozialer Verantwortung und ohne Straftaten führen. Der Fachdienst „Seelsorge“ arbeitet konstruktiv kritisch in Kooperation mit anderen Diensten, ohne seine seelsorgerliche Verschwiegenheit zu brechen. Neben dem medizinischen Dienst kommen GefängnisseelsorgerInnen in Berührung mit folgenden Diensten.

 

Die unabhängige Stellung des Gefängnisseelsorgers zeigt sich darin, dass die Kirche für alle in ihrem Auftrag im Gefängnis tätigen Seelsorger das Seelsorgegeheimnis beansprucht. Gemäß §§ 53 Abs 1 Nr. 1, 53 a StPO haben Geistliche und ihre Berufshelfer im strafrechtlichen Verfahren ein Zeugnisverweigerungsrecht über das, was ihnen in ihrer Eigenschaft als Seelsorger und im Rahmen eines seelsorgerischen Gesprächs anvertraut worden oder bekannt geworden ist (vgl. a. § 383 Abs. 1 Nr. 4 ZPO im Zivilprozess). Ferner erkennt § 139 Abs. 2 StGB für Geistliche den Vorrang des Seelsorge- und Beichtgeheimnisses vor der Anzeigepflicht geplanter Straftaten nach § 138 StGB an.


15. Oktober 2023
Verein bringt Sammlung von Rechtstexten auf den Weg
GefängnisseelsorgerInnen aus dem gesamten Bundesgebiet treffen sich jährlich zu einer Studientagung. Dies geschieht ökumenisch und innerhalb der Katholischen Gefängnisseelsorge in Deutschland e.V. So nennt sich der gemeinnützige und kanonische Verein mit Sitz in Bonn seit seiner Gründung 2017. Davor setzten sich die GefängnisseelsorgerInnen als Personenkörperschaft zusammen. […]
17. August 2022
„Eine angenehme Haftnacht, Herr Richter…“, ruft ein Inhaftierter
Ein Richter, der sich freiwillig in Haft begibt? Zumindest symbolisch und im Rahmen von Gesprächen mit jugendlichen Inhaftierten vor Ort hinter Gittern. So geschehen in der Jugendanstalt (JA) Raßnitz in Sachsen-Anhalt. Mittlerweile ist Bruno Glomski, der ehemalige Jugendrichter des Amtsgerichtes Halle/Saale, seit einigen Jahre pensioniert. Zu […]
10. Oktober 2019
Rechtliche Grundlagen von Seelsorge in Haftanstalten
Das Verhältnis zwischen Staat und Kirche ist historisch gewachsen, hat eine Fülle von Differenzierungen und Abgrenzungen sowie eine klar umrissene Aufgabenteilung und Formen der Zusammenarbeit entwickelt, die auf dem Grundgesetz (GG) basieren. Es ist dies insbesondere das in Artikel 4 Absatz 1 GG formulierte Grundrecht der […]
29. April 2020
Ausnahmezustand – Strafgerichte im Dauerstress
Die deutsche Justizgerichtsbarkeit ist im Dauerstress. Immer mehr Arbeit, immer höherer Druck und keine entsprechende Entlohnung. Richter und Staatsanwälte klagen über zu viel Arbeit. Mancherorts mussten schon mutmaßliche Straftäter auf freien Fuß gesetzt werden – wegen personeller Engpässe. An den Gerichten fehlt der Nachwuchs. An vielen […]
16. Februar 2019
Sicherungsmaßnahme der Beobachtung Gefangener
In einer Vollzugsache hat der 1. Strafsenat des OLG Hamm mit dem OLG Hamm, Beschluss vom 27.01.2015 – 1 Vollz (Ws) 664/14 – geurteilt. Zu entscheiden war folgende Frage: Gegen den betroffenen Gefangenen war nach einem Selbstmordversuch in einer anderen Justizvollzugsanstalt die Sicherungsmaßnahme der Beobachtung in […]
3. Dezember 2024
Gefängnisseelsorge zu fragwürdigen Behandlungsmethoden
Angesichts der Berichte in den Medien über fragwürdige Behandlungen, Foltervorwürfen und menschenunwürdige Vorgänge in deutschen Gefängnissen wie in der JVA Gablingen, positioniert sich die Gefängnisseelsorge.   Stellungnahme Als Katholische Gefängnisseelsorge in Deutschland e.V. unterstützen wir die politische und gesellschaftliche Forderung nach einer vollumfänglichen (strafrechtlichen) Aufarbeitung der […]