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„Eine angenehme Haftnacht, Herr Richter…“, ruft ein Inhaftierter

17. August 2022

Ein Richter, der sich freiwillig in Haft begibt? Zumindest symbolisch und im Rahmen von Gesprächen mit jugendlichen Inhaftierten vor Ort hinter Gittern. So geschehen in der Jugendanstalt (JA) Raßnitz in Sachsen-Anhalt. Mittlerweile ist Bruno Glomski, der ehemalige Jugendrichter des Amtsgerichtes Halle/Saale, seit einigen Jahre pensioniert. Zu seiner Amtszeit besucht er für eine Haftnacht einmal im Jahr die Jugendanstalt. Oft zum Leidwesen der Anstaltsleitung und der Leitung des Hafthauses, in dem der Richter seine Zelle zugewiesen bekam.

Für den Besuch werden die Flure des Hafthauses gereinigt und es wird alles auf Vordermann gebracht. Man will „dem Richter ja nichts vormachen“, so ein Bediensteter spitzfindig. Dem Jugendrichter Glomski kann man nichts vormachen. Er kennt seine Klientel und hat doch ein Herz für die jungen Menschen, die „Scheiße gebaut“ haben. Doch es ist ganz und gar nicht einfach, ein Urteil zu fällen. „Was ist Gerechtigkeit?“, fragt Glomski stets zurück, wenn er auf die gefällten Konsequenzen eines Urteils zu begangenen Straftaten angesprochen wird. Verurteilte und Richter treffen sich zum Gespräch durch den ungewöhnlichen „Besuch“. Manche der Inhaftierten nutzen die Gelegenheit mit einem Richter persönlich sprechen zu können. Wieder andere kritisieren, dass der Richter „ja nur eine Nacht im Haftraum eingeschlossen“ wird. „Der trägt nicht mal Haftkleidung“ kontert ein 22-Jähriger, der wegen Körperverletzung einsitzt. Nichtsdestotrotz wünschen einige Gefangene nach Einschluss dem Richter am Haftraumfenster eine „angenehme Haftnacht“. In einem Interview mit dem Jugendrichter für die damalige Gefangenenzeitung „Gefangene Gedanken“ stellt er sich den Fragen junger Inhaftierter.

Das Interview

Erzählen sie uns Ihre Eindrücke, als Sie das letzte Mal eine Nacht in einen Haftraum verbrachten…

Mindestens das schwer aufzudrückende Eingangstor macht mir bewusst, dass ich den normalen Boden meines alltäglichen Lebens verlasse und in einen Sonderraum eintrete. Mit Abgabe des Personalausweises und des Handys unterwerfe ich mich einer nicht von mir aufgestellten Hausordnung. Mein „Besucheranhänger“ ist wenigstens ein sichtbares Zeichen, dass ich diesen Bereich auch wieder verlassen kann… Weiteres Unterwerfungszeichen ist der Einschluss im Haftraum für die Nachtruhe. Ab jetzt sitze ich fest! Zwar tritt nicht sofort die Nachtruhe ein. Ein Häftling, der aufgrund einer von mir zu verantwortenden Entscheidung einsitzt nimmt über den Winkel zwischen den Hafthäusern Kontakt auf. Er erkundigt sich zunächst nach meinem Befinden und will wissen, was mich an diesen Ort führt.

Ich suche nicht lange nach Worten, und es entwickelt sich ein kurzes Gespräch auch über seine Situation, seine Resthaftdauer und wie er mit den Umständen zurechtkommt. Ich fühle mich nicht unwesentlich erleichtert, dass er mir zumindest nicht persönlich böse zu sein scheint. Es gelingt mir nicht, auf Anhieb einzuschlafen. Die Umstände des Gespräches machen mir fühlbar deutlich, welch hohes Gut ich in der Freiheit außerhalb der Gefängnismauern habe. Meine Gedanken kreisen um den Gesprächspartner „vom anderen Haus“ und seinen Fall. Ob die Schöffen und/oder ich anders hätten entscheiden können oder sollen? Was kann und soll ich tun, um ein Schicksal wie das meines nächtlichen Gesprächspartners in andere Bahnen zu lenken? Um dessen Lage abzumildern?

Wie reagieren die Bediensteten bei Ihrem Besuch für eine Nacht?

Alle BeamtInnen waren sehr freundlich und zugänglich. Ich meinte etwas von einer leicht neugierigen Verwunderung zu verspüren. (Was sucht denn dieser Exot hier?) Einige wollten wissen, was mich zu diesem Haftaufenthalt bewegt. Leider war in dem meisten Fällen nicht genug Zeit, auch über ihre Einschätzung der allgemeinen Situation in Raßnitz und über ihre persönliche Einstellung zu den ihrer Fürsorge Unterworfenen etwas tiefergehend zu reden.

Würden Sie freiwillig eine Woche in Haftkleidung verbringen?

Eher nein. Für eine solche Woche müsste ich meinen Erholungsurlaub opfern. Da ich aber als so genannter „Wessi“ immer noch pendle und meine Familie während der Woche nicht sehe, möchte ich unsere gemeinsame Familien-Zeit nicht durch einen ,,Hafturlaub“ verkürzen. Die Frage der Uniform ist mir als ehemaligem Bundeswehrangehörigen nicht so wichtig.

Ist es möglich einen Richter/eine Richterin auszusuchen?

Nein. Der Grundsatz des gesetzlichen Richters wird streng eingehalten. Vor Beginn jeden Kalenderjahres setzt jedes Gericht über sein Präsidium im Geschäftsverteilung fest, welcher Richter für welche Art von Fällen zuständig ist. Am Amtsgericht Halle (Saale) richtet sich die Zuständigkeit der Strafabteilungen nach den Anfangsbuchstaben der Beschuldigten.

Spielt bei der Verurteilung die „Laune“ des Richters eine Rolle?

Eigentlich nicht, denn die Entscheidung hat im Rahmen der geltenden Gesetze zu erfolgen. Aber es gab z.B. einmal am Amtsgericht Hamburg einen Amtsrichter, der als ungnädig galt und lange die Schlagzeilen gefüllt hat.

Ihnen begegnen oft „Wiederholungstäter“. Wie gehen Sie damit um?

Im Rahmen der Zumessungserwägungen gibt es bei Tatwiederholungen in der Regel einen Zuschlag. Aber welcher Mensch schafft es schon, ein Fehlverhalten von einem Augenblick auf den anderen umzustellen? Umkehr ist meist ein längerer Erziehungsprozess an sich selbst. Besonders deutlich wird dies beim Umgang mit Suchtmitteln (auch Alkohol und Zigaretten). Nicht umsonst bieten nach bewährter Tradition im Christentum Buß- und Umkehrzeiten vor Ostern und Weihnachten den Gläubigen die Möglichkeit, den eigenen Umgang mit Zeit, Gütern und Mitmenschen unter die Lupe zu nehmen. Im Islam bemühen sich die Gläubigen im Ramadan um vergleichbare Verhaltensänderungen. sehe ich bei dem Angeklagten zumindest Bemühungen um Einsicht und erste konkrete Schritte, Besserungsvorsätze in die Tat umzusetzen, werde ich Wege suchen, diesen neuen Kurs des Angeklagten zu bestärken.

Haben Sie manches Mal Angst vor Repressionen oder spüren Sie Angst im Rücken auf der Straße?

Bei manchen Angeklagten kommen Befürchtungen einer evtl. Revanche durchaus auf. Da ich mich aber nicht als gnadenlosen Rächer sehe, hoffe ich, bei den „schweren Jungs“ auf zumindest irgendwann eintreffendes Verständnis für meine Entscheidung.

Welche Beweggründe gab es für den Beruf des Richters? 

Infolge eigener Erfahrungen als 17-Jähriger Zeuge in einem Ermittlungsverfahren, mit 21 Jahren als Ermittlungsführer in einem Disziplinarverfahrens bei der Bundeswehr sowie mit der Finanzverwaltung wollte ich die Grundlagen für alle diese Verfahren gerne intensiver studieren. Nach dem Studium hätte ich am liebsten eine Anstellung im Verwaltungsbereich gefunden. Eine Anstellung gab es im Jahre 1983 nur bei einer Versicherung. Mit Unterstützung meiner Frau konnte ich 1985 in den Anwaltsberuf wechseln. Seit 1991 als Richter arbeiten zu dürfen, empfinde ich als geschenktes Glück.

Was tun Sie, um sich abzulenken oder abzuschalten?

Am PC nutze ich schon mal gerne die dort auch vorhandenen Spielmöglichkeiten. Meine Hobbies sind Musik und Bewegung, besonders wenn sie im Argentinischen Tango zusammenfallen. Immer wichtiger werden die täglichen Gebetszeiten. Gerne nutze ich zur Laudes (Morgenlob) und zur Vesper (Abendlob) Gebetsvorschläge und Bibellesungen, wie sie von den Benediktinern angeboten werden (TeDeum).

Wie denken Sie über härtere Strafen für jemand der gegen die sexuelle Selbstbestimmung verstoßen hat?

Auch härtere Strafen dürften die sogenannte. „Kinderschänder“‚ nicht von ihren sicherlich abscheulichen Verbrechen abhalten. Zum Schutz unserer Kinder sind mehr Aufmerksamkeit und Zivilcourage der Nachbarn, Freunde, KindergärtnerInnen, Lehrer usw. notwendig, um bei Verdachtsfällen so früh wie möglich Schlimmeres zu verhindern. Allgemein brauchen wir nicht nur in Deutschland einen rücksichtsvolleren, liebenswürdigeren und freundlicheren Umgang miteinander, auch auf der Straße und im Alltag.

Wie denken Sie über Alternativen zum Strafvollzug?

In zwei Fällen konnte ich Beschuldigte ein Trainingscamp bringen. Diese Maßnahme bietet nur bei Freiwilligkeit und Mitarbeitsbereitschaft des Beschuldigten Aussicht auf Erfolg. Meine beiden Kandidaten standen die sechs Monate dort nicht durch, sondern fielen trotz des harten Regiments in alte Gewohnheiten zurück. Mehr Erfolgsgeschichten habe ich bisher von Entlassenen aus der Anstalt im anschließenden Offenen Vollzug vernommen. Diese Kandidaten zeichnen sich durch einen höheren Grad an Selbstdiziplin und Verantwortungsbewusstsein aus.

Gibt es nach Ihrer Meinung eine gerechte Strafe?

Ein „gerechtes“ Urteil stellt ein gemeinschaftswidriges Verhalten mit den üblichen Beweismethoden fest und regelt soweit möglich einen „rechten“ Ausgleich zwischen den Beteiligten. Für mich als Jugendrichter liegt das besondere Interesse darin, dem Angeklagten einen Weg aufzuzeigen, sein Verhalten mit den Ansprüchen der Gesellschaft in Einklang zu bringen. Für diesen erzieherischen Auftrag kann ich auf die Erziehungsmaßregeln, die Zuchtmittel und die Jugendstrafe des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) zurückgreifen. Dabei verstehe ich das „Richten“ in erster Linie als ,,Aufrichten“. Im Extremfall besteht die richtige Strafe aber auch im Ausspruch einer lang dauernden Freiheitsstrafe, wenn ein gesichertes Zusammenleben der Gemeinschaft nicht anders als durch Wegschließen des Straftäters herbeigeführt werden kann.

Quelle: Gefangene Gedanken | 6. Ausgabe

 

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