Im § 154 Abs. 1 des Strafvollzugsgesetzes des Bundes sowie in den Landesstrafvollzugsgesetzen (vgl. etwa Art. 175 Abs. 1 Bayerisches Strafvollzugsgesetz, § 76 Abs. 4 Hessisches Strafvollzugsgesetz, § 16 Abs. 1 Gesetzbuch über den Justizvollzug in Baden-Württemberg) arbeiten alle im Vollzug Tätigen zusammen und wirken daran mit, die Aufgaben des Vollzuges zu erfüllen. Damit sind die GefängnisseelsorgerInnen als Fachdienst grundsätzlich in der Zusammenarbeit und Mitwirkung an der Erreichung des Vollzugsziels integriert.

 

Eine Loyalitätspflicht gegenüber dem staatlichen Anstaltszweck obliegt jedem AnstaltsseelsorgerIn, unabhängig von der Form der Ausgestaltung seines dienstrechtlichen Status. Staatlich-kirchliche Vereinbarungen über den Status der AnstaltsseelsorgerIn legen fest, dass Gefängnisseelsorge in Fragen des Strafvollzugs der Aufsicht des Staates unterliegt, aber fachlich jedoch bei der kirchlichen Aufsicht und Visitation bleibt. In den Bundesländern regeln Dienstordnungen das dienstrechtliche Verhältnis.

Alle Dienste einer Justizvollzugsanstalt wirken bei der Behandlung von Inhaftierten mit, damit diese ihre Vollzugsziele erreichen und darüber hinaus nach dem Strafvollzug ein Leben in sozialer Verantwortung und ohne Straftaten führen. Der Fachdienst „Seelsorge“ arbeitet konstruktiv kritisch in Kooperation mit anderen Diensten, ohne seine seelsorgerliche Verschwiegenheit zu brechen. Neben dem medizinischen Dienst kommen GefängnisseelsorgerInnen in Berührung mit folgenden Diensten.

 

Die unabhängige Stellung des Gefängnisseelsorgers zeigt sich darin, dass die Kirche für alle in ihrem Auftrag im Gefängnis tätigen Seelsorger das Seelsorgegeheimnis beansprucht. Gemäß §§ 53 Abs 1 Nr. 1, 53 a StPO haben Geistliche und ihre Berufshelfer im strafrechtlichen Verfahren ein Zeugnisverweigerungsrecht über das, was ihnen in ihrer Eigenschaft als Seelsorger und im Rahmen eines seelsorgerischen Gesprächs anvertraut worden oder bekannt geworden ist (vgl. a. § 383 Abs. 1 Nr. 4 ZPO im Zivilprozess). Ferner erkennt § 139 Abs. 2 StGB für Geistliche den Vorrang des Seelsorge- und Beichtgeheimnisses vor der Anzeigepflicht geplanter Straftaten nach § 138 StGB an.


22. November 2019
Schlichten statt Richten – Leitmotiv und Auftrag
Johannes Jasper ist seit einem Jahr Vorsitzender des Kirchlichen Arbeitsgerichts für das Erzbistum Paderborn. Vor etwa fünf Jahren wurde er zum Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgerichts Hamm berufen. Im nachfolgenden Interview zum Themenspezial “Hoffnung” nimmt er Stellung zu seinen Aufgaben am Arbeitsgericht, seinen Antriebsfedern sowie zu Situationen, […]
4. Mai 2022
Ethik der Sorge für Andere – philosophische Seelsorge
„Erfahrungen eines philosophischen Seelsorgers“ verspricht der Untertitel des Buches von Wilhelm Schmidt und macht neugierig darauf, was einen Philosophen in die Seelsorge führt. Vermutlich ist es nicht anders als bei TheologenInnen, die nicht schon durch ihr Wissen für die Seelsorge prädestiniert sind. Ist es eine Botschaft, […]
23. Januar 2019
Ermittlungen aufgrund von Handyschmuggel
Gegen Geld ist auch im Gefängnis viel zu kriegen. Das wusste auch der Häftling, der vorigen Sommer unbedingt aus der JVA Würzburg hinaustelefonieren wollte. Der zu fünfeinhalb Jahren Knast verurteilte Betrüger muss noch eine Weile sitzen. Er kurbelt aber bereits wieder neue Geschäfte in Frankfurt an, […]
25. März 2020
Strafaufschub und begrenzte Strafunterbrechung
Das Ministerium der Justiz in Nordrhein-Westfalen hat weitere Maßnahmen ergriffen, um die Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus durch Neuaufnahmen in Justizvollzugsanstalten zu verringern und dort notwendige Kapazitäten für den Umgang mit Infektionen zu schaffen. Die Maßnahmen dienen dem Schutz der Gefangenen und aller Justizangehörigen in den Justizvollzugsanstalten. […]
1. August 2019
Sexualisierte Gewalt im Knast bleibt oft unentdeckt
Vor einem baden-württembergischen Gericht in Ulm wurde im September 2018 eine Tat verhandelt, die sich 2017 im dortigen Gefängnis zugetragen hat. Ein 19-jähriger Häftling misshandelte und schlug einen 61 Jahre alten Mithäftling über längere Zeit in der gemeinsamen Zelle. Die Misshandlungen gipfelten darin, dass der junge […]
22. Januar 2019
Justiz-Kampange: Den Menschen im Sinn
Mit einer Kampagne wirbt das Land Nordrhein-Westfalen für Nachwuchs in den Berufen der Justiz. Es gibt unterschiedliche Fachbereiche – von RichterInnen bis zu BuchhalterInnen, vom Allgemeinen Vollzugsdienst bis zur Seelsorge sowie SozialarbeiterInnen und PsyhologInnen. Nordrhein-Westfalen ist mit rund 18 Millionen Einwohnern das bevölkerungsreichste, und mit 525 […]