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Bielefeld? Das gibt es doch gar nicht! Oder doch?

27. April 2024

Vor rund 30 Jahren tauchte im Internet einer der ersten Texte auf, die behaupteten, die Stadt Bielefeld würde überhaupt nicht existieren. 1994 hatte Achim Held mit dem Spruch: “Bielefeld gibt es doch gar nicht!” die sogenannte Bielefeld-Verschwörung kreiert. Seitdem wurde dieser Gag tausendfach wiederholt – oft in Form von Memes. Und landete jetzt sogar vor Gericht.

Gewitzte MitarbeiterInnen der Stadt Bielefeld kamen 2019 auf die Idee, die Aussage für eine Marketingkampagne zu nutzen. Wer will nicht gerne Urlaub in der Stadt machen, die überhaupt nicht existiert? Das Stadtmarketing rief dazu einen Wettbewerb aus: „Wenn du beweisen kannst, dass es Bielefeld wirklich nicht gibt, gewinnst du 1 Million Euro“. So hieß es auf der Website der Kampagne. Das Motto: „Zu schön, um nicht wahr zu sein“.

Marketing-Gag oder Auslobung?

Aus Marketinggesichtspunkten ein genialer Schachzug. Doch Jurist:innen zuckt bei einem derartigen Versprechen sofort das Augenlid. Was, wenn es doch irgendeine Person schafft, die Nichtexistenz der 340.000-Einwohner Stadt zu beweisen? Was, wenn es eine Lücke im Ausschreibungstext gibt? In den Teilnahmebedingungen des Wettbewerbs hieß es sogar:

„Du hast Fragen? Wir liefern Antworten. Meint ihr das wirklich ernst? Ja, echt jetzt! Wir meinen das ernst. Was?! Wie jetzt? Na, du musst uns nur einen handfesten und unwiderlegbaren Beweis dafür liefern, dass die Stadt Bielefeld nicht existiert. Und für eine Million Euro darf man ja wohl ein bisschen erwarten, oder? Sollte uns tatsächlich jemand den ultimativen Beweis für die Bielefeld-Verschwörung liefern, werden wir Bielefelder uns auf ewig mit „unserer Nichtexistenz“ abfinden. Ehrenwort! Weitere Details zum Wettbewerb kannst du in unseren Teilnahmebedingungen nachlesen.“

Offensichtlicher Scherz

Es kam wie es kommen musste. Ein Bielefelder verklagte die Stadt vor dem Landgericht Bielefeld auf Auszahlung der Million – dieses wies die Klage aber im September 2023 als unbegründet zurück. Der Mann hatte versucht, die Nichtexistenz der Stadt mittels eines Axioms zu beweisen, also einer theoretisch abstrakten grundlegenden Aussage, die ohne Beweis gültig ist. Auf die Frage, ob der Beweis gelang, ging das Gericht jedoch überhaupt nicht ein. Es urteilte, dass offensichtlich sei, dass es sich um eine Scherzerklärung des Stadtmarketings handele. Ein Anspruch aus § 657 BGB bestünde deswegen nicht. „Bereits der Zusammenhang mit der „Bielefeld-Verschwörung“ verdeutlichte, dass es sich nicht um eine ernsthafte Auslobung handelte. Es handelte sich schließlich nicht tatsächlich um eine sogenannte Verschwörungstheorie, sondern um einen satirischen Text, der mit der offensichtlich abwegigen Behauptung, die unfraglich existente Stadt Bielefeld existiere in Wirklichkeit nicht und ihre Existenz sei eine Verschwörung, sogenannte Verschwörungstheorien ins lächerliche zog“, so das Gericht. Der Bielefelder musste neben den Gerichtsgebühren im fünfstelligen Bereich auch noch die Anwaltskosten der Marketing GmbH zahlen. Vorgerichtlich waren rund 8.500 Euro aufgelaufen.

Landgericht Bielefeld, Urteil vom 26.9.2023, Az. 1 O 181/22 | Lucas Schreiber JURios

 

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