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Reso-Agenda für eine bessere Kriminal- und Justizpolitik

20. Februar 2021

Bettelnder Haftentlassener in der baden-württembergischen Stadt Freiburg im Breisgau. Foto: Bernd Maelicke.

Produktive Kontroversen zum Thema rationaler Umgang mit Kriminalität finden in Parteien, Verbänden und Kirchen immer weniger statt. Den Tiefpunkt bildet der Koalitionsvertrag der Großen Koalition vom 7. Februar 2018. In ihm kommt das Wort Resozialisierung nicht mehr vor. Dabei haben alle Parteien in ihrer Geschichte beeindruckende Persönlichkeiten, die z.B. als Landes- oder Bundesminister der Justiz wichtige Reformen im Sinne einer „Sozialen Strafrechtspflege“ realisiert haben. In dieser „Reso-Agenda 2025 für eine wissensbasierte und wirkungsorientierte Kriminal- und Justizpolitik“ werden von Prof. Dr. Bernd Maelicke die wichtigsten Daten und Leitlinien der aktuellen Fachdiskussion gebündelt und ein Aktivitätenplan fasst die wichtigsten Vorschläge und Empfehlungen zusammen.

 

180

Gefängnisse Deutschland

48

Tsd. Strafgefangene

83%

Geschlossener Vollzug

14

Tsd. U-Häftlinge

40%

Freiheitsstrafe bis 1 Jahr

20%

Bis 6 Monate Haft


Der Anteil von Gefangenen mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit steigt ständig an (in der Strafhaft bis zu 50 %, in der U-Haft bis zu 75 %). Entlassene Gefangene werden überwiegend erneut straffällig, die höchsten Rückfallraten weisen die Jugendstrafe ohne Bewährung und der Jugendarrest mit 64 % auf. Kurze Freiheitsstrafen weisen deutlich höhere Rückfallraten auf als lange Haftstrafen. Mit der Zahl früherer Verurteilungen nimmt auch die Rückfallrate zu. Die laufenden Ausgaben für den Vollzug liegen bundesweit bei ca. 4 bis 5 Milliarden € p.a. Die Gefangenenraten pro 100.000 der Bevölkerung sind in den Ländern sehr unterschiedlich, sie reichen von 39 in Schleswig-Holstein bis 108 in Berlin. (USA 666, Russland 420, Frankreich 103, Österreich 94, Schweiz 82 , Liechtenstein 27 ).


10%

Ersatz-Freiheitsstrafe

17%

Offener Vollzug

75%

Ausländer U-Haft

50%

Ausländer Strafhaft

64%

Rückfall Jugendvollzug

5

Mrd. € Ausgaben

Quelle: Bernd Maelicke,
Das Knast-Dilemma. Wegsperren oder resozialisieren? Nomen-Verlag 2019


Tagebuch von Bernd E. Althans 1994, Stadelheim. © International Institute of Social History, Amsterdam. Foto: Olivier Pasqual.

 

140 Jahre Strafvollzug in einem preußischen Vollzugbau der Justizvollzugsanstalt Herford. Er wurde 1883 eröffnet und ist bis heute in Betrieb.

 

Leitlinien

1. Die Föderalismusreform hat seit 2006 zu einer systematischen Zersplitterung der bundesweiten Diskussion über eine rationale Kriminalpolitik in Medien, Politik, Wissenschaft und Fachöffentlichkeit geführt. Wir brauchen dringend eine kritische Zwischenbilanz und einen Konsens über orientierunggebende und verbindliche Leitlinien. Und dies nicht nur prioritär für den Strafvollzug sondern in gleicher Weise für alle Aktivitäten und Reaktionsweisen der ambulanten und stationären Resozialisierung.

2. In einem dem Grundgesetz und seinem Menschenbild entsprechenden Gesamtkonzept einer „Sozialen Strafrechtspflege“ sind die sozialen Auswirkungen der Strafe auf Täter wie Opfer mit dem Ziel einer nachhaltig wirksamen Konfliktregulierung wichtige Erfolgskriterien.

3. Im Zentrum aller wirkungsorientierten Reso-Aktivitäten stehen die Ziele der Vermeidung/Reduzierung erneuter Straffälligkeit und eine verbesserte soziale Integration. Gelingende Resozialisierung erfordert dabei wegen der spezifischen Problemlagen und der notwendigen Vielfalt der Hilfen für Täter und Opfer die Zusammenführung der Einzelleistungen der hilfeleistenden Organisationen in eine Komplexleistung zur interdisziplinär abgestimmten Deckung des je individuellen Hilfebedarfs.

4. Erforderlich ist die Koordination und Vernetzung der verschiedenen öffentlichen und freien Träger und die Kooperation der beteiligten Fachkräfte. In Leistungsverträgen ist zu regeln, dass jeweils ein Träger auf der Grundlage eines individuellen Hilfeplans den gesamten Leistungsprozess koordiniert und die anderen Träger mit ihren Leistunganteilen mitwirken.

5. Erfolge und Misserfolge dieser Aktivitäten sind in allen Arbeitsfeldern und Projekten der Strafrechtspflege zu dokumentieren und unabhängig zu evaluieren.

6. Dies ist unverzichtbare Voraussetzung für evidenzbasierte Innovationen in der Gesetzgebung des Bundes und der Länder und für mittel- und langfristige Masterpläne auf Landes- und auf kommunaler Ebene.

7. In diesen Masterplänen werden rechtliche Grundlagen, Fachkonzepte, Organisations- und Personalentwicklungen, materielle und immaterielle Ressourcen und Controllingmaßnahmen integriert verbunden und in der konkreten Praxis vor Ort realisiert.

8. Auf Landes- und regionaler Ebene entstehen so Netzwerke und Verbundsysteme aller Akteure der ambulanten und stationären Resozialisierung in öffentlicher und privat-gemeinütziger Trägerschaft, eingebunden in ein Gesamtsystem der Wirkungskontrolle und der nachhaltigen Finanzierung.

9. Erforderlich ist eine Umsteuerung der Ressourcen im bisherigen Reso-System: prioritäre Konzentration und Beschränkung des Vollzugs auf gefährliche und stationär behandlungsbedürftige Straftäter, Übergangsmanagement für alle Haftentlassenen, Ausbau der Bewährungs- und Gerichtshilfe, Ausbau der Freien Straffälligenhilfe mit einer Vielzahl von ambulanten Alternativen.

10. Grundlegend und systematisch sind Masterpläne für einen verbesserten Opferschutz und für leistungsfähige Netzwerke der Opferhilfe zu entwickeln und zu realisieren.

11. Eine solche rationale, wirkungsorientierte und nachhaltige Neuorientierung benötigt in der Gesellschaft ein geändertes Verständnis im Umgang mit abweichendem Verhalten, insbesondere mit Straffälligkeit. Wirksame Resozialisierung erfordert ein wechselseitiges Zusammenwirken von Gesellschaft und Tätern. Wir brauchen deshalb neue wissens- und faktenbasierte Bildungs-Strategien in der lebenslangen Sozialisation aller Bürger, getragen von einem Verständnis für soziale Zusammenhänge.

12. Kriminalitätsängste und –befürchtungen sind auch und gerade im Rahmen einer rationalen Kriminalpolitik zu berücksichtigen. Der Umgang mit ihnen darf nicht radikalen und populistischen Interessengruppen überlassen bleiben, sondern gehört zu den zentralen Aufgaben verantwortlich handelnder Fach- und Führungskräfte, Wissenschaftler und Politiker. Als Daueraufgabe bleibt die Suche nach etwas Besserem als Strafrecht und Strafvollzug.

 

 Aktivitätenplan

1. Enquete-Kommission des Deutschen Bundestags zu Wirkungen und Nebenwirkungen der Föderalismusreform mit Folgediskussionen im Bundestag, in den Landtagen und in den Medien

2. Veröffentlichung und Vergleich der länderspezifischen Rückfalldaten der Untersuchung zur Legalbewährung im Auftrag des Bundesministerium der Justiz (BMJ)

3. Ausbau der Kriminologischen Forschung mit dem Schwerpunkt der Wirkungsorientierung

4. Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafen und Einführung der Gemeinnützigen Arbeit als selbstständiger Sanktion

5. Neudiskussion über Sinnhaftigkeit der kurzen Freiheitsstrafe unter 6 Monaten

6. Ländervergleich der Gefangenen- und Rückfallraten und der aufgewendeten Kosten für den Strafvollzug und für die ambulante Resozialisierung

7. Kein weiterer quantitativer Ausbau von Haftplätzen, stattdessen verbesserte länderübergreifende Planung und Nutzung vorhandener Kapazitäten

8. Landesresozialisierungs- und Opferhilfegesetze

9. Verbesserung des Übergangsmanagements für alle Haftentlassenen

10. Ausbau der Bewährungs- und Gerichtshilfe, bundesweit fehlen ca. 1000 zusätzliche Stellen

11. Ausbau der Freien Straffälligenhilfe mit Wohn- und Arbeitsprojekten, Schuldenregulierung, Drogen- und Suchtberatung, Gemeinnütziger Arbeit, Täter-Opfer-Ausgleich, Arbeit mit Angehörigen, Anlauf- und Beratungsstellen etc., mit langfristig abgesicherter Finanzierung durch wirkungsorientierte Leistungsverträge

12. Verbesserter Opferschutz, Ausbau der Opferhilfen, regelmäßige Berichte zu Problemlagen der Opfer in den Strafverfahren, Opferhilfefonds in allen Ländern

13. Verstärkte Reso-Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit.

Prof. Dr. Bernd Maelicke | Reso-Infoportal

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