parallax background

Kein ausreichend qualifiziertes Personal

22. November 2018

Trotz aller Bemühungen: Ohne ausreichend Personal und ohne offenen Vollzug kann das Modell Gefängnis nicht funktionieren, sagt Heinz-Werner Schnittker, Vorstand des Sozialdienstes katholischer Frauen und Männer (SKFM) Düsseldorf e.V.

„Ich konnte nur versuchen, den Schaden zu begrenzen…“ Dies ist das Fazit eines engagierten Sozialarbeiters, der sich seit 20 Jahren ehrenamtlich im Beirat der JVA Düsseldorf-Ratingen engagiert. Gemessen an den Rückfallquoten sind die Ergebnisse des Strafvollzugs tatsächlich schlecht. Der Öffentlichkeit kann das nicht gleichgültig sein: Aus dem Vollzug Entlassene sollten für sich etwas gelernt haben, sich integrieren können.

Vollzug gelingt aber nur, wenn es ausreichend viele und ausreichend qualifizierte MitarbeiterInnen gibt. Der JVA Düsseldorf fehlt offensichtlich seit langem eine realistische, bedarfsorientierte Personalbemessung, die auch die enorme Zunahme der psychisch belasteten und auffälligen, der suchtkranken Inhaftierten und andere mehr berücksichtigt. Ebenso braucht es ausreichend Personal, um in der JVA ehrenamtliches Engagement zu ermöglichen, Kontakte, die für die Inhaftierten wertvoll sind. Personalmangel führt dazu, dass die Inhaftierten in ihrem Haftraum unter Verschluss bleiben, keine Kontakte, keine Beschäftigung haben.

Eine andere Frage: Warum gibt es in einer Stadt wie Düsseldorf keinen offenen Vollzug, der es den Inhaftierten ermöglicht tagsüber zu arbeiten, evtl. ihren Arbeitsplatz zu erhalten, zu den Haftkosten beizutragen? Die kleine, erfolgreiche Gerresheimer Anstalt im offenen Vollzug wurde geschlossen – „nicht wirtschaftlich“. Dagegen rechnet sich die neue JVA Düsseldorf mit 850 Inhaftierten deutlich besser – aber auch langfristig?

“Ich habe größten Respekt vor der Arbeitsleistung vieler engagierter BeamtInnen, die seit Jahren im Vollzug am Limit arbeiten und darüber hinaus,” so der erfahrene Sozialarbeiter. “Sie brauchen bessere Arbeitsbedingungen. Hätten sie bessere Arbeitsbedingungen wären auch die Ergebnisse des Vollzugs bessere.” Im Jahr 2015 wurde das neue Strafvollzugsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (STVollzG NRW) beschlossen. Es enthält alles, was gut und richtig ist. Es müsste nur umgesetzt werden.

Aus: Westdeutsche Zeitung

Feedback 💬

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert