Die internationale Gemeinschaft begeht am 22. August zum zweiten Mal den im Jahr 2019 von den Vereinten Nationen ausgerufenen „Internationalen Tag zum Gedenken an die Opfer von Gewalttaten aus Gründen der Religion oder des Glaubens“. Der Gedenktag erinnert an die vielen Menschen weltweit, die unter religiöser Verfolgung leiden. Auf dem Wege einer Resolution ihrer Vollversammlung haben die Vereinten Nationen diesen Tag ausgerufen. Mit dem Gedenktag sollen die Opfer religionsfeindlicher Gewalt gewürdigt und auf die große Zahl von Menschen, die aktuell unter religiöser Verfolgung leiden, aufmerksam gemacht werden.
Die Deutsche Bischofskonferenz und die Deutsche Kommission Justitia et Pax legen in ihrer Arbeit seit Jahren einen Schwerpunkt auf die Verteidigung und Förderung der Religionsfreiheit. In diesem Zusammenhang steht u.a. die Initiative „Solidarität mit verfolgten und bedrängten Christen in unserer Zeit“, deren neues Schwerpunktthema Syrien und Irak sein werden.
Religionsfreiheit wird missachtet
Der Vorsitzende der Kommission Weltkirche der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Dr. Ludwig Schick aus Bamberg, äußerte sich anlässlich des diesjährigen Gedenktages besorgt: „Aufgrund ihres Glaubens sind auch in unserer Zeit unzählige Menschen Verfolgung, Hass und Beeinträchtigungen ausgesetzt. Sie werden von Nichtgläubigen oder Andersgläubigen bedrängt. Oft ist es die staatliche Macht, die die Religionsfreiheit missachtet. Nicht selten sind es aber auch aggressive, manches Mal terroristische Gruppen, die Menschen aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit zusetzen. Nachdrücklich appelliere ich an alle Staaten, ihren Verpflichtungen nachzukommen, die religiöse Freiheit aller BürgerInnen zu schützen. Die internationalen Organisationen und nicht zuletzt die westlichen Länder mit ihrer langen Tradition religiöser Toleranz sind ihrerseits gefordert, die Anerkennung der Religionsfreiheit weltweit zu fördern.“
Nährboden für extremistische Grundhaltungen
Erzbischof Schick unterstrich zugleich die Verantwortung der Religionen, für ein friedliches Zusammenleben einzutreten. „Auch die Glaubensgemeinschaften stehen in der Pflicht, Verfolgung und Hass gegenüber Anders- oder Nichtgläubigen entgegenzutreten. Ansonsten verraten sie ihre eigene Bestimmung.“ Die Religionen könnten entscheidend daran mitwirken, dass weltanschauliche Toleranz und Dialogbereitschaft schon von früh an in den Schulen und konsequent in allen Bereichen der Gesellschaft kultiviert werden. „Gerade die Bildung ist unverzichtbar“, betonte Erzbischof Schick. „Sie kann ein geistiges Klima des Respekts und der Bereitschaft zum Zuhören erzeugen, sodass sich Feindseligkeit gegen Menschen anderen Glaubens gar nicht erst verbreitet.“
Der Vorsitzende der Deutschen Kommission Justitia et Pax, Bischof Dr. Heiner Wilmer aus Hildesheim, warnte anlässlich des Gedenktages vor der weiteren Verbreitung von religiösem Fundamentalismus: „In allen Religionen brauchen wir die vorurteilsfreie Begegnung mit Andersgläubigen und die Bereitschaft, Fehlentwicklungen in der eigenen Glaubensgemeinschaft kritisch zu befragen. Wir müssen wachsam sein gegenüber fundamentalistischen Tendenzen auch im eigenen Haus. Religiöser Fundamentalismus beginnt oft da, wo sich religiöse Gruppen aus vermeintlichem Selbstschutz von der Mitte der Gesellschaft entfernen und so einen Nährboden für extremistische und feindselige Grundhaltungen bieten.“ Nicht nur seien religiöse Wortführer deshalb zu einem unvoreingenommenen Dialog mit Andersgläubigen aufgerufen. Auch Regierungen in Ländern mit einer stark säkularisierten Kultur müssten darauf achten, dass Religion nicht aus dem öffentlichen Raum zurückdrängt werde, so Bischof Wilmer.