Christliche Seelsorge gibt es schon lange in niedersächsischen Gefängnissen, die muslimische Seelsorge befindet sich hingegen noch im Aufbau. Zehn professionell ausgebildete sowie neun Laienseelsorger kümmern sich derzeit in Niedersachsen um rund 1.000 Inhaftierte muslimischen Glaubens. Um die muslimische Gefängnisseelsorge zu professionalisieren, hat das niedersächsische Justizministerium ein einjähriges Forschungsprojekt beim Institut für Islamische Theologie (IIT) der Universität Osnabrück in Auftrag gegeben. Der Abschlussbericht wurde in Osnabrück der Öffentlichkeit vorgestellt.
Eigene professionelle Standards
Im Sinne einer „Forschungswerkstatt“ wurden Erwartungen, Themen und berufliche Standards formuliert und Kooperationsformen muslimischer Seelsorge im Justizvollzug angeschaut und untersucht. Staatssekretär Dr. Frank-Thomas Hett vom Niedersächsischen Justizministerium betonte bei Entgegennahme des Berichts: „Muslimische Seelsorge trifft im Justizvollzug ebenso wie die christliche Seelsorge auf Menschen in Krisen. Umso wichtiger ist es, dass die muslimische Seelsorge wie die christliche Seelsorge eigene professionelle Standards entwickelt und etabliert. Dies gilt sowohl für die Ausbildung der SeelsorgerInnen wie für die Gestaltung der Seelsorgeangebote und deren Einbettung in den Alltag einer Justizvollzugsanstalt. Bei dieser Aufgabe leistet das Institut für Islamische Theologie Pionierarbeit. Es spricht viel dafür, dass dieses Projekt die Professionalisierung der muslimischen Seelsorge im niedersächsischen Justizvollzug ein deutliches Stück vorangebracht hat, auch im Vergleich der Bundesländer.“
Integraler Bestandteil des Justizvollzugs
Das einjährige, vom niedersächsischen Justizministerium mit 341.000 Euro finanzierte Forschungsprojekt, hatte sowohl einen theoretischen wie auch praktischen Teil. Zunächst ging es darum, den Bedarf von Gefangenen muslimischer Religionszugehörigkeit in Niedersachsen zu erheben. Dann wurden professionelle Standards der muslimischen Seelsorge entwickelt. Schließlich war auch die Positionierung islamischer Seelsorge in Zusammenarbeit mit Sozialarbeitern, Psychologen, Pädagogen und ärztlichen Diensten wichtig. „Langfristig geht es darum, Strukturen anzubieten, damit die muslimische Seelsorge als integraler Bestandteil des Justizvollzugs erlebbar werden kann“, so Prof. Dr. Bülent Ucar, Direktor des Instituts für Islamische Theologie.
Neben der religiösen Betreuung durch Gottesdienste steht die Resozialisierung und die seelische Begleitung im Vordergrund. „Wichtig sind auch Fortbildungsangebote für Beschäftigte im Justizvollzug zu den Themenbereichen Kultursensibilität und Islam, um Klischees und ungerechtfertigte Zuschreibungen zu verringern“, so Ucar bei der Vorstellung des Abschlussberichts. Auch die Frage des Zeugnisverweigerungsrechts müsse geklärt werden. Vier junge muslimische TheologInnen hatten mit dem Projekt die Möglichkeit, sich wissenschaftlich mit dem Gefängnisseelsorge auseinanderzusetzen und gleichzeitig eine praktische Ausbildung zum Gefängnisseelsorger zu beginnen. Cengiz Ayar befasste sich in einer empirischen Studie mit den Erwartungen an muslimische Gefängnisseelsorger. Gewünscht sind theologische, spirituelle, interreligiöse, sprachliche aber auch psychologische Kompetenzen. Dabei waren den Gefangenen in erster Linie Vertrauenswürdigkeit, das Zuhören und gute Islamkenntnisse wichtig.
Fehlende Räumlichkeiten in den JVA´en
Enes Erdogan arbeitete an den professionellen Standards muslimischer Seelsorge. Sie beklagt unter anderem fehlende Räumlichkeiten in den Justizvollzugsanstalten für muslimische Gebete aber auch den Umstand fehlender Verträge. Anders als bei den christlichen Konfessionen gäbe es keine Staatsverträge, in denen spezifische Regelungen zur muslimischen Seelsorge festgehalten sind. Sümeyra Yavas befasste sich in ihrer wissenschaftlichen Arbeit mit dem Umgang von Scham und Schuld bei inhaftierten muslimischen Frauen. Die Aufgabe der Seelsorge sei es, den betroffenen Menschen zu helfen, sich mit den belastenden Gefühlen, der Schamangst und den Hemmungen auseinanderzusetzen, um letztlich sich selbst zu verzeihen. Taha Tarik Yavus untersuchte schließlich die mögliche Zusammenarbeit mit Sozialarbeitern, Psychologen, Pädagogen und Ärzten.
Auf Honorarbasis nicht zufriedenstellend
„Alle vier Forschungsarbeiten leisten einen wichtigen Beitrag zur Generierung von Qualitätsstandards für die muslimische seelsorgliche Arbeit“, betont Dr. Esnaf Begic vom IIT, der zusammen mit Christfried Kühne vom Niedersächsischen Justizministerium die Forschungsarbeiten betreute. Die vier wissenschaftlichen MitarbeiterInnen nahmen während ihres Einsatzes in den Justizvollzugsanstalten auch an einer interreligiösen Seelsorgeausbildung teil. Regelmäßige Supervisionen dienten der Reflexion des eigenen Handelns. Um die muslimische Gefängnisseelsorge dauerhaft auf hohem fachlichem Niveau zu etablieren, bedarf es zusätzlicher Haushaltmittel für die Vergütung, Supervision sowie Aus- und Weiterbildung von Seiten des Justizvollzugs, sagte IIT-Direktor Prof. Ucar in seinem Schlusswort. Die bisherige Praxis von allein auf Honorarbasis tätigen muslimischen SeelsorgerInnen sei mittel- bis langfristig nicht zielführend. „Es sind eigenständige Stellen zu schaffen, wie in der evangelischen und katholischen Gefängnisseelsorge“, so Ucar.
Pressemeldung Nr. 63 / 2021 | Universität Osnabrück bucar@uni-osnabrueck.de