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Voll erwischt – die App für junge Straftäter

14. April 2021

Das niedersächsische Justizministerium hat eine App veröffentlicht, in der drängende Fragen zum Jugendstrafverfahren beantwortet werden. Die App „Voll erwischt“ ist per Smartphone abrufbar. Es handelt sich um eine Web-App, die für mobile Anwendungen optimiert wurde. Die App richtet sich an Jugendliche und Heranwachsende im Alter von 14 bis einschließlich 20 Jahren. Sie soll es jungen Beschuldigten ermöglichen, sich schnell und unkompliziert über Fragen zu informieren, die man vielleicht nicht so gerne stellt: Wie läuft ein Ermittlungsverfahren? Wie eine Gerichtsverhandlung? Wann kann ich noch mit einer Bewährung rechnen? Ab wann bin ich vorbestraft und was bedeutet das?

Nach Angaben des niedersächsischen Justizministeriums richtet sich das Programm an Jugendliche und Heranwachsende im Alter von 14 bis 20 Jahren. Junge Menschen seien mit rechtlichen Situationen oft überfordert, so Justizministerin Barbara Havliza (CDU). Die App solle ihnen dabei Orientierung bieten. Die Anwendung informiere etwa darüber, wie ein Ermittlungsverfahren und eine Gerichtsverhandlung ablaufen. Außerdem wird erklärt, in welchem Fall junge Beschuldigte mit einer Bewährungsstrafe rechnen können und was hinter bestimmten Begriffen steckt – etwa der Unterschied zwischen Jugendstrafe und Jugendarrest. Junge Beschuldigte seien sich ihrer Rechte im Strafverfahren oft nicht bewusst, heißt es. Diese Lücke solle das Angebot füllen.

Die App ist neben gerichtlichen Merkblättern eine zusätzliche Möglichkeit, sich umfassend zu informieren. Die niedersächsische Justizministerin Barbara Havliza sagt zur Einführung: „Die App will Jugendliche und Heranwachsende möglichst niedrigschwellig erreichen. Sie ist ein informatives Zusatzangebot, das wir digital bereitstellen. Die App kann helfen und aufklären. Sie ersetzt jedoch nicht die wichtige Arbeit der anwaltlichen Verteidigung, der Polizei und der Jugendgerichtshilfe. Die App soll vor allem Orientierung bieten in Situationen, in denen man als junger Mensch meistens überfordert ist.“ Neben vielen Tipps wie z.B. wie verhalte ich mich in einem Gerichtssaal gibt die App einen Überblick über wichtige Ansprechpartner und deren Adressen. Die App entspricht dem Wunsch des Gesetzgebers die Verfahrensrechte von jungen Beschuldigten zu stärken, insbesondere durch Informationen. Dies ist Ende 2019 im neu gefassten § 70a des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) formuliert.

Bei den niedersächsischen Amtsgerichten sind im Jahr 2020 insgesamt 15.510 Verfahren im Jugendstrafrecht eingegangen, davon 12.706 beim Jugendgericht und 2.804 beim Jugendschöffengericht. Insgesamt 18.349 Beschuldigte mussten sich im Jahr 2020 einem Verfahren am Amtsgericht stellen, davon 14.846 vor dem Jugendrichter und 3.503 vor dem Jugendschöffengericht.

 

 

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