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Sozialstaatsprinzip auch hinter Mauern und Gittern

5. Juli 2021

Die verbandliche Caritas und die Diakonie haben vor dem Hintergrund ihrer langjährigen Erfahrung in der freien Straffälligenhilfe einen „Orientierungsrahmen zur Zusammenarbeit mit dem Justizvollzug“ entwickelt. Mit ihren Fachverbänden EBET und KAGS haben sie eine überarbeitete Fassung des “Orientierungsrahmen zur Zusammenarbeit der freien Straffälligenhilfe mit dem Justizvollzug” herausgegeben. Die Broschüre soll Einrichtungen vor Ort Orientierung und Unterstützung bei der Gestaltung einer gelingenden Zusammenarbeit mit dem Justizvollzug bieten.

Die Gesetzgebungskompetenz für den Justizvollzug ist im Zuge der Föderalismusreform von 2006 vom Bund auf die Länder übergegangen. Danach haben sich die Länder eigene Strafvollzugs- bzw. Justizvollzugsgesetze gegeben. Der Justizvollzug steht regelmäßig unter öffentlicher medialer Beobachtung und in der Kritik. Auf Seiten der wohlfahrtsverbandlich organisierten Straffälligenhilfe werden zusätzliche Angebote entsprechend des aktuellen Bedarfs entwickelt und etabliert. Hierzu zählen auch Angebote für Angehörige von Straffälligen und für Geschädigte von Straftaten.

Justizvollzug und Straffälligenhilfe

Die Systeme verändern sich, die Kooperationsformen zwischen Justiz und freier Straffälligenhilfe werden vielfältiger und der Kosten- und Veränderungsdruck auf die Handelnden wächst. Entsprechend ist es auch notwendig, den Orientierungsrahmen zur Zusammenarbeit mit dem Justizvollzug an die geänderte Situation anzupassen. Die vorliegende Aktualisierung ist das Ergebnis der Zusammenarbeit der (in diesem Fall) christlich geprägten Straffälligenhilfe mit einer sich in stetem Wandel befindlichen sozialen Strafrechtspflege.

Der Orientierungsrahmen beschreibt die Rolle und den Beitrag der Straffälligenhilfe der verbandlichen Caritas und der Diakonie bei der Verwirklichung des Sozialstaatsprinzips auch hinter Mauern und Gittern. Er bietet eine gute Grundlage zur Verbesserung und Stabilisierung der Kooperation zwischen Justizvollzug und Straffälligenhilfe. Er soll dazu beitragen, interne und externe, staatliche und nichtstaatliche Hilfen konstruktiv und tragfähig miteinander zu verknüpfen. Wenn Hilfen auch nach der Entlassung durchgängig und nachhaltig gestaltet werden, werden damit Integration und gesellschaftliche Teilhabe unterstützt.

Rückfallquoten

Die soziale Integration straffällig gewordener Menschen in die Gesellschaft ist für den Staat und für seine gesellschaftlichen Kräfte eine sozial- und kriminalpolitische Herausforderung. Verfestigte soziale Problemlagen und hohe Rückfallquoten sind Indizien dafür, dass das System der sozialen Strafrechtspflege das Ziel der Resozialisierung nur unzureichend erreicht. Deshalb bedarf die soziale Integration von Haftentlassenen konzertierter Anstrengungen aller an diesem Prozess Beteiligten.

 

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