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Externer Sozialarbeiter berät Untersuchungshäftlinge

6. August 2020

Der Sozialarbeiter Andreas Werner ist unterwegs im Hafthaus 2 der Justizvollzugsanstalt (JVA) Bielefeld-Brackwede, die im Jahr 1977 eröffnet wurde.

Mit einem lauten Krachen fällt die schwere Stahltür ins Schloss. Andreas Werner nimmt ein dickes Schlüsselbündel und schließt hinter sich ab. Am Ende eines langen Flures wartet die nächste vergitterte Flurtür. Es dauert eine ganze Weile, bis er den Weg quer durch die verschlossenen Türen der Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Brackwede bis zum Beratungsbüro im Hafthaus 2 zurückgelegt hat.  Einmal in der Woche kommt der Sozialarbeiter des „SKM – Katholischer Verein für soziale Dienste“ Bielefeld zu den Untersuchungshäftlingen und bietet ihnen eine unabhängige Beratung an, zuletzt unterbrochen von einer sechswöchigen Corona-Pause.

„Es geht um eine Erstversorgung für Inhaftierte“, erzählt er. „Es gilt, Dinge zu regeln, die den Übergang in eine Strafhaft abmildern.“ Seit sieben Jahren ist er in der freien Straffälligenhilfe tätig. Neun U-Häftlinge hoffen heute auf seine Hilfe. Ihre Anfragen hat er in seinem Postfach in der JVA gefunden. „Die Inhaftierten unterliegen jeder Menge Beschränkungen, dürfen zum Beispiel nicht telefonieren. Ihr Hauptanliegen ist deshalb oft, dass ich den Rechtsanwalt oder ihre Frau anrufe.“ Sie könnten zwar einen Brief schreiben, aber das sei für die meisten „total ungewohnt“. Zudem werde der zunächst an die Staatsanwaltschaft geschickt und streng kontrolliert. „Zwei bis drei Wochen dauert das.“ In Zeiten von WhatsApp eine Ewigkeit.

Nicht nur die Zellen, auch das Beratungszimmer des SKM Sozialarbeiters ist mit Stahlbeton vergittert.

Daniel Rilli schaut bei Andreas Werner vorbei und erkundigt sich nach seinem Befinden. Er ist stellvertretender Leiter der sozialen Dienste in der JVA, berät also auch Gefangene – allerdings mit einem anderen Schwerpunkt. „Wir verfassen auch Stellungnahmen für das Gericht“, erklärt er. „Deshalb ist es gut, dass auch ein Berater von einem externen Träger kommt.“ Der könne unabhängig aus rein sozialpädagogischer Sicht beraten. Für die U-Haft sei es deshalb „sehr wertvoll“, Kräfte von außen zu haben.

Andreas Werner hat inzwischen eine Reihenfolge in die Liste von Häftlingen gebracht und übergibt sie einem JVA-Beamten. „Können wir mit diesem Inhaftierten anfangen?“ „Können wir machen.“ Der JVA- Beamte holt den ersten aus seiner Zelle, einen stämmigen, bärtigen Mann mit Tätowierungen am Hals und Arm, den Andreas Werner schon einmal beraten hat. Verhaftet wurde er wegen Betruges. Die Schwester hat inzwischen 100 Euro für den persönlichen Bedarf überwiesen, steht aber noch nicht auf der Besuchsliste. „Das muss sie bei der Staatsanwaltschaft beantragen“, erklärt er ihm und weist dann auf einen bürokratischen Fallstrick hin. „Weiß die Krankenkasse schon Bescheid, dass Sie in Haft sind?“ Weiß sie nicht. Während einer Haftzeit ruht die Mitgliedschaft, der Staat übernimmt die Krankenversorgung. Doch: „Wenn die Kasse nicht informiert wird, berechnet sie den Höchstsatz“, erklärt Werner. Nach zwei bis drei Jahren Haft könnten so Schulden von bis zu 30.000 Euro zusammenkommen.

Der nächste Häftling, ein schmächtiger, blonder Mann, hat ein ungewöhnliches Problem. Er macht sich Sorgen, dass er nur eine Bewährungsstrafe bekommen könnte. Sein Anwalt habe ihm das in Aussicht gestellt. „Ich habe mit zwei Jahren gerechnet“, erzählt er Andreas Werner, hat deshalb die Wohnung gekündigt. „Wenn ich raus komme, bin ich wohnungslos. Das macht mir Angst.“ Der Sozialarbeiter beruhigt ihn, weist ihn darauf hin, dass er auf seinen Hilfebedarf auch vor Gericht hinweisen könne. Der U-Häftling fasst Vertrauen, erzählt, über sich selbst verwundert, dass er sich erstaunlich schnell in der Haft eingelebt habe. „Ich erlebe, dass die Haft auch wie ein Schutz sein kann.“ Nach der Haft will er weg von Bielefeld und eine Therapie machen. Über die Straftaten seiner Kunden macht sich Andreas Werner wenig Gedanken. Es sei Energieverschwendung zu überlegen, ob derjenige schuldig sei oder nicht. „Ich urteile nicht. Das müssen andere machen“, erklärt er. „Und da bin ich sehr froh drüber.“ Er könne nur versuchen, im Rahmen der Möglichkeiten, die Lebensumstände des Inhaftierten ein wenig erträglicher zu machen.

Andreas Werner vom SKM Bielefeld berät U-Häftlinge im Hafthaus 2 der Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Brackwede. Fotos: Markus Jonas

Wie in der Woche zuvor. „Da war einer seit drei Tagen in U-Haft und keiner wusste das. Da habe ich seine Schwester angerufen. Die war froh, weil sie sich schon Sorgen gemacht hatte.“ In der Beratung erlebe er aber immer nur „Momentaufnahmen“. Rund 150 U-Häftlinge berät Werner im Jahr. Schwierig sei deren Lage besonders, wenn sich das soziale Umfeld von dem Straftäter abwende. Das könne durchaus zu suizidalen Gedanken führen. Wenn Werner befürchtet, dass ein Häftling sich selbst etwas antun könnte, weist er die JVA-Beamten vorsorglich darauf hin. Einer der bewegendsten Momente für ihn war, als er einem wegen Drogendelikten verhafteten Niederländer ermöglichte, mit seinem vierjährigen Kind zu sprechen. Der Großvater des Kindes war gestorben und der Vater inhaftiert worden. Das Kind glaubte deshalb, der Vater sei auch gestorben. Als das Telefonat zustande kam, brachen die Emotionen durch. „Das Kind hat geheult, der Vater hat geheult, aber das Kind wusste nun, dass der Vater lebt.“

 Markus Jonas | Der Dom, Nr. 32, Magazin im Erzbistum Paderborn

Katholischer Verein für soziale Dienste

Der SKM Bielefeld, ein Fachverband der Caritas, ist neben dem SkF Bielefeld der einzige caritative Verband im Erzbistum Paderborn, der hauptberuflich in der Straffälligenhilfe tätig ist. Seit der Gründung vor mehr als 50 Jahren ist diese neben der Schuldner- und Insolvenzberatung sowie der Rechtlichen Betreuung ein wichtiges Standbein der sozialen Arbeit. Im Frauenbereich der JVA Bielefeld-Brackwede ist eine Beraterin des SkF tätig.

 

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