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Die Lebenswirklichkeit in der Sicherungsverwahrung

24. Juni 2021

In verschiedener Art und Weise wurden die neuen Haftbereiche der SV nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4.5.2011 neu gestaltet; zumeist mit einem hohen Anspruch an die bauliche Sicherheit. So hat man beispielsweise in der JVA Dietz auf die Anbringung von Haftraumgittern verzichtet, was mit einer Reduktion in der Gartengestaltung einherging. Es sollte dort schlichtweg nichts errichtet werden, was als Versteckmöglichkeit dienen könnte. In der SV der JVA Tegel gibt es statt Gittern Platten mit Kreisen verschiedener Radien zur Sicherung, was optisch durchaus ansprechend ist. Leider hat man dort als Standort auf dem Gelände die äußerste Ecke gewählt, so dass man über den Müllplatz der JVA gehen muss, um das Gebäude der SV überhaupt zu erreichen. (Ein Schelm, der Böses dabei denkt.)

In manchen Einrichtungen der SV gibt es ein aufwendiges Schleusensystem, um das Außengelände überhaupt zu erreichen. Auch dies ist einem hohen Interesse an der Sicherheit geschuldet. In Werl ist der vorgeschriebene Weg in das SV-Gebäude durch ein unteririsches Tunnelsystem geführt, was den Charakter von Sterilität und Kühle unmittelbar erfahrbar macht. Von außen betrachtet ist der Neubau durchaus ansprechend. Ein moderner Bau, schön verklinkert mit großzügigen Glasflächen umgeben von einer fast parkähnlichen Anlage und der Möglichkeit für Gemüsebeete. Von innen gibt es auch viel Großzügigkeit. Breite Flure, Teeküchen – fast in Optik eines Maggi–Kochstudios und große Aufenthaltsräume. Beide sind bis zum Boden mit Glas abgetrennt und damit permanent vom Abteilungsbüro einsehbar.

Die Justizvollzugsanstalt Berlin-Tegel. Im hinteren Bereich liegt die Sicherungsverwahrung.

Insgesamt gibt es bei dem SV-Gebäude in Form eines Andreaskreuzes zwei Bereiche: In der Mitte einen regelrechten „Beamtenturm“ mit Wendeltreppe und Teeküchen auf allen 4 Ebenen, was ein Heraustreten aus diesem Bereich entbehrlich macht. Davor jener Bereich mit Teeküchen und Aufenthaltsräumen und einem überwiegend ungenutzten Bereich, der das Schild „Begegnungszone“ trägt. Erst dahinter, hinter einer weiteren Tür, befinden sich die Hafträume, die trotz Stahltür und Gitter offiziell „Zimmer“ genannt werden. Faktisch ist die bauliche Umsetzung in Werl ein Haus, was nicht auf Begegnung ausgelegt ist.
Entsprechend ist der Flügel für die Freizeit weitgehend verweist und auch 5 Jahre nach Inbetriebnahme weitgehend ungenutzt . Die Initiative der Seelsorge vor Ort, eine ganztägig begehbare Kapelle mit angrenzendem Cafébereich als Mitte des Hauses zu organisieren, wird seit Jahren nicht nur nicht unterstützt, sondern durch Auflagen, anstaltseigene Betriebe zu beauftragen – sagen wir mal – systematisch nach hinten gestellt, obwohl bereits nicht unerhebliche kirchliche Mittel für die Bezahlung eines Künstlers, der ein Jahr mit Untergebrachten arbeitete, geflossen sind.

Dass es in anderen Einrichtungen auch wohnlicher geht, kann man sich beispielsweise in Bautzen und Rosdorf ansehen. In keiner der bundesweiten Einrichtungen kommt man ohne Kameraüberwachung aus; zuletzt rüstete man sie in Bautzen nach . Alle Einrichtungen haben – wie bereits erwähnt – Anschluss an eine bestehende JVA, um ihre Infrastruktur zu nutzen. Und so muss man in der Praxis einen hohen Aufwand betreiben, damit möglichst nichts aus der SV in den angrenzenden Strafhaftbereich gelangt . In der Logik des Systems macht das immer wieder Kontrollen nötig, die zwar Begegnung fördert, aber Vertrauensbildung verhindert. Insgesamt gab und gibt es vielfach den Versuch, ansprechend zu gestalten bei gleichzeitig hohem Interesse an Sicherheit. Und so bleibt zu fragen: Welche Aspekte der Behandlung und Motivation in der Sicherheitsarchitektur überhaupt intendiert waren?

Gutachten

Seit dem Beschluss aus 2011 ist zwingend vorgeschrieben, dass es jährlich zu einer Anhörung vor der Strafvollstreckungskammer kommt. Stets geht dieser Anhörung ein Bericht der JVA voraus, woraufhin die Kammer entscheidet, ob eine neue Begutachtung (Prognosegutachten) durchgeführt wird. Ferner ist vorgeschrieben, dass die Behandlung, die einem Verwahrten zu Teil wird, gerichtlich alle zwei Jahre überprüft wird, was in der Regel auch ein Gutachten (Behandlungsgutachten) zur Folge hat. Eine dritte Variante von Gutachten ist das Lockerungsgutachten, wenn sich die JVA durchringt bei einem Untergebrachten in den Lockerungsprozess einzusteigen. Dies hat natürlich zu einem Anstieg von Gutachten geführt , wobei dem nicht Sachkundigen schwer zu erklären ist, warum es drei verschiedene Arten von Gutachten gibt, die bisweilen ein und dieselbe Person betreffen, und ein Gutachter durchaus für alle Arten von Gutachten herangezogen werden kann.

Die Prognosegutachten sind die entscheidensten, weil sie letztendlich maßgeblich über die Freiheit des Einzelnen entscheiden. Herr Christian Pfeiffer hat in seiner Zeit als Justizminister In Niedersachsen verfügt, dass es jeweils zwei Gutachten geben sollte. Seine Intention war, dass es mehr Gutachten mit positivem Ausgang geben sollte, weil die Verantwortung geteilt wurde. Er räumte später ein, dass das nicht gelang, und nennt viele Gutachten weiterhin „Schlechtachten“. Diese geschichtliche Erwähnung von Herrn Pfeiffer umreißt exakt das Erleben vieler Untergebrachter. Im Ergebnis wird zumeist geschrieben, was bereits in einem früheren Gutachten stand. Die geschichtlich biographischen Daten (statische Faktoren) sind nicht veränderbar und haben in vielen gutachterlichen Verfahren hohes Gewicht. Die Zahl der Erprobungen sind überschaubar, so dass nur in wenigen Fällen von Verbesserungen geschrieben werden kann. Hinzu kommt als statistische Größe die sog. Basisrate.

In der Praxis hat dies drei Folgen:

  1. Die Kammer entlässt nur nach erfolgreich absolviertem Lockerungsprozess.
  2. Die Enttäuschung von Untergebrachten.
  3. Das ethische Problem in der Debatte um die sog. Falsch-Positiven.

Grundsätzlich ergeben sich folgende Fragen:

  1. Warum die Debatte um die Falsch-Positiven so verblasst ist?
  2. Warum fast ausschließlich forensische Gutachter beauftragt werden, die berufsbedingt die Thematik der pathologischen Diagnostik mitbringen?
  3. Wer eigentlich die ständige Neuauflage der Wiederholungen in den verschiedenen Gutachtern braucht?

Gerade zu Punkt 3 gibt es einige wissenschaftliche Untersuchungen von Professor Veltes und Dr. Alex , die dies aufgreifen. Untersucht wurden damals Probanden, bei denen eine nachträgliche SV angestrebt wurde und die Beobachtung dazu, ob es zu erneuter Straffälligkeit kam. Aus der Praxis kann berichtet werden, dass es allein in NRW 24 Menschen gab, die nach dem Urteil von 2011 entlassen wurden und anschließend polizeilich sehr engmaschig überwacht worden sind .Einmal im Monat hatte der leitende LKA – Beamte dem Innenminister persönlich einen Bericht vorzulegen, was jeweils mit den Entlassenen war. Im Ergebnis gab es eine Rückfälligkeit bei drei der 24 Personen. Allen wurde zuvor gutachterlich eine deutlich höhere Rückfälligkeit attestiert. Trotz dieser Erfahrungen und Untersuchungen gibt es nach wie vor die Tendenz, sich im Zweifel für die Sicherheit zu entscheiden, was den Verbleib der meisten Untergebrachten in der SV zur Folge hat.

Antiandrogene Behandlung

Beim Blick auf die Entlassungen aus der SV in Werl fällt auf, dass fast ausschließlich Gewaltstraftäter entlassen werden. Und nachdem es seit 2011 keine Menschen mehr mit Diebstahls – und Betrugsdelikten in der SV gibt, steigt die Quote der Sexualstraftäter kontinuierlich. Bei ihnen tuen sich Anstalten und Gutachter schwer, Ihnen eine genügend reduzierte Gefährlichkeit in Bezug auf die Ausgangsdelikte zu bescheinigen. In einer Anhörung vor der Kammer, der der Autor selbst beiwohnte, fiel auf, dass es auch kaum um den Menschen selbst ging, sondern fast ausschließlich um die Sicherheit, die die antiandrogene Behandlung bewirken könne oder eben nicht bewirke. Die Gefahren bei Absetzung der Medikation waren für die Richterin von besonderem Interesse. Üblicherweise werden medizinierte Entlassene einer entsprechenden forensischen Ambulanz zugeordnet, die die Gabe des Medikaments sowie den Spiegel desselben erheben.

Das Gebäude der Sicherungsverwahrung auf dem Gelände der JVA Berlin-Tegel.

Eine Zeitlang war die antiandrogene Behandlung nahezu die einzige Möglichkeit für Sexualstraftäter entlassen zu werden. Inzwischen gibt es aber auch schon einige, über Jahre medinizinierte Untergebrachte, wo dieser Schritt aussteht. Ethisch befindet sich solche Vorgehensweise in einem absoluten Grenzbereich: Wieviel Freiwilligkeit liegt dieser Entscheidung wirklich zu Grunde? Wie sehr wird hier von Seiten der Untergebrachten ein Strohhalm ergriffen, der nur in wenigen und inzwischen zeitlich deutlich zurück liegenden Fällen zu einer Entlassung geführt hat? Wo-für braucht es diese Medikation mit seinen nicht unerheblichen Nebenwirkungen , wenn die Existenz eine Existenz hinter Mauern bleibt? Und damit sind die Fragen, die ganz grundsätzlich bei dieser Form der chemischen Kastration ethisch diskutiert werden können, noch alle gänzlich unberührt .

Therapieoptimismus

Das Urteil vom 4.5.2011 ist sicherlich auch von einem Gedanken geprägt, den man kritisch als Therapieoptimismus bezeichnen könnte. Die Richter weisen sogar darauf hin, dass es individualisierte Therapieangebote geben sollte und auch Therapieformen wählen sollte, die sonst im Vollzug eher unüblich sind. Aus Hessen sind mir solche besonderen Therapieformen bekannt; in NRW bleibt es bei dem Standard Verhaltenstherapie. Dieser Therapieoptimismus liegt auch zu Grunde bei der Einstellung insbesondere der psychologischen Fachkräfte und bei der Umsetzung eines Stellenschlüssels von 1:20. Zumeist verfügen diese Berufsanfänger*innen allerdings nicht über eine therapeutische Zusatzausbildung. Die Abschaffung der SoThA in der SV in Werl mag als Zeichen gewertet werden, dass man es mit dem Primat der Therapie doch nicht so ernst nimmt . Oder aber man bemerkt, dass viele der Untergebrachten schon alles durchlaufen haben, intellektuell dazu nicht in der Lage sind oder ein Alter erreicht haben, bei dem man noch bis vor wenigen Jahren davon ausging, dass Therapie keine Erfolge mehr zeigen würde.

Nichtsdestotrotz hat die Teilnahme an psychologischen Gruppen einen hohen Wert als Test für die Kooperationsbereitschaft der Untergebrachten. Wenn sie nicht mitmachen, können auch keine Veränderungen festgestellt werden. Und wenn sie mitmachen, gibt es genügend Material, welches – zumeist – die Erkenntnisse der Gutachten stützt, oder – seltener – die Veränderungen sichtbar werden lässt. Da die Untergebrachten darum wissen, ist bisweilen doch mit verminderter Authentizität in solchen Settings zu rechnen. Besser ist dies in Einzeltherapien mit externen Therapeut*innen; leider wird dieser Therapieform nicht die gleiche Relevanz zugestanden wie Gruppenmaßnahmen. Insgesamt ist zu beobachten, dass der Therapieoptimismus des Bundesverfassungsgerichts an den Realitäten vorbeigeht und es weiter bei der Defizitorientierung im Blick auf die Untergebrachten bleibt. Die eigentlich geforderte Motivation kippt nicht selten ins Gegenteil, wobei gleichzeitig der „schwarzen Peter“ allein in den Händen der Untergebrachten verbleibt.

Problem der Nicht-Akzeptanz

Bei einer Tagung zum Thema SV mit bundesweit anerkannten Wissenschaftlern vor einigen Jahren in Osnabrück nahm auch ein Vertreter des niedersächsischen Justizministeriums teil. Die niedersächsische SV – Einrichtung – inzwischen um den Standort in der JVA Meppen erweitert – in der JVA Rosdorf war noch nicht lange in Betrieb und der Ministerielle benannte als großes Problem das Akzeptanz – Problem mit der damals neuausgerichteten SV. Und er hoffte auf Unterstützung aus den Reihen der Seelsorge. Zunächst machte sich das an der vielfach zugestandenen Haftraumgröße fest . Später dann auch in Aktionen der Verhinderung. Mein Lieblingsbeispiel in diesem Zusammenhang ist das des Hausmalers in der SV, der zwar über Monate bezahlt wurde, aber nicht arbeiten konnte, weil er keine Farben bekam. So brachten die zuständigen Bediensteten aus der Strafhaft ihre Haltung zum Ausdruck. Die nicht vor-handene Kooperationsbereitschaft bei dem Kapellen – und Café – Projekt der Seel-sorge fand ja bereits Erwähnung .

Und selbst der über kurze Zeit tätige Leiter des SV in Werl verbot sich nicht zu formulieren, dass „die Finanzkraft der Untergebrachten dafür sorgt, dass permanent der Erwerb von Geräten der Unterhaltungselektronik beantragt wird, auf deren Existenz viele Bedienstete erst in diesem Zuge aufmerksam werden.“ Seine Rede vom „Strafvollzug de luxe“ ist vom selben Geiste. Die Untergebrachten werden also als zu fordernd wahrgenommen. Hinzu kommt, dass sie dafür teilweise auch noch den Klageweg beschreiten . Und wenn sie ihre Forderungen dann auch noch gerichtlich anerkannt bekommen, dann ist eine zeitnahe Umsetzung nicht automatisch die Regel. Noch ein Momentum tritt hinzu, wenn Sätze fallen wie: „Ich arbeite hier, um die Öffentlichkeit draußen vor Menschen wie ihnen zu schützen.“ Oder: „Meine Aufgabe ist der Schutz der Allgemeinheit, nicht das Wohlbefinden von Herrn X.“ Hier hat neben Neid ein Sicherheitsdenken Einzug gehalten, dass in Wirklichkeit gegen den Untergebrachten arbeitet, verbunden mit kaum kaschierter Ablehnung. Man müsste das Akzeptanz-Problem sicherlich besser als Haltungsproblem beschreiben, welches das Vorhanden-Sein einer Grundeinstellung von Humanität vermissen lässt. Gesamter Artikel…

Pfarrer Adrian Tillmanns
Von 2006 bis 2021 evangelischer Seelsorge in der JVA Werl und mit der dort befindlichen SV betraut.
Von 2009 bis 2014 Beauftragter der Evangelischen Konferenz für Gefängnisseelsorge in Deutschland für die Sicherungsverwahrung.
Sprecher der ök. AG SV der Evangelischen Konferenz für Gefängnisseelsorge in Deutschland (seit 2015)

 

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