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Erstimpfungen in Niedersachsen weitgehend abgeschlossen

27. April 2021

Die Spritzen wurden gesetzt, jetzt geht’s weiter: Die Erstimpfungen der Bediensteten im Niedersächsischen Justizvollzug sind in der 17. Woche 2021 so gut wie abgeschlossen. Nahezu allen rund 4.000 Beschäftigen in den Gefängnissen konnte in den vergangenen sechs Wochen ein Impfangebot gemacht werden. Die Impfbereitschaft ist hoch, sie liegt zum Teil bei über 96 Prozent. Die Beschäftigten in den Gefängnissen stehen seit über einem Jahr unter einem erheblichen Druck. Infektionen müssen verhindert werden. Mit der Impfung ist die zurzeit wichtigste Möglichkeit ergriffen worden.

 

Priorisierung bei Impfstrategie auch für Gefangene gefordert.

Die niedersächsische Justizministerin Barbara Havliza (CDU) erläutert: „Ich freue mich sehr, dass wir die Erstimpfung in den vergangenen Wochen so zügig und geräuschlos anbieten und durchführen konnten. Die Beschäftigten in den Gefängnissen stehen seit nunmehr über einem Jahr unter einem erheblichen Druck. Infektionen müssen verhindert werden, das ist uns weitgehend gelungen. Die Gefangenen müssen weiter gut betreut werden und vor allem muss die Sicherheit gewährleistet bleiben. Es war deshalb eine richtige Entscheidung der Landesregierung, den Justizvollzug zu priorisieren. Auch in den Justizvollzugsanstalten zeigt man sich erleichtert: „In der JVA Oldenburg arbeiten wir rund um die Uhr im engen Kontakt mit Gefangenen. Mit der Impfung ist die zurzeit wichtigste Möglichkeit ergriffen worden, das Infektionsrisiko in einer JVA deutlich zu reduzieren und damit unsere Arbeitsfähigkeit zu erhalten. Die frühzeitige Impfung wissen unsere Bediensteten sehr zu schätzen“, sagt der Leiter der JVA Oldenburg Marco Koutsogiannakis.

Die Niedersächsische Landesregierung hat ganz bewusst entschieden, die Beschäftigten im Justizvollzug vorrangig zu impfen. Denn es hat sich gezeigt, dass Gemeinschaftseinrichtungen in der Pandemie besonders gefahrengeneigt sind. Die Impfung des Personals in Justizvollzugsanstalten dient deshalb insbesondere dem Schutz der Beschäftigten und der Aufrechterhaltung der Sicherheit in den Justizvollzugsanstalten. In Niedersachsen gibt es insgesamt 41 Einrichtungen des Justizvollzuges. Die Impfungen der JVA-Bediensteten erfolgen überwiegend in den Impfzentren vor Ort. Mobile Impfteams besuchten die Anstalten in Celle, Hameln, Hannover, Rosdorf und Sehnde. Von den rund 4.000 Beschäftigten im niedersächsischen Justizvollzug haben sich seit Beginn der Pandemie 76 Personen mit dem Virus infiziert. Die Impfung der Gefangenen richtet sich gegenwärtig nach der Priorisierung der Corona-Impfverordnung des Bundes. Neun Gefangene mit einem Lebensalter über 70 wurden bereits geimpft.

Justizministerin Havliza weist ergänzend darauf hin, dass nun sehr zügig mit der Impfung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Gerichten und Staatsanwaltschaften begonnen werden müsse. „Recht kann nicht im Homeoffice gesprochen werden“, so Havliza. „Die Justiz steht in einem täglichen Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort. Diese Begegnungen finden in den Gerichtssälen statt, in den Rechtsantragsstellen oder während der Einlasskontrollen. Auf diesem Weg sichern wir den verfassungsrechtlich verankerten Justizgewährleistungsanspruch. Die Terminvergabe für Justizmitarbeiterinnen und -mitarbeiter muss deshalb zeitnah Anfang Mai geöffnet werden.“

Pressemitteilung Niedersächsisches Justizministerium

 

4 Rückmeldungen

  1. Klaremann sagt:

    Ein kleines gefährliches Virus bestimmt die Welt. Aber wir können nicht alles regeln und kontrollieren. Trotz Maske und Abstand. Die Angst darf uns nicht abhängig machen. Es gibt noch etwas anderes als die Angst. Es nennt sich Gottvertrauen oder Vertrauen in das Leben selbst. Alles zu verhindern, dass ich nicht infiziert werde, ist wahrscheinlich ein falscher Ansatz. Vielleicht sind wir gut beraten, nicht zu spalten und Ängste zu bedienen, sondern zu vereinen.

    Allen Menschen geht es darum, zufrieden zu leben. Doch gibt es immer wieder Ungerechtigkeiten und Abgründe. Es darf nicht sein, dass sich die Menschen gegenseitig aufgrund von Meinungsverschiedenheiten, gebildeten Ansichten und Religionszugehörigkeiten zerstören. Corona verstärkt die eh schon bestehenden Kontroversen.

  2. Lotte sagt:

    Solch eine Massen-Impfung hat es noch nicht gegeben. Dass da Fragen und Zweifel aufkommen ist durchaus berechtigt. Jeder und jede leidet auf andere Art an dieser Pandemie. Ich würde nicht von Vergünstigungen für Geimpfte sprechen, sondern das die zugesprochenen Grundrechte wieder gelten. Diese stehen allen uneingeschränkt zur Verfügung. Die Fragen, die Herr Wandzioch stellt, sind kritische Diskussionspunkte. Diese soll nicht spalten, sondern einen Teil dazu beitragen, seinen eigenen Weg und Entscheidung zu finden. Die Corona-Pandemie spaltet Menschen in ein Dafür und ein Dagegen. In Querdenker und Befürworter. Es gibt aber nicht nur gut und böse. Man kann quer denken ohne sofort Verschwörungstheoretiker zu sein. Es gibt Wahrheiten dazwischen.

    Als BürgerIn soll und kann ich kritisch sein gegenüber dieser Impfung. Zumal ich bis jetzt nicht auswählen kann, welcher Impfstoff mir verabreicht wird. Das Vertrauen in die Ärzte schwindet mit jeder negativen Meldung. Konkret überprüfen kann ich dies nicht. Wenn ich nach langen Versuchen einen Impftermin zu bekommen bei diesem Termin nach eingehender Beratung das Impfen mit Astra Zeneca ablehne, werde ich besonders kritisch angegangen. „Wie kann man das nur ablehnen? Hoffentlich wird der reservierte Impfstoff nun nicht weggeschmissen…“ Die Entscheidung ist nicht so einfach gefällt, wenn psychische, medizinische und persönliche Gründe dagegen sprechen. Das die Impfung wirkt, will ich nicht bezweifeln. Besonders der Wunsch und die Hoffnung, dass Normalität einkehrt, spornt viele an.

  3. Wolfgang Wandzioch sagt:

    Ist das wirklich so eine gute Nachricht?

    Fast alle Kolleginnen und Kollegen aus dem niedersächsischen Justizvollzug haben sich gegen Corona impfen lassen, so ist der Mitteilung des zuständigen Ministeriums zu entnehmen. Die konsequentesten Kritiker dieser Maßnahme behaupten ja, dass es sich gar nicht um eine Impfung handele, sondern um eine gentechnische Behandlung. Wir merken sofort: es ist offensichtlich eine neue Ära angebrochen. Impfstoffe der bisherigen Machart sind zwar auch „am Markt“, aber bei uns geht es derzeit um die „großen Drei“, von denen einer ja auch Negativschlagzeilen gemacht hat. Und diese drei – Pfizer/BioNTech, Moderna und AstraZeneca (plus Johnson und Johnson), – hat es in der Anwendung am Menschen so noch nie gegeben. Auch die Geschwindigkeit, mit der sie entwickelt und zugelassen wurden, ist bis dato einzigartig. Das geht natürlich zulasten der Sicherheit und womöglich auch der Wirksamkeit.

    Folgende Einwände hört man immer wieder aus den „alternativen Medien“: Die Corona-Impfstoffe haben bedingte Zulassungen für den EU-Rechtsraum erhalten. Nach EU-Recht ist eine Information der Impflinge über die Tatsache der bedingten Zulassung und die Gründe für die bedingte Zulassung erforderlich, um eine informierte Zustimmung zu dem körperlichen Eingriff herbeiführen zu können. Dabei muss den Impflingen – ebenso wie den die Impfungen vornehmenden Personen – auch klar dargelegt werden, was eine solche “bedingte Zulassung” im konkreten Fall bedeutet. Vorliegend ist dies der Umstand, dass wesentliche Studien noch nicht vorgenommen bzw. abgeschlossen wurden, dass keine Studien zur Erfassung der Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln durchgeführt wurden, dass keine verlässlichen Studien zum Thema Auswirkungen auf die Fertilität vorliegen, dass zu befürchten ist, dass die Geimpften auch weiterhin das Virus übertragen können und dass laut neuesten Studien die Wirksamkeit dieser „Impfstoffe“ als sehr bescheiden einzustufen ist. Das RKI-Aufklärungsformular zur Corona-Impfung, das bundesweit zur Anwendung kommt, enthält ebensowenig wie seine Vorversionen Hinweise auf die Bedingtheit der Zulassung und die mit dieser verbundenen Umstände. Staatliche Institutionen wie das Paul-Ehrlich-Institut, das RKI, das Gesundheitsministerium kommen ebenso wie exponierte Personen der europarechtlichen Aufklärungspflicht nicht nach. Auch in den Impfkampagnen der Bundesregierung fehlen die rechtlich erforderlichen Hinweise auf den experimentellen Einsatz des Impfstoffes.

    Ist es wirklich so eine gute Nachricht, dass es nur wenige Ausnahmen von der „Durchimpfung“ gibt? Haben sich wirklich alle aus freien Stücken und nach umfassender Aufklärung und Anamnese für die Impfung entschieden? Oder spielte etwa sozialer Druck eine Rolle, sei es aus dem (Arbeits-)Umfeld, sei es – durch die Blume, versteht sich – vom Arbeitgeber? Und es locken ja auch die Freiheiten, die den Geimpften verheißen werden: Reisen, Einkaufen, Gastronomie, Kultur…. Wer da von Freiwilligkeit redet, erliegt einem frommen Selbstbetrug! Aber was soll’s, es ist ja nur ein kleiner Pieks. Wird schon gut gehen, sagt man sich. Es trifft ja zum Glück meistens die anderen, wenn etwas schiefgeht. Aber wenn wirklich etwas schiefgeht – wer haftet dann für Impfschäden, wer unterstützt bei der Feststellung einer solchen krankmachenden Nebenwirkung? Die Nebenwirkungen von Medikamenten werden nur während der Entwicklungsphase aktiv erhoben; sobald das Präparat sich in der Anwendung befindet, greift lediglich ein passives Meldesystem, das nur einen Bruchteil der Gegenanzeigen erfasst. Dennoch gibt es äußerst beunruhigende Zahlen von den entsprechenden Plattformen der EMA (EU): adrreports.eu, der CDC (USA): vaers.hhs.gov, des NHS (Großbritannien): yellowcard.mhra.gov.uk oder beispielsweise aus Israel. Das Problem der Hirnvenenthrombosen ist hier nur eine unter mehreren gravierenden Unverträglichkeiten. Informiern Sie sich selbst!

    A propos: Vielleicht ist den Inhaftierten ja eher geholfen, wenn man sie nicht impft oder es zumindest nicht forciert…

  4. Maelicke sagt:

    Wie finden Sie, dass nun alle Beamten in den Justizvollzugsanstalten geimpft werden und die Gefangenen zuschauen müssen? In den Seniorenheimen wurden zuerst oder zumindest gleichzeitig die alten Menschen und die PflegerInnen geimpft… In Sachen Vollzug ist es eine Rückkehr zum alten Verwahrvollzug. Die Kommunikation mit den Gefangenen wird oft – vor allem auf Quarantänestationen – mit der Sprechanlage geführt. Die Priorisierungsstufen gelten ebenso für das Gefängnis. Die Gefangenen gehören aber oft der Hochrisikogruppe an: Suchtkranke und chronisch Erkrankte. Für Inhaftierte ein Sprachrohr in der Öffentlichkeit zu finden ist schwierig.

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