Die Katholische Bundes-Arbeitsgemeinschaft Straffälligenhilfe (KAGS) will die Ausgrenzung von straffällig gewordenen Menschen vermeiden und ihre Integration in die Gesellschaft fördern. Sie will darüber hinaus Strafe als Reaktion auf ein delinquentes Verhalten zurückdrängen und Formen der Versöhnung zwischen Tätern und Opfern unterstützen.

Die Straffälligenhilfe der verbandlichen Caritas hat ihren Ursprung in der Botschaft des Evangeliums und ist begründet im christlichen Gebot der Nächstenliebe. Sie ist Dienst am Nächsten und soll zur Versöhnung mit dem Nächsten beitragen. Sie nimmt sich in besonderer Weise der sozial schwachen und benachteiligten Menschen an. In ihren Integrationsbemühungen wird sie gestützt durch die sozialstaatliche Verpflichtung, jedem eine menschenwürdige Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen.

Unabhängige Hilfen

In verschiedenen Diensten und Einrichtungen der verbandlichen Caritas wird Straffälligenhilfe geleistet als beratende und begleitende Hilfe auf freiwilliger Basis. Sie umfasst alle Angebote, die geeignet sind, die persönlichen Fähigkeiten der Betroffenen zu erweitern und zu stärken sowie ihre Lebenssituation nachhaltig zu verbessern. Sie ist nicht gebunden an das justizielle Verfahren, sondern orientiert sich an der jeweiligen individuellen Problemlage der Hilfesuchenden. Gerade damit wird eine ganzheitliche und durchgängige Hilfe möglich.

Vernetzt sein

Die KAGS als Fachorganisation wurde 1992 gegründet und hat 70 Mitglieder, davon 36 geborene Mitglieder (Diözesancaritasverbände – DiCV, die Sozialdienste des SKM und SkF sowie die Katholische Gefängnisseelsorge in Deutschland e.V. Im Bereich der Caritas gibt es weitere 110 Fachstellen, die Straffälligenhilfearbeit leisten. Daneben informieren und unterstützen ehrenamtliche MitarbeiterInnen. DIE KAGS ist vernetzt mit der Bundesarbeitgemeinschaft für Straffälligenhilfe (BAG-S). Die Straffälligenhilfe beteiligen sich an dem jährlichen Aktionstagen Gefängnis, die im November an unterschiedlichen Orten mit Veranstaltungen stattfinden.

 

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Als Vater eines inhaftierten inzwischen 29 jährigen Sohnes bin ich möglicherweise befangen und sehe den Strafvollzug nicht objektiv. Als ehemaliger Gefängnisseelsorger stehe ich nicht mehr im Innenkontext des Justizvollzugs, sondern bin auf die mehr oder weniger subjektiven Schilderungen derjenigen „Ehemaligen“ angewiesen, mit denen ich noch im […]
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