Die Gefängnisseelsorge ist als Seelsorge für die Bediensteten im Strafvollzug ansprechbar. Der Kontakt und die Zusammenarbeit wird von Bediensteten genutzt, um Lebens- und Vollzugsprobleme zu besprechen. Bedienstete im Allgemeinen Vollzugsdienst (AVD) und Werkdienst (berufliche Arbeit oder Ausbildung Gefangener) haben eine schwere Aufgabe. Oft sind sie Aggressionsobjekt der Gefangenen, gleichzeitig aber der Anstaltsleitung gegenüber verantwortlich für Ordnung und Sicherheit. Sie machen den größten Teil der MitarbeiterInnen im Justizvollzug aus: die Uniformierten.
Alle Dienste einer Justizvollzugsanstalt wirken bei der Behandlung von Inhaftierten mit, damit diese ihre Vollzugsziele erreichen und darüber hinaus nach dem Strafvollzug ein Leben in sozialer Verantwortung und ohne Straftaten führen. Der Fachdienst “Seelsorge” arbeitet konstruktiv kritisch in Kooperation mit anderen Diensten, ohne seine seelsorgerliche Verschwiegenheit zu brechen. Oft wird von JVA-Bediensteten als „Wachpersonal“, „Wärter“ oder „Schließer“ gesprochen. All diese Bezeichnungen sind nicht zutreffend und entsprechen weder den tatsächlichen Aufgaben noch dass sie wohlwollend gemeint sind. VollzugsbeamtInnen haben neben der Sicherheit pädagogische und deeskalierende Funktionen.
Der Allgemeine Vollzugsdienst (AVD)
Beamtinnen und Beamte im Allgemeinen Vollzugsdienst (AVD) beaufsichtigen, versorgen und betreuen die Gefangenen in Justizvollzugseinrichtungen.
In enger Zusammenarbeit mit den Fachdiensten – u.a. Psychologinnen und Psychologen, Ärztinnen und Ärzte, Pädagoginnen und Pädagogen, Seelsorgerinnen und Seelsorger – sorgen sie dafür, dass gefangene Erwachsene und Jugendliche im Vollzug verantwortungsbewusst und geordnet zusammenleben.
Sie überwachen den Tagesablauf der Gefangenen in der Justizvollzugsanstalt, unterstützen beim Sport, betreuen bei der Krankenpflege, wirken bei der Beurteilung mit und motivieren jeden Einzelnen, die individuellen Vollzugsziele zu erreichen. Sie reden, hören zu, wirken auf das Verhalten von Gefangenen ein und helfen bei persönlichen Belangen.
So haben sie großen Anteil daran, dass die Gefangenen auch nach dem Strafvollzug in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten führen.
Sie übernehmen damit eine verantwortungsvolle Aufgabe in einem innovativen Umfeld von hoher gesamtgesellschaftlicher Bedeutung und können sich dafür auf einen krisensicheren Arbeitsplatz in der Landesverwaltung verlassen.
Beamtinnen und Beamte im Allgemeinen Vollzugsdienst arbeiten im Schichtdienst und auch an Wochenenden und Feiertagen, um diesen ständigen Dienst am Menschen aufrecht zu erhalten. Zum Ausgleich besteht Anspruch auf dienstfreie Tage in der Woche.
Leitung einer Justizvollzugsanstalt
Die Anstaltsleitung ist der erste und unmittelbare AnsprechpartnerIn für die Gefängnisseelsorge. Durch die explizite Sonderstellung des Fachdienstes "Seelsorge" ist sie im Organigramm direkt neben der Leitung angesiedelt. Je nachdem ob ein GefängnisseelsorgerIn verbeamtet oder in Gestellungsvertrag angestellt ist, trägt die Leitung einer JVA die Dienstaufsicht. Seelsorgerliches Arbeiten sowie die Achtung von Sicherheit und Ordnung geschieht im gegenseitigen Vertrauen zueinander.
Psychologisch therapeutische Aufgaben
Die Aufgaben und Ziele des psychologischen Dienstes ist die Mitwirkung bei der Prognose des zu erwartenden Verhaltens von Gefangenen bei Vollzugslockerungen oder Hafturlaub und zur Vorbereitung der Entlassung. Sie begutachten Inhaftierte mit Sexual- und Gewaltdelikten, schreiben gutachtliche Stellungnahmen und führen Anti-Gewalt-Trainings durch. Angewandt werden Methoden der Verhaltenstherapie, Elemente der Gesprächspsychotherapie und Neurolinguistischen Programmierens.
Der Sozial- und Integrationsdienst
Ihre Tätigkeit beginnt mit der Aufnahme der Gefangenen in die Justizvollzugseinrichtung und endet im Allgemeinen mit deren Entlassung. Sie kümmern sich u.a. um Ausländerberatung, Partner-, Familien- und Konfliktberatung, Entlassungsvorbereitung, Schuldnerberatung, Soziales Training und Suchtberatung. Außerdem wirken sie auch mit bei der Vollzugsgestaltung, der Vollzugsplanung, der Vor- und Nachbereitung sowie Begleitung von Vollzugslockerungen sowie der Haftvermeidung und Haftreduzierung.