Aus der Rechtsprechung im Bereich des Strafvollzugsrechts gibt es laufend neue Urteile und Beschlüsse. Für die Gefängnisseelsorge und andere Bereiche im Justizvollzug betreffende Urteile sind zum Teil als Beiträge auf dieser Seite eingestellt. Die Plattform der Länder zu Entscheidungen von Oberlandes- und Landgerichten kann einen Überblick geben. Ebenso veröffentlicht die Zeitschrift „Forum Strafvollzug“ in ihren aktuellen Ausgaben Rechtsprechungen zum Strafvollzug.

 

Eine Entscheidung des Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen betrifft einen Strafgefangenen, der aufgrund einer Krankenhaus-Behandlung während seiner Haftunterbrechung  Anspruch auf Hartz IV Leistungen hat. Normalerweise haben Strafgefangene grundsätzlich keinen Anspruch auf Hartz IV-Leistungen, da sie im Gefängnis versorgt sind. Dieser Leistungsausschluss wegen Aufenthalts in einer Vollzugseinrichtung gilt jedoch nicht, wenn die Vollstreckung der Freiheitsstrafe für die Dauer eines stationären Heilverfahrens außerhalb des Strafvollzugs unterbrochen wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Landes­sozial­gerichts Niedersachsen Bremen hervor. Im zugrunde liegenden Fall hatte ein 50 jähriger Langzeithäftling aus Südniedersachsen geklagt, der vor seiner Inhaftierung obdachlos war. Im Jahre 2016 wurde er herzkrank und brauchte eine Bypass-Operation im Uni-Klinikum Göttingen. Krankenhausbehandlung und Reha dauerten ca. drei Wochen. Für diese Zeit wollte er Unterstützung, da er kein Geld und kaum Kleidung hatte, die er außerhalb der Haft tragen konnte.

Rechtsprechung

Jobcenter lehnt Antrag auf Unterstützung ab

Das Jobcenter lehnte den Antrag ab, da Leistungen für Strafgefangene gesetzlich ausgeschlossen seien. Der Kläger sei noch nicht entlassen und die Haft werde nach der Behandlung fortgesetzt. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat das Jobcenter zur Gewährung des Regelbedarfs verurteilt. Zur Begründung führte es aus, dass der Leistungsausschluss wegen Aufenthalts in einer Vollzugseinrichtung nicht gelte, wenn die Vollstreckung der Freiheitsstrafe für die Dauer eines stationären Heilverfahrens außerhalb des Strafvollzugs unterbrochen wird. In dieser Zeit sei der Kläger kein Strafgefangener, denn die Haftzeit verschiebe sich insgesamt um die Dauer der Behandlung. Es sei auch nicht entscheidend, dass es nur um Leistungen für drei Wochen gehe, denn das SGB II kenne keine zeitliche Mindestgrenze der Hilfebedürftigkeit. Der Kläger müsse sich auch nicht die Vollverpflegung in Krankenhaus und Rehaklinik anrechnen lassen, da der Regelbedarf pauschaliert sei. Eine individuelle Berechnung sei nicht vorgesehen - weder zugunsten noch zulasten des Berechtigten.

Landessozialgericht Niedersachsen-BremenUrteil vom 26. Februar 2019 | L 11 AS 474/17

14. Februar 2019
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Gegen Geld ist auch im Gefängnis viel zu kriegen. Das wusste auch der Häftling, der vorigen Sommer unbedingt aus der JVA Würzburg hinaustelefonieren wollte. Der zu fünfeinhalb Jahren Knast verurteilte Betrüger muss noch eine Weile sitzen. Er kurbelt aber bereits wieder neue Geschäfte in Frankfurt an, […]
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20. Januar 2019
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Wegen angeblich sexueller Nötigung an jugendlichen Häftlingen musste sich ein ehemaliger Seelsorger der JVA Rockenberg vor dem Amtsgericht verantworten. Richterin de Nève sah zwei Fälle als ausreichend bewiesen an. Der Gefängnisseelsorger wurde im Juni 2018 zu zehn Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe verurteilt. Es […]
22. November 2018
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Trotz aller Bemühungen: Ohne ausreichend Personal und ohne offenen Vollzug kann das Modell Gefängnis nicht funktionieren, sagt Heinz-Werner Schnittker, Vorstand des Sozialdienstes katholischer Frauen und Männer (SKFM) Düsseldorf e.V. „Ich konnte nur versuchen, den Schaden zu begrenzen…“ Dies ist das Fazit eines engagierten Sozialarbeiters, der sich […]
Knastschlüssel