Satzung des Vereins

 

§ 1 Name, Rechtsstellung, Sitz und Geschäftsjahr

(1) Der Verein führt den Namen „Katholische Gefängnisseelsorge in Deutschland e.V.“.

(2) Der Verein versteht seine Tätigkeit als Wesens- und Lebensäußerung der katholischen Kirche. Nach staatlichem Recht soll der Verein ein rechtsfähiger Verein bürgerlichen Rechts sein. Als solcher soll er in das Vereinsregister des Amtsgerichts Bonn eingetragen werden. Nach kirchlichem Recht soll der Verein ein privater kanonischer Verein sein. Als solchem wurde dem Verein mit Dekret vom 22. August 2017 kirchliche Rechtspersönlichkeit verliehen.

(3) Der Sitz des Vereins ist Bonn.

(4) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

(5) Der Verein soll in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Bonn eingetragen werden und führt sodann den Zusatz e.V.

§ 2 Zweck des Vereins

Zweck des Vereins ist die Förderung der Katholischen Gefängnisseelsorge (im Rahmen kirchlicher Zwecke und der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene). Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:

(1) Katholische Seelsorge in Justizvollzugsanstalten, in Einrichtungen der Sicherungsverwahrung, des Abschiebegewahrsams und des Jugendarrestes in Deutschland durch insbesondere, persönliche geistliche Begleitung der Strafgefangenen, der Sicherungsverwahrten und der Abschiebehäftlinge, seelsorgliche Gruppenangebote und Gottesdienste,

(2) Aus-, Fort-, und Weiterbildung der mit der Seelsorge Beauftragten,

(3) Förderung der ökumenischen Zusammenarbeit,

(4) Erfahrungsaustausch mit allen im Vollzug Tätigen (Vereinigungen, Berufsgruppen, etc.) und Förderung der Zusammenarbeit der MitgliederInnen.

§ 3 Gemeinnützigkeit

(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung.

(2) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

(3) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die MitgliederInnen erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

(4) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins als Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Download


Auf der Mitgliederversammlung wurden Ergänzungen und Änderungen der Satzung des Vereins der Katholischen Gefängnisseesorge in Deutschland e.V. beschlossen. Diese Satzungsänderung erfolgte am 13. Oktober 2022 in Herzogenrath. Die aktuelle Fassung ist protokolliert und ins Vereinsregister eingetragen sowie notariell beglaubigt worden. 

 


29. Januar 2021
Spiegelung im Gefängnisfenster der JVA Bochum
In einem Kapellenfenster des Strafgefängnisses Bochum spiegelt sich bei günstigem Sonnenstand die Chorraum-Rosette mit dem Motiv des himmlischen Jerusalems. Für unser angeschlagenes und gefangenes Ich mit mancher Schuld, vielen zerbrochenen Träumen, falschen Hoffnungen gibt es kaum ein passenderes Symbol als das Gefängnisgitter. Nicht aufdringlich, aber unübersehbar […]
3. Januar 2023
Perspektivwechsel: Die andere Seite der Verehrung
Im Jahr 2005 rieb ich mir nur die Augen über das, was vom Weltjugendtag in Köln in den Medien berichtet wurde. Wie können so viele junge Menschen einem alten Mann huldigen, der eine erzkonservative Sexualmoral vertritt? Papst Benedikt mag ein renommierter Theologe gewesen sein. Er lebte […]
12. Dezember 2023
Biblische Spurensuche: Gnade vor Recht – Was (ge-)Recht ist
Ein Spannungsfeld wird deutlich, sobald die Bibel zu „Gnade/Barmherzigkeit“ und „Recht/Gerechtigkeit“ mit Blick auf Gott/das Gottesbild befragt wird. Die beiden biblischen Gottesaussagen markieren die Pole eines zentralen Spannungsverhältnisses, das nicht nur zu biblischen Zeiten Menschen umgetrieben, beschäftigt, aufgeregt hat. Dahinter verbirgt sich ein Menschheitsthema sowie existenzielle […]
15. Januar 2021
Kapelle Nikolaus von der Flüe inmitten von Weideland
Dem heiligen Nikolaus von der Flüe, genannt Bruder Klaus, gewidmet: Eine privat gestiftete Kapelle, ein Ort der Stille, der Meditation und des Gebets mitten im Weideland, unweit von Köln. Es gibt sie, magische Orte. Einer davon ist in der Nordeifel in der Nähe des winzigen Örtchens […]
3. November 2019
Ökumene: Nicht krampfhaft um sich selbst kreisen
Deutsche Kirchen würdigen 20 Jahre Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre. Mit einem zentralen Gottesdienst in der Stuttgarter Stiftskirche ist der 20. Jahrestag der Unterzeichnung der Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre am 31. Oktober 1999 in Augsburg gefeiert worden. Die Gemeinsame Erklärung stellt eines der bedeutendsten Dokumente der Annäherung […]
2. Juli 2021
Zeitgemäße Theologie der Gefängnisseelsorge
Bischof Dr. Georg Bätzing, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz, gratuliert Diakon Dr. mult. Meins G.S. Coetsier bei der Preisverleihung gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus zu seiner neuen Dissertation. Gefängnisseelsorger Diakon Dr. Meins Coetsier hat seine theologische Dissertation „Towards a Theology of Prison Ministry“ (Ansatz einer Theologie der Gefängnisseelsorge), […]