Satzung des Vereins

 

§ 1 Name, Rechtsstellung, Sitz und Geschäftsjahr

(1) Der Verein führt den Namen „Katholische Gefängnisseelsorge in Deutschland e.V.“.

(2) Der Verein versteht seine Tätigkeit als Wesens- und Lebensäußerung der katholischen Kirche. Nach staatlichem Recht soll der Verein ein rechtsfähiger Verein bürgerlichen Rechts sein. Als solcher soll er in das Vereinsregister des Amtsgerichts Bonn eingetragen werden. Nach kirchlichem Recht soll der Verein ein privater kanonischer Verein sein. Als solchem wurde dem Verein mit Dekret vom 22. August 2017 kirchliche Rechtspersönlichkeit verliehen.

(3) Der Sitz des Vereins ist Bonn.

(4) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

(5) Der Verein soll in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Bonn eingetragen werden und führt sodann den Zusatz e.V.

§ 2 Zweck des Vereins

Zweck des Vereins ist die Förderung der Katholischen Gefängnisseelsorge (im Rahmen kirchlicher Zwecke und der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene). Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:

(1) Katholische Seelsorge in Justizvollzugsanstalten, in Einrichtungen der Sicherungsverwahrung, des Abschiebegewahrsams und des Jugendarrestes in Deutschland durch insbesondere, persönliche geistliche Begleitung der Strafgefangenen, der Sicherungsverwahrten und der Abschiebehäftlinge, seelsorgliche Gruppenangebote und Gottesdienste,

(2) Aus-, Fort-, und Weiterbildung der mit der Seelsorge Beauftragten,

(3) Förderung der ökumenischen Zusammenarbeit,

(4) Erfahrungsaustausch mit allen im Vollzug Tätigen (Vereinigungen, Berufsgruppen, etc.) und Förderung der Zusammenarbeit der MitgliederInnen.

§ 3 Gemeinnützigkeit

(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung.

(2) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

(3) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die MitgliederInnen erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

(4) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins als Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Download


Auf der Mitgliederversammlung wurden Ergänzungen und Änderungen der Satzung des Vereins der Katholischen Gefängnisseesorge in Deutschland e.V. beschlossen. Diese Satzungsänderung erfolgte am 13. Oktober 2022 in Herzogenrath. Die aktuelle Fassung ist protokolliert und ins Vereinsregister eingetragen sowie notariell beglaubigt worden. 

 


19. August 2020
Gefängnisseelsorge als ein theologischer Anders-Ort
Gefängnisseelsorge steht – wie sollte es anders sein – in der Nachfolge Jesu Christi, der sich in seinem Leben weder durch gesellschaftliche Ausgrenzungsmechanismen noch durch Gesetze, wenn sie nicht menschengerecht waren, in seiner Zuwendung zu den Menschen behindern ließ. Gefängnisseelsorge steht in der Nachfolge, indem sie […]
3. März 2024
Hilfloses Zucken des überholten festgefahrenen Machtapparats
Vieles scheint sich in unserer Gesellschaft und den Kirchen aufzulösen. Vor allem in bisher für irgendwie selbstverständlich gehaltenen Sicherheiten: sich auf eine stabile Demokratie verlassen können – anzunehmen, dass Gewaltlosigkeit der Friedensweg ist – in der Kirche eine wertschätzende Unterstützung zum Glauben finden – das Vertrauen […]
20. Februar 2019
Pflichtzölibat der Priester als freiwillige Option?
Wie steht es um die Zukunft des Pflichtzölibats? Limburgs Bischof Georg Bätzing findet, man sollte Priestern die freie Wahl lassen, ob sie heiraten oder nicht. Genau wie der Dogmatiker Michael Seewald hält er eine nationale Lösung für möglich – unter einer Bedingung. Der Limburger Bischof Georg […]
16. Januar 2022
Ein Hochzeitsmahl, zu dem keiner (mehr) hingehen mag
Der Wein ist aus. Länger schon. Noch scheint es niemand zu bemerken, noch scheint die Feier ungetrübt und alles läuft weiter. Vielleicht schütten die Diener aber auch schon die Reste zusammen, um etwas zu strecken, und um die peinliche Situation so weit wie möglich heraus zu […]
20. Dezember 2023
Ein Weihnachtsgeschenk mit dem Segen für alle?
Mitte Dezember 2023 legt das vatikanische Dikasterium für die Glaubenslehre eine vom Papst gebilligte Erklärung „Fiducia supplicans“ zur Erlaubnis der Segnung von gleichgeschlechtlichen und anderen „irregulären“ Paaren vor. Viele Medien haben unmittelbar getitelt, dass der Papst die „Segnung gleichgeschlechtlicher Paare“ erlaube. Das klingt sehr revolutionär und […]
10. September 2023
Gefangenenwallfahrt: Entgegen Aussagen anderer „kein Assi…“
Unter den vielen Premieren, die derzeit im Wallfahrtsort Werl angeboten werden, wie beispielsweise die Oldtimer-Wallfahrt oder die Großeltern-Enkel Wallfahrt, dürfte dies eine besondere gewesen sein: Erstmals pilgerten Inhaftierte aus Justizvollzugsanstalten auf dem Gebiet des Erzbistums zum Gnadenbild nach Werl, zur „Trösterin der Betrübten“ also. Seit Jahrhunderten […]